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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 75.82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,969
BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 75.82 (https://dejure.org/1984,969)
BVerwG, Entscheidung vom 09.11.1984 - 8 C 75.82 (https://dejure.org/1984,969)
BVerwG, Entscheidung vom 09. November 1984 - 8 C 75.82 (https://dejure.org/1984,969)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Grundbuch - Grundstück - Teilung - Antrag - Bodenverkehrsgenehmigung - Formerfordernis - Nachweis - Wohnungsrecht - Steuerbegünstigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundstücksteilung als Voraussetzung für eine Steuerbegünstigung nach dem II. WoBauG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 1792
  • NVwZ 1985, 587 (Ls.)
  • DÖV 1985, 737
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 30.05.1978 - 8 C 38.77

    Anerkennung eines Familienheims - Steuerbegünstigter Wohnungsbau - …

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 75.82
    Ob unter besonderen Umständen des Einzelfalles ausnahmsweise etwas anderes gelten kann, wenn im Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit des Gebäudes der Bauherr bereits alles ihm Obliegende getan hat, um durch Teilung des Grundstücks Einzeleigentum zu bilden, bleibt offen (ebenso wie im Urteil vom 30. Mai 1978 - BVerwG 8 C 38.77 - Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 23 S. 49 ).

    Erst die "vollzogene Teilung" des Grundstücks ändert die maßgebliche Sachenrechtslage, an die das Zweite Wohnungsbaugesetz mit seinen Legaldefinitionen des Eigenheims und des Kaufeigenheims anknüpft (Urteil vom 30. Mai 1978 - BVerwG 8 C 38.77 - Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 23 S. 49 ).

    Ob es der "vollzogenen Grundstücksteilung" unter besonderen Umständen des Einzelfalles ausnahmsweise gleichsteht, daß der Teilungswillige rechtzeitig vor der Bezugsfertigkeit alles Erforderliche getan hat, um die Teilung herbeizuführen, hat der Senat in dem Urteil vom 30. Mai 1978 (a.a.O. S. 53) offengelassen, da der damalige Kläger "noch nicht einmal konkrete Maßnahmen bei der Behörde eingeleitet" hatte.

  • BVerwG, 26.06.1974 - VIII C 100.71

    Abgrenzung von Widerruflichkeit und Zurücknehmbarkeit von Anerkennungsbescheiden …

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 75.82
    Die Zweckbestimmung, die der Bauherr nach § 9 Abs. 2 II. WoBauG zu treffen hat, noch während er das Wohngebäude errichtet (also spätestens bis zur Bezugsfertigkeit), muß darauf gerichtet sein, die Veräußerung des bebauten Grundstücks unverzüglich nach Bezugsfertigkeit einzuleiten und alsbald zu verwirklichen (vgl. Urteil vom 26. Juni 1974 - BVerwG VIII C 100.71 - NJW 1975, 273 ).

    Erst wenn der Bewerber Eigentümer des Hauses ist, kann er es dessen Bestimmung entsprechend als Eigenheim (§ 9 Abs. 1 II. WoBauG) bewohnen (vgl. auch das Urteil vom 26. Juni 1974, a.a.O.).

  • BVerwG, 02.03.1977 - 8 C 36.76

    Widerruf der Anerkennung eines Einfamilienhauses als steuerbegünstigte Wohnung - …

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 75.82
    Damit entfällt der eigentliche Grund für seine formelle Antragsbefugnis (vgl. auch das Urteil vom 2. März 1977 - BVerwG VIII C 36.76 - Buchholz 454.4 § 9 II. WoBauG Nr. 7 S. 7 ).
  • BVerwG, 14.12.1973 - IV C 48.72

    Begriff der Grundstücksteilung i.S. von § 19 Abs. 3 BBauG; Erledigung des …

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 75.82
    Überdies fehlte es im Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit des Doppelhauses der Klägerin an der Vorlage des Genehmigungsbescheides, einer anderen Eintragungsvoraussetzung im Sinne des § 29 Abs. 1 Satz 2 GBO (vgl. hierzu auch Urteil vom 14. Dezember 1973 - BVerwG IV C 48.72 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 30 S. 31 ).
  • BVerwG, 09.04.1976 - IV C 75.74

    Antrags- und Klagebefugnis der Käufers auf Bodenverkehrsgenehmigung;

