Rechtsprechung
| OVG Thüringen, 17.09.2013 - 8 DO 292/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Thüringen
Entfernung eines Kriminalbeamten aus dem Dienst - außerdienstlicher Besitz kinder- und jugendpornographischer Bilder
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ThürDG § 11 Abs. 2 S. 1; StGB § 184b Abs. 4
Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst wegen Besitzes von kinderpornographischen und jugendpornographischen Bildern - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst wegen Besitzes von kinderpornographischen und jugendpornographischen Bildern
Verfahrensgang
- VG Meiningen, 28.02.2013 - 6 D 60001/12
- VG Meiningen, 26.03.2013 - 6 D 60001/12
- OVG Thüringen, 17.09.2013 - 8 DO 292/13
- BVerwG, 01.10.2014 - 2 B 30.14
- BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 25.14
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 5.10
Außerdienstliches Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Besitz …
Auszug aus OVG Thüringen, 17.09.2013 - 8 DO 292/13
Das Bundesverwaltungsgericht habe zwar in einem weiteren Urteil vom 19. August 2010 (2 C 5/10 - NVwZ 2011, 313) entschieden, dass bei verbeamteten Lehrern Orientierungsrahmen die Entfernung aus dem Dienst sei, wenn sie ein derartiges außerdienstliches Fehlverhalten an den Tag legten.Hieran hält der Senat auch in Ansehung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Orientierungsrahmen beim Besitz kinderpornografischer Schriften fest, wonach dem Strafrahmen besondere Bedeutung für das Ausmaß des Ansehensschadens zukommt (BVerwG, Urteile vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 -, Rdnr. 22, 23;… - 2 C 13.10 -, Rdnr. 17;… Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 2 B 29/10 -, Rdnr. 12 ff.;… Beschluss vom 31. Mai 2012 - 2 B 141/11 -, Rdnr. 8, alle juris).
Ein Dienstbezug besteht, wenn das außerdienstliche Verhalten Schlüsse auf die Dienstausübung im Amt im konkret-funktionellen Sinn zulässt oder den Beamten in der Dienstausübung beeinträchtigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. August, 2010 - 2 C 5.10 - u. - 2 C 13.10 -, Rdnr. 14, juris).
Der Besitzer kinderpornografischer Bilder trägt durch seine Nachfrage nach solchen Darstellungen zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern und damit zum Verstoß gegen ihre Menschenwürde bei (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 2012 - 2 B 141/11 - Rdnr. 14, juris, unter Hinweis auf Urteile vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - Rdnr. 16, und - 2 C 13.10 -, Rdnr. 19, zit. nach juris).
Ein Beurteilungsspielraum des Dienstherrn besteht nicht (vgl. umfassend BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 [258 ff.]; siehe auch Urteil vom 19. August 2010, 2 C 5.10, Rnrn. 20, 21, juris).
Rn. 81 Für das außerdienstlich begangene Dienstvergehen des Besitzes kinderpornografischer Schriften hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt (BVerwG, Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 -, Rdnr. 22 ff., juris), dass beim Besitz kinderpornografischer Schriften eine Regeleinstufung, wie sie in der Rechtsprechung für schwerwiegendes innerdienstliches Fehlverhalten entwickelt worden sei, ausscheide.
- BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 13.10
Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten; …
Auszug aus OVG Thüringen, 17.09.2013 - 8 DO 292/13
Die Kammer schließe sich den Zumessungserwägungen im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. August 2010 (- 2 C 13/10 - juris) für das außerdienstlich begangene Dienstvergehen des Besitzes kinderpornographischer Schriften an.Hieran hält der Senat auch in Ansehung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Orientierungsrahmen beim Besitz kinderpornografischer Schriften fest, wonach dem Strafrahmen besondere Bedeutung für das Ausmaß des Ansehensschadens zukommt (…BVerwG, Urteile vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 -, Rdnr. 22, 23; - 2 C 13.10 -, Rdnr. 17;… Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 2 B 29/10 -, Rdnr. 12 ff.;… Beschluss vom 31. Mai 2012 - 2 B 141/11 -, Rdnr. 8, alle juris).
Ein Dienstbezug besteht, wenn das außerdienstliche Verhalten Schlüsse auf die Dienstausübung im Amt im konkret-funktionellen Sinn zulässt oder den Beamten in der Dienstausübung beeinträchtigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. August, 2010 - 2 C 5.10 - u. - 2 C 13.10 -, Rdnr. 14, juris).
