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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 21.09.2015 - 8 CS 15.1776, 8 CS 15.1780, 8 CS 15.1781, 8 CS 15.1782   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,27191
VGH Bayern, 21.09.2015 - 8 CS 15.1776, 8 CS 15.1780, 8 CS 15.1781, 8 CS 15.1782 (https://dejure.org/2015,27191)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.09.2015 - 8 CS 15.1776, 8 CS 15.1780, 8 CS 15.1781, 8 CS 15.1782 (https://dejure.org/2015,27191)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. September 2015 - 8 CS 15.1776, 8 CS 15.1780, 8 CS 15.1781, 8 CS 15.1782 (https://dejure.org/2015,27191)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Beschwerde (einstweiliger Rechtsschutz); vorläufige Besitzeinweisung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Inanspruchnahme von Teilflächen im Eigentum stehender Grundstücke durch vorzeitige Besitzeinweisung für die Verbreiterung einer Gemeindeverbindungsstraße

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inanspruchnahme von Teilflächen im Eigentum stehender Grundstücke durch vorzeitige Besitzeinweisung für die Verbreiterung einer Gemeindeverbindungsstraße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 28.08.2015 - 8 CS 15.1782

    Dringlichkeit einer Besitzeinweisung; Vorsitzendenentscheidung

    Auszug aus VGH Bayern, 21.09.2015 - 8 CS 15.1776
    Davon entfallen auf das Az. 8 CS 15.1776 der Betrag von 1.230 Euro, auf das Az. 8 CS 15.1780 der Betrag von 50 Euro, auf das Az. 8 CS 15.1781 der Betrag von 1.665 Euro und auf das Az. 8 CS 15.1782 der Betrag von 410 Euro.

    Rn. 5 Im Verfahren 8 CS 15.1782 hat der Vorsitzende mit Beschluss vom 28. August 2015 die erhobene Beschwerde im Rahmen einer Zwischenentscheidung einstweilen zurückgewiesen.

    Rn. 8 Ausgehend von diesen Grundsätzen vermögen die seitens der Antragsteller im Beschwerdeverfahren vorgetragenen Gründe die angegriffene Entscheidung des Verwaltungsgerichts - wie bereits im Beschluss vom 28. August 2015 im Verfahren 8 CS 15.1782, auf den vollinhaltlich Bezug genommen wird, dargelegt - nicht infrage zu stellen.

    Rechts- bzw. Eigentumsbeeinträchtigungen zu Lasten der Beschwerdeführer ergeben sich aus derartigen Defiziten - wie ebenfalls vom Verwaltungsgericht dargelegt - nicht (vgl. hierzu auch bereits Beschluss vom 28. August 2015 im Verfahren 8 CS 15.1782).

    Ernsthafte Planungsalternativen zu einer moderaten Verbreiterung der bereits bestehenden, jedoch sehr schmalen Gemeindeverbindungsstraße sind für den Senat nicht ersichtlich (vgl. hierzu bereits Beschluss vom 28. August 2015 im Verfahren 8 CS 15.1782;… vgl. auch die diesbezüglichen Darlegungen im Besitzeinweisungsbeschluss vom 7. Juli 2015, S. 12).

    Auf den Beschluss vom 28. August 2015 im Verfahren 8 CS 15.1782 sowie auf die einschlägigen Ausführungen des Verwaltungsgerichts (vgl. Entscheidungsumdruck, S. 16 ff.) wird insoweit Bezug genommen.

  • VGH Bayern, 05.11.2012 - 8 CS 12.802

    Der Erlass einer wasserrechtlichen Duldungsanordnung nach § 93 Satz 1 WHG 2010, …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.09.2015 - 8 CS 15.1776
    Aus der seitens der Beschwerdeführer zitierten Entscheidung des Senats zu § 93 WHG (BayVGH, B.v. 5.11.2012 - 8 CS 12.802 - juris) lässt sich hinsichtlich der hier in Rede stehenden Situation bei der vorläufigen Besitzeinweisung insoweit nichts ableiten.
  • BVerwG, 01.09.2009 - 4 B 48.09

