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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 30.08.2006 - 8 CE 06.2109   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,61571
VGH Bayern, 30.08.2006 - 8 CE 06.2109 (https://dejure.org/2006,61571)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.08.2006 - 8 CE 06.2109 (https://dejure.org/2006,61571)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. August 2006 - 8 CE 06.2109 (https://dejure.org/2006,61571)
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Wird zitiert von ... (7)

  • VGH Bayern, 29.11.2024 - 8 CS 24.1462

    Erfolglose Beschwerde gegen befristete Teileinziehung einer Ortsstraße zur …

    Insbesondere kann aus dem Anliegergebrauch kein Anspruch auf einen nahegelegenen Parkplatz abgeleitet werden, zumal die Benutzung einer öffentlichen Straße zum Zwecke des Parkens lediglich unter den Gemeingebrauch fällt, auf dessen Aufrechterhaltung nach Art. 14 Abs. 3 BayStrWG kein Rechtsanspruch besteht (…vgl. BVerwG, U.v. 6.8.1982 - 4 C 58.80 - NJW 1983, 770 = juris Rn. 12;… U.v. 27.1.1993 - 11 C 35.92 - BVerwGE 92, 32 = juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 30.8.2006 - 8 CE 06.2109 - juris Rn. 12;… B.v. 18.5.2015 - 8 ZB 14.2565 - BayVBl. 2015, 786 = juris Rn. 12;… OVG NW, B.v. 11.11.2024 - 8 B 731/24 - juris Leitsatz 1 und Rn. 7).

    Im Übrigen scheidet eine Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, soweit Anliegerinteressen geltend gemacht werden, auch deshalb aus, weil der einfachrechtliche Anliegergebrauch nicht anders als Art. 17 BayStrWG eine Inhalts- und Schrankenregelung des Eigentumsrechts gem. Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG darstellt und als solche den Umfang des Eigentumsrechts bestimmt (…vgl. BVerwG, B.v. 11.5.1999 - 4 VR 7.99 - NVwZ 1999, 1341 = juris LS 1 und Rn. 5 ff.;… BayVGH, B.v. 24.11.2003 - 8 CS 03.2279 - BayVBl 2004, 533 = juris Rn. 7; B.v. 30.8.2006 - 8 CE 06.2109 - juris Rn. 7 f.;… B.v. 19.8.2009 - 8 ZB 09.1065 - BayVBl. 2010, 84 = juris Rn. 5 ff. und 10;… Papier/Shirvani in Dürig/Herzog/Scholz, GG, Art. 14 Rn. 225).

  • VG München, 27.05.2014 - M 23 K 14.1384

    Metallbügel entlang Grünstreifen; Beseitigungsanspruch eines Anliegers …

    Ein Anspruch auf Parkraum auf öffentlichen Straßen kann daraus nicht hergeleitet werden (BVerwG, U.v. 27.1.1993 - 11 C 35/92 - BVerwGE 92, 32/40; BayVGH, B. v. 30.8.2006 - 8 CE 06.2109 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 18.05.2015 - 8 ZB 14.2565

    Kein Anspruch eines Straßenanliegers auf Beseitigung von Metallbügeln, die das …

    Einen Anspruch auf Parkmöglichkeiten unmittelbar vor oder in angemessener Nähe zu einem Grundstück lässt sich aus dem Anliegergebrauch demgegenüber nicht herleiten (vgl. BayVGH, B.v. 30.8.2006 - 8 CE 06.2109 - juris Rn. 12;… Wiget in Zeitler, BayStrWG, Stand Oktober 2014, Art. 14 Rn. 70 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 11.03.2020 - 13 AE 19.2308

    Kein Anordnungsgrund bei fehlender Eilbedürftigkeit

    In diesem Zusammenhang hat zudem die Antragsgegnerin zutreffend darauf verwiesen, dass aus dem Anliegergebrauch kein Anspruch auf optimale Zufahrt zu einem Grundstück oder auf die Bequemlichkeit oder Leichtigkeit des Zugangs hergeleitet werden kann; dies gilt namentlich für Übergangszeiträume von Straßenbauarbeiten und dadurch eintretende Erschwernisse oder erforderlich werdende Umwege erst recht (vgl. BayVGH, B.v. 30.8.2006 - 8 CE 06.2109 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • VG München, 16.02.2009 - M 2 K 07.5195

    Einziehung eines Eigentümerwegs; Verkehrsbedeutung; angemessene Ersatzzufahrt; …

    Ferner ist der Straßenanlieger nicht davor geschützt, dass ihm aufgrund der besonderen örtlichen Lage des Grundstücks Einschränkungen oder Erschwernisse bei den Zufahrtsmöglichkeiten zugemutet werden (vgl. BayVGH BayVBl. 1999, 561/563; BayVGH v. 31.7.2003 - 8 ZB 03.1586 - v. 30.8.2006 - 8 CE 06.2109 -).
  • VG München, 28.11.2012 - M 23 K 11.4748

    Vorbeugende Leistungsklage; Straßensperrung

    Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich nicht um dauerhafte, sondern - wie im Fall von Bauarbeiten - nur um zeitlich vorübergehende Beeinträchtigungen handelt (BayVGH, B. v. 30.8. 2006 - 8 CE 06.2109 - juris Rn. 9).
  • VG München, 26.03.2012 - M 2 E 12.1384

    Anliegergebrauch; Umweg aufgrund von Straßenbauarbeiten

    Insbesondere geringfügige Umwege in überschaubaren Übergangszeiträumen während Straßenbauarbeiten sind zu dulden (…BayVGH, a.a.O.; BayVGH, Beschl. v. 30.08.2006, 8 CE 06.2109, ).
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