Rechtsprechung
| VG Gießen, 25.08.2003 - 8 G 2988/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 123 VwGO
Vorwegnahme der Hauptsache als Ausnahme - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- hessen.de (Pressemitteilung)
Bürgerbegehren Wetzlar I. (erfolglos)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vorwegnahme der Hauptsache als Ausnahme
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- VGH Hessen, 26.10.1993 - 6 TG 2221/93
Anspruch des Initiators eines Bürgerbegehrens auf Erlaß einer einstweiligen …
Auszug aus VG Gießen, 25.08.2003 - 8 G 2988/03
In diesen Fällen, in denen ein irreversibler Rechtsverlust zu besorgen ist, kann ein Unterlassungsanspruch im Wege einer einstweiligen Anordnung gesichert werden (vgl. Hess. VGH, B. v. 26.10.1993 - 6 TG 2221/93 -, ESVGH 44, 99;… Spies, a.a.O., S. 295). - VGH Hessen, 28.10.1999 - 8 UE 3683/97
Bürgerbegehren: inhaltliche und formale Anforderungen
Auszug aus VG Gießen, 25.08.2003 - 8 G 2988/03
Die beschließende Kammer geht inzwischen davon aus, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung um ein Bürgerbegehren keine Kommunalverfassungsstreit ist (vgl. Hess. VGH, U. v. 28.10.1999 - 8 UE 3683/97 -, NVwZ-RR, 2000 451 f.;… ausführlich Spies, Bürgerversammlung, Bürgerbegehren, Bürgerentscheid, Elemente direkter Demokratie, dargestellt am Hessischen Kommunalrecht, 1998, S. 233 ff., 265 m.w.N., S. 267). - VG Gießen, 03.12.1997 - 8 G 1852/97
Zum vorläufigen Rechtsschutz im Hinblick auf ein Bürgerbegehren; hier: …
Auszug aus VG Gießen, 25.08.2003 - 8 G 2988/03
Aus diesem Grund hat die beschließende Kammer bereits in früheren, vergleichbaren Verfahren ausgeführt, dass eine einstweilige Anordnung erlassen werden kann, wenn ein Recht, welches auf Durchführung eines Bürgerbegehrens/Bürgerentscheids gerichtet ist, durch Maßnahmen der Verwaltung von vornherein ins Leere liefe, indem vollendete Tatsachen geschaffen werden, die dem Bürgerbegehren jedwede Grundlage entziehen (B. v. 23.06.1997 - 8 G 943/97 -, S. 3 d. amtl. Umdrucks; B. v. 03.12.1997 - 8 G 1852/97 -, HSGZ 1999, 21, 22 l.Sp = HessVGRspr 1997, 23, 24 l.Sp).
- VG Gießen, 01.09.2003 - 8 G 3040/03
Einstweilige Anordnung: Bürgerbegehren zwecks Verringerung der Zahl der …
Rn. 13 Mit Beschluss vom 25.08.2003 hat die Kammer den Antrag abgelehnt, weil die Antragsteller allenfalls die Wahl eines, nicht aber zweier Stadträte verhindern lassen könnten, da dies über einen möglichen Erfolg in der Hauptsache hinausgehe (Az.: 8 G 2988/03).Rn. 23 Wie die Kammer bereits in ihrem die Beteiligten betreffenden Beschluss vom 25.08.2003 - 8 G 2988/03 - ausgeführt hat, ist die Antragsgegnerin, vertreten durch den Magistrat, passivlegitimiert.
Die Kammer hat in ihrem die Beteiligten betreffenden Beschluss vom 25.08.2003 - Az.: 8 G 2988/03 - dargelegt, dass in bestimmten Fällen mit der einstweiligen Anordnung ein über das Begehren in der Hauptsache hinausgehender Anspruch gesichert werden kann.
- VG Gießen, 11.06.2008 - 8 E 2131/07
Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens
Dafür spricht bereits, dass auch nach der Rechtsprechung insoweit kein - das Vorliegen eines Verwaltungsakts zwingend ausschließender - Kommunalverfassungsstreit gegeben ist (vgl. Hess.VGH, U. v. 28.10.1999 - 8 UE 3683/07 -, HSGZ 2000, 143; VG Darmstadt, B. v. 17.01.2002 - 3 G 100/02 -, HSGZ 2002, 127; VG Gießen, B. v. 25.08.2003 - 8 G 2988/03 -, S. 2 BA; B. v. 01.09.2003 - 8 G 3040/03 -, S. 4 BA).
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