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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 12.09.2011 - 8 CS 11.1655   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,65389
VGH Bayern, 12.09.2011 - 8 CS 11.1655 (https://dejure.org/2011,65389)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.09.2011 - 8 CS 11.1655 (https://dejure.org/2011,65389)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. September 2011 - 8 CS 11.1655 (https://dejure.org/2011,65389)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Fehlende Antragsbefugnis im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes,Reichweite des Anliegergebrauchs an einer öffentlichen Straße,Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb beinhaltet keinen Anspruch auf Aufrechterhaltung einer bestimmten Straßenverbindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 198/08

    Verfassungsmäßigkeit der Behandlung der Klage eines Busunternehmers gegen die …

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2011 - 8 CS 11.1655
    Der Benutzer einer Straße muss sich vielmehr mit dem abfinden, was und wie lange es geboten wird (BVerfG vom 10.6.2009 BayVBl 2009, 690; vgl. hierzu auch Wiget in Zeitler, BayStrWG, Stand Februar 2011, RdNr. 5 zu Art. 14).

    Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet dem Bürger daher keine allgemeine Rechtmäßigkeitskontrolle der Verwaltung, sondern trifft eine Systementscheidung für den Individualrechtsschutz (vgl. BVerfGE vom 10.6.2009 BayVBl 2009, 690 f. mit weiteren Nachweisen).

  • VG Augsburg, 28.06.2011 - Au 6 S 11.704

    Einziehung eines Teilstücks einer Ortsstraße

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2011 - 8 CS 11.1655
    Den Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO hat das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 28. Juni 2011 (Az. Au 6 S 11.704) mangels Antragsbefugnis der Antragstellerin als unzulässig abgelehnt.
  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2011 - 8 CS 11.1655
    Zudem reicht der Schutz des Gewerbebetriebs nicht weiter als der Schutz, den seine wirtschaftlichen Grundlagen genießen (vgl. BVerfG vom 15.7.1981 BVerfGE 58, 300/353).
  • BVerwG, 08.09.1993 - 11 C 38.92

    Anfahrbarkeit von Wohngrundstücken in einer Fußgängerzone mit Kfz

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2011 - 8 CS 11.1655
    Folglich vermittelt er die von der Antragstellerin beanspruchte "Bequemlichkeit und Leichtigkeit des Zu- und Abgangs" in Form der kürzesten Verbindung zwischen ihren beiden Betriebsteilen gerade nicht (vgl. BVerwG vom 8.9.1993 BVerwGE 94, 136/138 f.).
  • VGH Bayern, 15.03.2006 - 8 B 05.1356

    Anliegergebrauch und Grundstückszufahrt

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2011 - 8 CS 11.1655
    Einschränkungen und Erschwernisse der Zufahrtsmöglichkeiten zu einem Grundstück (BayVGH vom 15.3.2006 BayVBl. 2007, 45) muss der Anlieger daher auch unter Berücksichtigung des Anliegergebrauchs hinnehmen.
  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2011 - 8 CS 11.1655
    Sie werden jedoch nicht dem verfassungsrechtlich gewährleisteten Bestand des einzelnen Unternehmens zugeordnet (vgl. BVerfG vom 31.10.1984 BVerfGE 68, 193/223).
  • VGH Bayern, 31.05.2011 - 8 B 10.1653

    Mindestfahrbahnbreite für Wohnstraßen; Verletzung des Rechts auf Anliegergebrauch …

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2011 - 8 CS 11.1655
    Rn. 12 2. Die Antragstellerin kann sich zur Begründung ihrer Antragsbefugnis auch nicht mit Erfolg auf den als Institut des einfachen Rechts gewährleisteten Anliegergebrauch (vgl. BayVGH vom 31.5.2011 Az. 8 B 10.1653 ) berufen, denn dieser umfasst das von ihr beanspruchte Recht auf Nutzung des eingezogenen Teilstücks der R…-D…-Straße nicht.
  • VGH Bayern, 18.07.2008 - 4 BV 07.857

    Zweitwohnungssteuerpflicht gilt auch für Dauercamper - vollständige Urteilsgründe …

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2011 - 8 CS 11.1655
    Folglich ist auch die bis zur Einziehung vorhandene Möglichkeit der Nutzung der R…-D…-Straße durch die Antragstellerin als eine tatsächliche, nicht von Art. 14 GG geschützte Gegebenheit zu werten (vgl. BVerfG vom 10.6.2009 BayVBl 2009, 692), aus der kein Recht auf Aufrechterhaltung des Gemeingebrauchs abgeleitet werden kann.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.01.1994 - 5 S 3099/93

    Einziehung einer Straße durch Bebauungsplan - allgemeine Zulässigkeit und …

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2011 - 8 CS 11.1655
    Daher besitzt die Antragstellerin vorliegend keinen aus dem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb abgeleiteten Anspruch darauf, das streitbefangene Teilstück der R…-D…-Straße für ihre betrieblichen Zwecke weiter zu nutzen (vgl. hierzu auch VGH Baden-Württemberg vom 13.1.1994 NVwZ 1995, 610/611).
  • VG Augsburg, 22.02.2012 - Au 6 K 11.158

    Klagebefugnis der Anlieger bei Einziehung einer Straße

    Der Benutzer einer Straße muss sich vielmehr mit dem abfinden, was und wie lange es geboten wird (BayVGH vom 12.9.2011 Az. 8 CS 11.1655 RdNr. 11; BayVGH vom 6.10.2011 Az. 8 CS 11.1220 RdNr. 10; Wiget in Zeitler, BayStrWG, EL 22, Stand 09/2011, RdNr. 5 zu Art. 14).

