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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.03.2024 - 8 C 5.23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,18895
BVerwG, 27.03.2024 - 8 C 5.23 (https://dejure.org/2024,18895)
BVerwG, Entscheidung vom 27.03.2024 - 8 C 5.23 (https://dejure.org/2024,18895)
BVerwG, Entscheidung vom 27. März 2024 - 8 C 5.23 (https://dejure.org/2024,18895)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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  • Bundesverwaltungsgericht

    IHKG § 3 Abs. 2; VwGO § 139 Abs. 3 Satz 4
    Beitrag zur Industrie- und Handelskammer für das Wirtschaftsjahr 2021

  • rechtsinformationen.bund.de

    Beitrag zur Industrie- und Handelskammer für das Wirtschaftsjahr 2021

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 2 IHKG, § 1 Abs 2 IHKG
    Beitrag zur Industrie- und Handelskammer für das Wirtschaftsjahr 2021

  • doev.de PDF

    IHK-Beitrag; Finanzierung einer Stiftungsprofessur

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IHKG § 1 Abs. 2 ; IHKG § 3 Abs. 2 S. 2
    Veranlagung eines Mitglieds der Industrie- und Handelskammer zum Kammerbeitrag; Beteiligung einer Industrie- und Handelskammer an der Finanzierung einer Stiftungsprofessur; Mittelbedarfsprognosen und Einnahmenprognosen aus ex-ante-Sicht als sachgerecht und vertretbar

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Beitrag zur Industrie- und Handelskammer - und die Ausgleichsrücklage

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die von einer Industrie- und Handelskammer geförderte Stiftungsprofessur

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Verpflichtung der IHK zur Ermittlung einer Mittelbedarfsprognose auf der Grundlage einer bestimmten Methode bei Aufstellung ihres Wirtschaftsplans

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Beitrag zur IHK für das Wirtschaftsjahr 2021

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2024, 1590
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 22.01.2020 - 8 C 9.19

    IHK-Beiträge wegen überhöhter Rücklagen und unzulässig erhöhten Eigenkapitals …

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2024 - 8 C 5.23
    Diese rechtlichen Vorgaben gelten auch nach der Einführung der doppischen Rechnungslegung gemäß § 3 Abs. 7a IHKG unverändert fort (stRspr, zum Ganzen vgl. nur BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2020 - 8 C 9.19 - BVerwGE 167, 259 Rn. 11 m. w. N.).

    Die Bildung der Ausgleichsrücklage vermeidet die Inanspruchnahme von teuren Kassenkrediten zur Finanzierung der Aufgaben der Kammer bei einem Ausfall von Beitragseinnahmen infolge eines Konjunkturabschwungs (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 22. Januar 2020 - 8 C 9.19 - BVerwGE 167, 259 Rn. 14, - 8 C 10.19 - juris Rn. 18 und - 8 C 11.19 - juris Rn. 16).

    Die Bemessung der Höhe der Ausgleichsrücklage im Wirtschaftsjahr 2021 hält sich im Rahmen des weiten Gestaltungsspielraums, den das Haushaltsrecht der Kammer bei der Aufstellung ihres Wirtschaftsplans einräumt (…vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Dezember 2015 - 10 C 6.15 - BVerwGE 153, 314 Rn. 16 und vom 22. Januar 2020 - 8 C 9.19 - BVerwGE 167, 259 Rn. 16).

    Der Kontrolle der Mittelbedarfsprognose sind alle Erwägungen der Beklagten zugrunde zu legen, die sie zu den im Zeitpunkt des Beschlusses ihrer Vollversammlung über den betreffenden Wirtschaftsplan vorliegenden Tatsachen bis zum Schluss der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung prozessordnungsgemäß vorgebracht hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2020 - 8 C 9.19 - BVerwGE 167, 259 Rn. 20 und 22).

    Eine Ausgleichsrücklage, die einen Beitragsausfall in den Folgejahren vorwegnimmt, verletzt mithin den haushaltsrechtlichen Grundsatz der Jährlichkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2020 - 8 C 9.19 - BVerwGE 167, 259 Rn. 25).

