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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.03.1970 - VIII C 68.69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,420
BVerwG, 19.03.1970 - VIII C 68.69 (https://dejure.org/1970,420)
BVerwG, Entscheidung vom 19.03.1970 - VIII C 68.69 (https://dejure.org/1970,420)
BVerwG, Entscheidung vom 19. März 1970 - VIII C 68.69 (https://dejure.org/1970,420)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung der Einberufung zum Wehrdienst unter Hinweis auf Zurückstellungsgründe - Verhältnis der Verfahrensrevision zur nachträglich zugelassenen, nicht erneut eingelegten Revision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 1617
  • MDR 1970, 701
  • MDR 1970, 953
 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 01.07.1965 - III C 105.64
    Auszug aus BVerwG, 19.03.1970 - VIII C 68.69
    Stellen sich die mit der Verfahrensrevision erhobenen Rügen jedenfalls nach der späteren Zulassung der Revision als zulässige Revisionsrügen dar, so sind die bei der Einlegung der Verfahrensrevision insoweit bestehenden Mängel durch die Revisionszulassung geheilt (Ergänzung zu BVerwGE 7, 6 und 21, 286 sowie Urteil vom 17. Oktober 1968 - BVerwG VIII CB 188.67 - [NJW 1969, 1076]).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die spätere Zulassung der Revision auf die vorher eingelegte Verfahrensrevision mit der Wirkung rückzubeziehen, daß es nach der Zulassung einer weiteren Revisionseinlegung nicht bedarf, damit das Revisionsgericht das angefochtene Urteil nach Maßgabe des Revisionsvorbringens auch in materiellrechtlicher Hinsicht prüfen kann (vgl. BVerwGE 7, 6 und 21, 286).

  • BVerwG, 02.04.1958 - V C 455.56
    Auszug aus BVerwG, 19.03.1970 - VIII C 68.69
    Stellen sich die mit der Verfahrensrevision erhobenen Rügen jedenfalls nach der späteren Zulassung der Revision als zulässige Revisionsrügen dar, so sind die bei der Einlegung der Verfahrensrevision insoweit bestehenden Mängel durch die Revisionszulassung geheilt (Ergänzung zu BVerwGE 7, 6 und 21, 286 sowie Urteil vom 17. Oktober 1968 - BVerwG VIII CB 188.67 - [NJW 1969, 1076]).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die spätere Zulassung der Revision auf die vorher eingelegte Verfahrensrevision mit der Wirkung rückzubeziehen, daß es nach der Zulassung einer weiteren Revisionseinlegung nicht bedarf, damit das Revisionsgericht das angefochtene Urteil nach Maßgabe des Revisionsvorbringens auch in materiellrechtlicher Hinsicht prüfen kann (vgl. BVerwGE 7, 6 und 21, 286).

  • BVerwG, 17.10.1968 - VIII CB 188.67

    Zurückstellung von der Wehrpflicht - Begriffs des "selbstständigen Handwerkers" - …

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1970 - VIII C 68.69
    Stellen sich die mit der Verfahrensrevision erhobenen Rügen jedenfalls nach der späteren Zulassung der Revision als zulässige Revisionsrügen dar, so sind die bei der Einlegung der Verfahrensrevision insoweit bestehenden Mängel durch die Revisionszulassung geheilt (Ergänzung zu BVerwGE 7, 6 und 21, 286 sowie Urteil vom 17. Oktober 1968 - BVerwG VIII CB 188.67 - [NJW 1969, 1076]).

    In dieser Hinsicht etwa bestehende Mängel werden durch den nachträglichen Beschluß über die Zulassung der Revision nicht geheilt (Urteil vom 17. Oktober 1968 - BVerwG VIII CB 188.67 - [NJW 1969, 1076]).

  • BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 37.67

    Beschränkung des Rechtsstreits auf die Erledigungsfrage bei nur einseitiger …

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1970 - VIII C 68.69
    Vom Vorliegen dieser Voraussetzung kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich nur ausgegangen werden, wenn der Wehrpflichtige schon mindestens ein Drittel der für den Ausbildungsabschnitt vorgeschriebenen oder regelmäßig erforderlichen Ausbildungszeit zurückgelegt hat (vgl. z.B. BVerwGE 31, 318 [322]).
  • BVerwG, 28.09.1967 - VIII B 94.67

    Zulassung der Revision gegen ein Verwaltungsgerichtsurteil in Wehrpflichtsachen

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1970 - VIII C 68.69
    In Wehrpflichtsachen kann die zulassungsfreie Verfahrensrevision zwar abweichend von der in § 133 VwGO geregelten Verfahrensrevision nicht nur auf die dort besonders erwähnten Verfahrensverstöße, sondern gemäß § 34 Abs. 2 Satz 1 des Wehrpflichtgesetzes - WpflG -, jetzt geltend in der Fassung vom 28. September 1969 (BGBl. I S. 1773), auch auf alle anderen Verfahrensverstöße gestützt werden, auf denen das angefochtene Urteil beruhen kann (BVerwGE 28, 22; 29, 226 [BVerwG 15.03.1968 - VII P 5/67]; 30, 111) [BVerwG 03.07.1968 - V C 105/67].
  • BVerwG, 15.03.1968 - VII P 5.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1970 - VIII C 68.69
    In Wehrpflichtsachen kann die zulassungsfreie Verfahrensrevision zwar abweichend von der in § 133 VwGO geregelten Verfahrensrevision nicht nur auf die dort besonders erwähnten Verfahrensverstöße, sondern gemäß § 34 Abs. 2 Satz 1 des Wehrpflichtgesetzes - WpflG -, jetzt geltend in der Fassung vom 28. September 1969 (BGBl. I S. 1773), auch auf alle anderen Verfahrensverstöße gestützt werden, auf denen das angefochtene Urteil beruhen kann (BVerwGE 28, 22; 29, 226 [BVerwG 15.03.1968 - VII P 5/67]; 30, 111) [BVerwG 03.07.1968 - V C 105/67].
  • BVerwG, 04.07.1968 - VIII B 110.67

