Rechtsprechung
| OVG Thüringen, 19.04.2005 - 8 DO 885/04 |
Volltextveröffentlichung
- Judicialis
ThürDG § 42 Abs. 1 Satz 1; ; ThürDG § 42 Abs. 1 Satz 2; ; ThürDG § 42 Abs. 1 Satz 3; ; ThürDG § 42 Abs. 5; ; ThürVwVfG § 28; ; ThürVwVfG § 28 Abs. 2 Nr. 1
Kurzfassungen/Presse (2)
- thueringen.de (Pressemitteilung)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen der Aussetzung der Anordnung der vorläufigen Dienstenthebung; Dienstenthebung eines Bürgermeisters durch den Landrat als Aufsichtsbehörde infolge mehrerer Dienstpflichtverletzungen; Oberste Dienstbehörde als für die Erhebung der Disziplinarklage ...
Verfahrensgang
- VG Meiningen, 07.04.2004 - 6 D 60017/03
- OVG Thüringen, 19.04.2005 - 8 DO 885/04
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- VG Meiningen, 07.04.2004 - 6 D 60017/03
Disziplinarrecht der Landesbeamten; Disziplinarverfahren; vorläufige …
Auszug aus OVG Thüringen, 19.04.2005 - 8 DO 885/04
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichtes Meiningen - Kammer für Disziplinarsachen - vom 7. April 2004 - 6 D 60017/03.Me - abgeändert und die mit Verfügung des Landrates des Saale-Orla-Kreises vom 6. November 2003 angeordnete vorläufige Dienstenthebung des Antragstellers ausgesetzt.Mit Beschluss vom 7. April 2004 - 6 D 60017/03.Me -, dem Antragsteller am 16. April 2004 zugestellt, hat das Verwaltungsgericht den Antrag des Antragstellers abgelehnt.
den Beschluss des Verwaltungsgerichts Meiningen vom 7. April 2004 - 6 D 60017/03.Me - abzuändern und die mit Bescheid des Landratsamtes des Saale-Orla-Kreises vom 6. November 2003 angeordnete vorläufige Dienstenthebung auszusetzen.
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Meiningen vom 7. April 2004 - 6 D 60017/03.Me - ist zulässig (vgl. § 65 Abs. 1 in Verbindung mit § 42 Abs. 5 Satz 4 ThürDG und § 147 VwGO).
- VG Aachen, 05.04.2004 - 3 L 88/04
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer Gewerbeuntersagungsverfügung wegen …
Auszug aus OVG Thüringen, 19.04.2005 - 8 DO 885/04
Diese Geschäftspraxis, aus der regelmäßig keine Vermittlung zustande kam, hat im Übrigen im Januar 2004 zu einer Untersagung des Gewerbebetriebs dieser Gesellschaft wegen gewerberechtlicher Unzuverlässigkeit geführt (vgl. VG Aachen, Beschluss vom 13. April 2004 - 3 L 88/04).
- VG Gera, 04.07.2007 - 1 K 704/05
Besoldung und Versorgung; Dienstwagen; unentgeltlich; Rückforderung; Bezüge; …
Denn es war die Beklagte selbst, die aufgrund der Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses vom 2. November 1993 und vom 7. März 1994 die Praxis der unentgeltlichen Dienstwagenüberlassung überhaupt erst eröffnet hat (vgl. auch ThürOVG, Beschluss vom 19.4.2005 - 8 DO 885/04 -, S. 28 der Entscheidungsgründe). - VG Meiningen, 08.12.2011 - 6 D 60012/11
Zumessung einer Disziplinarmaßnahme bei sexueller Belästigung einer Sekretärin in …
Deshalb ist nicht erforderlich, die dem Disziplinarverfahren zugrunde liegenden Vorwürfe abschließend zu klären; insbesondere ist nicht der Frage nachzugehen, ob die Vorwürfe bewiesen sind oder ob sie eindeutig ausgeräumt werden können (ThürOVG, B. v. 19.04.2005 - 8 DO 885/04). - VG Meiningen, 07.02.2019 - 6 D 60010/16
Abänderung einer Einstellungsverfügung hinsichtlich des Grundes der Einstellung; …
Nachdem das Verwaltungsgericht diesen abgelehnt gehabt hatte (B. v. 07.04.2004 -6 D 60017/03), hatte das Thüringer Oberverwaltungsgericht der hiergegen erhobenen Beschwerde mit Beschluss vom 19.04.2005 (Az.: 8 DO 885/04) stattgegeben und die vorläufige Dienstenthebung ausgesetzt.
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