Rechtsprechung
| BVerwG, 10.01.1979 - VIII C 43.77 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anfechtung eines Musterungsbescheids - Teilerledigung der Hauptsache - Antrag auf Zurückstellung vom Grundwehrdienst
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
WpflG § 12 Abs. 4 S. 2 Nr. 2
Verfahrensgang
- VG Hannover, 27.04.1977 - III A 220/76
- BVerwG, 10.01.1979 - VIII C 43.77
Papierfundstellen
- BVerwGE 57, 220
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 28.03.1968 - VIII C 91.67
Aufhebung des Musterungsbescheids - Maßgeblichkeit von Sach- und Rechtsstand im …
Auszug aus BVerwG, 10.01.1979 - 8 C 43.77
Zum Begriff des "elterlichen" landwirtschaftlichen Betriebes im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 WPflG (Ergänzung zu BVerwGE 29, 245 [BVerwG 28.03.1968 - VIII C 91/67]).Zum Begriff des "elterlichen" Landwirtschaftsbetriebes hat das Bundesverwaltungsgericht in BVerwGE 29, 245 [BVerwG 28.03.1968 - VIII C 91/67] dargelegt, daß es grundsätzlich darauf ankommt, ob der Wehrpflichtige die familienrechtliche Stellung eines Kindes des Betriebsinhabers hat; der Schutzzweck des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 WPflG erschöpft sich nicht darin, dem Wehrpflichtigen die ihm später mit Wahrscheinlichkeit zufallende Existenzgrundlage zu sichern; die Vorschrift schützt vielmehr auch das Interesse des elterlichen Betriebs und mutet es deshalb dem Wehrpflichtigen wegen seiner engen familiären Bindung nicht zu, den Wehrdienst in einem Zeitraum zu leisten, in dem seine Abwesenheit die Landwirtschaft seiner Eltern ernstlich gefährden würde.
Diesen in BVerwGE 29, 245 [BVerwG 28.03.1968 - VIII C 91/67] dargelegten Grundsätzen entspricht es, daß in der Rechtsprechung für den Begriff des "elterlichen" Betriebes schon bisher nicht unterschieden worden ist, ob Betriebsinhaber Vater und Mutter gemeinsam oder aber Vater oder Mutter allein sind.
- BVerwG, 26.06.1969 - VIII C 36.69
Anfechtung von Musterungsbescheid und Einberufungsbescheid - Zurückstellung vom …
Auszug aus BVerwG, 10.01.1979 - 8 C 43.77
Hinsichtlich des Einberufungsbescheids vom 13. September 1976 und des zugehörigen Widerspruchsbescheids vom 21. September 1976 ferner hinsichtlich des Bescheids vom 7. Dezember 1976, den das Verwaltungsgericht mit Recht als eine bloße Ort und Zeit des Dienstantritts neu bestimmende Dienstantrittsanordnung angesehen hat (vgl. BVerwGE 31, 324; 32, 243), [BVerwG 26.06.1969 - VIII C 63/66]und des hierzu gehörenden Widerspruchsbescheids vom 29. Dezember 1976 ist nach übereinstimmender Erklärung der Beteiligten der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt. - BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 88.68
Auszug aus BVerwG, 10.01.1979 - 8 C 43.77
Hinsichtlich des Einberufungsbescheids vom 13. September 1976 und des zugehörigen Widerspruchsbescheids vom 21. September 1976 ferner hinsichtlich des Bescheids vom 7. Dezember 1976, den das Verwaltungsgericht mit Recht als eine bloße Ort und Zeit des Dienstantritts neu bestimmende Dienstantrittsanordnung angesehen hat (vgl. BVerwGE 31, 324; 32, 243), [BVerwG 26.06.1969 - VIII C 63/66]und des hierzu gehörenden Widerspruchsbescheids vom 29. Dezember 1976 ist nach übereinstimmender Erklärung der Beteiligten der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt.
