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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.10.1961 - VIII C 53.60   

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https://dejure.org/1961,378
BVerwG, 12.10.1961 - VIII C 53.60 (https://dejure.org/1961,378)
BVerwG, Entscheidung vom 12.10.1961 - VIII C 53.60 (https://dejure.org/1961,378)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Oktober 1961 - VIII C 53.60 (https://dejure.org/1961,378)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Wiedergutmachungsleistungen - Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes - Vorliegen von Verfolgungsgründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1962, 508
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.12.1954 - V C 97.54

    § 9 Erste Niedersächsische Verordnung zum Wohnungsrecht (1.Nds.DVOWG) als …

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1961 - VIII C 53.60
    Ändern sich im Revisionsverfahren die gesetzlichen Voraussetzungen für den geltend gemachten Anspruch, so ist nicht nur die Änderung der Rechtslage zu berücksichtigen (BVerwGE 1, 291 [BVerwG 17.12.1954 - V C 97/54] [298 ff.]), vielmehr auch neues tatsächliches Vorbringen der Beteiligten, soweit es nach der neuen Rechtslage erheblich ist, ohne daß das Revisionsgericht insoweit zu eigenen tatsächlichen Feststellungen berechtigt ist.

    Da die Klägerin mit der Verpflichtungsklage die Gewährung von Wiedergutmachung erstrebt, kommt es auf die Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung an; auch Rechtsänderungen während des Revisionsverfahrens sind zu beachten (BVerwGE 1, 291 [BVerwG 17.12.1954 - V C 97/54] [298/300]).

  • BVerwG, 29.10.1959 - VIII C 234.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1961 - VIII C 53.60
    Als "öffentlicher Dienst" im Sinne von § 1 Abs. 1 BWGöD gilt jede Beschäftigung bei deutschen Gebietskörperschaften, die unter einen der Tatbestände des § 2 BWGöD fällt, und außerdem jede sonstige unter § 2 BWGöD fallende Beschäftigung bei einem der in § 2 a BWGöD genannten Dienstherren (vgl. Urteil vom 29. Oktober 1959 - BVerwG VIII C 234.59 - Pfennig, a.a.O., S. 27).
  • BVerwG, 27.11.1958 - II C 114.57
    Auszug aus BVerwG, 12.10.1961 - VIII C 53.60
    Wegen dieser Begriffserweiterungen heißt es in der Entscheidung BVerwGE 8, 34 (36) [BVerwG 27.11.1958 - II C 114/57], der Begriff des öffentlichen Dienstes sei im Bundeswiedergutmachungsgesetz weit gefaßt; damit wurde nicht gesagt, daß § 1 Abs. 1 BWGöD für sich allein von einem besonders weiten allgemeinen Begriff des öffentlichen Dienstes ausgehe.
  • BVerwG, 12.04.1961 - VIII C 186.59
    Auszug aus BVerwG, 12.10.1961 - VIII C 53.60
    Das Begriffsmerkmal "Angestellter" richtet sich, ohne Beschränkung auf den Begriff der Tarifangestellten, nach allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen (Urteil vom 12. April 1961 - BVerwG VIII C 186.59 -, JR 1960 S. 314 = DVBl. 1961 S. 787 = NJW/RzW 1961 S. 521); ob der Ehemann der Klägerin zu der fraglichen Zeit in einen Dienstverhältnis als Angestellter stand, ist nach den vorliegenden tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts nicht abschließend zu klären.
  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 82.77

    Erweiterung eines eigengenutzten Wohnhauses im Außenbereich; "Angemessene" …

    Berufungsgerichts gebunden und demgemäß neuer Tatsachenvortrag in der Revisionsinstanz in der Regel unbeachtlich ist, folgt hier aus der eingetretenen Rechtsänderung die Beachtlichkeit der sich auf die neue Rechtslage beziehenden Tatsachenbehauptung (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Oktober 1961 - BVerwG VIII C 53.60 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 10 = DÖV 1962, 508 und u.st.Rechtspr.), Ob der Eigentumsübergang durch Eintragung des Klägers zu 1) in das Grundbuch vollzogen ist, wird das Berufungsgericht zu klären haben.
  • BVerwG, 26.11.1976 - IV C 69.74

    Ausnahmen von der Bindung an die tatsächlichen Feststellungen des …

    Ferner ist neues Vorbringen beachtlich, wenn sich seit dem Erlaß des angefochtenen Urteils die Rechtslage geändert hat, diese Änderung der Rechtslage zu berücksichtigen ist (vgl. etwa Urteil vom 1. Dezember 1972 - BVerwG IV C 6.71 - BVerwGE 41, 227 [230]) und das zur Berücksichtigung auch der gewissermaßen korrespondierenden Tatsachenänderungen zwingt (Urteil vom 12. Oktober 1961 - BVerwG VIII C 53.60 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 10).
  • BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 90.70