Der Besitzer kinderpornografischer Bilder trägt durch seine Nachfrage nach solchen Darstellungen zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern und damit zum Verstoß gegen ihre Menschenwürde bei (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 2012 - 2 B 141/11 - Rdnr. 14, juris, unter Hinweis auf Urteile vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - Rdnr. 16, und - 2 C 13.10 -, Rdnr. 19, zit. nach juris).
Zu einer derartigen Pflichtverletzung hat das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 13.10 - Rdnr. 19, juris) Folgendes ausgeführt:.
- BVerwG, 31.05.2012 - 2 B 141.11
Außerdienstlich begangener Besitz von kinderpornografischen Bilddateien und …
Auszug aus OVG Thüringen, 17.09.2013 - 8 DO 292/13
Rn. 42 Eines Hinweises auf die Möglichkeit der Verschärfung der Disziplinarmaßnahme gegenüber der vom Verwaltungsgericht ausgesprochenen Zurückstufung (BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 2012 - 2 B 141/11 - juris, Rdnr. 11) bedarf es nach Auffassung des Senats im Hinblick auf die mit diesem Ziel eingelegte Berufung des Klägers nicht.Hieran hält der Senat auch in Ansehung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Orientierungsrahmen beim Besitz kinderpornografischer Schriften fest, wonach dem Strafrahmen besondere Bedeutung für das Ausmaß des Ansehensschadens zukommt (…BVerwG, Urteile vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 -, Rdnr. 22, 23;… - 2 C 13.10 -, Rdnr. 17;… Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 2 B 29/10 -, Rdnr. 12 ff.; Beschluss vom 31. Mai 2012 - 2 B 141/11 -, Rdnr. 8, alle juris).
Der Besitzer kinderpornografischer Bilder trägt durch seine Nachfrage nach solchen Darstellungen zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern und damit zum Verstoß gegen ihre Menschenwürde bei (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 2012 - 2 B 141/11 - Rdnr. 14, juris, unter Hinweis auf Urteile vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - Rdnr. 16, und - 2 C 13.10 -, Rdnr. 19, zit. nach juris).
Rn. 61 Sollten die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts im Beschluss vom 31. Mai 2012 (- 2 B 141/11 -, Rdnr. 14, juris) dahin zu verstehen sein, dass es bei Polizeibeamten dem außerdienstlichen Besitz kinderpornografischer Schriften keinen Dienstbezug zumisst, folgt dem der Senat jedenfalls für Fälle der vorsätzlichen Verwirklichung des Straftatbestandes - wie hier - nicht.
- BVerwG, 21.12.2010 - 2 B 29.10
Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten; …
Auszug aus OVG Thüringen, 17.09.2013 - 8 DO 292/13
Hieran hält der Senat auch in Ansehung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Orientierungsrahmen beim Besitz kinderpornografischer Schriften fest, wonach dem Strafrahmen besondere Bedeutung für das Ausmaß des Ansehensschadens zukommt (…BVerwG, Urteile vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 -, Rdnr. 22, 23;… - 2 C 13.10 -, Rdnr. 17; Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 2 B 29/10 -, Rdnr. 12 ff.;… Beschluss vom 31. Mai 2012 - 2 B 141/11 -, Rdnr. 8, alle juris).Es ist nicht erforderlich, dass der Beamte auf seinem Dienstposten konkret diejenigen Aufgaben zu erfüllen hat, die Gegenstand des ihm zur Last gelegten außerdienstlichen Fehlverhaltens sind (BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2010, a. a. O., Rdnr. 14 ff., juris).
Es reicht aus, wenn das außerdienstliche Verhalten Rückschlüsse auf die Dienstausübung in dem Amt im konkret-funktionellen Sinn zulässt oder den Beamten in seiner Dienstausübung beeinträchtigt (BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2010, a. a. O., Rdnr. 7).
- BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04
Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats); …
Auszug aus OVG Thüringen, 17.09.2013 - 8 DO 292/13
Ein Beurteilungsspielraum des Dienstherrn besteht nicht (vgl. umfassend BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 [258 ff.]; siehe auch Urteil vom 19. August 2010, 2 C 5.10, Rnrn. 20, 21, juris). - BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12
Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein …
Auszug aus OVG Thüringen, 17.09.2013 - 8 DO 292/13
Rn. 79 Schließlich ist nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (siehe etwa BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2013 - BVerwG 2 C 3.12 - Leitsatz 4, Rdnr. 44 - 53 des Umdrucks), der sich der Senat anschließt, eine unangemessene lange Dauer des Disziplinarverfahrens i. S. v. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK nicht als mildernder Umstand zugunsten des Beamten zu berücksichtigen, wenn - wie hier - die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis geboten ist. - OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2012 - 3 A 11426/11
Lehrer wegen sexuellem Missbrauch von Schüler aus Dienst entfernt
Auszug aus OVG Thüringen, 17.09.2013 - 8 DO 292/13
Einer Entscheidung darüber, ob sich bei der Frage, welche Disziplinarmaßnahme angemessen ist, der Rückgriff auf den Strafrahmen der der Dienstpflichtverletzung zugrundeliegenden Straftat verbietet, wofür wegen der unterschiedlichen Voraussetzungen und Zweckbestimmungen von Straf- und Disziplinarverfahren viel spricht (siehe OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. Februar 2012 - 3 A 11426/11 - Rdnr. 44-46, juris), bedarf es hier nicht. - BVerwG, 08.09.2004 - 1 D 18.03
Beamter des gehobenen Dienstes; Hinterziehung von Einkommen- und Gewerbesteuer …
Auszug aus OVG Thüringen, 17.09.2013 - 8 DO 292/13
Rn. 65 Setzt sich das Dienstvergehen aus mehreren Dienstpflichtverletzungen zusammen, so bestimmt sich die zu verhängende Disziplinarmaßnahme in erster Linie nach der schwersten Verfehlung (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. September 2004 - 1 D 18/03 - ZBR 2005, 91). - OVG Niedersachsen, 12.03.2013 - 6 LD 4/11
Aberkennung des Ruhegehalts gegenüber einem Polizeibeamten nach Begehen eines …
Auszug aus OVG Thüringen, 17.09.2013 - 8 DO 292/13
Der Senat folgt der Einschätzung des OVG Lüneburg, dass ein Polizeivollzugsbeamter, der eine gesellschaftlich besonders missachtete Straftat, etwa aus dem Bereich der Kinderpornografie, begeht, einen Ansehens- und Autoritätsverlust verursacht, der ihn bei seiner Dienstausübung nachhaltig beeinträchtigt (OVG Lüneburg, Urteil vom 12. März 2013 - 6 LD 4/11 - Rdnr. 48, juris), auch für die Beurteilung des Verhaltens eines Kriminalpolizeibeamten. - VGH Bayern, 12.12.2011 - 3 CS 11.2397
Entlassung einer Polizeibeamtin auf Widerruf; fehlende charakterliche Eignung; …
Auszug aus OVG Thüringen, 17.09.2013 - 8 DO 292/13
Wegen der mit einer Datenvorhaltung und -verarbeitung zu gewährleistenden Datensicherheit und -integrität muss sich der Dienstherr darauf verlassen können, dass der Beamte Datenabfragen nur im Zusammenhang mit der Wahrnehmung und Erfüllung der ihm obliegenden dienstlichen Aufgaben vornimmt und nicht - wie hier geschehen - Kompetenzen überschreitend, offensichtlich persönlich motiviert, bezogen auf private Dritte und damit grob missbräuchlich durchführt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 12. Dezember 2011 -3 CS 11.2397, Rdnr. 36 f., juris). - OVG Thüringen, 12.09.2013 - 8 DO 1446/10
Entfernung aus dem Dienst - unbefugter Verkauf von Kraftfahrzeugen des …
- BVerwG, 20.10.2011 - 2 B 86.11
Begründung des Urteils; Bezugnahme auf Gründe der vorinstanzlichen Entscheidung; …
- OVG Thüringen, 12.11.2013 - 8 DO 537/13
Entfernung eines Verkehrspolizisten aus dem Dienst
Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. z. B. zuletzt: Urteil vom 17. September 2013 - 8 DO 292/13 - S. 19 ff.) ist die Entfernung aus dem Dienst regelmäßig auszusprechen, wenn der Beamte durch das Dienstvergehen das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit endgültig verloren hat (vgl. § 11 Abs. 2 Satz 1 ThürDG ). - VG Ansbach, 19.04.2016 - AN 1 K 15.02332
Entlassung eines Polizeimeisters aus dem Beamtenverhältnis auf Probe
Vorsorglich ist auch darauf hinzuweisen, dass es sich bei nicht berechtigten Zugriffen auf die polizeilichen Informationssysteme auch um ein erhebliches Dienstvergehen handelt, da der Kläger gegen seine beamtenrechtliche Pflicht, die Gesetze und dienstliche Anordnungen zu beachten, verstoßen hat (vgl. BayVGH, U. v. 12.3.2014 - 16a D 11.2657; OVG Weimar, U. v. 17.9.2013 - 8 DO 292/13; Sächsisches OVG, U. v. 15.9.2010 - D 467/09).
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