Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   VG Gießen, 01.09.2003 - 8 G 3040/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11977
VG Gießen, 01.09.2003 - 8 G 3040/03 (https://dejure.org/2003,11977)
VG Gießen, Entscheidung vom 01.09.2003 - 8 G 3040/03 (https://dejure.org/2003,11977)
VG Gießen, Entscheidung vom 01. September 2003 - 8 G 3040/03 (https://dejure.org/2003,11977)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,11977) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 123 VwGO
    Einstweilige Anordnung: Bürgerbegehren zwecks Verringerung der Zahl der hauptamtlichen Magistratsmitglieder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Bürgerbegehren Wetzlar II. (erfolgreich)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (11)

  • VGH Hessen, 26.10.1993 - 6 TG 2221/93

    Anspruch des Initiators eines Bürgerbegehrens auf Erlaß einer einstweiligen …

    Auszug aus VG Gießen, 01.09.2003 - 8 G 3040/03
    Diese Rechtsansicht hat die Kammer bereits mit Beschluss vom 03.12.1997 (…a.a.O.) aufgegeben, weil § 8 b HGO ein sicherungsfähiger Anspruch auf Unterlassung dem Antrag zuwiderlaufender Maßnahmen zu entnehmen ist (vgl. Hess. VGH, B. v. 26.10.1996 - 6 TG 2221/93 -, ESVGH 44, 99, 100;… ausführlich Spies, a.a.O., S. 293 ff.).

    Diese Norm begründet ein subjektiv-öffentliches Recht des Bürgers auf Einreichung  u n d Durchführung eines Bürgerbegehrens und Zulassung desselben zum Bürgerentscheid (vgl. Hess. VGH, B. v. 17.05.1995 - 6 TG 1554/95 -, NVwZ 1996, 721; B. v. 26.10.1993 - 6 TG 2221/93 -, ESVGH 44, 99, 100;… VG Gießen, B. v. 03.12.1997, a.a.O.;… Spies, a.a.O., S. 254).

    Dieses ist auch weder rechtsmissbräuchlich noch offensichtlich aussichtslos (vgl. zu diesen Kriterien Hess. VGH, B. v. 26.10.1993 - 6 TG 2221/93 -, ESVGH 44, 99, 101;… B. v. 17.05.1995, a.a.O.;… VG Gießen, a.a.O.).

    Unter dieses Tatbestandsmerkmal werden solche Umstände gefasst, die den örtlichen Wirkungskreis der Gemeinde betreffen und von erheblicher Bedeutung sind (vgl. Hess. VGH, B. v. 26.10.1993, a.a.O.).

  • VG Gießen, 25.08.2003 - 8 G 2988/03

    Vorwegnahme der Hauptsache als Ausnahme

    Auszug aus VG Gießen, 01.09.2003 - 8 G 3040/03
    Rn. 13 Mit Beschluss vom 25.08.2003 hat die Kammer den Antrag abgelehnt, weil die Antragsteller allenfalls die Wahl  eines, nicht aber zweier Stadträte verhindern lassen könnten, da dies über einen möglichen Erfolg in der Hauptsache hinausgehe (Az.: 8 G 2988/03).

    Rn. 23 Wie die Kammer bereits in ihrem die Beteiligten betreffenden Beschluss vom 25.08.2003 - 8 G 2988/03 - ausgeführt hat, ist die Antragsgegnerin, vertreten durch den Magistrat, passivlegitimiert.

    Die Kammer hat in ihrem die Beteiligten betreffenden Beschluss vom 25.08.2003 - Az.: 8 G 2988/03 - dargelegt, dass in bestimmten Fällen mit der einstweiligen Anordnung ein über das Begehren in der Hauptsache hinausgehender Anspruch gesichert werden kann.