    Folglich ist auch die bis zur Einziehung vorhandene Möglichkeit der Nutzung der streitgegenständlichen Straße durch die Klägerin als eine tatsächliche, nicht von Art. 14 GG geschützte Gegebenheit zu werten (…vgl. BVerfG vom 10.6.2009 a.a.O. RdNr. 23; BayVGH vom 12.9.2011 Az. 8 CS 11.1655 RdNr. 15), aus der kein Recht auf Aufrechterhaltung des Gemeingebrauchs abgeleitet werden kann.

  • VG München, 11.02.2015 - M 2 E 15.354

    Straßen- und Wegerecht; Folgenbeseitigungsanspruch; Unterlassungsanspruch; …

    Einschränkungen und Erschwernisse der Zufahrtsmöglichkeiten zu einem Grundstück muss der Anlieger daher auch unter Berücksichtigung des Anliegergebrauchs hinnehmen (…BayVGH, B. v. 6.10.2011 - 8 CS 11.1220 - juris Rn. 13 m.w.N.; BayVGH, B. v. 12.9.2011 - 8 CS 11.1655 - juris Rn. 13 m.w.N.;… VG München, B. v. 26.3.2012 - M 2 E 12.1384 - juris Rn. 13 m.w.N.).
  • VG Regensburg, 10.08.2023 - RO 2 K 20.2641

    Erfolglose Klage gegen die Einziehung eines öffentlichen Feld- und Waldweges

    Einschränkungen und Erschwernisse der Zufahrtsmöglichkeiten zu einem Grundstück muss ein Anlieger auch unter Berücksichtigung des Anliegergebrauchs grundsätzlich hinnehmen (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 12.9.2011 - 8 CS 11.1655 - juris Rn. 13).
  • VG Augsburg, 23.05.2012 - Au 6 K 12.317

    Sondernutzungserlaubnis für eine Baustelleneinrichtung; fehlende Klagebefugnis

    Auf die Aufrechterhaltung des Gemeingebrauchs besteht jedenfalls kein Rechtsanspruch, Art. 14 Abs. 3 BayStrWG; der Benutzer muss sich mit dem abfinden, was und wie lange es geboten wird (BayVGH vom 12.9.2011 Az. 8 CS 11.1655 RdNr. 11 zur Straßeneinziehung).
  • VG Augsburg, 16.01.2013 - Au 6 K 12.914

    Abstufung einer Gemeindeverbindungsstraße zu einem öffentlichen Feld- und Waldweg …

    Der Benutzer einer Straße muss sich vielmehr mit dem abfinden, was und wie lange es geboten wird (BayVGH, B.v. 12.9.2011 - 8 CS 11.1655 - juris Rn. 11).
  • VG Würzburg, 28.03.2012 - W 6 K 11.802

    (Teil-)Einziehung einer Straße

    Hinsichtlich der Nutzungsmöglichkeit an der Straße werden die Kläger nur als Teil der Allgemeinheit begünstigt; dies ist nur eine Reflexwirkung (vgl. BayVGH, B.v. 12.09.2011, Az.: 8 CS 11.1655).
  • VG München, 26.03.2012 - M 2 E 12.1384

    Anliegergebrauch; Umweg aufgrund von Straßenbauarbeiten

    Dies gilt auch in den Fällen, in denen der Anlieger - wie hier die Antragstellerin - ein Gewerbe betreibt und somit nicht nur auf einen Zugang, sondern auch auf eine Zufahrtsmöglichkeit angewiesen ist (vgl. BayVGH, Beschl. v. 12.09.2011, 8 CS 11.1655 zu einem Handel mit landwirtschaftlichen Produkten und Beschl. v. 08.08.2011, 8 CS 11.1177 zu einer Anlage zum Schrottrecycling).
  • VG Augsburg, 08.02.2012 - Au 6 K 11.1077

    Fortsetzungsfeststellungsklage

    Der Anliegergebrauch vermittelt kein Recht auf Beibehaltung einer bestimmten straßenrechtlichen Situation (vgl. BayVGH vom 12.9.2011 Az 8 CS 11.1655 RdNr. 13).
  • VG Bayreuth, 20.09.2011 - B 1 K 09.556

    Keine Rechtsverletzung von Straßenanliegern, wenn das Anliegergrundstück noch …

    Ein absoluter Anspruch eines Anliegers auf die Aufrechterhaltung des (bisher) gegebenen straßenrechtlichen Zustands besteht nicht, vielmehr kann allenfalls in Betracht kommen, aus den Freiheitsrechten eine Verpflichtung des Gemeinwesens abzuleiten, ein öffentlich-rechtliches Straßennetz mit öffentlich-rechtlichen Benutzungsrechten des Bürgers in angemessenem Umfang zur Verfügung zu stellen (vgl. mit ausführlicher Begründung BayVGH vom 6.10.2011 Az. 8 Cs 11.1220; ebenso BayVGH vom 12.9.2011 Az. 8 CS 11.1655, Ls. in KommunalPraxis Bayern 2011, 429, vom 8.8.2011 Az. 8 CS 11.1177 und vom 19.8.2009 in BayVBl 2010, 84).
  • VG Augsburg, 24.10.2011 - Au 6 S 11.1293

    Fehlende Antragsbefugnis eines Anliegers gegen eine straßenrechtliche …

    Der Anliegergebrauch vermittelt kein Recht auf Beibehaltung einer bestimmten straßenrechtlichen Situation (vgl. BayVGH vom 12.9.2011 Az 8 CS 11.1655).
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