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 75.82
    Genehmigungspflichtig ist nach § 19 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit Abs. 3 BBauG 1960 nicht erst die grundbuchrechtliche Teilung selbst, sondern eine dieser Teilung vorausgehende einseitige Absichtserklärung des im Grundbuch eingetragenen Eigentümers, die sich nicht mit der sachenrechtlichen, dem Grundbuchamt gegenüber in der Form des § 29 GBO abzugebenden Teilungserklärung oder dem Teilungsantrag deckt (vgl. Urteile vom 30. Juni 1964 - BVerwG I C 79.63 - BVerwGE 19, 82 und vom 9. April 1976 - BVerwG IV C 75.74 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 35 S. 20 ; Beschluß vom 22. Oktober 1975 - BVerwG IV B 95.75 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 34 S. 19; BayObLG, Beschluß vom 13. August 1981 - …
  • BVerwG, 16.04.1971 - IV C 2.69

    Rechtswirkungen der nachträglichen Änderung des Nutzungszwecks auf eine …

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 75.82
    Im Ergebnis nicht anders läge es - zweitens -, wenn die Verschweigungsfrist zwar aufgrund des Antrags vom 23. November 1972 angelaufen, jedoch durch den in den Verwaltungsvorgängen vermerkten Austausch der Pläne (17. Januar 1973) unterbrochen worden sein sollte, unterbrochen worden deshalb, weil eine derartige Änderung im Bodenverkehrsrecht notwendig als Rücknahme des ursprünglichen Antrags unter Stellung eines neuen Antrags verstanden werden muß (vgl. Beschluß vom 30. April 1968 - BVerwG IV B 86.67 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 15 S. 29 und Urteil vom 16. April 1971 - BVerwG IV C 2.69 - DVBl. 1971, 756).
  • BVerwG, 30.06.1964 - I C 79.63

    Begriff der Grundstücksteilung i.S. von § 19 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 75.82
    Genehmigungspflichtig ist nach § 19 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit Abs. 3 BBauG 1960 nicht erst die grundbuchrechtliche Teilung selbst, sondern eine dieser Teilung vorausgehende einseitige Absichtserklärung des im Grundbuch eingetragenen Eigentümers, die sich nicht mit der sachenrechtlichen, dem Grundbuchamt gegenüber in der Form des § 29 GBO abzugebenden Teilungserklärung oder dem Teilungsantrag deckt (vgl. Urteile vom 30. Juni 1964 - BVerwG I C 79.63 - BVerwGE 19, 82 und vom 9. April 1976 - BVerwG IV C 75.74 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 35 S. 20 ; Beschluß vom 22. Oktober 1975 - BVerwG IV B 95.75 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 34 S. 19; BayObLG, Beschluß vom 13. August 1981 - …
  • BVerwG, 09.05.1979 - 4 B 93.79

    Rüge einer Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts - …

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 75.82
    Dann könnte die Verschweigungsfrist nicht abgelaufen sein, weil sie dann nicht einmal angelaufen wäre (vgl. Beschluß vom 9. Mai 1979 - BVerwG 4 B 93.79 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 44 S. 70 ).
  • BVerwG, 06.05.1970 - IV C 28.68

    Erteilung einer Bodenverkehrsgenehmigung - Voraussetzungen einer …

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 75.82
    Das angefochtene Urteil läßt bei seiner gegenteiligen Würdigung außer acht, daß nach § 19 Abs. 4 Satz 3 BBauG die Bodenverkehrsgenehmigung als erteilt gilt, "wenn sie nicht binnen zwei Monaten nach Eingang des Antrages versagt wird", und daß um dieser Rechtsfolge willen an die Bestimmtheit, Klarheit und Vollständigkeit von bodenverkehrsrechtlichen Genehmigungsanträgen besondere (gesteigerte) Anforderungen gestellt werden müssen (vgl. Urteil vom 6. Mai 1970 - BVerwG IV C 28.68 - BVerwGE 35, 187 m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 14.02.1969 - IV C 39.68
    Auszug aus BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 75.82
    Ein solches Zeugnis steht (grundbuchrechtlich) der Genehmigung gleich (§ 23 Abs. 2 Satz 2 BBauG); aufgrund des Zeugnisses kann der als genehmigt geltende Rechtsvorgang "privat- und grundbuchrechtlich verwirklicht werden" (Urteil vom 14. Februar 1969 - BVerwG IV C 39.68 - BVerwGE 31, 274 ).
  • BVerwG, 03.12.1975 - VIII C 50.74

    Bürgerlich-rechtlicher Grundstücksbegriff - Wohngebäude - Wohnungen - Eigenheim

  • BVerwG, 22.10.1975 - 4 B 95.75

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

  • BVerwG, 04.05.1984 - 8 C 171.81

    Altenteilerwohnung - Buchgrundstück - Wohnung des Hofeigentümers - …

  • BVerwG, 30.04.1968 - IV B 86.67

    Recht der Bodenverkehrsgenehmigung - Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung zur …