  • VGH Bayern, 02.01.1996 - 4 CE 95.4200
    Auszug aus VG Gießen, 01.09.2003 - 8 G 3040/03
    Die rechtliche Bedeutung und Funktion der hauptamtlichen Stadträte beschränkt sich aber keineswegs darauf, bloßer Teil der inneren Organisation zu sein, sondern ist schon deswegen Teil der "äußeren Verfassung" der Gemeinde, weil den Magistratsmitgliedern als Magistrat die gemeindliche Außenvertretung gem. §§ 65, 71 HGO obliegt (vgl. Steinwachs/Zeiss, VR 1998, 203, 205 ff.).Der Ausschlusstatbestand des § 8 b Abs. 2 Nr. 2 HGO erfasst die Abstimmung über die Zahl der hauptamtlichen Stadträte weder vom Wortlaut noch von der Systematik oder Sinn und Zweck der Regelung (…Steinwachs/Zeiss, a.a.O.;… ebenso Spies, a.a.O., S. 206;… Rittgen, a.a.O., S. 188 jeweils m.w.N.; vgl. auch Bayer. VGH, B. v. 02.01.1996 - 4 CE 95.4200 -, NVwZ 1996, 719, 720).

    Der Bayer. VGH sieht den Sinn dieser Vorschrift darin, dass Personalangelegenheiten nicht in der Öffentlichkeit diskutiert werden sollen, weil dem in der Regel die berechtigten Interessen des Betroffenen an der Geheimhaltung ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Interessen entgegenstehen (Bayer. VGH, NVwZ 1996, 719, 720).

  • VGH Hessen, 17.05.1995 - 6 TG 1554/95

    Anspruch der Initiatoren eines Bürgerbegehrens auf Erlaß einer einstweiligen …

    Auszug aus VG Gießen, 01.09.2003 - 8 G 3040/03
    Diese Norm begründet ein subjektiv-öffentliches Recht des Bürgers auf Einreichung  u n d Durchführung eines Bürgerbegehrens und Zulassung desselben zum Bürgerentscheid (vgl. Hess. VGH, B. v. 17.05.1995 - 6 TG 1554/95 -, NVwZ 1996, 721; B. v. 26.10.1993 - 6 TG 2221/93 -, ESVGH 44, 99, 100;… VG Gießen, B. v. 03.12.1997, a.a.O.;… Spies, a.a.O., S. 254).

    Dieses ist auch weder rechtsmissbräuchlich noch offensichtlich aussichtslos (vgl. zu diesen Kriterien Hess. VGH, B. v. 26.10.1993 - 6 TG 2221/93 -, ESVGH 44, 99, 101; B. v. 17.05.1995, a.a.O.;… VG Gießen, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 25.08.1997 - 6 TZ 2989/97

    Unterzeichnung eines Bürgerbegehrens

    Auszug aus VG Gießen, 01.09.2003 - 8 G 3040/03
    Dies vertritt nicht nur die überwiegende Literatur (…vgl. Rittgen, a.a.O., S. 189;… Schliesky, a.a.O., Rdnr. 66 zu § 169; Thum, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Bayern, Stand: 1996, Anm. 4 zu Art. 18 a Abs. 3 GO; Steinwachs/Zeiss, VR 1998, 203, 204), sondern auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof geht davon aus, dass eine Kommune im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet werden kann, die Wahl eines hauptamtlichen Stadtrates zu unterlassen, um ein Bürgerbegehren zu sichern, ohne in diesem Zusammenhang die Ausnahmetatbestände des § 8 Abs. 2 HGO überhaupt zu erwähnen (Hess. VGH, B. v. 25.08.1997 - 6 TZ 2989/97 -, NVwZ-RR 1998, 255, 256 l.Sp. = ESVGH 48, 22 ff. = HSGZ 1997, 393 ff.).
  • VGH Hessen, 18.04.1978 - II OG 140/77
    Auszug aus VG Gießen, 01.09.2003 - 8 G 3040/03
    Mit seiner Wahl besteht jedoch ein einklagbarer Anspruch auf Ernennung (vgl. Hess. VGH, U. v. 18.04.1978 - II OG 140/77 - HessVGRspr. 1978, 95, 96 l.Sp.; Kneip, HGO, 1998, Anm. 1 zu § 46;… Bennemann, in Kommunalverfassungsrecht in Hessen, Stand 2002, Rdnr. 21, 33 ff. zu § 46 HGO;… Schliesky, Kommunalverfassungsrecht in Schleswig-Holstein, Stand 2003, Rdnr. 4 zu § 57 c) GO), so dass für das Vorliegen des Anordnungsgrundes ausschließlich auf den Zeitpunkt der Wahl und nicht auf die Aushändigung der Urkunde abzustellen ist.
  • VGH Hessen, 28.10.1999 - 8 UE 3683/97

