Rechtsprechung
| VG Weimar, 04.08.2006 - 8 E 840/06 We |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vereinbarkeit des Verbots privater Vermittlung von Sportwetten mit der Niederlassungsfreiheit und Dienstleistungsfreiheit; Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine Untersagung der privaten Vermittlung von Sportwetten; Behördliches ...
Verfahrensgang
- VG Weimar, 04.08.2006 - 8 E 840/06 W
- OVG Thüringen, 07.02.2007 - 3 EO 730/06
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 04.07.2006 - 1 BvR 138/05
Sportwettenvermittlung
Auszug aus VG Weimar, 04.08.2006 - 8 E 840/06
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 04.07.2006 (1 BvR 138/05, Rdnr. 18, zit.n. [...]) dazu ausgeführt:.Die streitgegenständliche Untersagungsverfügung erweist sich vor dem Hintergrund der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 (1 BvR 1054/01, zit.n. [...]) und vom 04.07.2006, a.a.O., in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (OVG Münster, Beschluss vom 28.06.2006, 4 B 961/06, VGH München, Urteil vom 10.07.2006, 22 BV 05.457, zit.n. [...], VGH Kassel, Beschluss vom 25.07.2006, 11 TG 1465/06) auch bei Würdigung der vom Antragsteller vorgetragenen Einwände als rechtmäßig.
Nach Maßgabe der Gründe des Urteils des BVerfG vom 28.3.2006 und des Beschlusses vom 04.07.2007 dürfen das gewerbliche Veranstalten von Sportwetten durch private Wettunternehmen und die Vermittlung von Sportwetten, die nicht vom Freistaat Thüringen veranstaltet werden, weiterhin als verboten angesehen und ordnungsrechtlich unterbunden werden (…Urteil vom 28.03.2006, a.a.O. Rn 158; Beschluss vom 04.07.2006, a.a.O, Rdnr. 17, 18), wenn bereits in der bis Ende 2007 dauernden Übergangszeit damit begonnen wird, das bestehende Wettmonopol konsequent an einer Bekämpfung der Wettsucht und einer Begrenzung der Wettleidenschaft auszurichten, und diese nicht zu einer expansiven Vermarktung von Wetten genutzt wird.
Diese Feststellung hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 04.07.2006, a.a.O, noch einmal bestätigt.
- BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01
Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols
Auszug aus VG Weimar, 04.08.2006 - 8 E 840/06
Die streitgegenständliche Untersagungsverfügung erweist sich vor dem Hintergrund der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 (1 BvR 1054/01, zit.n. [...]) und vom 04.07.2006, a.a.O., in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (OVG Münster, Beschluss vom 28.06.2006, 4 B 961/06, VGH München, Urteil vom 10.07.2006, 22 BV 05.457, zit.n. [...], VGH Kassel, Beschluss vom 25.07.2006, 11 TG 1465/06) auch bei Würdigung der vom Antragsteller vorgetragenen Einwände als rechtmäßig.Nach Maßgabe der Gründe des Urteils des BVerfG vom 28.3.2006 und des Beschlusses vom 04.07.2007 dürfen das gewerbliche Veranstalten von Sportwetten durch private Wettunternehmen und die Vermittlung von Sportwetten, die nicht vom Freistaat Thüringen veranstaltet werden, weiterhin als verboten angesehen und ordnungsrechtlich unterbunden werden (Urteil vom 28.03.2006, a.a.O. Rn 158;… Beschluss vom 04.07.2006, a.a.O, Rdnr. 17, 18), wenn bereits in der bis Ende 2007 dauernden Übergangszeit damit begonnen wird, das bestehende Wettmonopol konsequent an einer Bekämpfung der Wettsucht und einer Begrenzung der Wettleidenschaft auszurichten, und diese nicht zu einer expansiven Vermarktung von Wetten genutzt wird.
Die Feststellung im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 (a.a.O.. Rn 159), wonach in der Übergangszeit die Strafgerichte zu entscheiden haben, ob eine Strafbarkeit nach § 284 StGB gegeben ist, bezieht sich ersichtlich nicht auf den Straftatbestand des § 284 StGB als solchen, sondern auf die Strafbarkeit nach § 284 StGB, für die neben dem objektiven auch der subjektive Tatbestand erfüllt sein muss.
- EuGH, 06.11.2003 - C-243/01
GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN …
Auszug aus VG Weimar, 04.08.2006 - 8 E 840/06
Dies folgt daraus, dass die vom Europäischen Gerichtshof insoweit zum Gemeinschaftsrecht formulierten Vorgaben (vgl. insbesondere Urteil vom 6. November 2003, C 243/01, "Gambel-li", Slg. 2003, I-13076) und die Anforderungen des deutschen Verfassungsrechts parallel laufen.
