Rechtsprechung
| BVerwG, 05.02.1970 - VIII C 61.67 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln, 13.07.1966 - 5 K 141/66
- BVerwG, 05.02.1970 - VIII C 61.67
Papierfundstellen
- MDR 1970, 953
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67
Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade - …
Auszug aus BVerwG, 05.02.1970 - VIII C 61.67
Zur gerichtlichen Überprüfung von Tauglichkeitsfestsetzungen im Musterungsverfahren (im Anschluß an BVerwGE 31, 149).Das angefochtene Urteil läßt allerdings eine Abweichung vom Urteil BVerwGE 31, 149 (153) [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67] erkennen, weil das Verwaltungsgericht den Prüfungsmaßstab für die Tauglichkeitsfestsetzung nach § 8 a WpflG den gemäß Abs. 1 Satz 2 dieser Vorschrift erlassenen Verwaltungsrichtlinien ZDv 46/1 und nicht dem Gesetz selbst entnommen hat; das Urteil beruht aber nicht auf dieser Abweichung:.
Das Verwaltungsgericht hat nämlich in eigener Verantwortung und, ohne der Verwaltungsbehörde einen besonderen Beurteilungsspielraum einzuräumen (vgl. BVerwGE 18, 298 und 31, 149), geprüft, ob die vom Kläger behaupteten gesundheitlichen Mängel der angefochtenen Tauglichkeitsfestsetzung entgegenstehen; es hat diese Frage auf Grund tatsächlicher Feststellungen verneint, ohne daß dabei eine Verkennung des Tauglichkeitsbegriffs von § 8 a Abs. 1 Satz 1 WpflG sichtbar würde: Dagegen, daß Kreislaufbeschwerden und niedriger Blutdruck allein der Festsetzung des Tauglichkeitsgrades.
- BVerwG, 28.03.1968 - VIII C 43.67
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 05.02.1970 - VIII C 61.67
Die Voraussetzungen, unter denen nach § 137 Abs. 3 VwGO im Falle einer nur auf Verfahrensmängel gestützten Revision eine materiellrechtliche Prüfung erforderlich wird, ergeben sich in Wehrpflichtsachen aus § 34 Abs. 2 Sätze 2 und 3 WpflG (im Anschluß an BVerwG VIII C 43.67).Die revisionsrichterliche Prüfung bleibt beschränkt auf den formgerecht geltend gemachten Verfahrensmängel, weil die Voraussetzungen nicht vorliegen, unter denen gemäß dem auch in Wehrpflichtsachen anzuwendenden § 137 Abs. 3 VwGO (Urteil vom 28. März 1968 - BVerwG VIII C 43.67 -) eine umfassende materiellrechtliche Prüfung des angefochtenen Urteils erforderlich wird.
- BVerwG, 15.05.1964 - VII C 31.63
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 05.02.1970 - VIII C 61.67
Das Verwaltungsgericht hat nämlich in eigener Verantwortung und, ohne der Verwaltungsbehörde einen besonderen Beurteilungsspielraum einzuräumen (vgl. BVerwGE 18, 298 und 31, 149), geprüft, ob die vom Kläger behaupteten gesundheitlichen Mängel der angefochtenen Tauglichkeitsfestsetzung entgegenstehen; es hat diese Frage auf Grund tatsächlicher Feststellungen verneint, ohne daß dabei eine Verkennung des Tauglichkeitsbegriffs von § 8 a Abs. 1 Satz 1 WpflG sichtbar würde: Dagegen, daß Kreislaufbeschwerden und niedriger Blutdruck allein der Festsetzung des Tauglichkeitsgrades.
