Rechtsprechung
| BVerwG, 29.05.1991 - 8 C 99.89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Wohnungsfehlbelegung - Auskunfts- und Nachweispflicht - Widerspruch gegen Leistungsbescheid
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln, 18.04.1985 - 16 K 2445/84
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.1989 - 14 A 1559/85
- BVerwG, 29.05.1991 - 8 C 99.89
Papierfundstellen
- NJW 1991, 2851
- NVwZ 1991, 1189 (Ls.)
- DÖV 1991, 981
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.1988 - 14 A 1053/85
Auszug aus BVerwG, 29.05.1991 - 8 C 99.89
Dies habe das Berufungsgericht in seinem Urteil vom 14. September 1988 - 14 A 1053/85 - (BBauBl. 1989, 315) entschieden.Eine Anwendung der vom Oberverwaltungsgericht (Urteil vom 14. September 1988 - 14 A 1053/85 - BBauBl. 1989, 315 ) zur Begründung seiner gegenteiligen Annahme herangezogenen Auslegungsregel des § 292 Satz 1 ZPO ist schon deshalb ausgeschlossen, weil § 5 Abs. 2 Satz 2 AFWoG "ein anderes vorschreibt".
- BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 87.88
Zweitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen …
Auszug aus BVerwG, 29.05.1991 - 8 C 99.89
Ebensowenig wie sich ein nach dem einschlägigen materiellen Recht maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines belastenden Verwaltungsakts (vgl. dazu Urteil vom 27. April 1990 - BVerwG 8 C 87.88 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 218 S. 51 m.weit.Nachw.) durch dessen Anfechtung verschiebt, ändert die (rechtzeitige) Anfechtung des Leistungsbescheides irgendetwas an der infolge nicht fristgerechter Vorlage des geforderten Einkommensnachweises eingetretenen Vermutung der Überschreitung der Einkommensgrenze und der daran geknüpften erhöhten Ausgleichsleistungspflicht für die Dauer von zwei Kalendermonaten seit der nachträglichen Erfüllung der Nachweispflicht.
- BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 57.91
Pflicht zur Erbringung einer monatlichen Ausgleichszahlung durch den Inhaber …
Die allen Inhabern öffentlich geförderter Wohnungen durch § 5 Abs. 1 Satz 1 AFWoG auferlegte Auskunfts- und Nachweispflicht, ohne die eine ordnungsgemäße Erhebung der Subventionsabschöpfungsabgabe nicht durchführbar wäre, ist verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. Urteile vom 29. Mai 1991 - BVerwG 8 C 99.89 - Buchholz 401.71 AFWoG Nr. 7 S. 66 …und vom 31. Januar 1992, a.a.O. S. 78). - BVerwG, 19.01.1994 - 8 B 5.94
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Diese Vermutungsregelung soll die nachweispflichtigen Wohnungsinhaber zur rechtzeitigen Offenbarung der Einkommensverhältnisse anhalten und dadurch der vom Gesetzgeber erklärtermaßen angestrebten größtmöglichen Verwaltungsvereinfachung dienen (vgl. Urteil vom 29. Mai 1991 - BVerwG 8 C 99.89 - Buchholz 401.71 AFWoG Nr. 7 S. 66 ).Bei unverschuldeter Fristversäumnis sind die Grundsätze über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entsprechend anzuwenden (vgl. Urteil vom 29. Mai 1991, a.a.O. S. 69 m.weit.Hinw.).
An der infolge dieser Verweigerung der Vorlage des geforderten Einkommensnachweises eingetretenen Vermutung der Überschreitung der Einkommensgrenze und der daran geknüpften Ausgleichsleistungspflicht änderte die (rechtzeitige) Anfechtung des erlassenen Leistungsbescheides mit dem Widerspruch nichts (vgl. Urteil vom 29. Mai 1991, a.a.O. S. 67 ff.).
- BVerwG, 31.01.1992 - 8 C 78.89
Fehlbelegungsabgabe - Regionalisierung - Bestimmung des Erhebungsgebiets - …
Die den Inhabern öffentlich geförderter Wohnungen durch § 5 Abs. 1 Satz 1 AFWoG auferlegte Auskunfts- und Nachweispflicht, ohne die eine ordnungsgemäße Erhebung der Subventionsabschöpfungsabgabe nicht durchführbar wäre, hält das angefochtene Urteil zutreffend für verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. auch Urteil vom 29. Mai 1991 - BVerwG 8 C 99.89 - Buchholz 401.71 AFWoG Nr. 7 S. 66 ).
- VGH Hessen, 22.04.1997 - 5 TG 1473/96
Fehlbelegungsabgabe: Fehlen vollständiger Einkommensnachweise - …
Rn. 5 Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 29. Mai 1991 - 8 C 99.89 -, NJW 1991, S. 2851 f., die Rechtmäßigkeit des § 5 Abs. 2 (Bundes-) Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen - AFWoG - vom 22. Dezember 1981 -, BGBl. I S. 1523, 1542, wonach der verspätete Nachweis des maßgeblichen Einkommens der Regelung des § 7 Abs. 3 Satz 2 HessAFWoG entsprechend grundsätzlich nur für die Zukunft wirkt, nicht in Zweifel gezogen. - VGH Hessen, 09.01.1997 - 5 TG 4598/96
Fehlbelegungsabgabe: maßgebliche Verhältnisse hinsichtlich Miethöhe und Einkommen …
Rn. 12 Auch der Senat ist - entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu der Regelung des § 5 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen - AFWoG - vom 22. Dezember 1981, BGBl. I S. 1542 (Urteil vom 29. Mai 1991 - 8 C 99.89 -, NJW 1991, 2851 = Buchholz 401.71 AFWoG Nr. 7 = DÖV 1991, 981) - bei der erst nachträglichen Angabe der tatsächlichen Miethöhe der Ansicht, daß diese Angaben auch dann erst zu einer Herabsetzung der Ausgleichszahlung ab dem ersten Tag des Folgemonats (§ 8 Abs. 2 Satz 2 HessAFWoG) führen, wenn der Wohnungsinhaber gegen den Leistungsbescheid rechtzeitig Widerspruch erhoben hat und diese Angaben im Widerspruchsverfahren nachholt. - VG Karlsruhe, 19.06.2001 - 8 K 1017/98
Fehlbelegungsabgabe - fehlende Mitwirkung des Wohnungsinhabers
Gleichwohl findet hier § 5 Abs. 2 S.2 AFWoG (§ 5 Abs. 3 S.1 LAFWoG) keine Anwendung, wonach das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen für eine Zahlungspflicht des auskunftspflichtigen Wohnungsinhabers bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nach einer - verspäteten - Erfüllung der Mitwirkungspflicht unwiderleglich vermutet wird (vgl. BVerwG, Urt.v. 29.05.1991 - 8 C 99/89 -, NVwZ 1991, 1189).
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