Rechtsprechung
| BVerwG, 06.12.1978 - VIII C 59.77 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verwendungsgrad - Rechtswidrige Musterungsentscheidung - Eintritt der Vollziehbarkeit - Grundlage der Einberufung - Fachschule für Sozialpädagogik - Anerkennungspraktikum - Selbständige Ausbildungsabschnitte
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 28.06.1977 - III A 188/77
- BVerwG, 06.12.1978 - VIII C 59.77
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 26.07.1978 - 8 C 11.78
Musterungsentscheidung - Verwendungsgrad - Rechtswidrigkeit
Auszug aus BVerwG, 06.12.1978 - 8 C 59.77
Eine wegen fehlender Festsetzung auch des Verwendungsgrades rechtswidrige Musterungsentscheidung ist nicht nichtig (Anschluß BVerwG, 26.07.1978, 8 C 11.78) und kann deshalb nach Eintritt der Vollziehbarkeit Grundlage der Einberufung sein.
- BVerwG, 23.07.1980 - 8 C 34.79
Entscheidungserheblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines …
Sie rügt Verletzung materiellen Bundesrechts, insbesondere der §§ 3 a, 21 des Wehrpflichtgesetzes - WPflG -, und führt aus, das angefochtene Urteil stehe in unvereinbarem Gegensatz zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 8 C 59.77 -, wonach ein wegen Fehlens des Verwendungsgradesunvollständiger, aber nicht angefochtener Musterungsbescheid Grundlage der Einberufung sein könne.In dem von der Beklagten angeführten Urteil von 6. Dezember 1978 - BVerwG 8 C 59.77 - hat der Senat jedoch entschieden, daß ein unanfechtbar gewordener Musterungsbescheid als Grundlage für eine Einberufung nur dann ausscheidet, wenn er an einem so schwerwiegenden Mangel leidet, daß er nichtig ist; ein nichtiger Verwaltungsakt ist unwirksam (§ 43 Abs. 3 VwVfG).
- BVerwG, 21.05.1980 - 8 C 33.79
Verletzung der Aufklärungspflicht durch das Gericht auf Grund mangelhafter …
Diese Festsetzung ist im Widerspruchsbescheid getroffen (Urteil vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 8 C 59.77 - [Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 27]). - BVerwG, 24.10.1979 - 8 C 20.79 Der Einberufungsbescheid konnte daher in Ausführung dieses Musterungsbescheids ergehen (Urteil vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 8 C 59.77 -).
- BVerwG, 21.05.1980 - 8 C 13.79
Zu berücksichtigender Zeitpunkt des Vorliegens von Rückstellungsgründen - …
Die Entscheidung über den Verwendungsgrad des Klägers ist im Widerspruchsbescheid getroffen (vgl.Urteil vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 8 C 59.77 - [Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 27]). - BVerwG, 20.02.1980 - 8 C 19.79
Heilung von Vertretungsmängeln - Verwaltungsgerichtliches Verfahren - Genehmigung …
Die Nichtigkeit der Musterungsentscheidung (vgl. auch § 43 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 VwGO) hat diese Unvollständigkeit nicht zur Folge (Urteil vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 8 C 59.77 - [BWV 1979, 246]). - BVerwG, 11.03.1983 - 8 C 141.81
Vollziehbare Musterungsentscheidung als Grundlage der Einberufung zum …
Im übrigen kann selbst ein in Ermangelung des Verwendungsgrades rechtswidriger Musterungsbescheid nach Eintritt der Bestandskraft Grundlage der Einberufung sein (Urteile vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 8 C 59.77 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 27 S. 43 [45 f.], vom 24. Oktober 1979 - BVerwG 8 C 20.79 - Buchholz 448.5 § 13 MustVO Nr. 16 S. 14 f. undvom 23. Juli 1980 - BVerwG 8 C 34.79 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 30 S. 57 f.). - BVerwG, 10.10.1979 - 8 C 15.78
Anfechtung eines Einberufungsbescheides - Umfang der Anhörungspflicht nach § 13 …
Bei der erneuten Verhandlung und Entscheidung wird das Verwaltungsgericht berücksichtigen müssen, daß der unanfechtbar gewordene Musterungsbescheid vom 27. November 1973 wirksam ist und die Grundlage für die Einberufung bildet (§ 21 Abs. 1 Satz 1 WPflG), auch wenn er keine Feststellung der Verwendungsfähigkeit des Klägers enthält (Urteil vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 8 C 59.77 -).
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