  • RG, 15.12.1920 - V 140/20

    1. Findet der § 112 ZVG. auch dann Anwendung, wenn die einzelnen Raumteile eines …

  • BVerwG, 21.11.1986 - 8 C 70.84
    Eine Kauferbbaurechtswohnung kann allerdings ebenso wie eine (Kauf-)Eigentumswohnung grundsätzlich nur dann als steuerbegünstigt anerkannt werden, wenn im Zeitpunkt ihrer Bezugsfertigkeit die Bildung des Wohnungserbbaurechts (Wohnungseigentums) bereits beurkundet und die Eintragung des Wohnungserbbaurechts (Wohnungseigentums) bei dem Grundbuchamt beantragt war (vgl. Urteile vom 27. März 1974 - BVerwG VIII C 91.73 - BVerwGE 45, 123 [BVerwG 27.03.1974 - VIII C 91/73], vom 30. Mai 1978 - BVerwG 8 C 38.77 - Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 23 S. 49 und vom 9. November 1984 - BVerwG 8 C 75.82 - Buchholz 454.4 § 9 II. WoBauG Nr. 8 S. 1 ).

    Die vom Gesetz geforderte Zweckbestimmung einer Wohnung muß jedoch, um bis zum Eintritt der Bezugsfertigkeit wirksam getroffen werden zu können, von diesem Zeitpunkt an bereits ausführbar sein (vgl. Urteile vom 9. November 1984, a.a.O. S. 3 und vom 27. Juni 1985 - BVerwG 8 C 101.83 - Buchholz 454.4 § 40 II. WoBauG Nr. 2 S. 1 ).

    Die bestimmungsgemäße unverzügliche Übertragung des Wohnungseigentums oder Wohnungserbbaurechts auf einen Bewerber setzt voraus, daß das Wohnungseigentum oder Wohnungserbbaurecht im Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit bereits begründet worden ist (vgl. Urteil vom 9. November 1984, a.a.O. S. 3).

    Diese vom Senat bisher offengelassene Frage (vgl. zuletzt Urteil vom 9. November 1984, a.a.O. S. 4 m.weit.Nachw.) wirft auch der vorliegende Fall nicht auf.

    Denn die Klägerin konnte nach § 82 Abs. 4 Satz 3 II. WoBauG in der Fassung des Wohnungsbauänderungsgesetzes 1980 die Anerkennung der von ihr erworbenen Wohnung als steuerbegünstigt mit Wirkung ab 1. Januar 1980 kraft eigenen Rechts beanspruchen, wenn bei ihr im Zeitpunkt des Erwerbes und nicht später als acht Jahre nach Bezugsfertigkeit die Voraussetzungen für eine Anerkennung als steuerbegünstigt vorlagen (vgl. Urteil vom 9. November 1984 - BVerwG 8 C 75.82 - Buchholz 454.4 § 9 II. WoBauG Nr. 8 S. 1 ).

  • BVerwG, 21.11.1986 - 8 C 71.84

    Steuerbegünstigte Mietwohnung - Umwandlung in eine Kauferbbaurechtswohnung - …

    Eine Kauferbbaurechtswohnung kann allerdings ebenso wie eine (Kauf-)Eigentumswohnung grundsätzlich nur dann als steuerbegünstigt anerkannt werden, wenn im Zeitpunkt ihrer Bezugsfertigkeit die Bildung des Wohnungserbbaurechts (Wohnungseigentums) bereits beurkundet und die Eintragung des Wohnungserbbaurechts (Wohnungseigentums) bei dem Grundbuchamt beantragt war (vgl. Urteile vom 27. März 1974 - BVerwG VIII C 91.73 - BVerwGE 45, 123 [BVerwG 27.03.1974 - VIII C 91/73], vom 30. Mai 1978 - BVerwG 8 C 38.77 - Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 23 S. 49 und vom 9. November 1984 - BVerwG 8 C 75.82 - Buchholz 454.4 § 9 II. WoBauG Nr. 8 S. 1 ).

    Die vom Gesetz geforderte Zweckbestimmung einer Wohnung muß jedoch, um bis zum Eintritt der Bezugsfertigkeit wirksam getroffen werden zu können, von diesem Zeitpunkt an bereits ausführbar sein (vgl. Urteile vom 9. November 1984, a.a.O. S. 3 und vom 27. Juni 1985 - BVerwG 8 C 101.83 - Buchholz 454.4 § 40 II. WoBauG Nr. 2 S. 1 ).