  • BVerwG, 09.12.2015 - 10 C 6.15

    Ausgleichsrücklage; Beitragsbescheid; Beitragsbedarf; Betriebsmittelrücklage; …

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2024 - 8 C 5.23
    Dies verlangt eine Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs und eine damit verbundene sachliche Auseinandersetzung mit den die Entscheidung des Berufungsgerichts tragenden Gründen, aus der hervorgeht, warum der Revisionskläger diese Begründung als nicht zutreffend erachtet (…stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteile vom 16. Juni 2015 - 10 C 14.14 - BVerwGE 152, 204 Rn. 14, vom 9. Dezember 2015 - 10 C 6.15 - BVerwGE 153, 314 Rn. 10 …und vom 20. März 2019 - 4 C 5.18 - NVwZ 2020, 404 Rn. 13).

    Die Bemessung der Höhe der Ausgleichsrücklage im Wirtschaftsjahr 2021 hält sich im Rahmen des weiten Gestaltungsspielraums, den das Haushaltsrecht der Kammer bei der Aufstellung ihres Wirtschaftsplans einräumt (vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Dezember 2015 - 10 C 6.15 - BVerwGE 153, 314 Rn. 16 …und vom 22. Januar 2020 - 8 C 9.19 - BVerwGE 167, 259 Rn. 16).

    Nach dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Jährlichkeit hat die Kammer über das Vorhalten einer Rücklage und über deren Höhe bei jedem Wirtschaftsplan - und damit jährlich - erneut zu entscheiden (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2015 - 10 C 6.15 - BVerwGE 153, 314 Rn. 18).

  • BVerwG, 22.01.2020 - 8 C 10.19

    IHK-Beiträge wegen überhöhter Rücklagen und unzulässig erhöhten Eigenkapitals …

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2024 - 8 C 5.23
    Die Bildung der Ausgleichsrücklage vermeidet die Inanspruchnahme von teuren Kassenkrediten zur Finanzierung der Aufgaben der Kammer bei einem Ausfall von Beitragseinnahmen infolge eines Konjunkturabschwungs (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 22. Januar 2020 - 8 C 9.19 - BVerwGE 167, 259 Rn. 14, - 8 C 10.19 - juris Rn. 18 und - 8 C 11.19 - juris Rn. 16).

    Verstößt der Mittelbedarfsansatz im Wirtschaftsplan gegen das Gebot der Schätzgenauigkeit, ist die Bedarfsprognose unvertretbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2020 - 8 C 10.19 - juris Rn. 29).

    Maßgeblich ist vielmehr, ob der für einen bestimmten Zweck veranschlagte Mittelbedarf unter Einsatz der jeweiligen Methode aufgrund der bei der Aufstellung des Wirtschaftsplans verfügbaren Informationen sachgerecht und vertretbar prognostiziert wurde und auch im Übrigen den rechtlichen Anforderungen genügt (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2020 - 8 C 10.19 - juris Rn. 5 und 30).

  • BVerwG, 20.03.2019 - 4 C 5.18

    Allgemeines Wohngebiet; Antrag; Begründung; Bezugnahme; Gebietsversorgung; …

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2024 - 8 C 5.23
    Dem Antragserfordernis wird bereits dann entsprochen, wenn das Vorbringen des Revisionsklägers Umfang und Ziel der Revision erkennen lässt (BVerwG, Urteil vom 20. März 2019 - 4 C 5.18 - NVwZ 2020, 404 Rn. 12 m. w. N.).

    Dies verlangt eine Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs und eine damit verbundene sachliche Auseinandersetzung mit den die Entscheidung des Berufungsgerichts tragenden Gründen, aus der hervorgeht, warum der Revisionskläger diese Begründung als nicht zutreffend erachtet (…stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteile vom 16. Juni 2015 - 10 C 14.14 - BVerwGE 152, 204 Rn. 14…, vom 9. Dezember 2015 - 10 C 6.15 - BVerwGE 153, 314 Rn. 10 und vom 20. März 2019 - 4 C 5.18 - NVwZ 2020, 404 Rn. 13).

  • BVerwG, 19.09.2000 - 1 C 29.99

    Flugplatz; Flugplatz-Betriebsgesellschaft; gewerbliche Wirtschaft; Industrie- und …

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2024 - 8 C 5.23
    Eine Industrie- und Handelskammer darf sich nach § 1 Abs. 2 IHKG an der Finanzierung einer Stiftungsprofessur nur beteiligen, wenn diese auf ein spezifisches Interesse der gewerblichen Wirtschaft ausgerichtet und von diesem gefordert ist (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 19. September 2000 - 1 C 29.99 - BVerwGE 112, 69 ).