- BVerwG, 30.09.1971 - VIII C 114.70
Dauernde Untauglichkeit für den Wehrdienst - Zurückstellung vom Wehrdienst
In Anlehnung an die Bestimmung des Begriffs "tauglich" im Urteil BVerwGE 31, 149 (154 f.) [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67] und in den daran anschließenden Urteilen BVerwGE 35, 50 sowie vom 5. Februar 1970 - BVerwG VIII C 61.67 und BVerwG VIII C 158.67 - ist ein Wehrpflichtiger dann als "dauernd untauglich" anzusehen, wenn er nicht nur vorübergehend unfähig ist, Wehrdienst zu leisten, oder wenn ihm wegen vorhandener Mängel die Ableistung von Wehrdienst künftig nicht zugemutet werden kann. - BVerwG, 09.10.1970 - VIII C 31.70
Übereinstimmende Erledigungserklärung des Rechtsstreits durch einen zunächst …
Soweit das Verwaltungsgericht auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 31, 149 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29.67]; Urteile vom 5. Februar 1970 - BVerwG VIII C 61.67, BVerwG VIII C 172.67 und BVerwG VIII C 177.67 - [BWV 1970, 188]) die Tauglichkeitsfestsetzung (§ 8 a WpflG) für fehlerhaft erklärt hat, ist das Urteil auch nicht - wie die Revision vorgebracht hat - als "unverständlich" anzusehen. - BVerwG, 11.06.1970 - VIII C 47.69
Überprüfung eines in einem Musterungsverfahren festgesetzten Tauglichkeitsgrades …
Für die Frage, welche Prüfungen das Verwaltungsgericht vorzunehmen hat, wenn sich der Streit nicht anderweitig erledigt, etwa durch eine Nachuntersuchung und eine auf sie gestützte neue Entscheidung der nunmehr zuständigen Behörde, wird auf das Urteil BVerwGE 31, 149 und auf die daran anschließenden Urteile des erkennenden Senats vom 5. Februar 1970 - BVerwG VIII C 61.67, 158.67, 172.67 (…a.a.O.), 177.67 und 40.68 - verwiesen.
- BVerwG, 10.01.1979 - 8 C 43.77
Anfechtung eines Musterungsbescheids - Teilerledigung der Hauptsache - Antrag auf …
Auf die Verfahrensrevision der Beklagten hin ist vielmehr nach § 137 Abs. 3 VwGO in Verbindung mit § 34 Abs. 2 Satz 2. WPflG ausnahmsweise auch eine materiellrechtliche Prüfung vorzunehmen, weil die rechtsgrundsätzliche Frage, wann ein "elterlicher" Betrieb im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 WPflG vorliegt, weiter geklärt werden kann (vgl. Urteile vom 5. Februar 1970 - BVerwG 8 C 61.67 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 11] …und vom 24. Oktober 1973 - BVerwG 6 C 126.73 - [Buchholz a.a.O. Nr. 22]). - BVerwG, 10.10.1973 - VIII C 78.72
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Bei der Prüfung dieser dem materiellen Recht angehörenden Frage ist die Anwendung materiellen Rechts auch dann möglich, wenn die Voraussetzungen des § 137 Abs. 3 Satz 1 VwGO in Verbindung mit § 34 Abs. 2 Sätze 2 und 3 WPflG (Urteil vom 5. Februar 1970 - BVerwG VIII C 61.67 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 11]) nicht vorliegen (BVerwGE 17, 16). - BVerwG, 04.07.1973 - VI C 14.73
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Wesentliche Verfahrensmängel im Sinne …
Denn auch eine Überprüfung des Verwaltungsgerichtsurteils in materiellrechtlicher Hinsicht ist jedenfalls in Wehrpflichtsachen auf - wie hier - zulässige Verfahrensrevision hin ohne besondere Rüge dann statthaft und geboten, wenn die sich aus § 34 Abs. 2 Satz 2 und 3 WPflG ergebenden Voraussetzungen für die Zulassung der Revision gegeben sind, wenn also eine Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen zu erwarten ist oder das Urteil des Verwaltungsgerichts von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abweicht und auf dieser Abweichung beruht (vgl. Urteile vom 28. März 1968 - BVerwG VIII C 43.67 -, vom 5. Februar 1970 - BVerwG VIII C 61.67 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 11], vom 18. Oktober 1972 - BVerwG VIII C 46.72 - und vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 81.73, 83.73, 86.73, 90.73, 98.73 und 105.73). - BVerwG, 13.09.1972 - VIII C 132.70
