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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.05.1991 - 8 C 76.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,6943
BVerwG, 29.05.1991 - 8 C 76.89 (https://dejure.org/1991,6943)
BVerwG, Entscheidung vom 29.05.1991 - 8 C 76.89 (https://dejure.org/1991,6943)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Mai 1991 - 8 C 76.89 (https://dejure.org/1991,6943)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erschließungsbeitragspflicht - Erschlossensein eines Grundstücks - Ausräumung eines Hindernisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 28.04.1972 - IV C 11.69

    Zulässigkeit von Werbung mit Großflächenwerbetafeln in Mischgebieten; …

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1991 - 8 C 76.89
    Nicht beizupflichten ist insoweit allerdings der Ansicht zum Bebauungsrecht zähle in diesem Zusammenhang auch das landesrechtliche Bauordnungsrecht (vgl. dazu etwa Urteil vom 28. April 1972 - BVerwG IV C 11.69 - BVerwGE 40.94 ).
  • BVerwG, 01.03.1991 - 8 C 59.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff des "Heranfahrenkönnens" an ein Grundstück

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1991 - 8 C 76.89
    Mit der Gestattung von Stellplätzen oder Garagen trifft ein Bebauungsplan keine Aussage darüber, welche bebauungsrechtlichen Anforderungen an die Bebaubarkeit dieses Grundstücks (nicht nur mit derlei Nebenanlagen, sondern) mit baulichen (Haupt-)Anlagen zu stellen sind (vgl. im einzelnen Urteil vom 1. März 1991 - BVerwG 8 C 59.89 - Urteilsabdruck S. 11 ff.).
  • BVerwG, 15.01.1988 - 8 C 111.86

    Beitragsfähiger Aufwand - Verteilung - Zivilrechtlicher Grundstücksbegriff - …

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1991 - 8 C 76.89
    Der erkennende Senat hat bereits in seinen Urteilen vom 15. Januar 1988 - BVerwG 8 C 111.86 - (BVerwGE 79.1 ) und vom 29. April 1988 (…a.a.O. S. 286 ff.) mit Blick auf - wie hier - Fälle der Zweiterschließung ausgesprochen, daß das Erschlossensein eines Grundstücks im Sinne sowohl des § 131 Abs. 1 BBauG als auch des § 133 Abs. 1 BBauG nicht davon abhängt, ob ein ausräumbares Hindernis der (erforderlichen) Erreichbarkeit, dessen Beseitigung allein in der Verfügungsmacht des jeweiligen Grundeigentümers (Erbbauberechtigten) steht, von diesem beseitigt worden ist oder nicht.
  • BVerwG, 26.09.1983 - 8 C 86.81

    Verhältnis von Möglichkeit eines Zugangs und Vorliegen des Merkmals des …

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1991 - 8 C 76.89
    Zu Recht hat das Berufungsgericht ferner ausgeführt, daß in diesem Zusammenhang eine durch andere Anbaustraßen vermittelte Bebaubarkeit hinweggedacht werden muß (vgl. u.a. Urteil vom 26. September 1983 - BVerwG 8 C 86.81 - BVerwGE 68.41 ).
  • BVerwG, 23.02.1990 - 8 C 75.88

    Erschließungsaufwand - Anbaustraße - Abbiegespur - Fernstraßen - Bundesstraße - …

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1991 - 8 C 76.89
    In dem einen wie dem anderen Fall greift durch, daß die Gemeinden nach dem Willen des Gesetzgebers die ihnen durch die Herstellung von beitragsfähigen Erschließungsanlagen entstandenen Kosten möglichst uneingeschränkt durch Beiträge auf die Eigentümer (Erbbauberechtigten) der im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG erschlossenen Grundstücke sollen umlegen können (vgl. u.a. Urteil vom 23. Februar 1990 - BVerwG 8 C 75.88 - BVerwGE 85, 1 ) und das, was von diesen Kosten endgültig zu ihren Lasten gehen soll, abschließend in den §§ .128 Abs. 3 (ausgeschlossene Kosten), 129 Abs. 1 Satz 1 (nicht erforderliche Aufwendungen), 129 Abs. 1 Satz 3 (Gemeindeanteil) und § 135 Abs. 5 BBauG (Erlaß) bestimmt ist.
  • BVerwG, 24.09.1987 - 8 C 75.86