    Zurückstellung vom Wehrdienst - Verfahrensmängel als Zulassungsgrund im …

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1970 - VIII C 68.69
    In Wehrpflichtsachen kann die zulassungsfreie Verfahrensrevision zwar abweichend von der in § 133 VwGO geregelten Verfahrensrevision nicht nur auf die dort besonders erwähnten Verfahrensverstöße, sondern gemäß § 34 Abs. 2 Satz 1 des Wehrpflichtgesetzes - WpflG -, jetzt geltend in der Fassung vom 28. September 1969 (BGBl. I S. 1773), auch auf alle anderen Verfahrensverstöße gestützt werden, auf denen das angefochtene Urteil beruhen kann (BVerwGE 28, 22; 29, 226 [BVerwG 15.03.1968 - VII P 5/67]; 30, 111) [BVerwG 03.07.1968 - V C 105/67].
  • BVerwG, 25.03.1968 - VIII B 7.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1970 - VIII C 68.69
    In Wehrpflichtsachen kann die zulassungsfreie Verfahrensrevision zwar abweichend von der in § 133 VwGO geregelten Verfahrensrevision nicht nur auf die dort besonders erwähnten Verfahrensverstöße, sondern gemäß § 34 Abs. 2 Satz 1 des Wehrpflichtgesetzes - WpflG -, jetzt geltend in der Fassung vom 28. September 1969 (BGBl. I S. 1773), auch auf alle anderen Verfahrensverstöße gestützt werden, auf denen das angefochtene Urteil beruhen kann (BVerwGE 28, 22; 29, 226 [BVerwG 15.03.1968 - VII P 5/67]; 30, 111) [BVerwG 03.07.1968 - V C 105/67].
  • BVerwG, 03.07.1968 - V C 105.67

    Unterhaltsbeihilfe nach dem allgemeinen Kriegsfolgengesetz aufgrund von …

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1970 - VIII C 68.69
    In Wehrpflichtsachen kann die zulassungsfreie Verfahrensrevision zwar abweichend von der in § 133 VwGO geregelten Verfahrensrevision nicht nur auf die dort besonders erwähnten Verfahrensverstöße, sondern gemäß § 34 Abs. 2 Satz 1 des Wehrpflichtgesetzes - WpflG -, jetzt geltend in der Fassung vom 28. September 1969 (BGBl. I S. 1773), auch auf alle anderen Verfahrensverstöße gestützt werden, auf denen das angefochtene Urteil beruhen kann (BVerwGE 28, 22; 29, 226 [BVerwG 15.03.1968 - VII P 5/67]; 30, 111) [BVerwG 03.07.1968 - V C 105/67].
  • BVerwG, 17.10.1968 - VIII C 178.67

    Anspruch auf weitere Zurückstellung eines Sohnes vom Wehrdienst aufgrund der …

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1970 - VIII C 68.69
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann die Zurückstellung vom vollen Grundwehrdienst nicht begehrt werden, wenn der geltend gemachte, auf eine besondere Härte gestützte Zurückstellungsgrund auch zu jedem anderen Zeitpunkt vor der Vollendung des 25. Lebensjahres des Wehrpflichtigen gegeben sein würde und deshalb innerhalb dieser durch § 12 Abs. 6 WpflG festgelegten zeitlichen Grenze durch einen Aufschub der Einberufung nicht behoben werden kann (BVerwGE 30, 281).
  • BVerwG, 14.10.1969 - VIII CB 68.69

    Zurückstellung vom vollen Grundwehrdienst zur Vermeidung der Unterbrechung des …

  • BVerwG, 19.11.1965 - VII C 62.65
  • BVerwG, 19.03.1970 - VIII C 61.69

    Eine die Zurückstellung vom Wehrdienst rechtfertigende "weitgehende Förderung" …

  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 48.78

    Beamter auf Widerruf - Vorbereitungsdienst - Entlassung - Mangelnde Gewähr der …

    Die Verfahrensrevision ist nach der Zulassung als "zugelassene Revision" zu behandeln (BVerwGE 21, 286; Urteile vom 17. Oktober 1968 - BVerwG 8 CB 188.67 - [NJW 1969, 1076] und vom 19. März 1970 - BVerwG 8 C 68.69 - [NJW 1970, 1617]).
  • BVerwG, 28.10.1983 - 8 C 65.81

    Wehrpflicht - Zurückstellung - Widerruf - Studiumsabbruch - Vorgeschriebenes …

    Allenfalls könnte die vor dem Studium absolvierte Praktikumszeit von vier Semestern auf die Gesamtdauer der Ausbildung anzurechnen sein mit der Folge, daß sich die vorgeschriebene Ausbildungsdauer verkürzt (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. März 1970 - BVerwG VIII C 61/62.69 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 44 S. 60 [62 ff.], BVerwG VIII C 185.67 und BVerwG VIII C 68.69 -).
  • BVerwG, 06.12.1971 - VIII C 47.71

    Wirkungen der Unanfechtbarkeit eines Einberufungsbescheides - Wirkungen der …

    - BVerwG VIII C 68.69 - [MDR 1970, 701 = NJW 1970, 1617 = BWV 1970, 234]).
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