    Einberufung zum Wehrdienst - Erhebung einer Verpflichtungsklage

    Ergeben sich in der Revisionsinstanz Umstände, die dafür sprechen, daß sich der entscheidungserhebliche Sachverhalt nach dem Ende der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Tatsachengericht (erneut) geändert hat, so wird die Sache in der Regel zur weiteren Sachverhaltsaufklärung an die Vorinstanz zurückzuverweisen sein (Urteil vom 12. Oktober 1961 - BVerwG VIII C 53.60 - [Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 10 = NJW/RzW 1962, 230 = DÖV 1962, 508]; Urteil vom 11. Dezember; 1969 - BVerwG VIII C 46.68 -).
  • BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 21.93

    Wiedervereinigung - Kommunalisierungsauftrag - Öffentliches Finanzvermögen - …

    Die Bindung des Revisionsgerichts an die tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz (§ 137 Abs. 2 VwGO) hindert nicht die Berücksichtigung neuer Tatsachen, die sich auf eine im Revisionsverfahren beachtliche Rechtsänderung beziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1981, BVerwGE 61, 285 (287); Urteil vom 12. Oktober 1961 - BVerwG 8 C 53.60 -, Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 10).
  • BVerwG, 12.12.1966 - VIII B 88.66

    Anforderungen an die Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Begriff des …

    Die Frage, wie der Begriff "öffentlicher Dienst" (§ 1 Abs. 1 BWGöD) abzugrenzen ist mit Rücksicht auf die besondere Regelung des § 2 a BWGöD, ist grundsätzlich entschieden worden in dem vom Berufungsgericht erwähnten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Oktober 1961 - BVerwG VIII C 53.60 -, NJW/RzW 1962 S. 230.

    Auf den besonderen Fall, über den - nicht abschließend - in dem genannten Urteil BVerwG VIII C 53.60 entschieden wurde, kommt es hier nicht an.

  • BVerwG, 27.06.1968 - VIII C 10.67

    Anspruch auf Erstattung der während der Pflichtwehrübung eines Angestellten an …

    Zum Begriff des öffentlichen Dienstes im Bundeswiedergutmachungsgesetz hat der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 12. Oktober 1961 - BVerwG VIII C 53.60 -, NJW/RzW 1962, 230, und vom 21. Dezember 1967 - BVerwG VIII C 5.67 - (zur Veröffentlichung In der Entscheidungssammlung des Bundesverwaltungsgerichts bestimmt) dargelegt: Allgemein fällt unter diesen Begriff hur der Dienst bei einer öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaft; im übrigen richtet es sich nach § 2 a BWGöD, unter welchen Voraussetzungen andere Arbeitgeber als öffentlichrechtliche Dienstherren zu behandeln oder ihnen gleichzustellen sind.
  • BVerwG, 20.10.1972 - IV C 1.70

    Öffentlicher Belang der Abwehr der Gefährdung der Wasserwirtschaft als bloße …

    Daß derartige Rechtsänderungen auch im Revisionsverfahren zu berücksichtigen sind, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 17. Dezember 1954 - BVerwG V C 97.54 - in BVerwGE 1, 292 [BVerwG 17.12.1954 - V C 97/54] [298]; Urteile vom 12. Oktober 1961 - BVerwG VIII C 53.60 - [Buchholz 310, § 137 VwGO Nr. 10] und vom 17. April 1964 - BVerwG VII C 79.61 - [Buchholz 442.01, § 13 PBefG 1961 Nr. 9]).
  • BVerwG, 12.09.1968 - VIII C 99.67

    Bedeutsamkeit von Feststellungen zur Zeitgeschichte für die Auslegung einer …

    Die erstgenannte Vorschrift dient, wie in den Urteilen BVerwGE 26, 239 [BVerwG 27.02.1967 - VIII C 81/66] , vom 12. Oktober 1961 - BVerwG VIII C 53.60 -, NJW/RzW 1962, 230, und vom 21. Dezember 1967 - BVerwG VIII C 5.67 -, NJW/RzW 1968, 465, dargelegt worden ist, der näheren Abgrenzung des im Bundeswiedergutmachungsgesetz verwendeten Begriffs des deutschen Öffentlichen Dienstes.
  • BVerwG, 21.12.1967 - VIII C 5.67
    Zur Abgrenzung des Begriffs "öffentlicher Dienst" im Sinne der §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1 BWGöD ist im Urteil vom 12. Oktober 1961 - BVerwG VIII C 53.60 -, NJW/RzW 1962 S. 230, im einzelnen folgendes dargelegt worden: Allgemein fällt unter diesen Begriff nur der Dienst (vgl. dazu § 2 BWGöD) bei einer öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaft; im übrigen richtet es sich nach § 2 a BWGöD, unter welchen Voraussetzungen andere Arbeitgeber als öffentlich-rechtliche Dienstherren zu behandeln oder ihnen gleichzustellen sind (vgl. Pfennig, Der Begriff des öffentlichen Dienstes und seiner Angehörigen, Berlin 1960 S. 27).
  • BVerwG, 27.02.1967 - VIII C 81.66

