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Rechtsprechung
   VG Göttingen, 04.11.2010 - 8 C 605/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,75703
VG Göttingen, 04.11.2010 - 8 C 605/10 (https://dejure.org/2010,75703)
VG Göttingen, Entscheidung vom 04.11.2010 - 8 C 605/10 (https://dejure.org/2010,75703)
VG Göttingen, Entscheidung vom 04. November 2010 - 8 C 605/10 (https://dejure.org/2010,75703)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 27 Abs. 1 S. 1 HRG; Art. 12 Abs. 1 S. 1 GG; § 5 Abs. 1 S. 1 KapVO; § 10 KapVO; 294 ZPO; 920 Abs. 2 ZPO; §§ 123 Abs. 3 VwGO
    Anspruch auf Zulassung zu einem Studium der Zahnmedizin wegen nicht vollständig ausgeschöpfter Aufnahmekapazität; Festsetzung der Anzahl der für einen Studiengang zu verteilenden Studienplätze durch eine Verordnung über Zulassungszahlen; Verteilung von außerhalb der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zulassung zu einem Studium der Zahnmedizin wegen nicht vollständig ausgeschöpfter Aufnahmekapazität; Festsetzung der Anzahl der für einen Studiengang zu verteilenden Studienplätze durch eine Verordnung über Zulassungszahlen; Verteilung von außerhalb der ...

Kurzfassungen/Presse

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    VG entscheidet in Hochschulzulassungsverfahren

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (22)

  • OVG Niedersachsen, 29.10.2010 - 2 NB 388/09

    Verpflichtung zur vorläufigen Zulassung zum Studium der Zahnmedizin oder zum …

    Auszug aus VG Göttingen, 04.11.2010 - 8 C 605/10
    Rn. 57 Vorliegend genügt der Protokollinhalt, der auf eine "abwägende" Diskussion verweist, ohne dass dabei (im Gegensatz zum pauschal herausgestellten, aber nicht näher belegten Sparzwang) insbesondere die Belange der Studierenden erwähnt werden, nicht den dargelegten Anforderungen (vgl. auch weiterhin: Nds. OVG, Beschl. v. 29.10.2010 - 2 NB 388/09 u.a. -, S. 4 ff.).

    Insofern reichen der Kammer die aktuell vorgelegten Erklärungen der Vorgesetzten dieser Mitarbeiter aus (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 27.04.2009 - 2 NB 328/08 u.a. -, S. 6 ff.; Beschl. v. 29.10.2010 - 2 NB 388/09 u.a. -, S. 8 ff.).

    Die Kammer hat weiterhin keinen Anlass, daran zu zweifeln (so auch Nds. OVG, Beschl. v. 29.10.2010 - 2 NB 388/09 u.a. -, S. 11 f., zum Studienjahr 2009/10).

    Insbesondere genügen die Darlegungen der Antragsgegnerin zur Notwendigkeit der Beteiligung der Abteilung Mund-, Kiefer und Gesichtschirurgie in diesem Modulangebot (so auch Nds. OVG, Beschl. v. 29.10.2010 - 2 NB 388/09 u.a. -, S. 14 f., zum Studienjahr 2009/10).

    Rn. 102 Die Antragsgegnerin hat zu Recht keine Aufteilung der Schwundberechnung zwischen klinischer und vorklinischer Ausbildung vorgenommen (vgl. ausdrücklich zur Antragsgegnerin: Nds. OVG, Beschl. v. 20.10.2008 - 2 NB 247/08 u.a. -, S. 7 f. u. zul. v. 13.04.2010 - 2 NB 146/09 u.a. -, S. 5 f., sowie Beschl. v. 29.10.2010 - 2 NB 388/09 u.a. -, S. 11 f.).

  • OVG Niedersachsen, 27.02.2009 - 2 NB 154/08

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wintersemester 2007/2008 an …

    Auszug aus VG Göttingen, 04.11.2010 - 8 C 605/10
    Damit ist der Wirtschaftsplan in einem durch die Stiftungssatzung geregelten Verfahren erstellt worden (vgl. zur Anerkennung dieser Formalien: Nds. OVG, Beschl. v. 27.02.2009 - 2 NB 154/08 u.a. -, S. 10 - Zf. 4.1 -).

