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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 24.09.2015 - 8 CS 15.2026   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,29464
VGH Bayern, 24.09.2015 - 8 CS 15.2026 (https://dejure.org/2015,29464)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.09.2015 - 8 CS 15.2026 (https://dejure.org/2015,29464)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. September 2015 - 8 CS 15.2026 (https://dejure.org/2015,29464)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 80 Abs. 5 S. 1; VwVfG § 78; AEG §§ 18 ff.
    Isoliertes Plangenehmigungsverfahren für die erneute Inbetriebnahme einer stillgelegten Bahnstrecke; Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses; Antragsbefugnis des Drittbetroffenen wegen der behaupteten Verletzung einer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Isoliertes Plangenehmigungsverfahren für die erneute Inbetriebnahme einer stillgelegten Bahnstrecke; Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses; Antragsbefugnis des Drittbetroffenen wegen der behaupteten Verletzung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 27.08.2015 - 22 AS 15.40024

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung

    Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2015 - 8 CS 15.2026
    Die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses des Eisenbahnbundesamts vom 19. Juni 2015 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 27. August 2015 (Az. 22 AS 15.40024, 22 AS 15.40026) aufgehoben, im Übrigen sind die Anträge der Antragsteller in diesen Verfahren abgelehnt worden.

    Soweit in der Beschwerdebegründung die aufgeführte Norm als "Art." bezeichnet ist, handelt es sich offensichtlich um ein Schreibversehen, da eine Berufung auf die landesrechtliche Vorschrift des Art. 78 BayVwVfG hier schon deshalb nicht in Betracht kommt, weil sich die von den Antragstellern angenommene (im Beschluss des BayVGH vom 27. August 2015 - 22 AS 15.40024, 22 AS 15.40026 - allerdings in Zweifel gezogene) Planfeststellungspflicht der Wiederinbetriebnahme der Eisenbahnlinie nach den bundesrechtlich geregelten Bestimmungen des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (§§ 18 ff. AEG) richtet.

  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 C 12.05

    Sonderlandeplatz; Sonderflugplatz; Gewässerausbau; selbständiges Vorhaben; …

    Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2015 - 8 CS 15.2026
    Die Frage, inwieweit subjektive Rechte Dritter berührt sind, wird dagegen ausschließlich nach dem materiellen Recht entschieden und hängt nicht davon ab, ob über die Zulassung des Vorhabens in einer gesonderten Planfeststellung oder gemeinsam mit anderen Vorhaben in einem einheitlichen Planfeststellungsverfahren entschieden wird (BVerwG, U.v. 26.4.2007 - 4 C 12/05 - BVerwGE 128, 358 Rn. 28).
  • VGH Bayern, 09.12.2015 - 22 A 15.40025

    Fehlende Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Feststellung der UVP-Pflicht …

    Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2015 - 8 CS 15.2026
    Rn. 4 Die Antragsteller haben gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamts Anfechtungsklagen zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erhoben, über die noch nicht entschieden ist (Az. 22 A 15.40023 und 22 A 15.40025).
  • BVerwG, 04.04.2012 - 9 B 95.11

    Planfeststellungsrecht; überörtliches Straßenbauvorhaben; Verfahrensposition des …

    Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2015 - 8 CS 15.2026
    Aus ihrem Regelungsgehalt muss sich ergeben, dass der Begünstigte unter Berufung allein auf einen ihn betreffenden Verfahrensmangel, also ohne Rücksicht auf das Entscheidungsergebnis in der Sache, die Aufhebung bzw. den Erlass einer verfahrensrechtlich gebotenen behördlichen Entscheidung gerichtlich durchsetzen können soll (st. Rspr., vgl. zuletzt BVerwG, B.v. 4.4.2012 - 9 B 95/11 - juris Rn. 7 m.w.N.;… BayVGH, U.v. 9.8.2012 - 8 A 11.40036 - juris Rn. 25).
  • VGH Bayern, 09.08.2012 - 8 A 11.40036

    Klagen gegen Umbau der Seitenstreifen auf der A 9 erfolglos

    Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2015 - 8 CS 15.2026
    Aus ihrem Regelungsgehalt muss sich ergeben, dass der Begünstigte unter Berufung allein auf einen ihn betreffenden Verfahrensmangel, also ohne Rücksicht auf das Entscheidungsergebnis in der Sache, die Aufhebung bzw. den Erlass einer verfahrensrechtlich gebotenen behördlichen Entscheidung gerichtlich durchsetzen können soll (…st. Rspr., vgl. zuletzt BVerwG, B.v. 4.4.2012 - 9 B 95/11 - juris Rn. 7 m.w.N.; BayVGH, U.v. 9.8.2012 - 8 A 11.40036 - juris Rn. 25).
  • VGH Bayern, 09.12.2015 - 22 A 15.40025