- BVerwG, 24.10.1973 - VI C 126.73
Recht der Kriegsdienstverweigerung - Materielle Beweislast des …
Auszug aus BVerwG, 10.01.1979 - 8 C 43.77
Auf die Verfahrensrevision der Beklagten hin ist vielmehr nach § 137 Abs. 3 VwGO in Verbindung mit § 34 Abs. 2 Satz 2. WPflG ausnahmsweise auch eine materiellrechtliche Prüfung vorzunehmen, weil die rechtsgrundsätzliche Frage, wann ein "elterlicher" Betrieb im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 WPflG vorliegt, weiter geklärt werden kann (vgl. Urteile vom 5. Februar 1970 - BVerwG 8 C 61.67 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 11] und vom 24. Oktober 1973 - BVerwG 6 C 126.73 - [Buchholz a.a.O. Nr. 22]). - BVerwG, 26.06.1969 - VIII C 63.66
Ist ein ehebrechender Offizier für die Bundeswehr tragbar?
Auszug aus BVerwG, 10.01.1979 - 8 C 43.77
Hinsichtlich des Einberufungsbescheids vom 13. September 1976 und des zugehörigen Widerspruchsbescheids vom 21. September 1976 ferner hinsichtlich des Bescheids vom 7. Dezember 1976, den das Verwaltungsgericht mit Recht als eine bloße Ort und Zeit des Dienstantritts neu bestimmende Dienstantrittsanordnung angesehen hat (vgl. BVerwGE 31, 324; 32, 243), [BVerwG 26.06.1969 - VIII C 63/66]und des hierzu gehörenden Widerspruchsbescheids vom 29. Dezember 1976 ist nach übereinstimmender Erklärung der Beteiligten der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt. - BVerwG, 05.02.1970 - VIII C 61.67
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 10.01.1979 - 8 C 43.77
Auf die Verfahrensrevision der Beklagten hin ist vielmehr nach § 137 Abs. 3 VwGO in Verbindung mit § 34 Abs. 2 Satz 2. WPflG ausnahmsweise auch eine materiellrechtliche Prüfung vorzunehmen, weil die rechtsgrundsätzliche Frage, wann ein "elterlicher" Betrieb im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 WPflG vorliegt, weiter geklärt werden kann (vgl. Urteile vom 5. Februar 1970 - BVerwG 8 C 61.67 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 11] …und vom 24. Oktober 1973 - BVerwG 6 C 126.73 - [Buchholz a.a.O. Nr. 22]). - BVerwG, 27.07.1977 - 8 C 12.76
Begründungserfordernis - Tatsachengericht - Entscheidungserhebliche Tatsache
Auszug aus BVerwG, 10.01.1979 - 8 C 43.77
Auf die vom Senat auch im Urteil vom 27. Juli 1977 - BVerwG 8 C 12.76 - offengelassene Frage, inwieweit das Verwaltungsgericht, wenn es eine Tatsache als gerichtskundig ansieht, darüber hinaus die Grundlagen hierfür angeben muß (vgl. dazu Urteil des BSG vom 8. Juli 1970 - 11 RA 266.68 - [NJW 1970, 1814] mit weiteren Nachweisen), kommt es daher nicht mehr an. - BSG, 08.07.1970 - 11 RA 266/68
Sozialgerichtsverfahren - Tatsachenermittlung - Gerichtskunde - Richterliche …
Auszug aus BVerwG, 10.01.1979 - 8 C 43.77
Auf die vom Senat auch im Urteil vom 27. Juli 1977 - BVerwG 8 C 12.76 - offengelassene Frage, inwieweit das Verwaltungsgericht, wenn es eine Tatsache als gerichtskundig ansieht, darüber hinaus die Grundlagen hierfür angeben muß (vgl. dazu Urteil des BSG vom 8. Juli 1970 - 11 RA 266.68 - [NJW 1970, 1814] mit weiteren Nachweisen), kommt es daher nicht mehr an.
- BVerwG, 20.02.1980 - 8 C 77.79
Sowjetische Besatzungszone - Ehegattenprivileg - Gefahr für Ehe
Zwar hindert nicht, daß der Ehegatte Deutscher ist (BVerwGE 52, 167; 57, 222) [BVerwG 10.01.1979 - 8 C 43/77].
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