    Somit ist nicht ersichtlich, dass durch die in dieser Verordnung vorgenommene Festsetzung der Lehrdeputate das verfassungsrechtliche Kapazitätserschöpfungsgebot und damit die Rechte der Antragsteller auf freie Berufswahl und freie Wahl ihrer Ausbildungsstätte verletzt sein könnten (vgl. Beschl. d. Kammer v. 23.05.2005 - 8 C 59/05 u.a. -, bestätigt durch Nds. OVG, Beschl. v. 15.08.2005 - 2 NB 251/05 u.a. - Nds. OVG, Beschl. v. 30.06.2006 - 2 NB 201/06 u.a. - zul. Nds. OVG, Beschl. v. 27.02.2009 - 2 NB 154/08 -, S. 19 - Zf. 4.3 -, Datenbank des Nds. OVG: http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=0500020080001542%20NB ; zul. Beschl. v. 13.04.2010 - 2 NB 146/09 - S. 4 f. BA).

    Rn. 56 Das Nds. OVG hat mit Beschluss vom 27.09.2009 (zum Bereich Humanmedizin: 2 NB 154/08 u.a., S. 11 ff., 13 f.) zu den Begründungs- und Darlegungsanforderungen Folgendes ausgeführt:.

    Die Berechnung der Kammer, die nunmehr der Berechnung der Antragsgegnerin entspricht (vgl. ausdrückliche Entscheidung des Nds. OVG zur zulässigen Berücksichtigung des positiven Schwundes - ausgenommen lediglich das Endergebnis -: Beschl. v. 27.02.2009 - 2 NB 154/08 -, a.a.O.., S. 9 - Zf. 3 -) stellt sich wie folgt dar:.

  • OVG Niedersachsen, 13.04.2010 - 2 NB 146/09

    Verpflichtung zur Durchführung eines Losverfahrens zur Verteilung weiterer …

    Auszug aus VG Göttingen, 04.11.2010 - 8 C 605/10
    Somit ist nicht ersichtlich, dass durch die in dieser Verordnung vorgenommene Festsetzung der Lehrdeputate das verfassungsrechtliche Kapazitätserschöpfungsgebot und damit die Rechte der Antragsteller auf freie Berufswahl und freie Wahl ihrer Ausbildungsstätte verletzt sein könnten (vgl. Beschl. d. Kammer v. 23.05.2005 - 8 C 59/05 u.a. -, bestätigt durch Nds. OVG, Beschl. v. 15.08.2005 - 2 NB 251/05 u.a. - Nds. OVG, Beschl. v. 30.06.2006 - 2 NB 201/06 u.a. - zul. Nds. OVG, Beschl. v. 27.02.2009 - 2 NB 154/08 -, S. 19 - Zf. 4.3 -, Datenbank des Nds. OVG: http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=0500020080001542%20NB ; zul. Beschl. v. 13.04.2010 - 2 NB 146/09 - S. 4 f. BA).

    Mit dem Nds. OVG (Beschlüsse vom 10.12.1998 - 10 N 3473/98 u.a.) hielt die Kammer den vorgenommenen pauschalen Stellenabzug von 36 vom Hundert von der um den Personalbedarf für die stationäre Krankenversorgung verminderten Gesamtstellenzahl als mit dem aus Art. 12 Abs. 1 GG abzuleitenden Gebot erschöpfender Kapazitätsauslastung nicht für vereinbar und ersetzte diesen Wert in Anlehnung an die Erwägungen des Nds. OVG durch einen Pauschalwert von 28 vom Hundert (vgl. auch Nds. OVG, Beschl. v. 10.09.2003 - 2 NB 270/03 -, zul. Beschl. v. 13.04.2010 - 2 NB 146/09 -, S. 3 BA).