    Fehlende Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Feststellung der UVP-Pflicht …

    Die zur Beseitigung dieses Hindernisses und zur Wiederherstellung der Befahrbarkeit erforderliche Errichtung der Querungsbauwerke aber war schon im für den Bau der Ortsumfahrung Erkersreuth maßgeblichen straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluss vorbehalten gewesen (PFB S. 83 f.; VG Bayreuth, B. v. 4.8.2015 - B 1 S 15.413 - S. 2 f.; BayVGH, B. v. 24.9.2015 - 8 CS 15.2026 - Rn. 2) und sicherte die Funktionsfähigkeit der Bahnstrecke in die Zukunft hinein.

    Die Kläger hatten die Möglichkeit, gegen die straßenrechtliche Planfeststellung Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen und haben sie auch genutzt (vgl. BayVGH, B. v. 24.9.2015 - 8 CS 15.2026).

    Dies gilt umso mehr, als die Straßenbaumaßnahmen plangenehmigungsbedürftig sind und die Kläger hiergegen ihre Belange einwenden können (vgl. BayVGH, B. v. 24.9.2015 - 8 CS 15.2026 - Rn. 9 ff.).

  • VG Bayreuth, 15.03.2016 - B 1 K 15.132

    Fehlende Klagebefugnis bei Klage gegen Plangenehmigung für die Errichtung von …

    Die hiergegen erhobene Beschwerde der Kläger wurde mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24. September 2015 zurückgewiesen (Verfahren 8 CS 15.2026).

    Die Kläger hätten die Möglichkeit, gegen die straßenrechtliche Planfeststellung Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen gehabt und hätten sie auch genutzt (vgl. BayVGH, B.v. 24. September 2015 - 8 CS 15.2026).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung im Beschwerdeverfahren 8 CS 15.2026 gegen den Beschluss der Kammer vom 4. August 2015 hierzu auch ausgeführt, dass durch die Vorschrift des § 78 Abs. 1 VwVfG einem vorhabenbetroffenen Dritten keine selbständig durchsetzbare Verfahrensposition eingeräumt wird.

    (vgl. auch BayVGH vom 24. September 2015, a.a.O., Rn. 13).

  • VGH Bayern, 18.02.2019 - 8 ZB 16.787

    Klagebefugnis des Drittbetroffenen wegen der behaupteten Verletzung einer …

    Soweit die Kläger einwenden, durch den Verfahrensfehler der isolierten Erteilung einer Plangenehmigung für die beiden Brückenbauwerke als notwendiger Teil der reaktivierten Bahnstrecke S ...- ... in ihren subjektiven Rechten verletzt zu werden, hat sich der Senat bereits im Beschluss vom 24. September 2015 (Az. 8 CS 15.2026 - juris Rn. 10 ff.) inhaltlich eingehend mit dieser Argumentation der Kläger auseinandergesetzt und klargestellt, dass § 78 Abs. 1 VwVfG dem vorhabenbetroffenen Dritten keine selbstständig durchsetzbare Verfahrensposition einräumt.

    Wie der Senat bereits dargelegt hat, sind die Kläger nicht in ihrem Grundeigentum betroffen, da die beiden Bauwerke sich in einer Entfernung von etwa 400 m bzw. knapp 600 m zu den im Eigentum der Kläger stehenden Grundstücken befinden (B.v. 24.9.2015 - 8 CS 15.2026 - juris Rn. 13).

  • VGH Bayern, 13.10.2015 - 22 A 14.40037

    Auflassung eines Bahnübergangs zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf der …

    Rechte Dritter bestehen diesbezüglich aber nicht (vgl. BayVGH, B.v. 24.9.2015 - 8 CS 15.2026 - Rn. 12).
  • VGH Bayern, 14.11.2024 - 8 A 22.40034

    Klage einer Gemeinde gegen einen Planfeststellungsbeschluss zur Beseitigung eines …

    Denn durch Art. 78 BayVwVfG wird ausschließlich die Zuständigkeit und das anwendbare Verfahrensrecht geregelt, wenn mehrere Vorhaben zeitlich und sachlich zusammentreffen (…vgl. BVerwG, U.v. 3.11.2020 - 9 A 12.19 - BVerwGE 170, 33 = juris Rn. 252 "Verfahrenskonzentration"; BayVGH, B.v. 24.9.2015 - 8 CS 15.2026 - juris Rn. 12;… B.v. 18.2.2019 - 8 ZB 16.787 - juris Rn. 11).
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