    Formulierung "einzelne Grundstücke im Anflugsektor" als offenkundige …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.09.2015 - 8 CS 15.1776
    Rn. 14 1.6 Auch das sonstige Vorbringen der Beschwerdeführer - das der Senat zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (vgl. hierzu nur BVerwG, B.v. 1.9.2009 - 4 B 48.09 - juris Rn. 2; B.v. 12.8.2015 - 4 B 29.15 - noch unveröffentlicht) - vermag die Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht in Frage zu stellen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.09.2021 - 4 MB 32/21

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Besitzeinweisungsbeschlüsse

    Besitzeinweisung (vgl. OVG NRW…, Beschluss vom 16. September 2010 - 11 B 1179/10 -, Rn. 28, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 21. September 2015 - 8 CS 15.1776 -, Rn. 9, juris;… Dünchheim, in: Marschall, FStrG, 6. Auflage 2012, § 18f., Rn. 22).
  • VGH Bayern, 02.02.2026 - 8 C 25.2350

    Erfolgsreiche Beschwerde, Aussetzung des Verfahrens, vorläufige Besitzeinweisung

    Die dagegen erhobene Beschwerde blieb ebenfalls erfolglos (BayVGH, B.v. 21.9.2015 - 8 CS 15.1776).

    Eine Vermessung von Grundstücken ist für die Besitzeinweisung hingegen nicht erforderlich; gewisse Unschärfen bei der Bezeichnung eines betroffenen Grundstücks können im Zuge des Erlasses eines Nachtragsbeschlusses nach Vorliegen des Vermessungsergebnisses ausgeglichen werden (Umkehrschluss aus Art. 31 Abs. 2 Satz 2 BayEG, vgl. BayVGH, B.v. 21.9.2015 - 8 CS 15.1776 u.a. - juris Rn. 12).

  • VGH Bayern, 18.10.2019 - 8 AS 19.40016

    Vorläufige Besitzeinweisung bzgl. Maßnahmen des Hochwasserschutzes

    Die Zustandsermittlung betrifft lediglich das nachfolgende Verfahren der Bemessung der Besitzeinweisungsentschädigung; die Rechtmäßigkeit des Besitzeinweisungsbeschlusses wird hierdurch nicht berührt (vgl. BayVGH, B.v. 21.9.2015 - 8 CS 15.1776 u.a. - juris Rn. 9 m.w.N. zu Art. 24 Abs. 2 Satz 2, Art. 39 Abs. 7 BayEG;… OVG NW, B.v. 16.9.2010 - 11 B 1179/10 - juris Rn. 28 zu § 18f Abs. 3 FStrG).
  • VGH Bayern, 02.02.2026 - 8 C 25.2351

    Erfolgsreiche Beschwerde, Aussetzung des Verfahrens, vorläufige Besitzeinweisung, …

    Die dagegen erhobene Beschwerde blieb ebenfalls erfolglos (BayVGH, B.v. 21.9.2015 - 8 CS 15.1782).

    Eine Vermessung von Grundstücken ist für die Besitzeinweisung hingegen nicht erforderlich; gewisse Unschärfen bei der Bezeichnung eines betroffenen Grundstücks können im Zuge des Erlasses eines Nachtragsbeschlusses nach Vorliegen des Vermessungsergebnisses ausgeglichen werden (Umkehrschluss aus Art. 31 Abs. 2 Satz 2 BayEG, vgl. BayVGH, B.v. 21.9.2015 - 8 CS 15.1776 u.a. - juris Rn. 12).

  • VGH Bayern, 29.11.2019 - 8 A 19.40015

    Vorläufige Besitzeinweisung für Hochwasserschutzmaßnahmen

    Die Zustandsermittlung betrifft lediglich das nachfolgende Verfahren der Bemessung der Besitzeinweisungsentschädigung; die Rechtmäßigkeit des Besitzeinweisungsbeschlusses wird hierdurch nicht berührt (vgl. BayVGH, B.v. 21.9.2015 - 8 CS 15.1776 u.a. - juris Rn. 9 m.w.N. zu Art. 24 Abs. 2 Satz 2, Art. 39 Abs. 7 BayEG;… OVG NW, B.v. 16.9.2010 - 11 B 1179/10 - juris Rn. 28 zu § 18f Abs. 3 FStrG).
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