    Rn. 79 Auch der Hinweis der Antragsgegnerin, das Nds. OVG habe in seinem Beschluss vom 12.05.2010 (2 NB 75/09 - Zahnmedizin der MHH) auf den normativen Wert von 30% hingewiesen, führt zu keiner abweichenden rechtlichen Beurteilung, denn das Nds. OVG hat nur einen Satz weiter akzeptiert, dass für die MHH von der Vorinstanz von 28% ausgegangen worden ist und zugleich auf zwei eigene Beschlüsse verwiesen, die diesen Wert für die Antragsgegnerin akzeptieren (Beschl. v. 01.09.2009 - 2 NB 620/08 u.a. und v. 13.04:2010 - 2 NB 146/09 -9).

    Rn. 102 Die Antragsgegnerin hat zu Recht keine Aufteilung der Schwundberechnung zwischen klinischer und vorklinischer Ausbildung vorgenommen (vgl. ausdrücklich zur Antragsgegnerin: Nds. OVG, Beschl. v. 20.10.2008 - 2 NB 247/08 u.a. -, S. 7 f. u. zul. v. 13.04.2010 - 2 NB 146/09 u.a. -, S. 5 f., sowie Beschl. v. 29.10.2010 - 2 NB 388/09 u.a. -, S. 11 f.).

  • OVG Niedersachsen, 10.07.2006 - 2 NB 12/06

    Anforderung; Beschwerde; Beschwerdebegründung; Beschwerdeverfahren; Darlegung; …

    Auszug aus VG Göttingen, 04.11.2010 - 8 C 605/10
    Die gemäß § 8 KapVO erforderliche Ermittlung des Lehrangebots setzt eine normative Festlegung der verfügbaren Stellen voraus (Nds. OVG, Beschluss vom 30.04.2004, Nds. Rpfl. 2004, 193; Beschluss vom 10.07.2006 - 2 NB 12/06 u.a. -).

    Ob dies für jeden einzelnen Arbeitsvertrag zutrifft, ob insbesondere eine konkrete Nebenabrede über den Zweck der eigenen Weiterbildung geschlossen worden ist (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 10.07.2006 - 2 NB 12/06 -), ist im Einzelnen später zu erörtern.

    Allerdings müssen die mit den befristet beschäftigten Angestellten getroffenen Nebenabreden nach der von der Kammer geteilten Rechtsprechung des Nds. OVG (Beschl. v. 10.07.2006, a.a.O..) so konkret ausgestaltet sein, dass sich aus ihnen eine im jeweiligen Einzelfall anzuerkennende Verringerung der Lehrverpflichtung - hier auf 4 LVS - ableiten lässt.

  • VGH Bayern, 12.07.2007 - 7 CE 07.10206
    Auszug aus VG Göttingen, 04.11.2010 - 8 C 605/10
    Die Grenzen des Stellendispositionsermessens der Verwaltung sind danach so gezogen, dass die Verwaltung von einer planerischen Abwägung nicht absehen darf, dass willkürfrei auf der Grundlage eines vollständigen Sachverhalts abzuwägen ist und dass die Belange der Studienbewerber nicht in einer Weise gewichtet werden dürfen, die den erforderlichen Interessenausgleich zum Nachteil der Studienbewerber verfehlt (…s. auch Bayerischer VGH, Beschl. v. 15.10.2001 - 7 CE 01.10005 -, [...] Landtext Rdnr. 5 m.w.N.; Beschl. v. 12.7.2007 - 7 CE 07.10206 u.a. -, [...] Langtext Rdnr. 9; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 6.3.2006 - NC 9 S 198/05 u.a. -, Beschl. v. 13.6.2008 - NC 9 S 241/08 -).

    Solche allgemeinen Vorgaben und Zielsetzungen können aber im Bereich der zulassungsbeschränkten Fächer wie hier dem Studiengang der Humanmedizin für sich allein noch keine pauschalen Stellenkürzungen rechtfertigen; erforderlich ist vielmehr auch hier am Ende des Entscheidungsprozesses eine Abwägung der konkret für und gegen die beabsichtigten Stellenstreichungen sprechenden Gründe (Bayerischer VGH, Beschl. v. 12.7.2007 - 7 CE 07.10206 u.a. -, a.a.O. m.w.N.).