- EuGH, 21.09.1999 - C-124/97
Läärä u.a. - Freier Dienstleistungsverkehr - Ausschließliches Recht zum Betrieb …
Auszug aus VG Weimar, 04.08.2006 - 8 E 840/06
Angesichts der mit der Veranstaltung von Sportwetten verbundenen Gefahren durch betrügerisches Verhalten sowie die Förderung der Spielsucht dient das vom jeweils zuständigen nationalen Hoheitsträger für seinen Zuständigkeitsbereich geltende verwaltungsrechtliche Prüfungs- und Genehmigungsregime aber einem legitimen Zweck und erscheint mit Blick auf das insoweit bestehende Ermessen der Mitgliedstaaten auch nicht als unverhältnismäßig (vgl. zum Ermessensspielraum der Mitgliedstaaten: EuGH, Urteil vom 21. September 1999, Rs. C-124/97, "Läärä", zit.n. [...]). - VGH Bayern, 10.07.2006 - 22 BV 05.457
Verbot der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten durch private …
Auszug aus VG Weimar, 04.08.2006 - 8 E 840/06
Die streitgegenständliche Untersagungsverfügung erweist sich vor dem Hintergrund der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 (1 BvR 1054/01, zit.n. [...]) und vom 04.07.2006, a.a.O., in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (OVG Münster, Beschluss vom 28.06.2006, 4 B 961/06, VGH München, Urteil vom 10.07.2006, 22 BV 05.457, zit.n. [...], VGH Kassel, Beschluss vom 25.07.2006, 11 TG 1465/06) auch bei Würdigung der vom Antragsteller vorgetragenen Einwände als rechtmäßig. - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2006 - 4 B 961/06
Aus für private Sportwetten in Nordrhein-Westfalen
Auszug aus VG Weimar, 04.08.2006 - 8 E 840/06
Die streitgegenständliche Untersagungsverfügung erweist sich vor dem Hintergrund der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 (1 BvR 1054/01, zit.n. [...]) und vom 04.07.2006, a.a.O., in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (OVG Münster, Beschluss vom 28.06.2006, 4 B 961/06, VGH München, Urteil vom 10.07.2006, 22 BV 05.457, zit.n. [...], VGH Kassel, Beschluss vom 25.07.2006, 11 TG 1465/06) auch bei Würdigung der vom Antragsteller vorgetragenen Einwände als rechtmäßig. - VGH Hessen, 25.07.2006 - 11 TG 1465/06
Verbot der gewerblichen Veranstaltung von Wetten durch private Wettunternehmen
Auszug aus VG Weimar, 04.08.2006 - 8 E 840/06
Die streitgegenständliche Untersagungsverfügung erweist sich vor dem Hintergrund der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 (1 BvR 1054/01, zit.n. [...]) und vom 04.07.2006, a.a.O., in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (OVG Münster, Beschluss vom 28.06.2006, 4 B 961/06, VGH München, Urteil vom 10.07.2006, 22 BV 05.457, zit.n. [...], VGH Kassel, Beschluss vom 25.07.2006, 11 TG 1465/06) auch bei Würdigung der vom Antragsteller vorgetragenen Einwände als rechtmäßig.
- OVG Thüringen, 20.08.2020 - 3 KO 702/10
Anfechtung einer Verwaltungsgebührenfestsetzung bei erledigter Sachentscheidung; …
Mit Beschluss vom 04.08.2006 (Az. 8 E 840/06 We) lehnte das Verwaltungsgericht Weimar den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs ab.Rn. 22 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens sowie die beigezogenen Behördenakten des Landkreises Gotha sowie die Gerichtsakten 8 E 840/06 We / 3 EO 730/06 und 5 E 1012/08 We / 3 EO 666/08, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren, Bezug genommen.
- VG Weimar, 04.03.2010 - 5 K 1191/06
Vermittlung von Sportwetten durch privaten Anbieter ist unerlaubtes Glückspiel
Mit Beschluss vom 04.08.2006 (Az. 8 E 840/06.We) lehnte das Verwaltungsgericht Weimar den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs ab.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die gewechselten Schriftsätze der Beteiligten, den Behördenvorgang (ein Hefter) sowie die gleich gelagerten Verfahren des Klägers gegen den Landkreis Gotha mit den Aktenzeichen 8 E 840/06, 3 EO 730/06, 5 E 1012/08 und 3 EO 666/08 Bezug genommen.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".