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Weitere Entscheidung unten: ArbG Kaiserslautern, 20.10.2009

Rechtsprechung
   ArbG Kaiserslautern, 16.12.2010 - 8 Ca 782/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,40507
ArbG Kaiserslautern, 16.12.2010 - 8 Ca 782/09 (https://dejure.org/2010,40507)
ArbG Kaiserslautern, Entscheidung vom 16.12.2010 - 8 Ca 782/09 (https://dejure.org/2010,40507)
ArbG Kaiserslautern, Entscheidung vom 16. Dezember 2010 - 8 Ca 782/09 (https://dejure.org/2010,40507)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.03.2011 - 3 Ta 37/11

    Kosten des Verfahrens über die Nichtzulassungsbeschwerde

    Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den (Kostenfestsetzungs-)Beschluss des ArbG Kaiserslautern vom 16.12.2010 - 8 Ca 782/09 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Rn. 2 Auf den Antrag der Beklagten vom 11.10.2010 (Bl. 288 f. d.A.) und nach Anhörung des Klägers setzte das Arbeitsgericht mit dem Beschluss vom 16.12.2010 - 8 Ca 782/09 - (Bl. 304 ff. d.A.) die nach dem Beschluss des BAG vom 25.08.2010 von dem Kläger an die Beklagte zu erstattenden Kosten (für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren - 4 AZN 769/10 -) auf 989, 60 EUR (nebst Zinsen) fest.

    Rn. 3 Gegen den am 28.12.2010 zugestellten Beschluss vom 16.12.2010 - 8 Ca 782/09 - legte der Kläger mit dem Schriftsatz vom 30.12.2010 am 03.01.2011 bei dem Arbeitsgericht Erinnerung ein und begründete diese zugleich.

    Rn. 17 Die Beklagte verteidigt den Beschluss des Arbeitsgerichts vom 16.12.2010 - 8 Ca 782/09 - nach näherer Maßgabe ihrer Ausführungen in den Schriftsätzen vom 18.01.2011 (Bl. 310 f. d.A.) und vom 25.02.2011 (Bl. 323 d.A.), worauf jeweils verwiesen wird.

    Rn. 18 Das Arbeitsgericht hat die Erinnerung als sofortige Beschwerde ausgelegt und dieser nicht abgeholfen (Nichtabhilfe-Beschluss vom 07.02.2011 - 8 Ca 782/09 -, Bl. 315 f. d.A.).

    Demzufolge gilt auch hier, dass die Prozessbevollmächtigten der Beklagten - ungeachtet der Frage, wann hier bezüglich der Klageabweisung - 8 Ca 782/09 = 3 Sa 750/09 - Rechtskraft eintrat bzw. wann das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren - 3 AZN 769/10 - endgültig abgeschlossen war - auf jeden Fall noch zum Zeitpunkt der Beschwerdeerwiderung vom 03.09.2010 infolge der Unkenntnis des BAG-Beschlusses vom 25.08.2010 - 4 AZN 769/10 - berechtigt waren, für die Beklagte schriftsätzlich auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers zu reagieren (…OLG Sachsen-Anhalt 30.04.2009 - 3 WF 224/08 - juris Rz. 5 ff.).

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Rechtsprechung
   ArbG Kaiserslautern, 20.10.2009 - 8 Ca 782/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,48074
ArbG Kaiserslautern, 20.10.2009 - 8 Ca 782/09 (https://dejure.org/2009,48074)
ArbG Kaiserslautern, Entscheidung vom 20.10.2009 - 8 Ca 782/09 (https://dejure.org/2009,48074)
ArbG Kaiserslautern, Entscheidung vom 20. Oktober 2009 - 8 Ca 782/09 (https://dejure.org/2009,48074)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2010 - 3 Sa 750/09

    Eingruppierung eines Diplom-Übersetzers nach dem ALTV 2

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 20.10.2009 - Az: 8 Ca 782/09 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Rn. 9 Zur näheren Darstellung (insbesondere) des (erstinstanzlichen) Sach- und Streitstandes im Übrigen wird gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug genommen auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts vom 20.10.2009 - 8 Ca 782/09 - (dort S. 2 ff. = Bl. 95 ff. d.A., - wobei freilich nach Ansicht des Klägers dieser Urteilstatbestand der Ergänzung und Richtigstellung bedarf).

    Rn. 11 Gegen das ihm am 09.11.2009 zugestellte Urteil des Arbeitsgerichts vom 20.10.2009 - 8 Ca 782/09 - hat der Kläger am 09.12.2009 Berufung eingelegt und diese am 25.01.2010 (- innerhalb verlängerter Berufungsbegründungsfrist; siehe dazu den Verlängerungsbeschluss vom 11.01.2010, Bl. 121 d.A. -) mit dem Schriftsatz vom 25.01.2010 begründet.

    Rn. 29 das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 20.10.2009 - 8 Ca 782/09 - abzuändern und.

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