Rechtsprechung
| VG Gießen, 03.12.1997 - 8 G 1852/97 (2) |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 123 VwGO
Zum vorläufigen Rechtsschutz im Hinblick auf ein Bürgerbegehren; hier: Erweiterung des Magistrats um einen Stadtrat - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ein auf die Durchführung eines Bürgerbegehrens gerichtetes Initiativrecht; Voraussetzungen für das Bestehen eines Anordnungsgrundes; Kostenersparnis als Gegenstand eines Bürgerbegehrens; Bürgerentscheid über die Wahl eines hauptamtlichen Stadtrates; Bürgerentscheid über ...
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- VG Gießen, 20.11.1997 - 8 G 1822/97
BÜRGERBEGEHREN; HAUPTSATZUNG; WAHL EINES HAUPTAMTLICHEN STADTRATES; …
Auszug aus VG Gießen, 03.12.1997 - 8 G 1852/97
Insbesondere kann den Antragstellern nicht entgegengehalten werden, es habe bereits zumindest den Versuch eines weiteren Bürgerbegehrens gegeben, das darauf gerichtet gewesen sei, auf die Stelle eines hauptamtlichen Stadtrates in L. zu verzichten (vgl. Blatt 2 der Akte 8 G 1822/97).Dem steht bereits entgegen, dass die Antragsteller in dem Verfahren 8 G 1822/97 andere Personen sind als in dem nunmehrigen Verfahren.
- VGH Bayern, 02.01.1996 - 4 CE 95.4200
Auszug aus VG Gießen, 03.12.1997 - 8 G 1852/97
Der Bayerische VGH sieht den Sinn dieser Vorschrift darin, dass Personalangelegenheiten nicht in der Öffentlichkeit diskutiert werden sollen, weil dem in der Regel die berechtigten Interessen des Betroffenen an der Geheimhaltung ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Interessen entgegenstehen (Bayerischer VGH, NVwZ 1996, 719, 720). - OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.1996 - 7 A 12861/95
Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens; Feststellungsklage ; …
Auszug aus VG Gießen, 03.12.1997 - 8 G 1852/97
Passivlegitimiert in solchen Fällen ist demnach allein die Stadtverordnetenversammlung (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.02.1996, 7 A 12861/95, JURIS; anderer Ansicht: OVG Mecklenburg-Vorpommern, NVwZ 1997, 306, 307, das den Streit um die Zulassung eines Bürgerbegehrens nicht als Kommunalverfassungsstreitigkeit wertet). - VGH Hessen, 17.05.1995 - 6 TG 1554/95
Anspruch der Initiatoren eines Bürgerbegehrens auf Erlaß einer einstweiligen …
Auszug aus VG Gießen, 03.12.1997 - 8 G 1852/97
In dieser Vorschrift wird ein Initiativrecht des Bürgers auf Einreichung und Durchführung des Bürgerbegehrens mit dem Ziel des Antrags auf einen Bürgerentscheid vorausgesetzt (vgl. hierzu Hess.VGH, Beschluss vom 17.05.1995, 6 TG 1554/95).
- VG Gießen, 01.09.2003 - 8 G 3040/03
Einstweilige Anordnung: Bürgerbegehren zwecks Verringerung der Zahl der …
Aus Gründen der verfassungsrechtlich statuierten Rechtsschutzgarantie gem. Art. 19 Abs. 4 GG ist ein Anordnungsgrund anzunehmen, wenn Maßnahmen der Verwaltung zu besorgen sind, die die Durchführung des Bürgerentscheids obsolet machen, indem vollendete und nicht mehr rückgängig zu machende Tatsachen geschaffen werden (ebenso VG Gießen, B. v. 03.12.1997 - 8 G 1852/92 (2) -, HSGZ 1999, 21, 220 = HessVGRspr. - VG Gießen, 16.04.2025 - 8 L 1632/25
Bürgerbegehren gegen Windkraftnutzung im Wald
Trotz der Formulierung des Antrags, den "Magistrat" der Antragsgegnerin zu verpflichten, vor einer rechtskräftigen Entscheidung über die Zulassung des Bürgerbegehrens der Initiative "Erhaltet den Braunfelser Wald" keine Pacht-/Nutzungsverträge für Windkraftanlagen im "Braunfelser Wald" zu unterzeichnen, handelt es sich nicht um ein Organstreitverfahren (siehe noch VG Gießen, Beschluss vom 3. Dezember 1997 - 8 G 1852/97 -, HSGZ 1999, 21, 22; VG Darmstadt, Urteil vom 18. September 1997 - 3 E 1068/97 -, HSGZ 1997, 503 f. und Urteil vom 17. April 1997 - 3 E 1767/96 -, HSGZ 1998, 107 f.), sondern in der Hauptsache wäre eine vorbeugende Unterlassungsklage bzw. im Fall einer sich hier konkret abzeichnenden entsprechenden Entscheidung über die (Un)Zulässigkeit des Bürgerbegehrens durch die Stadtverordnetenversammlung der Antragsgegnerin am 24. April 2025 wäre eine Verpflichtungsklage statthaft, weil die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens einen Verwaltungsakt darstellt (Hess. VGH, Beschluss vom 30. November 2015 - 8 A 889/13 - BeckRS 2016, 43186; so schon Schmidt, HSGZ 2004, 136 ff., 137 f.;… Bennemann in: Kommunalverfassungsrecht Hessen, Bd. I, Stand: 79. EL 2025, § 8b HGO , Rdnr. 154; vgl. auch VG Gießen, Beschluss vom 1. September 2003 - 8 G 3040/03 -, BeckRS 2003, 25398 und VG Gießen, Urteil vom 26. September 2008 - 8 K 1365/08, NVwZ-RR 2009, 446 ff.; VG Wiesbaden…, Urteil vom 18. Juni 2024 - 7 K 1328/22.WI -, BeckRS 2024, 31458, Rdnr. 22; VG Frankfurt am Main, Urteil vom 28. Februar 2024 - 7 K 1080/22.F - BeckRS 2024.5160, amtlicher Leitsatz). - VG Gießen, 25.08.2003 - 8 G 2988/03
Vorwegnahme der Hauptsache als Ausnahme
Aus diesem Grund hat die beschließende Kammer bereits in früheren, vergleichbaren Verfahren ausgeführt, dass eine einstweilige Anordnung erlassen werden kann, wenn ein Recht, welches auf Durchführung eines Bürgerbegehrens/Bürgerentscheids gerichtet ist, durch Maßnahmen der Verwaltung von vornherein ins Leere liefe, indem vollendete Tatsachen geschaffen werden, die dem Bürgerbegehren jedwede Grundlage entziehen (B. v. 23.06.1997 - 8 G 943/97 -, S. 3 d. amtl. Umdrucks; B. v. 03.12.1997 - 8 G 1852/97 -, HSGZ 1999, 21, 22 l.Sp = HessVGRspr 1997, 23, 24 l.Sp). - VG Gießen, 05.01.2026 - 8 L 6997/25
Unzulässiges Bürgerbegehren
Bei dem vorliegenden Antrag handelt es sich nicht um einen auf ein Organstreitverfahren gerichteten Antrag (siehe noch VG Gießen, Beschluss vom 3. Dezember 1997 - 8 G 1852/97 -, HSGZ 1999, 21, 22; VG Darmstadt, Urteil vom 18. September 1997 - 3 E 1068/97 -, HSGZ 1997, 503 f. und Urteil vom 17. April 1997 - 3 E 1767/96 -, HSGZ 1998, 107 f.).
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