    Dies gilt auch, wenn die jeweilige Anlage oder Einrichtung zugleich der gewerblichen Wirtschaft von Nutzen ist (BVerwG, Urteil vom 19. September 2000 - 1 C 29.99 - BVerwGE 112, 69 ).

  • BVerfG, 15.11.2023 - 2 BvF 1/22

    Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021 - abstrakte Normenkontrolle

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2024 - 8 C 5.23
    Auch insoweit sichert das Jährlichkeitsprinzip das Budgetrecht der Vollversammlung der Kammer, insbesondere im Hinblick darauf, dass das Budget bei längeren Haushaltsperioden seine Aussagekraft und Verbindlichkeit verlöre (zum entsprechenden Budgetrecht des Parlaments vgl. BVerfG, Urteil vom 15. November 2023 - 2 BvF 1/22 - NVwZ 2023, 1892 Rn. 158 m. w. N.).
  • BVerwG, 22.01.2020 - 8 C 11.19

    IHK-Beiträge wegen überhöhter Rücklagen und unzulässig erhöhten Eigenkapitals …

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2024 - 8 C 5.23
    Die Bildung der Ausgleichsrücklage vermeidet die Inanspruchnahme von teuren Kassenkrediten zur Finanzierung der Aufgaben der Kammer bei einem Ausfall von Beitragseinnahmen infolge eines Konjunkturabschwungs (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 22. Januar 2020 - 8 C 9.19 - BVerwGE 167, 259 Rn. 14, - 8 C 10.19 - juris Rn. 18 und - 8 C 11.19 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 16.06.2015 - 10 C 14.14

    Industrie- und Handelskammer; Vollversammlung; unmittelbare Gruppenwahl; …

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2024 - 8 C 5.23
    Dies verlangt eine Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs und eine damit verbundene sachliche Auseinandersetzung mit den die Entscheidung des Berufungsgerichts tragenden Gründen, aus der hervorgeht, warum der Revisionskläger diese Begründung als nicht zutreffend erachtet (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteile vom 16. Juni 2015 - 10 C 14.14 - BVerwGE 152, 204 Rn. 14…, vom 9. Dezember 2015 - 10 C 6.15 - BVerwGE 153, 314 Rn. 10 …und vom 20. März 2019 - 4 C 5.18 - NVwZ 2020, 404 Rn. 13).
  • VG Aachen, 03.12.2025 - 9 K 647/21

    IHK; Wirtschaftssatzung; Ausgleichsrücklage; Sanierungsrücklage; …

    Das von der Beklagten angewandte Risk-Tool sei zur Berechnung des Ausfallrisikos ungeeignet, weil es in seiner Anwendung nicht den vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 27. März 2024 - 8 C 5.23 - vorgegebenen Kriterien entspreche.

    Das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Urteil vom 27. März 2024 - 8 C 5.23 - das Risiko-Tool zur Ermittlung schätzgenauer Risikoprognosen auch für grundsätzlich geeignet gehalten.

    Rn. 72 Vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urteile vom 27. März 2024 - 8 C 5/23 -, juris, Rn. 15, vom 22. Januar 2020 - 8 C 9.19 -, juris, Rn. 11 und 31, vom 9. Dezember 2015 - 10 C 6.15 -, juris, Rn. 16 f., und vom 26. Juni 1990 - 1 C 45.87 -, juris, Rn. 20.

    Rn. 80 Vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 2024 - 8 C 5/23 -, juris, Rn. 15, und vom 9. Dezember 2015 - 10 C 6/15 -, juris, Rn. 16; so auch VG Köln, Urteile vom 18. Juni 2025 - 1 K 1180/23 -, juris, Rn. 24, und - 1 K 1345/22 -, juris, Rn. 30.

    Rn. 90 Vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 2024 - 8 C 5/23 -, juris, Rn. 19.

    Rn. 102 Vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 2024 - 8 C 5/23 -, juris, Rn. 25.

    Rn. 127 Vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 2024 - 8 C 5/23 -, juris, Rn. 29.

  • VG Würzburg, 19.02.2025 - W 6 K 24.1380

    Beitrag zur Industrie- und Handelskammer, Wirtschaftsplanung der IHK, …

    Rn. 21 3. In der mündlichen Verhandlung am 28. Juni 2023 wurde das Verfahren bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Verfahren Az.: 8 C 5.23 ruhend gestellt.

