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| BVerwG, 28.11.1974 - VIII C 44.73 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 19.11.1970 - 42 07.70
- VGH Bayern, 29.05.1972 - 5 III 71
- BVerwG, 06.03.1973 - VIII B 71.72
- BVerwG, 28.11.1974 - VIII C 44.73
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 11.12.1973 - 2 BvL 47/71
Verfassungsmäßigkeit der Regelungen zur Unterhaltssicherung eines Wehrpflichtigen …
Auszug aus BVerwG, 28.11.1974 - VIII C 44.73
Diese Entscheidung des Gesetzgebers ist mit dem Grundgesetz vereinbar (vgl. Bundesverfassungsgericht, BVerfGE 36, 230 [235]). - BVerwG, 28.11.1974 - VIII C 90.73
Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) bei Fortführung des …
Auszug aus BVerwG, 28.11.1974 - VIII C 44.73
Hiernach ist als Verdienstausfallentschädigung der Betrag zu leisten, um den das während des Wehrdienstes erzielte Nettoeinkommen den Betrag des maßgeblichen Vomhundertsatzes des bisherigen Nettoeinkommens bzw. den maßgeblichen absoluten Höchstsatz unterschreitet (Urteil des Senats vom 28. November 1974 - BVerwG VIII C 90.73 -).
- BVerwG, 07.07.1980 - 8 B 54.80
Verdienstausfallentschädigung - Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungserfordernis
Darauf, daß das Bundesverwaltungsgericht zur Verfassungsmäßigkeit in § 13 USG enthaltener Regelungen bereits verschiedentlich Stellung genommen hat (vgl. außer den vom Berufungsgericht angeführten Entscheidungen vom 28. November 1974 - BVerwG 8 C 44.73 - [Buchholz 448.3 § 13 USG Nr. 5] …und vom 21. Oktober 1977 - BVerwG 8 B 18.77 - [Buchholz a.a.O. Nr. 7] noch BVerwGE 47, 238 und das zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehene Urteil vom 22. August 1979 - BVerwG 8 C 20.78 -) und daß die bereits entschiedenen Fragen also nicht mehr grundsätzlich klärungsbedürftig sind, kommt es nicht mehr an. - OVG Thüringen, 10.12.2009 - 2 KO 95/09
Unterhaltssicherungsrecht: Aufwendungserstattungsanspruch für Kosten einer …
Dem Fortzahlungsanspruch liegt insofern eine andere gesetzliche Intention zu Grunde als der Verdienstausfallregelung (vgl. entsprechend BVerwG, Urteil vom 28. November 1974 - VIII C 44.73 - Buchholz 448.3 § 13 Nr. 5; Hessischer VGH, Urteil vom 25. Februar 1969 - I OE 32/69 - FEVS 16, 418). - BVerwG, 21.10.1977 - 8 B 18.77
Erstattung von Aufwendungen für Ersatzkräfte oder Vertreter eines Wehrpflichtigen …
Zu § 13 Abs. 1 USG hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 28. November 1974 - BVerwG VIII C 44.73 - (Buchholz 448.3 § 13 USG Nr. 5) dargelegt, es verstoße nicht gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG), daß nach dieser Vorschrift Arbeitnehmer Verdienstausfallentschädigung in der Regel nur in einer Höhe von weniger als 100 v.H. ihres bisherigen Nettoeinkommens beanspruchen können, während nach § 13 Abs. 5 a USG a.F. (jetzt § 13 Abs. 4 USG n.F.) und §§ 1 Abs. 2, 9 Abs. 2 ArbplSchG in der Fassung vom 8. Mai 1973 (BGBl. I S. 365) wehrübende Beamte von Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz grundsätzlich ausgeschlossen sind und Dienstbezüge wie bei einen Erholungsurlaub von ihrem Dienstherrn erhalten. - BVerwG, 11.07.1980 - 8 B 32.80
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Erstattung von Aufwendungen …
Zu § 13 Abs. 1 USG hat das Bundesverwaltungsgericht in dem Urteil vom 28. November 1974 - BVerwG 8 C 44.73 - (Buchholz 448.3 § 13 USG Nr. 5) dargelegt, es verstoße nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, daß nach dieser Vorschrift Arbeitnehmer Verdienstausfallentschädigung nur in einer Höhe von weniger als 100 v.H. ihres bisherigen Nettoeinkommens beanspruchen können, während nach § 13 Abs. 4 USG (damals § 13 Abs. 5 USG a.F.) und §§ 1 Abs. 2, 9 Abs. 2 des Arbeitsplatzschutzgesetzes (damals in der Fassung vom 8. Mai 1973 [BGBl. I S. 365]) wehrübende Beamte von Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz grundsätzlich ausgeschlossen sind und Dienstbezüge wie bei einem Erholungsurlaub von ihrem Dienstherrn erhalten.
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