Rechtsprechung
| BVerwG, 28.02.1979 - VIII C 56.77 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit einer Einberufung zum Grundwehrdienst - Anforderungen an eine Anhörung und erneute ärztliche Untersuchung vor der Einberufung - Voraussetzungen für öffentliche Zustellung eines Einberufungsbescheides - Kurzfristige Einberufung eines Wehrpflichtigen als ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Münster, 01.07.1977 - 4 K 321/77
- BVerwG, 03.10.1978 - 8 CB 56.77
- BVerwG, 28.02.1979 - VIII C 56.77
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 01.03.1978 - 8 C 99.76
Wegfall der Wehrdienstausnahme - Helfer im Katastrophenschutz - Zustimmung der …
Auszug aus BVerwG, 28.02.1979 - 8 C 56.77
Daß in einem solchen Fall der Einberufungsbescheid selbst nicht mehr gemäß § 13 Abs. 4 Satz 3 MustV 4 Wochen vor dem Einberufungstermin zugestellt zu sein braucht, hingegen die Benachrichtigung ihrerseits mindestens 4 Wochen vor diesem Termin ergehen muß, entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BVerwGE 42, 26 [28 f.]; vgl. auch Urteil vom 1. März 1978 - BVerwG 8 C 99.76 -). - BVerwG, 28.02.1973 - VIII C 49.72
Abschluss des Musterungsverfahrens als maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung …
Auszug aus BVerwG, 28.02.1979 - 8 C 56.77
Daß in einem solchen Fall der Einberufungsbescheid selbst nicht mehr gemäß § 13 Abs. 4 Satz 3 MustV 4 Wochen vor dem Einberufungstermin zugestellt zu sein braucht, hingegen die Benachrichtigung ihrerseits mindestens 4 Wochen vor diesem Termin ergehen muß, entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BVerwGE 42, 26 [28 f.]; vgl. auch Urteil vom 1. März 1978 - BVerwG 8 C 99.76 -). - BVerwG, 18.09.1973 - I C 9.73
Zulassung einer Bauart - Herstellung von Spielgeräten
Auszug aus BVerwG, 28.02.1979 - 8 C 56.77
Wie das Bundesverwaltungsgericht in dem Urteil vom 9. November 1967 - BVerwG 8 C 21.67 - (vgl. auch BVerwGE 11, 75; 44, 88) [BVerwG 18.09.1973 - I C 9/73]ausgesprochen hat, genügt die Wehrbehörde ihrer nach § 13 Abs. 3 Satz 1 MustV bestehenden Untersuchungspflicht, wenn sie dem Wehrpflichtigen Gelegenheit zur Untersuchung gibt; nimmt dieser die Gelegenheit aus Gründen, die er zu vertreten hat, nicht wahr, so ist der daraufhin erlassene Einberufungsbescheid nicht wegen Fehlens der vorgeschriebenen qualifizierten Verfügbarkeitsprüfung rechtswidrig.
- BVerwG, 26.09.1973 - VIII C 66.72
Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Vorführung zur Musterung - Beurteilung der …
Auszug aus BVerwG, 28.02.1979 - 8 C 56.77
Wie das Bundesverwaltungsgericht in dem Urteil vom 9. November 1967 - BVerwG 8 C 21.67 - (vgl. auch BVerwGE 11, 75; 44, 88) [BVerwG 18.09.1973 - I C 9/73]ausgesprochen hat, genügt die Wehrbehörde ihrer nach § 13 Abs. 3 Satz 1 MustV bestehenden Untersuchungspflicht, wenn sie dem Wehrpflichtigen Gelegenheit zur Untersuchung gibt; nimmt dieser die Gelegenheit aus Gründen, die er zu vertreten hat, nicht wahr, so ist der daraufhin erlassene Einberufungsbescheid nicht wegen Fehlens der vorgeschriebenen qualifizierten Verfügbarkeitsprüfung rechtswidrig. - BVerwG, 08.07.1960 - VII C 222.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 28.02.1979 - 8 C 56.77
Wie das Bundesverwaltungsgericht in dem Urteil vom 9. November 1967 - BVerwG 8 C 21.67 - (vgl. auch BVerwGE 11, 75; 44, 88) [BVerwG 18.09.1973 - I C 9/73]ausgesprochen hat, genügt die Wehrbehörde ihrer nach § 13 Abs. 3 Satz 1 MustV bestehenden Untersuchungspflicht, wenn sie dem Wehrpflichtigen Gelegenheit zur Untersuchung gibt; nimmt dieser die Gelegenheit aus Gründen, die er zu vertreten hat, nicht wahr, so ist der daraufhin erlassene Einberufungsbescheid nicht wegen Fehlens der vorgeschriebenen qualifizierten Verfügbarkeitsprüfung rechtswidrig. - BVerwG, 09.11.1967 - VIII C 21.67
Antrag auf Zurückstellung von der Wehrpflicht nach den Folgen einer …
Auszug aus BVerwG, 28.02.1979 - 8 C 56.77
Wie das Bundesverwaltungsgericht in dem Urteil vom 9. November 1967 - BVerwG 8 C 21.67 - (vgl. auch BVerwGE 11, 75; 44, 88) [BVerwG 18.09.1973 - I C 9/73]ausgesprochen hat, genügt die Wehrbehörde ihrer nach § 13 Abs. 3 Satz 1 MustV bestehenden Untersuchungspflicht, wenn sie dem Wehrpflichtigen Gelegenheit zur Untersuchung gibt; nimmt dieser die Gelegenheit aus Gründen, die er zu vertreten hat, nicht wahr, so ist der daraufhin erlassene Einberufungsbescheid nicht wegen Fehlens der vorgeschriebenen qualifizierten Verfügbarkeitsprüfung rechtswidrig.
- BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 43.95
Duldungsbescheid - Duldung der Zwangsvollstreckung - Rückgewähranspruch - …
bb) Vor diesem Hintergrund ist die Voraussetzung des § 15 Abs. 1 Buchst. a VwZG nicht schon dann erfüllt, wenn der Aufenthaltsort der Behörde unbekannt ist; vielmehr sind gründliche und sachdienliche Bemühungen um Aufklärung des gegenwärtigen Aufenthaltsorts erforderlich (vgl. Beschluß vom 25. April 1994 - BVerwG 1 B 69.94 - Buchholz 340 § 15 VwZG Nr. 2 und Urteil vom 28. Februar 1979 - BVerwG 8 C 56.77 - Buchholz 448.5 § 13 MustV Nr. 15 S. 8 [11]; BFH…, Urteil vom 15. Januar 1991 - VII R 86.89 - BFH/NV 1992, 81 [83 f.]; BGH, Urteil vom 2. Juli 1970 - IX ZR 318/69 - MDR 1970, 1006). - BVerwG, 25.06.1985 - 8 C 32.83
Wehrpflicht - Zurückstellung - Arzt - Unzumutbare Härte
Daß vor der Einberufung keine neuerliche ärztliche Untersuchung stattgefunden hat, ist jedoch ohne Einfluß auf die Rechtmäßigkeit des Einberufungsbescheides, weil der Kläger das unterbleiben einer solchen Untersuchung zu vertreten hat (vgl. Urteil vom 28. Februar 1979 - BVerwG 8 C 56.77 - Buchholz 448.5 § 13 MustV Nr. 15 S. 8 m.weit.Nachw.).Ein Kreiswehrersatzamt genügt seiner nach § 13 Abs. 3 Satz 1 MustV bestehenden Untersuchungspflicht, wenn es dem Wehrpflichtigen Gelegenheit zur Untersuchung gibt; nimmt dieser die Gelegenheit aus Gründen, die er zu vertreten hat, nicht wahr, so ist der daraufhin erlassene Einberufungsbescheid nicht wegen Fehlens der vorgeschriebenen qualifizierten Tauglichkeitsprüfung rechtswidrig (Urteil vom 28. Februar 1979, a.a.O. m.weit.Nachw.).
Da der Kläger auch nicht zu erkennen gegeben hat, wann er für die beabsichtigte Untersuchung zur Verfügung stehe, hat er das Unterbleiben einer Tauglichkeitsüberprüfungsuntersuchung zu vertreten (vgl. auch Urteil vom 28. Februar 1979 - BVerwG 8 C 56.77 - Buchholz 448.5 § 13 MustV Nr. 15 S. 8 ).
- BVerwG, 12.03.1987 - 2 C 10.83
Beamteter Hochschullehrer; Nutzungsentgelt; Nebentätigkeit; Verjährung
Nach dem auch im öffentlichen Recht geltendem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) ist jedoch der Dienstherr gehindert, sich in hiermit nicht vereinbarer Weise gegenüber seinem Beamten mit früherem eigenem Verhalten in Widerspruch zu setzen (vgl. BVerwGE 25, 291 [BVerwG 24.11.1966 - II C 119/64] sowie Urteil des Senats vom 27. Februar 1964 - BVerwG 2 C 61.61 - ; vgl. auch Urteil vom 28. Februar 1979 - BVerwG 8 C 56.77 - ).