    Die bestimmungsgemäße unverzügliche Übertragung des Wohnungseigentums oder Wohnungserbbaurechts auf einen Bewerber setzt voraus, daß das Wohnungseigentum oder Wohnungserbbaurecht im Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit bereits begründet worden ist (vgl. Urteil vom 9. November 1984, a.a.O. S. 3).

    Diese vom Senat bisher offengelassene Frage (vgl. zuletzt Urteil vom 9. November 1984, a.a.O. S. 4 m.weit.Nachw.) wirft auch der vorliegende Fall nicht auf.

  • BVerwG, 01.06.1989 - 8 B 79.89

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Ob eine Wohnung als steuerbegünstigt anerkannt werden kann, ist nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit zu beurteilen (vgl. § 82 Abs. 4 Satz 1 II. WoBauG; Urteil vom 9. November 1984 - BVerwG 8 C 75.82 - Buchholz 454.4 § 9 II. WoBauG Nr. 8 S. 1 ; st. Rspr.).

    Da die Kläger ihr Doppelhaus auf nur einem Grundstück im Sinne des § 9 Abs. 1 II. WoBauG errichtet hatten, bedurfte es mithin einer Grundstücksteilung, um die beiden Doppelhaushälften zu je einem steuerbegünstigten Familienheim zu machen (vgl. Urteil vom 9. November 1984, a.a.O. S. 3).

    Erst die "vollzogene Teilung" des Grundstücks ändert die maßgebliche Sachenrechtslage, an die das Zweite Wohnungsbaugesetz mit seinen Legaldefinitionen des Eigenheims und des Familienheims anknüpft (vgl. Urteil vom 9. November 1984, a.a.O. S. 3 f.).

  • BVerwG, 09.10.1991 - 4 B 137.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Soweit es die Auslegung dieser (revisiblen) Bestimmung betrifft, befindet sich das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 9. November 1984 - BVerwG 8 C 75.82 - Buchholz 454.4 § 9 II. WoBauG Nr. 8).
  • BVerwG, 13.01.1988 - 8 C 82.85

    Wohnungsrecht - Kaufeigentumswohnung - Steuerbegünstigung

    Allerdings kann eine (Kauf-)Eigentumswohnung als solche grundsätzlich nur dann als steuerbegünstigt anerkannt werden, wenn im Zeitpunkt ihrer Bezugsfertigkeit die Bildung des Wohnungseigentums bereits beurkundet und die Eintragung des Wohnungseigentums bei dem Grundbuchamt beantragt war (vgl. Urteile vom 27. März 1974 - BVerwG VIII C 91.73 - BVerwGE 45, 123 [BVerwG 27.03.1974 - VIII C 91/73] , vom 30. Mai 1978 - BVerwG 8 C 38.77 - Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 23 S. 49 , vom 9. November 1984 - BVerwG 8 C 75.82 - Buchholz 454.4 § 9 II. WoBauG Nr. 8 S. 1 und vom 21. November 1986 - BVerwG 8 C 71.84 - Buchholz 454.4 § 83 II. WoBauG Nr. 20 S. 29 ).
  • VG Saarlouis, 30.09.2005 - 5 F 24/05

    Beschränkung der Gebäude- und Wohnungszahl durch die Bebauungsplanfestsetzung …

    Rn. 6 Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts umfasst sowohl das Eigenheim als auch das Kaufeigenheim "das gesamte Grundstück" (vgl. Urteil vom 09.11.1984 -8 C 75/82-).
  • BVerwG, 26.11.1986 - 8 C 121.84

    Steuerbegünstigte Wohnung - Nachträgliche Anerkennung - Nutzung zu …

    Das hat der Senat bereits in den Urteilen vom 9. November 1984 - BVerwG 8 C 75.82 - (Buchholz 454.4 § 9 II. WoBauG Nr. 8 S. 1 ) und vom 21. November 1986 - BVerwG 8 C 70.86 - entschieden.
  • BVerwG, 21.07.1989 - 8 B 85.89

    Verwerfen der Nichtzulassungsbeschwerde wegen nicht genügender Darlegung der …

    Sie erschöpft sich vielmehr in Angriffen gegen die - im Einklang mit der Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. u.a. Urteil vom 9. November 1984 - BVerwG 8 C 75.82 - Buchholz 454.4 § 9 II.WoBauG Nr. 8 S. 1 ) stehende - Rechtsanwendung des Oberverwaltungsgerichts.
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