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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.05.1981 - 8 C 9.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1579
BVerwG, 27.05.1981 - 8 C 9.81 (https://dejure.org/1981,1579)
BVerwG, Entscheidung vom 27.05.1981 - 8 C 9.81 (https://dejure.org/1981,1579)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Mai 1981 - 8 C 9.81 (https://dejure.org/1981,1579)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Erschließung von Hinterliegergrundstücken - Voraussetzungen für die Anwendung des grundbuchrechtlichen Grundstücksbegriffs

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    § 131 Abs. 1 BBauG.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 131 Abs. 1
    Umfang des Kreis der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke bei Hinterligergrundstücken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 77
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 01.04.1981 - 8 C 5.81

    Kreis der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke bei Hinterliegergrundstücken

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1981 - 8 C 9.81
    Stehen Hinterliegergrundstücke und die sie von der Erschließungsanlage trennenden, an die Anlage angrenzenden Grundstücke im Eigentum derselben Person, so gehören die Hinterliegergrundstücke jedenfalls dann zum Kreis der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke i.S. des BBauG § 131 Abs. 1, wenn sie tatsächlich eine Zuwegung zu der Anlage besitzen und zusammen mit den angrenzenden Grundstücken einheitlich genutzt werden (im Anschluß an BVerwG, 8 C 5/81, Urt 01.04.1981).

    Diese Bewertung hat der erkennende Senat in seinemUrteil vom 1. April 1981 - BVerwG 8 C 5.81 - für die Fallgestaltung übernommen, daß das an die Straße grenzende Grundstück und die Hinterliegergrundstücke - wie auch im vorliegenden Fall - im Eigentum derselben Person stehen, sämtliche Grundstücke einheitlich genutzt werden und die Hinterliegergrundstücke Zuwegungen zu der Erschließungsanlage haben.

  • BVerwG, 07.10.1977 - IV C 103.74

    Aufrechnung gegenüber einer Eschließungsbeitragsforderung mit einem …

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1981 - 8 C 9.81
    Zur Frage des Erschlossenseins eines solchen Hinterliegergrundstücks, das einem anderen Eigentümer gehört als das an die Erschließungsanlage angrenzende Grundstück, hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem nach Erlaß des Berufungsurteils ergangenenUrteil vom 7. Oktober 1977 - BVerwG IV C 103.74 - (Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 25) ausgeführt, ein solches Grundstück sei dann erschlossen und folglich in den Kreis der am Erschließungsaufwand zu beteiligenden Grundstücke einzubeziehen, wenn es tatsächlich eine Zufahrt oder - bei vorhandener anderweitiger Zufahrt - einen Zugang zu der Anlage besitze.
  • BVerwG, 15.01.1988 - 8 C 111.86

    Beitragsfähiger Aufwand - Verteilung - Zivilrechtlicher Grundstücksbegriff - …

    Steht ein Hinterliegergrundstück und das es von der Anbaustraße trennende, selbständig bebaubare Anliegergrundstück im Eigentum derselben Person, gehört auch das Hinterliegergrundstück zum Kreis der durch die Anlage i.S. des § 131 Abs. 1 BBauG erschlossenen Grundstücke, wenn es entweder tatsächlich eine Zufahrt zu der Anlage besitzt oder zusammen mit dem Anliegergrundstück einheitlich genutzt wird (im Anschluß an Urteile vom 1. April 1981 - BVerwG 8 C 5.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 37 S. 1 und vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 9.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 38 S. 5).

    In den Urteilen vom 1. April 1981 (…a.a.O. S. 3) und vom 27. Mai 1981 (BVerwG 8 C 9.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 38 S. 5 ) hatte der erkennende Senat Fälle zu beurteilen, in denen selbständig bebaubare Anlieger- und Hinterliegergrundstücke - wie hier - derselben Person gehörten (Eigentümeridentität), sie jeweils einheitlich genutzt wurden und überdies tatsächlich Zuwegungen von den Hinterliegergrundstücken zu den Anbaustraßen angelegt waren.

    Diese Überbauung der Grenze zwischen den beiden im Eigentum des Klägers stehenden Grundstücken bringt deren einheitliche Nutzung zum Ausdruck (vgl. so schon Urteil vom 27. Mai 1981 a.a.O. S. 7); in der Vornahme einer Grenzüberbauung manifestiert sich gesteigert intensiv und die davon betroffenen Grundstücke besonders deutlich miteinander verknüpfend die Verfügung des Eigentümers der Grundstücke (vgl. dazu die §§ 912 ff. BGB).

  • BVerwG, 28.03.2007 - 9 C 4.06

    Erschließungsbeitrag; Hinterliegergrundstück; Vorderliegergrundstück; …

    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht zunächst für den Fall angenommen, dass ein Hinterliegergrundstück zwar durch ein selbstständig bebaubares Anliegergrundstück desselben Eigentümers von der Erschließungsanlage getrennt ist, jedoch tatsächlich durch eine Zufahrt über dieses Grundstück mit der Anlage verbunden ist (Urteile vom 1. April 1981 - BVerwG 8 C 5.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 37 S. 3 und vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 9.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 38 S. 6 f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2016 - 6 A 11070/15

    Anbaubestimmung; Anliegergrundstück; Aufwandsverteilung; Ausbau; Ausbaubeiträge; …

    Rn. 40 Eine solche schutzwürdige Erwartung der übrigen Beitragspflichtigen hat das Bundesverwaltungsgericht zunächst für den Fall angenommen, dass ein Hinterliegergrundstück zwar durch ein selbstständig bebaubares Anliegergrundstück desselben Eigentümers von der Erschließungsanlage getrennt ist, jedoch tatsächlich durch eine Zufahrt über dieses Grundstück mit der Anlage verbunden ist (Urteile vom 1. April 1981 - 8 C 5.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 37 und vom 27. Mai 1981 - 8 C 9.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 38).
  • BVerwG, 14.01.1983 - 8 C 81.81

    "Erschlossensein" eines Grundstücks"

    Mit den einschlägigen Problemen der Verteilung eines Erschließungsaufwands (auch) auf Hinterliegergrundstücke beschäftigen sich im Anschluß an ein Urteil des 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Oktober 1977 - BVerwG IV C 103.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 25 S. 35 (38) die Senatsurteile vom 1. April 1981 - BVerwG 8 C 5.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 37 S. 1 (3) und vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 9.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 38 S. 5 (7).
  • BVerwG, 08.02.1982 - 8 B 235.81

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Denn Hinterliegergrundstücke, die dem Eigentümer des von der Straße trennenden Anliegergrundstücks gehören, sind erschlossen, wenn Hinterliegergrundstück und Anliegergrundstück einheitlich genutzt werden und wenn das Hinterliegergrundstück über das Anliegergrundstück zumindest eine Zuwegung zu der Erschließungsanlage besitzt (vgl. Urteile vom 1. April 1981 - BVerwG 8 C 5.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 37 und vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 9.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 38).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2003 - 3 B 247/02
    Rn. 13 vgl. zu einer einheitlichen Nutzung mehrerer Grundstücke durch Mietwohnungen BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1981 - 8 C 9.81 -, Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 38,.
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