Rechtsprechung
| VGH Bayern, 21.11.2006 - 8 CE 06.1957 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Bayern, 13.07.2018 - 8 CE 18.1071
E-Ladesäulen auf öffentlichen Verkehrsflächen bedürfen keiner Baugenehmigung
Vielmehr hat ein solcher Antrag nur dann Erfolg, wenn der Antragsteller eine Rechtsverletzung glaubhaft macht (vgl. dazu BayVGH, B.v. 21.11.2006 - 8 CE 06.1957 - juris Rn. 11 ff.;… B.v. 21.1.2013 - 9 CE 12.918 - juris Rn. 17 ff.;… B.v. 8.3.2018 - 15 CE 17.2599 - juris Rn. 38). - VGH Bayern, 26.06.2018 - 8 CE 18.1059
Abriss einer Brücke und Anspruch auf Wegerecht
Rn. 15 Zwar kommt ein Antrag gemäß § 123 Abs. 1 VwGO in Betracht, wenn ein planfeststellungspflichtiges Vorhaben vorliegt und Maßnahmen ohne Planfeststellungsbeschluss bzw. ohne Plangenehmigung getroffen werden (vgl. BayVGH, B.v. 21.11.2006 - 8 CE 06.1957 - juris).Selbst wenn man zugunsten des Antragstellers davon ausgeht, dass der Antrag nach § 123 VwGO statthaft ist, hat ein solches Rechtsmittel nur dann Erfolg, wenn der Betroffene die Verletzung eigener Rechte glaubhaft gemacht hat (BayVGH, B.v. 21.11.2006 - 8 CE 06.1957 - juris Rn. 11 ff.).
- VG Hannover, 08.12.2021 - 7 A 4595/21
Unterlassungsanspruch gegen die Erneuerung einer Brücke und die damit verbundene …
w. N.; BayVGH, Beschl. v. 21.11.2006 - 8 CE 06.1957 -, juris Rn. 12, BayVGH, Beschl. v. 29.07.1992 - 20 CE 92.1553 -, juris Rn. 10; VGH BW, Urt. v. 15.07.1994 - 8 S 1196/94 -, juris Rn. 25).Rn. 38 Allein die Tatsache, dass ein erforderliches Planfeststellungsverfahren nicht durchgeführt wurde, begründet keine solche Rechtsverletzung, weil es einen Anspruch auf Einleitung und Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nicht gibt (…BVerwG, Beschl. v. 05.03.1999 - 4 A 7/98, 4 VR 3/98 -, juris Rn. 9; BayVGH, Beschl. v. 21.11.2006 - 8 CE 06.1957 -, juris Rn. 12; BayVGH, Beschl. v. 20.10.2003 - 8 AE 03.40046 -, juris).
- VG München, 29.04.2015 - M 2 E 15.1467
Einstweiliger Rechtsschutz - Baueinstellung von Straßenbauarbeiten
Der Betroffene kann sich vielmehr nur im Fall der Verletzung eigener materieller Rechtspositionen gegen ein Vorhaben mit Unterlassungsansprüchen zur Wehr setzen (BayVGH, B.v. 21.11.2006 - 8 CE 06.1957 - juris Rn. 12;… B.v. 20.10.2003 - 8 AE 03.40047 - juris Rn. 17).
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