    Denn ein derartiger Dokumentationsmangel führt, da es sich bei den strittigen Einsparmaßnahmen um Verwaltungsinterna handelt, die keiner förmlichen Begründungs- oder Protokollierungspflicht unterliegen, nicht bereits als solcher zur Rechtswidrigkeit der getroffenen Entscheidung (so auch Bayerischer VGH, Beschl. v. 12.7.2007 - 7 CE 07.10206 -, [...] Langtext Rdnr. 10).

  • VG Göttingen, 07.05.2009 - 8 C 8/09

    Verwaltungsgericht Göttingen findet 28 weitere Studienplätze

    Auszug aus VG Göttingen, 04.11.2010 - 8 C 605/10
    Eine solche Festlegung liegt in Form des Wirtschaftsplans für das Geschäftsjahr 2010 mit einer Anlage als Übersicht über die Planstellen der Beamtinnen und Beamten sowie die Stellen der Angestellten, Arbeiterinnen und Arbeiter vor, was den rechtlichen Anforderungen genügt (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 07.11.2008 - 8 C 601/08 u.a.-, S. 32f, und vom 07.05.2009, a.a.O.., S. 30; Nds. OVG…, Beschluss vom 02.07.2009, a.a.O.., S. 9f).

    Fachsemester sind 44 Studierende immatrikuliert; die von der Kammer mit Beschluss vom 07.05.2009 (8 C 8/09 u.a.) als für dieses Semester maßgeblich angesehene Kapazität von 44 Studierenden für diese Semesterkohorte ist somit erreicht.

    Fachsemester sind 44 Studierende immatrikuliert; die von der Kammer mit Beschluss vom 07.05.2009 (8 C 8/09 u.a.) auferlegte Kapazität von 44 Studierenden für diese Semesterkohorte ist somit erreicht.

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2008 - 2 NB 487/07

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin - Sommersemester 2007 - Beschwerde im …

    Auszug aus VG Göttingen, 04.11.2010 - 8 C 605/10
    Wie der Senat in anderem Zusammenhang in seinem das Sommersemester 2007 betreffenden Beschluss vom 11. Juli 2008 - 2 NB 487/07 u.a. - im Einzelnen ausgeführt und worauf auch das Verwaltungsgericht in seinem Beschluss zu Recht hingewiesen hat, ist Ausgangspunkt der Überlegungen der Grundsatz, dass Stellenkürzungen dem verfassungsrechtlichen Gebot erschöpfender Kapazitätsauslastung unterliegen.

    Die Kammer folgt insoweit der (geänderten) Rechtsprechung des Nds. OVG (Beschl. v. 11.07.2008 - 2 NB 487/07 u.a. -, S. 20 f.; Beschl. v. 20.10.2008 - 2 NB 247/08 u.a. -, S. 6) an.

  • BVerfG, 27.07.2004 - 2 BvF 2/02

    Juniorprofessur

    Auszug aus VG Göttingen, 04.11.2010 - 8 C 605/10
    Rn. 52 Aufgrund der bestehenden landesrechtlichen Regelung zur befristeten Beschäftigung wissenschaftlicher Mitarbeiter ist unerheblich, dass das Bundesverfassungsgericht die Rahmenregelung des 5. HRGÄndG durch Urteil vom 27.07.2004 (- 2 BvF 2/02 -, NJW 2004, 2803 = DVBl. 2004, 1233) für nichtig erklärt hat.
  • BVerfG, 08.02.1984 - 1 BvR 580/83

    Hochschule Hannover

    Auszug aus VG Göttingen, 04.11.2010 - 8 C 605/10
    Dieses Gebot schließt die Pflicht ein, die im Rahmen einer Strukturreform gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten verfassungskonform in kapazitätsfreundlichem Sinne zu nutzen und die Unvermeidbarkeit gleichwohl eintretender Kapazitätsverluste unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen Berichtspflichten nachprüfbar zu begründen ( BVerfG, Beschl. v. 8.2.1984 - 1 BvR 580/83 u.a. -, NVwZ 1984, 571 = [...] Langtext Rdnr. 58 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 18.09.1981 - 7 N 1.79

