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| BVerwG, 23.04.1993 - 8 C 65.91 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BVerwG, 23.04.1993 - 8 C 35.91
Erschließung - Vorausleistung - Erschließungsanspruch - 6-Jahres-Frist - …
Auszug aus BVerwG, 23.04.1993 - 8 C 65.91
Die Parallelentscheidung des BVerwG v. 1993-04-23 - 8 C 35/91 - ist vollständig dokumentiert.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.1995 - 3 A 2081/91
Beginn der 6- Jahres- Frist; Erschließungsanspruch; Erteilung einer …
Angesichts des zur Vorausleistungsproblematik ergangenen jüngsten Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. April 1993 - 8 C 65.91 - könne das angefochtene Urteil auch aus Rechtsgründen keinen Bestand behalten; § 133 Abs. 3 Satz 3 BauGB sei danach auf Fallkonstellationen der vorliegenden Art nicht anwendbar..Rn. 23 Vgl. das Urteil des Senats vom 20. September 1991 - 3 A 1953/87 -, Gemhlt 1992, 281, das insoweit im nachfolgenden Revisionsurteil des BVerwG vom 23. April 1993 - 8 C 65.91 -, Buchholz 406.11 § 133 Nr. 120, unbeanstandet geblieben ist..
Rn. 30 Urteil vom 23. April 1993 - 8 C 65.91 - aaO; Urteil vom23. April 1993 - 8 C 35.91 -, ZMR 1993, 585..
Rn. 40 im Urteil vom 23. April 1993 - 8 C 65.91 -, aaO, und erneut im Urteil vom 23. August 1993 - 8 C 36.91 -, DVBl. 1993, 1367,.
- BVerwG, 13.08.1993 - 8 C 36.91
Rückzahlung einer Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag für die Kosten …
Denn § 133 Abs. 3 Satz 3 BauGB ist nicht anwendbar, wenn - wie im vorliegenden Fall - im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Baugesetzbuchs das die Vorausleistung betreffende Verwaltungsverfahren bereits länger als sechs Jahre abgeschlossen und dem Vorausleistenden deshalb bei immer noch fehlender Benutzbarkeit der Erschließungsanlage unter Geltung des Bundesbaugesetzes ein Erschließungsanspruch entstanden war (Urteile vom 23. April 1993 - BVerwG.8 C 35.91 - Abdruck S. 7 ff. und BVerwG 8 C 65.91 - Abdruck S. 8 ff.). - VG Neustadt, 14.06.2010 - 3 K 939/09
Zurückstellung vom Wehrdienst zur Aufnahme des Studiums an der Dualen Hochschule …
Rn. 33 Zwar steht der Behörde auch gemäß § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG ein - wenn auch enges - Handlungsermessen zu (BVerwG, Entscheidung vom 28.Januar 1971 - VIII C 90.70 - BVerwGE 37, 151 und Entscheidung vom 28. Oktober 1983 - 8 C 65.91 - Buchholz 448.0 § 12 Nr. 150).
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