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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 40.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2516
BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 40.88 (https://dejure.org/1990,2516)
BVerwG, Entscheidung vom 18.05.1990 - 8 C 40.88 (https://dejure.org/1990,2516)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Mai 1990 - 8 C 40.88 (https://dejure.org/1990,2516)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verwaltungsprozessrecht - Klageverzicht - Einberufung zum Zivildienst - Gesetzliche Altersgrenze - Medizinische Ausbildung - Fachspezifischer Einsatz im Sanitätsdienst

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 113 Abs. 1 S. 4; ZDG § 24 Abs. 1
    Voraussetzungen für die Annahme eines Klageverzichts - Einberufung zum Zivildienst ist nach Vollendung des 28. Lebensjahres

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1990, 581
  • NVwZ-RR 1991, 581
  • DÖV 1991, 76
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 183.81

    Erledigter Einberufungsbescheid - Fortsetzungsfeststellungsklage

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 40.88
    Der Kläger hat substantiiert dargelegt, daß ihm durch die infolge der Einberufung erforderlich gewordene Auflösung eines Arbeitsverhältnisses ein Schaden entstanden ist (vgl. Urteil vom 3. Juni 1983 - BVerwG 8 C 183.81 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 131 S. 23 ).

    Ein für den Amtshaftungsanspruch vorausgesetzes Verschulden ist nicht im Hinblick auf eine (verwaltungs-)gerichtliche Bestätigung des behördlichen Verwaltungshandelns ausgeschlossen (vgl. etwa Urteil vom 3. Juni 1983, a.a.O. S. 24 f. m.weit.Nachw.).

    Die im Urteil vom 3. Juni 1983 - BVerwG 8 C 183.81 - (Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 131 S. 23 ) offengelassene Frage, ob ein wehrpflichtiger Mediziner, der im maßgeblichen Gestellungszeitpunkt das 28. Lebensjahr vollendet, seine Approbation als Arzt aber noch nicht erhalten hat, zur vorwiegend militärfachlichen Verwendung herangezogen werden kann, ist unter den im vorliegenden Fall gegebenen Voraussetzungen zu bejahen.

  • BVerwG, 28.04.1978 - 7 C 50.75

    Wiederholung der ärztlichen Vorprüfung im Fach Physiologie - Verstoß gegen das …

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 40.88
    Ein Klageverzicht muß eindeutig, unzweifelhaft und unmißverständlich sein (im Anschluß an das Urteil vom 28. April 1978 - BVerwG 7 C 50.75 - BVerwGE 55, 355 [BVerwG 28.04.1978 - 7 C 50/75]).

    Ein (etwaiger) Klageverzicht schlösse jedoch bereits als solcher den Erlaß eines Sachurteils aus (vgl. Urteil vom 28. April 1978 - BVerwG 7 C 50.75 - BVerwGE 55, 355 [BVerwG 28.04.1978 - 7 C 50/75]), ohne daß es noch auf das Vorliegen eines Feststellungsinteresses ankäme.

    Der Erklärung des Klägers vom 12. Juli 1985 kann kein Klageverzicht entnommen werden, "der sich angesichts seiner prozessualen Tragweite - unter Anlegung eines strengen Maßstabs - als eindeutig, unzweifelhaft und unmißverständlich darstellen müßte" (Urteil vom 28. April 1978, a.a.O.).

  • BVerwG, 14.01.1980 - 7 C 92.79

    Rechtsschutzinteresse bei einer Fortsetzungsfeststellungaklage

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 40.88
    Soll eine solche Feststellung dazu dienen, einen Schadensersatzanspruch im Wege einer Amtshaftungsklage (vgl. Art. 34 GG in Verbindung mit § 839 BGB) geltend zu machen, besteht ein Feststellungsinteresse dann, wenn der Amtshaftungsanspruch nicht offensichtlich aussichtslos ist (vgl. etwa Urteil vom 14. Januar 1980 - BVerwG 7 C 92.79 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 95 S. 23 , st.Rspr.).
  • BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 14.84

    Berufungsgericht - Entscheidung - Annahme - Berufung - Streitgegenstand - …

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 40.88
    Das Vorliegen der Sachurteilsvoraussetzungen ist im Revisionsverfahren von Amts wegen zu berücksichtigen (vgl. etwa Urteil vom 28. Februar 1985 - BVerwG 2 C 14.84 - BVerwGE 71, 73 [BVerwG 28.02.1985 - 2 C 14/84] m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 16.01.1980 - 8 C 47.78

    Umwandlung des Wehrdienstverhältnisses - Zivildienstverhältnis - …

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 40.88
    Zutreffend geht das angefochtene Urteil davon aus, daß sich der Einberufungsbescheid durch die Entlassung des Klägers aus dem Zivildienst im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO erledigt hat (vgl. Urteil vom 16. Januar 1980 - BVerwG 8 C 47.78 - Buchholz 448.11 § 19 ZDG Nr. 2 S. 3 m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 14.87

    Kriegsdienstverweigerung - Medizinstudium - Zurückstellung - Zivildienst - …

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 40.88
    Die Annahme, daß ein Wehrpflichtiger im Sinne des § 24 Abs. 1 Satz 2 ZDG militärfachlich verwendet worden wäre, setzt eine konkrete Entscheidung der zuständigen Wehrersatzbehörde über seine zukünftige Verwendung voraus (vgl. Urteil vom 18. März 1988 - BVerwG 8 C 14.87 - Buchholz 448.11 § 24 ZDG Nr. 4 S. 3 ).
  • BVerwG, 26.06.1987 - 8 C 74.85

    Einberufung zur Ableistung des Zivildienstes nach Vollendung des 28. Lebensjahrs …

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 40.88
    Diese Vorschrift bezeichnet den Zeitraum, innerhalb dessen der Gestellungszeitpunkt zulässig festgesetzt werden kann (vgl. zu § 24 Abs. 1 Satz 3 ZDG Urteil vom 26. Juni 1987 - BVerwG 8 C 74.85 - Buchholz 448.11 § 24 ZDG Nr. 2 S. 1 ).
  • BVerwG, 29.06.1984 - 6 C 12.83

    Gewahrsamsbereich des Gerichts - Abhandenkommen von Briefumschlägen - …

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 40.88
    Ob die Klage zulässig ist, hat das Revisionsgericht daher in vollem Umfang, d.h. in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht, zu prüfen (vgl. Urteil von 29. Juni 1984 - BVerwG 6 C 12.83 - Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 11 S. 3 ).
  • BVerwG, 10.10.1963 - II C 166.60

    Anforderungen an den Nachweis der Notwendigkeit einer Kurmaßnahme infolge eines …

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 40.88
    Die Zurückweisung der Revision ist geboten, weil die Klage unbegründet ist (vgl. etwa Urteil vom 10. Oktober 1963 - BVerwG II C 166.60 - BVerwGE 17, 16 [BVerwG 10.10.1963 - II C 166/60]).
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