    Bürgerbegehren: inhaltliche und formale Anforderungen

    Auszug aus VG Gießen, 01.09.2003 - 8 G 3040/03
    Insbesondere sind die Antragsteller als Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens antragsbefugt, weil sie berechtigt sind, den Unterzeichnern des Bürgerbegehrens zustehende Rechte geltend zu machen (vgl. Hess. VGH, U. v. 28.10.1999 - 8 UE 3683/97 -, NVwZ-RR 2000, 451, 452).
  • VG Gießen, 08.08.1997 - 8 G 1178/97

    Bürgerbegehren - keine aufschiebende Wirkung hinsichtlich Umsetzung anderer …

    Auszug aus VG Gießen, 01.09.2003 - 8 G 3040/03
    Rn. 28 Die Antragsgegnerin kann sich fürderhin nicht mit Erfolg auf die Entscheidung der beschließenden Kammer vom 08.08.1997 - 8 G 1178/97 - berufen, wonach einem Bürgerbegehren eine aufschiebende Wirkung nicht zukomme, so dass hinsichtlich des Gegenstandes eines Bürgerbegehrens getroffene Beschlüsse anderer Gemeindeorgane auch bei einem laufenden Bürgerbegehren umgesetzt werden dürften.
  • VG Gießen, 03.12.1997 - 8 G 1852/97

    Zum vorläufigen Rechtsschutz im Hinblick auf ein Bürgerbegehren; hier: …

    Auszug aus VG Gießen, 01.09.2003 - 8 G 3040/03
    Aus Gründen der verfassungsrechtlich statuierten Rechtsschutzgarantie gem. Art. 19 Abs. 4 GG ist ein Anordnungsgrund anzunehmen, wenn Maßnahmen der Verwaltung zu besorgen sind, die die Durchführung des Bürgerentscheids obsolet machen, indem vollendete und nicht mehr rückgängig zu machende Tatsachen geschaffen werden (ebenso VG Gießen, B. v. 03.12.1997 - 8 G 1852/92 (2) -, HSGZ 1999, 21, 220 = HessVGRspr.
  • VGH Hessen, 21.07.1997 - 6 TZ 2487/97

    Anforderungen an den Erlaß einstweiliger Anordnungen zur Sicherung von …

    Auszug aus VG Gießen, 01.09.2003 - 8 G 3040/03
    Ein im Wege der einstweiligen Anordnung sicherungsfähiger Unterlassungsanspruch ist daher gegeben, wenn andernfalls auf Seiten des Bürgers ein irreversibler Rechtsverlust droht (Hess. VGH, B. v. 21.07.1997 - 6 TZ 2487/97 -, HSGZ 1998, 63, 64).
  • VG Gießen - 8 E 2513/03

    Bürgerbegehren Wetzlar II.

  • VGH Hessen, 30.09.2003 - 8 TG 2479/03

    Bürgerentscheid über Anzahl der Beigeordneten

    Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 1. September 2003 - 8 G 3040/03 - wird zurückgewiesen.
  • VG Gießen, 11.06.2008 - 8 E 2131/07

    Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens

    Dafür spricht bereits, dass auch nach der Rechtsprechung insoweit kein - das Vorliegen eines Verwaltungsakts zwingend ausschließender - Kommunalverfassungsstreit gegeben ist (vgl. Hess.VGH, U. v. 28.10.1999 - 8 UE 3683/07 -, HSGZ 2000, 143; VG Darmstadt, B. v. 17.01.2002 - 3 G 100/02 -, HSGZ 2002, 127; VG Gießen, B. v. 25.08.2003 - 8 G 2988/03 -, S. 2 BA; B. v. 01.09.2003 - 8 G 3040/03 -, S. 4 BA).
  • VG Gießen, 26.03.2004 - 8 G 539/04