    Auf einer zweiten Stufe wird dieser voraussichtliche Bedarf gemäß einer Beitragsordnung im Wege der Beitragserhebung auf die Kammerzugehörigen umgelegt (vgl. BVerwG, U.v. 27.3.2024 - 8 C 5.23 - juris Rn. 15;… U.v. 22.1.2020 - 8 C 9.19 - Rn. 10).

    Dies bedeutet, dass Prognosen aus der Sicht ex ante sachgerecht und vertretbar ausfallen müssen; ist dies der Fall, ist es unschädlich, wenn sich eine Prognose im Nachhinein als unrichtig erweist (vgl. BVerwG, U.v. 27.3.2024 - 8 C 5.23 - juris Rn. 15;… U.v. 9.12.2015 - 10 C 6.15 - juris Rn. 16).

    Die Bildung von Vermögen ist den Kammern verboten (BVerwG, U.v. 27.3.2024 - 8 C 5.23 - juris Rn. 15).

    Rn. 41 Ausgehend von oben Gesagtem ist die Bildung angemessener Rücklagen grundsätzlich zulässig (siehe hierzu nur BVerwG, U.v. 27.3.2024 - 8 C 5.23 - juris Rn. 16), was letztlich auch vom Kläger nicht in Zweifel gezogen wird.

    Maßgeblich ist vielmehr, ob der für einen bestimmten Zweck veranschlagte Mittelbedarf unter Einsatz der jeweiligen Methode aufgrund der bei der Aufstellung des Wirtschaftsplans verfügbaren Informationen sachgerecht und vertretbar prognostiziert wurde und auch im Übrigen den rechtlichen Anforderungen genügt (vgl. BVerwG, U.v. 27.3.2024 - 8 C 5.23 - juris Rn. 19).

    Dem steht jedoch nicht entgegen, eine zweckgebundene Rücklage, die wie die Rücklage "…" einen über das Wirtschaftsjahr hinausgehenden, bereits verbindlich festgestellten Finanzbedarf sichert, in voller Höhe in den Wirtschaftsplan einzustellen und durch jährliche Entnahmen abzuschmelzen (BVerwG, U.v. 27.3.2024 - 8 C 5.23 - juris Rn. 29).

  • VG Würzburg, 22.01.2025 - W 6 K 24.599

    Industrie- und Handelskammer, Rechtsschutzbedürfnis einer Klage gegen die …

    Rn. 19 Mit Schriftsatz vom 5. September 2024 ließ die Beklagte im Wesentlichen ergänzend vortragen: Das Bundesverwaltungsgericht habe mit seinem jüngsten Urteil (U.v. 27.3.2024 - 8 C 5/23) die Position der Beklagten bestätigt.

    Auf einer zweiten Stufe wird dieser voraussichtliche Bedarf gemäß einer Beitragsordnung im Wege der Beitragserhebung auf die Kammerzugehörigen umgelegt (vgl. BVerwG, U.v. 27.3.2024 - 8 C 5/23 - juris Rn. 15;… U.v. 22.1.2020 - 8 C 9/19 - Rn. 10; VG Würzburg, U.v. 8.11.2023 - W 6 K 23.410 - n.V.).

    Dies bedeutet, dass Prognosen aus der Sicht ex ante sachgerecht und vertretbar ausfallen müssen; ist dies der Fall, ist es unschädlich, wenn sich eine Prognose im Nachhinein als unrichtig erweist (vgl. BVerwG, U.v. 27.3.2024 - 8 C 5/23 - juris Rn. 15;… U.v. 9.12.2015 - 10 C 6.15 - juris Rn. 16).

    Die Bildung von Vermögen ist den Kammern verboten (BVerwG, U.v. 27.3.2024 - 8 C 5/23 - juris Rn. 15).

    Rn. 55 Die Bildung angemessener Rücklagen ist nach dem oben Gesagten unstrittig zulässig (siehe hierzu nur BVerwG, U.v. 27.3.2024 - 8 C 5/23 - juris Rn. 16) .

  • VG Koblenz, 15.04.2025 - 5 K 645/23

    Die Beitragsberechnungsmethode der Industrie- und Handelskammer Koblenz ist …

    Diese rechtlichen Vorgaben gelten auch nach der Einführung der doppischen Rechnungslegung gemäß § 3 Abs. 7a IHKG unverändert fort (…vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Dezember 2015 - 10 C 6.15 -, juris, Rn. 16 f., vom 22. Januar 2020 - 8 C 9.19 -, juris, Rn. 10 f., und vom 27. März 2024 - 8 C 5.23 -, juris, Rn. 15).