Anforderungen an die Substantiierung eines Zurückstellungsgrundes gegen eine …
Da die Revisionen nicht zugelassen sind, ist eine Sachentscheidung, soweit sie wie hier über die in § 144 Abs. 4 VwGO gezogenen Grenzen hinausgeht, nur unter den Voraussetzungen des § 137 Abs. 3 Satz 1 VwGO in Verbindung mit § 34 Abs. 2 Satz 2 und 3 WPflG zulässig (Urteil vom 5. Februar 1970 - BVerwG VIII C 61.67 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 11 = MDR 1970, 953]). - BVerwG, 30.09.1971 - VIII C 194.70
Tauglichkeit eines Wehrpflichtigen - Ablehnung einer Änderung eines …
Das Verwaltungsgericht ist - übereinstimmend mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 31, 149; vgl. BVerwGE 35, 50 und die Urteile vom 5. Februar 1970 - BVerwG VIII C 61.67 [Buchholz 448.0 § 34 WpflG Nr. 11 = MDR 1970, 953]; BVerwG VIII C 177.67 [Buchholz 448.0 § 8a WpflG Nr. 4 = DÖV 1970, 646 = BWV 1970, 188]; BVerwG VIII C 40.68 [Buchholz 448.5 § 15 MustVO Nr. 4]) - davon ausgegangen, daß die Wehrersatzbohörde ohne einen sogenannten Beurteilungsspielraum darüber entscheidet, ob der Wehrpflichtige "tauglich" ist im Sinne von § 8 a WpflG. - BVerwG, 30.09.1971 - VIII C 49.71
Begriff der dauernden Untauglichkeit im Sinne des Wehrrechts - Anforderungen an …
Das Verwaltungsgericht ist erkennbar übereinstimmend mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon ausgegangen, daß im Streitfall eine volle Überprüfung des von der Wehrersatzbehörde festgestellten Tauglichkeitsgrades erforderlich ist, weil diese insoweit keinen Beurteilungsspielraum hat (BVerwGE 31, 149; 35, 50; Urteile vom 5. Februar 1970 - BVerwG VIII C 61.67 [Buchholz 448.0 § 34 WpflG Nr. 11 = MDR 1970, 953]; BVerwG VIII C 177.67 [Buchholz 448.0 § 8 a WpflG Nr. 4 = DÖV 1970, 646 = BWV 1970, 188]; BVerwG VIII C 40.68 [Buchholz 448.5 § 15 MustVO Nr. 4] -). - BVerwG, 12.04.1978 - 8 C 82.76
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Die Nachprüfung durch das Revisionsgericht beschränkt sich auf die geltend gemachten Verfahrensverstöße, weil die Voraussetzungen für eine umfassende auch materiellrechtliche Nachprüfung des angefochtenen Urteils nach § 137 Abs. 3 VwGO in Verbindung mit § 34 Abs. 2 Sätze 2 und 3 WPflG (Urteil vom 5. Februar 1970 - BVerwG 8 C 61.67 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 11]) nicht vorliegen. - BVerwG, 12.04.1978 - 8 C 78.76
Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Musterungsbescheids - Festsetzung von …
- BVerwG, 13.09.1978 - 8 C 33.77
Rechtmäßigkeit eines Musterungsbescheids - Wehrdienstfähigkeit bei allergischen …
- BVerwG, 11.06.1970 - VIII C 6.70
Verwaltungsakteigenschaft des vom Musterungsarzt erteilten ärztlichen …
- BVerwG, 20.02.1980 - 8 C 27.79
Prüfungsmaßstab für die Feststellungen zur Tauglichkeit und Verwendungsfähigkeit …
- BVerwG, 05.06.1979 - 8 CB 11.79
Rechtsmittel
- BVerwG, 21.03.1979 - 8 C 63.77
Voraussetzungen der Einberufung zum Grundwehrdienst - Zurückstellung vom …
- BVerwG, 23.05.1977 - 8 CB 50.76
Aufklärungspflicht des Gerichts - Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen - …
- BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 57.87
Wehrdienstfähigkeit eines Wehrpflichtigen - Pflicht des Verwaltungsgericht zur …
- BVerwG, 06.02.1980 - 8 C 54.78
- BVerwG, 19.03.1970 - VIII C 78.68
Anforderungen an die körperliche Tauglichkeit eines Wehrpflichtigen - …
- BVerwG, 10.10.1979 - 8 CB 42.79
Festsetzung des Streitwertes einer Wehrpflichtsache nach Erledigung der …
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