    Hinreichend genaue und überzeugende Abgrenzung der Erschließungsfunktion einer …

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1991 - 8 C 76.89
    Auf diese Rechtslage ist ungeachtet dessen abzustellen, daß am 1. Juli 1987 das Gesetz über das Baugesetzbuch vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2191) in Kraft getreten ist (vgl. u.a. Urteil vom 24. September 1987 - BVerwG 8 C 75.86 - BVerwGE 78.125 ).
  • BVerwG, 03.11.1987 - 8 C 77.86

    Erschließung von Grundstücken in Wohngebieten; Maßgeblichkeit des Inhalts eines …

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1991 - 8 C 76.89
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. u.a. Urteil vom 3. November 1987 - BVerwG 8 C 77.86 - BVerwGE 78.237 ) hat das Berufungsgericht angenommen.
  • BVerwG, 29.05.1991 - 8 C 67.89

    Erschließungsbeitragsrecht: "Erschlossen-Sein" eines Grundstücks bei ausräumbarem …

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1991 - 8 C 76.89
    Das Bestehen eines unter dem Blickwinkel des § 131 Abs. 1 BBauG für ausräumbar zu haltenden, in der Verfügungsmacht der Gemeinde stehenden Hindernisses tatsächlicher Art berührt das Erschlossensein eines Grundstücks im Sinne des § 133 Abs. 1 BBauG nicht, wenn sich die Gemeinde zur Ausräumung des Hindernisses auf ihre Kosten bereiterklärt hat, die Beseitigung jedoch deshalb scheitert, weil der Grundeigentümer eine erforderliche Mitwirkung verweigert (wie Urteil vom 29. Mai 1991 - BVerwG 8 C 67.89 -).
  • BVerwG, 21.10.1988 - 8 C 56.87

    Durch Anbaustraße erschlossenens Grundstück; Nicht überfahrbarer Grünstreifen auf …

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1991 - 8 C 76.89
    Im Ansatz zutreffend ist freilich, daß ein Grundstück, dessen Bebaubarkeit bebauungsrechtlich einer bestimmten Art der Erreichbarkeit bedarf, durch eine Anbaustraße in der Regel erst dann im Sinne des § 133 Abs. 1 BBauG erschlossen ist, wenn diese Erreichbarkeit verwirklicht, also ein (etwa) entgegenstehendes rechtliches oder/und tatsächliches Hindernis (nicht nur - wie für § 131 Abs. 1 BBauG ausreichend - ausräumbar, sondern) ausgeräumt ist (vgl. Urteile vom 21. Oktober 1988 - BVerwG 8 C 56.87 - NVwZ 1989.570 f. …und vom 26. September 1983. a.a.O. S. 46 f.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.11.2008 - 4 L 365/08

    Zur Ausräumbarkeit eines Hindernisses

    2. Dem Verwaltungsgericht ist auch darin im Ergebnis zu folgen, dass die Ausräumbarkeit dieses Hindernisses angesichts der besonderen Fallgestaltung dann ausnahmsweise ausreichend ist, wenn die Gemeinde von der vorherigen tatsächlichen Ausräumung des in ihrer Verfügungsmacht stehenden Hindernisses auf dem Straßengrund absieht, weil der Eigentümer mit Blick auf eine bereits bestehende anderweitige Erschließung seines Grundstücks die Herstellung der von der Gemeinde verbindlich angebotenen Zuwegung nachdrücklich und ernsthaft ablehnt (HessVGH, Beschl. v. 18.06.2002 - 5 TG 441/02 - vgl. auch BVerwG, Urt. v. 29.05.1991 - BVerwG 8 C 76.89 -, beide zitiert nach juris).
  • VG Bayreuth, 16.06.2021 - B 4 K 19.162

    Kein Anliegen an historischer Straße, Anlagenbildung, natürliche Betrachtung, …

    Denn es steht nicht im Belieben des Anliegers, auf diese Weise darüber zu entscheiden, ob sein Grundstück an der Verteilung des umlagefähigen Aufwands für diese Straße teilnimmt und der sachlichen Erschließungsbeitragspflicht unterliegt (BVerwG, U. v. 29.05.1991 - 8 C 76/89 -, juris, Rn. 17).
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