    Die Bildung der Ausgleichsrücklage vermeidet die Inanspruchnahme von teuren Kassenkrediten zur Finanzierung der Aufgaben der Kammer bei einem Ausfall von Beitragseinnahmen infolge eines Konjunkturabschwungs (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 2024, a. a. O., Rn. 16 m. w. N.).

    Maßgeblich ist insoweit allein, ob der für einen bestimmten Zweck veranschlagte Mittelbedarf unter Einsatz der jeweiligen Methode aufgrund der bei der Aufstellung des Wirtschaftsplans verfügbaren Informationen sachgerecht und vertretbar prognostiziert wurde und auch im Übrigen den rechtlichen Anforderungen genügt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 2024, a. a. O., LS 1. und Rn. 19).

    Verstößt der Mittelbedarfsansatz im Wirtschaftsplan gegen das Gebot der Schätzgenauigkeit, ist die Bedarfsprognose unvertretbar (…vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Januar 2020, a. a. O., Rn. 29, und vom 27. März 2024, a. a. O., Rn. 18).

  • VG Münster, 06.11.2025 - 3 K 748/21

    Baurücklage, Äquivalenzprinzip

    Rn. 26 Vgl. BVerwG, Urteile vom 27.3.2024 - 8 C 5.23 -, juris, Rdn. 15, vom 22.1.2020 - 8 C 10.19 -, juris, Rdn. 11 und vom 9.12.2015 - 10 C 6.15 -, juris, Rdn. 12 f.

    Rn. 32 Vgl. BVerwG, Urteile vom 27.3.2024 - 8 C 5.23 -, juris, Rdn. 15, und 22.1.2020 - 8 C 9.19 -, juris, Rdn. 11.

    Rn. 44 Vgl. BVerwG, Urteile vom 27.3.2024 - 8 C 5.23 -, juris, Rdn. 29, und vom 9.12.2015 - 10 C 6.15 -, juris, Rdn. 12 und 18.

    Rn. 67 Vgl. BVerwG, Urteil vom 27.3.2024 - 8 C 5.23 -, juris, Rdn. 29; Sächs. OVG, Beschluss vom 1.11.2024 - 4 A 525/23 -, GewArch 2025, 166 (168), Rdn. 14.

  • OVG Niedersachsen, 13.03.2025 - 8 LC 75/24

    Ausgleichsrücklage; Beitrag; Betriebsmittelrücklage; Haushaltsplan; Jährlichkeit; …

    Zu den Grundsätzen des staatlichen Haushaltsrechts zählt das sich in § 11 LHO niederschlagende Gebot der Haushaltswahrheit, aus dem in Ansehung von Prognosen das Gebot der Schätzgenauigkeit folgt (…vgl. BVerfG, Urt. v. 9.7.2007 - 2 BvF 1/04 -, BVerfGE 119, 96, juris Rn. 104; BVerwG, Urt. v. 27.3.2024 - 8 C 5/23 -, NVwZ 2024, 1590, juris Rn. 15).

    Im Zusammenhang mit einer allgemeinen Ausgleichsrücklage hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 27. März 2024 - 8 C 5/23 -, juris Rn. 26, entschieden, dass es nicht erforderlich sei, das ermittelte Gesamtrisiko in voller Höhe bei der Bildung einer Rücklage abzubilden; sei der erforderliche Zusammenhang zwischen dem ermittelten Gesamtrisiko und der gebildeten Ausgleichsrücklage jedoch nicht mehr erkennbar, sei das Gebot der Schätzgenauigkeit aber verletzt.

    Zweifelhaft erscheint, ob die Rücklage nach der ihr beigegebenen Zweckbestimmung bei objektiver Betrachtung nicht allein der Abbildung von auf der Aktivseite vorhandenen Vermögenswerten auf der Passivseite dient, sondern zugleich auch deren wertmäßiger Erhaltung und sie in ihrer Zweckbestimmung "Finanzierung von ..." nicht auch über dieses Ziel hinausgeht, da sie die Anschaffung von weiteren Vermögenswerten und damit letztlich (auch) die - unzulässige (BVerwG, Urt. v. 27.3.2024 - 8 C 5.23 -, GewArch 2024, 444 Rn. 15;… v. 22.1.2020 - 8 C 9/19 -, juris Rn. 15;… v. 9.12.2015 - 10 C 6/15 -, juris Rn. 17 m.w.N.) - Bildung freien Vermögens zulässt.

