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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.05.1983 - 8 ER 208.83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,3106
BVerwG, 04.05.1983 - 8 ER 208.83 (https://dejure.org/1983,3106)
BVerwG, Entscheidung vom 04.05.1983 - 8 ER 208.83 (https://dejure.org/1983,3106)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Mai 1983 - 8 ER 208.83 (https://dejure.org/1983,3106)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.01.1961 - VIII B 194.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1983 - 8 ER 208.83
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, versäumt eine arme Partei nicht ohne Verschulden die Rechtsmittelfrist, wenn sie die Unterlagen über ihre Armut nicht innerhalb der Frist beigebracht hat; Wiedereinsetzung kann ihr deswegen grundsätzlich nicht gewährt werden(Beschluß vom 26. Januar 1961 - BVerwG VIII B 194.60 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 5 S. 4;Beschluß vom 25. Januar 1979 - BVerwG 2 CB 54.78 -).
  • BVerwG, 09.01.1970 - IV B 71.69

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Nicht rechtzeitige …

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1983 - 8 ER 208.83
    Mangelnde Rechtskenntnis entschuldigt grundsätzlich eine Pristversäumnis nicht(Beschlüsse vom 9. Januar 1970 - BVerwG IV B 71.69 - undvom 16. August 1979 - BVerwG 7 B 176.79 -Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 58 S. 35 und Nr. 109 S. 58 [60]).
  • BVerwG, 25.01.1979 - 2 CB 54.78

    Versäumung der Rechtsmittelfrist im Rahmen eines Antrags auf Bewilligung des …

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1983 - 8 ER 208.83
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, versäumt eine arme Partei nicht ohne Verschulden die Rechtsmittelfrist, wenn sie die Unterlagen über ihre Armut nicht innerhalb der Frist beigebracht hat; Wiedereinsetzung kann ihr deswegen grundsätzlich nicht gewährt werden(Beschluß vom 26. Januar 1961 - BVerwG VIII B 194.60 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 5 S. 4;Beschluß vom 25. Januar 1979 - BVerwG 2 CB 54.78 -).
  • BVerwG, 16.08.1979 - 7 B 176.79
    Auszug aus BVerwG, 04.05.1983 - 8 ER 208.83
    Mangelnde Rechtskenntnis entschuldigt grundsätzlich eine Pristversäumnis nicht(Beschlüsse vom 9. Januar 1970 - BVerwG IV B 71.69 - undvom 16. August 1979 - BVerwG 7 B 176.79 -Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 58 S. 35 und Nr. 109 S. 58 [60]).
  • BVerwG, 20.09.1982 - 8 B 266.81

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei nicht rechtzeitigem Ersuchen um …

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1983 - 8 ER 208.83
    Für das an die Stelle des Armenrechts getretene Institut der Prozeßkostenhilfe gilt nichts anderes(Beschluß vom 20. September 1982 - BVerwG 8 B 266.81 -).
  • BVerwG, 01.11.1985 - 8 C 76.85

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die …

    Für das an die Stelle des Armenrechts getretene Institut der Prozeßkostenhilfe und die Revisionsbegründungsfrist gilt nichts anderes (vgl. Beschlüsse vom 13. September 1982 - BVerwG 8 B 58.82 -, vom 20. September 1982 - BVerwG 8 B 266.81 - und vom 4. Mai 1983 - BVerwG 8 ER 208.83 -).
  • BVerwG, 12.08.1988 - 8 B 91.88

    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Damit hat er die Rechtsmittelfrist nicht ohne Verschulden versäumt, so daß die Möglichkeit entfällt, ihm Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 26. Januar 1961 - BVerwG VIII B 194.60 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 5 S. 4, vom 4. Mai 1983 - BVerwG 8 ER 208.83 - und vom 8. April 1986 - BVerwG 8 B 32.86 -).
  • BVerwG, 08.04.1986 - 8 B 32.86

    Zumutbarkeit eines fristwahrenden Antrags auf Prozesskostenhilfe - Übertragung …

    Damit hat die Klägerin die Rechtsmittelfrist nicht ohne Verschulden versäumt, so daß die Möglichkeit entfällt, ihr Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (vgl. Beschlüsse vom 26. Januar 1961 - BVerwG VIII B 194.60 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 5 S. 4 und vom 4. Mai 1983 - BVerwG 8 ER 208.83 -).
  • BVerwG, 06.07.1983 - 8 B 61.83

    Fristgemäße Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde - Wiedereinsetzung in den …

    Für das an die Stelle des Armenrechts getretene Institut der Prozeßkostenhilfe gilt nichts anderes (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. September 1982 - BVerwG 8 B 58.82 -, vom 20. September 1982 - BVerwG 8 B 266.81 - und vom 4. Mai 1983 - BVerwG 8 ER 208.83 -).
  • BVerwG, 30.06.1983 - 8 B 71.83

    Vertretungserfordernis vor Gericht - Gewährung einer Wiedereinsetzung in den …

    Damit hat der Kläger die Rechtsmittelfrist nicht ohne Verschulden versäumt, so daß die Möglichkeit entfällt, ihm Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (vgl. Beschlüsse vom 26. Januar 1961 - BVerwG VIII B 194.60 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 5 S. 4 und vom 4. Mai 1983 - BVerwG 8 ER 208.83 -).
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