- BVerwG, 08.04.1998 - 8 B 218.97
Öffentliche Zustellung; Abkürzung der Ladungsfrist; Zurückweisung der Berufung …
Der Verstoß gegen die Voraussetzungen einer öffentlichen Zustellung ist zwar nach § 9 Abs. 1 VwZG heilbar (vgl. Urteil des Senats vom 28. April 1979 - BVerwG 8 C 56.77 - Buchholz 448.5 § 13 MustV Nr. 15 S. 12). - BVerwG, 12.03.1987 - 2 C 55.84
Beamtenrecht - Nebentätigkeit - Nutzungsentgelt
Jedoch ist nach dem auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) der Dienstherr gehindert, sich in hiermit nicht vereinbarer Weise gegenüber seinem Beamten mit früherem eigenem Verhalten in Widerspruch zu setzen (vgl. BVerwGE 25, 291 [BVerwG 24.11.1966 - II C 119/64] sowie Urteil des Senats vom 27. Februar 1964 - BVerwG 2 C 61.61 - ; vgl. auch Urteil vom 28. Februar 1979 - BVerwG 8 C 56.77 - ). - BVerwG, 25.04.1994 - 1 B 69.94
Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung - Verpflichtung eines Gerichts zur …
Diese Erfordernisse gelten nicht nur für die Zustellung durch Behörden (vgl.Urteil vom 28. Februar 1979 - BVerwG 8 C 56.77 - Buchholz 448.5 § 13 MustV Nr. 15 ; auch BFHE 102, 20 ), sondern auch für die durch Gerichte. - BVerwG, 31.03.1998 - 6 B 18.98
Sachverständigenbeweis im Musterungsrechtsstreit; Beweisvereitelung durch Absage …
Das ist schon deshalb unbedenklich, weil im Falle der Einberufung eine Einstellungsuntersuchung durch den Truppenarzt stattfindet (Urteil vom 8. Juli 1960 - BVerwG 7 C 222.59 - BVerwGE 11, 75; Urteil vom 26. September 1973 - BVerwG 8 C 66.72 - BVerwGE 44, 88, 90; Urteil vom 28. Februar 1979 - BVerwG 8 C 56.77 - Buchholz 448.5 § 13 MustV Nr. 15; Urteil vom 25. Juni 1985 - BVerwG 8 C 32.83 NVwZ 1986, 391, 392). - BFH, 05.03.1985 - VII R 156/82
Öffentliche Bekanntmachung - Verwaltungsakt - Form - Zugang
Ein Verstoß gegen Voraussetzungen einer öffentlichen Zustellung nach § 15 VwZG schließt die Anwendbarkeit des § 9 Abs. 1 VwZG nicht aus (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Februar 1979 8 C 56.77, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 448, 5, § 13 MustVO Nr. 15 S. 12). - BVerwG, 14.01.1983 - 8 C 180.81
Wehrdienstpflichtiger - Kurzfristige Einberufung - Verspäteter Zugang - …
Zutreffend geht das angefochtene Urteil davon aus, daß der Einberufungsbescheid nach § 13 Abs. 4 Satz 3 MustV vier Wochen vor dem Einberufungstermin zugestellt sein soll und daß eine Ausnahme von diesem Grundsatz nach § 13 Abs. 4 Satz 4 MustV voraussetzt, daß der als "Ersatz für Ausfälle" vorgesehene Wehrpflichtige innerhalb der in § 13 Abs. 4 Satz 3 MustV genannten Frist schriftlich über die Möglichkeit kurzfristiger Einberufung unterrichtet wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Februar 1973 - BVerwG VIII C 49.72 - Buchholz 448.5 § 13 MustV Nr. 5 S. 9 [14], vom 1. März 1978 - BVerwG 8 C 99.76 - BVerwGE 55, 280 [282 f.] und vom 28. Februar 1979 - BVerwG 8 C 56.77 - Buchholz 448.5 § 13 MustV Nr. 15 S. 8 [12]). - BVerwG, 25.08.1982 - 8 C 35.80
Zivildienst - Vereitelung - Zustellung - Einberufungsbescheid - Anhörung
Die Beklagte hat diesem Erfordernis entsprochen, indem sie dem Kläger hinreichend Gelegenheit zu Einwendungen gegeben hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1978 - BVerwG 8 C 56.77 - Buchholz 448.5 § 13 MustVO Nr. 15 S. 8 [10]). - VGH Hessen, 29.11.1988 - 12 D 6221/88
Örtlich zuständige Ausländerbehörde - Voraussetzungen einer öffentlichen …
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