  • BVerwG, 13.02.2025 - 2 C 1.24

    Aufstockung der Sonderzahlung für 2008; Lehrer in Brandenburg

    Was dabei als vertretbar zu gelten hat, kann nur aufgrund einer Gesamtbewertung der konkreten Entscheidungssituation unter Berücksichtigung des betroffenen Sach- und Regelungsbereichs, der Bedeutung der zu treffenden Entscheidung und deren Folgen sowie der verfügbaren Tatsachengrundlagen für die Prognose bestimmt werden (vgl. BVerfG…, Urteil vom 9. Juli 2007 - 2 BvF 1/04 - BVerfGE 119, 96 Rn. 104; BVerwG, Urteil vom 27. März 2024 - 8 C 5.23 - NVwZ 2024, 1590 Rn. 18; VGH München…, Beschluss vom 2. Dezember 2024 - 21 ZB 23.16 4 - juris Rn. 16).
  • VG Düsseldorf, 22.06.2026 - 20 K 5583/21

    Mitgliedsbeiträge der Apothekerkammer Nordrhein rechtswidrig

    Rn. 143 vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 2024 - 8 C 5/23 -, zitiert nach juris, Rdn. 24.
  • BVerwG, 13.02.2025 - 2 C 2.24

    L. ./. das Land Brandenburg

    Was dabei als vertretbar zu gelten hat, kann nur aufgrund einer Gesamtbewertung der konkreten Entscheidungssituation unter Berücksichtigung des betroffenen Sach- und Regelungsbereichs, der Bedeutung der zu treffenden Entscheidung und deren Folgen sowie der verfügbaren Tatsachengrundlagen für die Prognose bestimmt werden (vgl. BVerfG…, Urteil vom 9. Juli 2007 - 2 BvF 1/04 - BVerfGE 119, 96 Rn. 104; BVerwG, Urteil vom 27. März 2024 - 8 C 5.23 - NVwZ 2024, 1590 Rn. 18; VGH München…, Beschluss vom 2. Dezember 2024 - 21 ZB 23.16 4 - juris Rn. 16).
  • VG Köln, 17.11.2023 - 1 K 1171/21

    Wirtschaftsplanung der IHK Köln für das Jahr 2021 rechtswidrig

    Rn. 23 Mit Schriftsätzen vom 18. Oktober 2023 und 8. November 2023 hat die Beklagte beantragt, das Verfahren bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in den drei Revisionsverfahren mit den Aktenzeichen 8 C 5.23, 8 C 7.23 und 8 C 8.23 gegen die Urteile des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 25. April 2023 (6 A 11191/22, 6 A 11190/22 und 6 A 11192/22) auszusetzen.
  • VG Koblenz, 31.03.2026 - 5 K 374/25

    Beitragserhebung der Landespflegekammer für das Jahr 2025 rechtswidrig

  • BVerwG, 17.04.2025 - 8 B 37.24
  • BVerwG, 17.04.2025 - 8 B 38.24
  • VG Köln, 17.11.2023 - 1. Kammer

    Beitragsbescheid, Industrie- und Handelskammer, IHK, Haushalt, Jährlichkeit, …

  • VG Koblenz, 31.03.2026 - 5 K 686/25

    Beitragserhebung der Landespflegekammer für das Jahr 2025 rechtswidrig

  • VG Koblenz, 31.03.2026 - 5 K 513/25

    Beitragserhebung der Landespflegekammer für das Jahr 2025 rechtswidrig

  • VG Koblenz, 31.03.2026 - 5 K 472/25

    Beitragserhebung der Landespflegekammer für das Jahr 2025 rechtswidrig

  • VG Köln, 18.06.2025 - 1 K 1180/23

    Beitrag, Wirtschaftsplan, Wirtschaftssatzung, IHK, Industrie- und Handelskammer, …

  • VG Köln, 18.06.2025 - 1 K 1345/22

    Kammern dürfen für langfristige Projekte auch mehrjährig Rücklagen bilden

  • VG Düsseldorf, 17.03.2025 - 20 K 1630/23
  • VG Gelsenkirchen, 17.09.2024 - 19 K 3231/22

    IHK; Beitrag; Rücklagen; Instandhaltungsrückstände; Jährlichkeit; Budgetrecht

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