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

    Der Begriff des "öffentlichen Dienstes" ist ein Zweckbegriff, der nicht einheitlich, sondern in verschiedenen Gesetzen jeweils verschieden bestimmt wird (vgl. Pfennig, Der Begriff des öffentlichen Dienstes und seiner Angehörigen, Schriften zum Öffentlichen Recht Bd. 4 S. 22 ff.; Urteil vom 12. Oktober 1961 - BVerwG VIII C 53.60 -, DÖV 1962 S. 508 = NJW/RzW 1962 S. 230); er erfaßt keineswegs alle öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisse.
  • BVerwG, 17.04.1964 - VII C 79.61

    Genehmigung für eine weitere Verkehrslinie durch Antrag eines Unternehmers i.R.d. …

  • BGH, 13.03.1980 - IX ZR 124/76

    Auslegung der Begrifflichkeit "Öffentlicher Dienst" - Wiedergutmachung wegen …

  • BVerwG, 31.08.1962 - VII C 167.60

    Erkennbarkeit einer Zulassung der Revision in einem Urteil - Anforderungen an das …

  • BVerwG, 10.05.1962 - VIII C 36.60

    Begriff des ausländischen öffentlich-rechtlichen Dienstherrn - Ansprüche eines …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.10.1981 - 2 A 155/80

    Anrechnung einer in einem Arbeitsverhältnis zu einer juristischen Person des …

  • BVerwG, 27.06.1968 - VIII C 2.66

    Ableistung des Grundwehrdienstes durch einen Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst …

  • BVerwG, 11.02.1965 - VIII C 60.64

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.10.1962 - VIII C 95.60

    Rechtsmittel

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   BVerwG, 04.10.1961 - VIII C 53.60   

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BVerwG, 04.10.1961 - VIII C 53.60 (https://dejure.org/1961,6792)
BVerwG, Entscheidung vom 04.10.1961 - VIII C 53.60 (https://dejure.org/1961,6792)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung des Armenrechts für ein Revisionsverfahren

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   BVerwG, 12.07.1960 - VIII C 53.60   

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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Erfolgsaussichten einer Revision - Begriff des öffentlichen Dienstes - Zugehörigkeit eines Privatbetriebes zu den "Einrichtungen der öffentlichen Hand"

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 29.10.1959 - VIII C 234.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1960 - VIII C 53.60
    Nur der Dienst bei dem Reich, bei den Ländern, Gemeinden, Gemeindeverbänden (Gebietskörperschaften) und Nichtgebietskörperschaften und bei den Verbänden solcher Körperschaften ist als öffentlicher Dienst im Sinne des § 1 Abs. 1 BWGöD anzusehen(Urteil vom 29. Oktober 1959 - BVerwG VIII C 234.59 -, mit Leitsatz abgedruckt: ZBR 1960 S. 94 = DÖV 1960 S. 395; vgl. auch BVerwGE 8, 34).
  • BVerwG, 27.11.1958 - II C 114.57
    Auszug aus BVerwG, 12.07.1960 - VIII C 53.60
    Nur der Dienst bei dem Reich, bei den Ländern, Gemeinden, Gemeindeverbänden (Gebietskörperschaften) und Nichtgebietskörperschaften und bei den Verbänden solcher Körperschaften ist als öffentlicher Dienst im Sinne des § 1 Abs. 1 BWGöD anzusehen(Urteil vom 29. Oktober 1959 - BVerwG VIII C 234.59 -, mit Leitsatz abgedruckt: ZBR 1960 S. 94 = DÖV 1960 S. 395; vgl. auch BVerwGE 8, 34).
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   BVerwG, 22.09.1961 - VIII C 53.60   

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https://dejure.org/1961,5591
BVerwG, 22.09.1961 - VIII C 53.60 (https://dejure.org/1961,5591)
BVerwG, Entscheidung vom 22.09.1961 - VIII C 53.60 (https://dejure.org/1961,5591)
BVerwG, Entscheidung vom 22. September 1961 - VIII C 53.60 (https://dejure.org/1961,5591)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Eigenschaft eines Unternehmens als Körperschaft des öffentlichen Rechts bzw. als "sonstige Einrichtung der öffentlichen Hand" - Deutsches Reich als Alleinaktionär einer Aktiengesellschaft (AG)

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