    Vorlesungen - Curricularrichtwert - Kapazitätsverordnung - Bundesrechtliche …

    Auszug aus VG Göttingen, 04.11.2010 - 8 C 605/10
    Insbesondere ist das Curricularnormwert-Verfahren als rechtmäßig zu erachten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.09.1981 - 7 N 1.79 -, BVerwGE 64, 77).
  • BVerwG, 20.04.1990 - 7 C 51.87

    Kapazitätsermittlung an Hochschulen - Berücksichtigung von wissenschaftlichen …

  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.2008 - NC 9 S 241/08

    Studienplatzvergabe - Zulassung zum Studium der Medizin - Betreuungsrelation für …

  • OVG Niedersachsen, 03.09.2010 - 2 NB 394/09

    Einstweilige Anordnung bzgl. der Zulassung zu einem Vollstudienplatz oder …

  • BVerwG, 20.11.1987 - 7 C 103.86

    Errechnung der Schwundquote unter Einbeziehung der semesterlichen …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.2004 - 6 D 11327/04

    Zulassung zum Studium; befristete Verträge wissenschaftlicher Mitarbeiter

  • OVG Niedersachsen, 27.04.2007 - 2 NB 887/06

    Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium der Zahnmedizin im ersten …

  • OVG Niedersachsen, 18.08.2009 - 2 NB 241/09

    Antrag auf Zuteilung eines Studienplatzes außerhalb der festgesetzten Kapazität …

  • VGH Bayern, 14.04.2003 - 7 CE 02.10256
  • VGH Bayern, 15.10.2001 - 7 CE 01.10005
  • VG Göttingen, 07.11.2008 - 8 C 601/08

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin - Wintersemester 2008/2009 - im Wege des …

  • VG Göttingen, 04.11.2010 - 8 C 565/10

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin aus Gründen der …

  • VG Göttingen, 07.11.2008 - 8 C 656/08

    Vorläufige Zulassung außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl zum Studium der …

  • VG Göttingen, 04.11.2011 - 8 C 706/11

    Vorläufige Zulassung zum Hochschulstudium; Ermittlung der Ausbildungskapazität

    Rn. 73 Dieses unbereinigte Lehrangebot von 352 LVS ist um 4 LVS wegen einer Stellenstreichung für das Studienjahr 2010 zu erweitern, wie die Kammer bereits für das vorangegangene Studienjahr entschieden hat (Beschl. v. 04.11.2010 - 8 C 605/10 u.a. -, S. 17 f., u. v. 05.05.2011 - 8 C 1553/10 u.a. -, S. 14 f.):.

    Rn. 183 Die Kammer hat zwar mit Beschluss vom 04.11.2010 eine Kapazität von 43 Studienplätzen für diese Kohorte ermittelt (8 C 605/10 u.a.); daran ist die Kammer mit der Maßgabe gebunden, dass das Nds. OVG mit Beschluss vom 08.06.2011 (- 2 NB 423/10 u.a. -, S. 15) den Schwundfaktor für das Studienjahr 2010/2011 mit 1, 0556 ermittelt hat.

  • OVG Niedersachsen, 09.08.2012 - 2 NB 334/11

    Feststellung des Bestandes von weiteren Studienplätzen im Studiengang Zahnmedizin …

    Rn. 14 Das Verwaltungsgericht hat den Wegfall dieser Stelle (wie bereits zuvor mit das Wintersemester 2010/2011 betreffendem Beschluss vom 4. November 2010 - 8 C 605/10 u.a. - und das Sommersemester 2011 betreffendem Beschluss vom 5. Mai 2011 - 8 C 1553/10 u.a. -) deshalb nicht anerkannt, weil es in den von der Antragsgegnerin vorgelegten Beschlüssen der zuständigen Gremien eine hinreichende Abwägung der für die Streichung sprechenden Umstände mit den Belangen der Studienplatzbewerber nicht hat erkennen können.
  • VG Göttingen, 04.11.2010 - 8 C 565/10

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin aus Gründen der …

    Dieser Wert errechnet sich unter Zugrundelegung der jährlichen Aufnahmekapazität von 85 Zahnmedizinstudenten (vgl. Beschluss der Kammer vom heutigen Tage - 8 C 605/10 u.a. -) und des Curricularanteils von 0, 8666 (85 x 0, 8666 : 2 = 36, 8305 LVS).
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