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| BVerwG, 28.08.1974 - VIII C 84.73 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Erledigung eines Einberufungsbescheids auf Grund Ausreise ins Ausland - Voraussetzungen der Entlassungsfiktion
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 07.06.1973 - 27 I 73
- BVerwG, 28.08.1974 - VIII C 84.73
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 90.70
Einberufung zum Wehrdienst - Erhebung einer Verpflichtungsklage
Auszug aus BVerwG, 28.08.1974 - VIII C 84.73
Maßgebend für die Beurteilung des Zurückstellungsbegehrens des Klägers ist die im Gestellungszeitpunkt, dem 1. Oktober 1969, gegebene Sach- und Rechtslage (BVerwGE 37, 151 f. [BVerwG 28.01.1971 - VIII C 90/70]). - BVerwG, 17.12.1970 - VIII C 113.68
Auszug aus BVerwG, 28.08.1974 - VIII C 84.73
Auf sie könnte der Kläger allenfalls eine Entlassung vom Wehrdienst stützen (BVerwGE 37, 62 [BVerwG 17.12.1970 - VIII C 113/68]). - BVerwG, 13.02.1974 - VIII C 38.73
Eintritt der Entlassungswirkung aus dem Wehrdienst bei schuldhaftem Fernhalten …
Auszug aus BVerwG, 28.08.1974 - VIII C 84.73
Der Senat hat im Urteil vom 13. Februar 1974 - BVerwG VIII C 38.73 - in Übereinstimmung mit der im vorliegenden Fall von der Beklagten vertretenen Ansicht ausgeführt, die in § 29 Abs. 6 Satz 1 WPflG enthaltene Entlassungsfiktion setze voraus, daß der Soldat auf Grund der Wehrpflicht seinen Wehrdienst aufgenommen und sich erst danach von seiner Truppe oder Dienststelle entfernt habe; bei einem Wehrpflichtigen, der seinen Dienst nicht angetreten habe, greife diese Vorschrift nicht ein. - BVerwG, 11.11.1971 - VIII C 100.69
Möglichkeit einer Zurückstellung vom Wehrdienst wegen geltend gemachter …
Auszug aus BVerwG, 28.08.1974 - VIII C 84.73
Der Senat hat in seinem Urteil BVerwGE 39, 53 ausgesprochen, daß eine Gewissensentscheidung gegen den Wehrdienst nicht als Zurückstellungsgrund eingesetzt werden kann, sondern im Verfahren über die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer geltend zu machen ist.
- BVerwG, 25.03.1981 - 8 C 69.80
Gegenstand der Anfechtungsklage - Einberufung zum Zivildienst - …
Sie wäre ohnehin eingetreten, da das Dienstverhältnis erst dann abzulaufen beginnt, wenn der Dienstpflichtige in den Dienst eingegliedert ist (vgl. für den Wehrdienst Urteile vom 13. Februar 1974 - BVerwG 8 C 38.73 - Buchholz 448.0 § 29 WPflG Nr. 10 und vom 28. August 1974 - BVerwG 8 C 84.73 - Buchholz 448.0 § 29 Nr. 14). - BVerwG, 08.11.1991 - 8 C 53.90
Zivildienst - Entlassungsfiktion - Nichtantritt des Zivildienstes
Durch das bereits erwähnte Gesetz vom 24. Februar 1983 (…a.a.O.) ist § 29 Abs. 6 WPflG, der eine fingierte Entlassung von Soldaten vorsieht und ursprünglich nach dem insoweit eindeutigen Gesetzeswortlaut den Dienstantritt voraussetzte (vgl. Urteile vom 13. Februar 1974, a.a.O. S. 34 f., vom 28. August 1974 - BVerwG VIII C 84.73 - Buchholz 448.0 § 29 WPflG Nr. 14 S. 45 f. und vom 18. Februar 1976 - BVerwG VIII C 61.74 - Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 19 S. 2 ), ebenfalls geändert worden; er erfaßt nunmehr auch den Fall, daß der Dienst nicht angetreten wurde. - BVerwG, 27.01.1984 - 8 C 28.82
Gesicherte Dienstantrittsanordnung - Vereitelung der Zustellung - Wehrpflichtiger …
- BVerwG, 22.06.1977 - 8 C 16.76
Zurückstellung vom Wehrdienst
Diese Bestimmung hätte nur dann angewendet werden können, wenn der Kläger den Wehrdienst angetreten hätte (Urteil vom 28. August 1974 - BVerwG VIII C 84.73 - [Buchholz 448.0 § 29 WPflG Nr. 14]).
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