    Bürgerentscheid über die Zahl der hauptamtlichen Beigeordneten; Ausschlussfrist …

    Einem bereits gewählten, aber noch nicht in sein Amt eingeführten Stadtrat käme ein Rechtsanspruch auf Ernennung zu, und ein bereits in das Amt eingeführter Stadtrat wäre wegen des beamtenrechtlichen Grundsatzes der Ämterstabilität im Amt zu belassen (vgl. VG Gießen, B. v. 01.09.2003 - 8 G 3040/03 -).

    Die Regelung der Zahl der hauptamtlichen Beigeordneten ist einem Bürgerentscheid zugänglich (ausführlich hierzu Hess.VGH, B. v. 30.09.2003 - 8 TG 2479/03 -, HSGZ 2004, 31 ff.; VG Gießen, B.v. 01.09.2003 - 8 G 3040/03 -).

  • VG Gießen, 16.04.2025 - 8 L 1632/25

    Bürgerbegehren gegen Windkraftnutzung im Wald

    Trotz der Formulierung des Antrags, den "Magistrat" der Antragsgegnerin zu verpflichten, vor einer rechtskräftigen Entscheidung über die Zulassung des Bürgerbegehrens der Initiative "Erhaltet den Braunfelser Wald" keine Pacht-/Nutzungsverträge für Windkraftanlagen im "Braunfelser Wald" zu unterzeichnen, handelt es sich nicht um ein Organstreitverfahren (siehe noch VG Gießen, Beschluss vom 3. Dezember 1997 - 8 G 1852/97 -, HSGZ 1999, 21, 22; VG Darmstadt, Urteil vom 18. September 1997 - 3 E 1068/97 -, HSGZ 1997, 503 f. und Urteil vom 17. April 1997 - 3 E 1767/96 -, HSGZ 1998, 107 f.), sondern in der Hauptsache wäre eine vorbeugende Unterlassungsklage bzw. im Fall einer sich hier konkret abzeichnenden entsprechenden Entscheidung über die (Un)Zulässigkeit des Bürgerbegehrens durch die Stadtverordnetenversammlung der Antragsgegnerin am 24. April 2025 wäre eine Verpflichtungsklage statthaft, weil die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens einen Verwaltungsakt darstellt (Hess. VGH, Beschluss vom 30. November 2015 - 8 A 889/13 - BeckRS 2016, 43186; so schon Schmidt, HSGZ 2004, 136 ff., 137 f.;… Bennemann in: Kommunalverfassungsrecht Hessen, Bd. I, Stand: 79. EL 2025, § 8b HGO , Rdnr. 154; vgl. auch VG Gießen, Beschluss vom 1. September 2003 - 8 G 3040/03 -, BeckRS 2003, 25398 und VG Gießen, Urteil vom 26. September 2008 - 8 K 1365/08, NVwZ-RR 2009, 446 ff.; VG Wiesbaden…, Urteil vom 18. Juni 2024 - 7 K 1328/22.WI -, BeckRS 2024, 31458, Rdnr. 22; VG Frankfurt am Main, Urteil vom 28. Februar 2024 - 7 K 1080/22.F - BeckRS 2024.5160, amtlicher Leitsatz).
  • VG Gießen - 8 E 2513/03

    Bürgerbegehren Wetzlar II.

    Mit soeben veröffentlichtem Beschluss vom 01.09.2003 (Az.: 8 G 3040/03) hat die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Gießen den Magistrat der Stadt Wetzlar aufgegeben, nur solche Wahlhandlungen durchzuführen, dass der hauptamtliche Magistrat aus nicht mehr als drei Mitgliedern besteht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VG Gießen
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht