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Rechtsprechung
   VG Potsdam, 31.03.2010 - 8 K 1274/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,30733
VG Potsdam, 31.03.2010 - 8 K 1274/07 (https://dejure.org/2010,30733)
VG Potsdam, Entscheidung vom 31.03.2010 - 8 K 1274/07 (https://dejure.org/2010,30733)
VG Potsdam, Entscheidung vom 31. März 2010 - 8 K 1274/07 (https://dejure.org/2010,30733)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 55.79

    Verfassungswidrigkeit des Wehrpflichtänderungsgesetzes - Schriftlicher …

    Auszug aus VG Potsdam, 31.03.2010 - 8 K 1274/07
    Bei der Würdigung einer von einer Behörde abgegebenen Willenserklärung ist gemäß der im öffentlichen Recht entsprechend anwendbaren Auslegungsregel des § 133 BGB nicht der innere, sondern der erklärte Wille maßgebend, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 1980 - 6 C 55.79 - BVerwGE 60, 223, 228).
  • OVG Thüringen, 29.04.2008 - 4 ZKO 610/07

    Rücknahme eines Herstellungsbeitragsbescheids mit nachfolgendem Neuerlass

    Auszug aus VG Potsdam, 31.03.2010 - 8 K 1274/07
    Unklarheiten gehen aus Gründen effektiven Rechtsschutzes zulasten der Behörde, die gehandelt hat (vgl. OVG Weimar, Beschluss vom 29. April 2008 - 4 ZKO 610/07 - LKV 2009, S. 35 und juris, Rn. 38).
  • OVG Brandenburg, 22.08.2002 - 2 D 10/02
    Auszug aus VG Potsdam, 31.03.2010 - 8 K 1274/07
    Damit ermöglicht die Regelung des § 6 Abs. 4 Satz 2 KAG dem Satzungsgeber eine Gebührenbemessung nach einem Wahrscheinlichkeitsmaßstab, der Spielräume für eine pauschalierende Vereinfachung lässt (vgl. OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 7. Januar 2004 - 2 B 296/03 -, S. 3 des Entscheidungsabdrucks; Urteil vom 22. August 2002 - 2 D 10/02.NE - LKV 2003, 278, 280).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2009 - 15 B 354/09

    Entwässerung: Pflicht zur Beauftragung bestimmter Unternehmen

    Auszug aus VG Potsdam, 31.03.2010 - 8 K 1274/07
    Die Grenzen der Regelungsbefugnis ergeben sich aus dem Zweck der Ermächtigung, den ordnungsgemäßen Betrieb der Einrichtung im Rahmen des Widmungszwecks sicherzustellen, dem Gleichbehandlungsgebot und dem rechtsstaatlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (…vgl. OVG Münster a. a. O. und Beschluss vom 7. Mai 2009 - 15 B 354/09 - S. 5 des E.A.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2009 - 15 A 996/09

    Abwasseranlage: Regelungsbefugnis der Gemeinde

    Auszug aus VG Potsdam, 31.03.2010 - 8 K 1274/07
    Diese Bestimmungen regeln in zulässiger Weise das Benutzungsverhältnis, da das Recht und die Pflicht einer Gemeinde, eine öffentliche Abwasseranlage zu betreiben, auch die Ermächtigung umfasst, das Benutzungsverhältnis durch Satzung zu regeln (sog. Anstaltsgewalt, vgl. OVG Münster, Beschluss vom 3. Juni 2009 - 15 A 996/09 - S. 3 d. Entscheidungsabdrucks m.w.N.; so auch VG Potsdam, Beschluss vom 17. Februar 2006 - 8 L 806/05 - S. 3 d. E.A.).
  • OVG Brandenburg, 07.01.2004 - 2 B 296/03

    Beschwerde, Das OVG hat nach § 146 Abs. 4 Satz 6 i.V.m. Satz 1 VwGO nur …

    Auszug aus VG Potsdam, 31.03.2010 - 8 K 1274/07
    Damit ermöglicht die Regelung des § 6 Abs. 4 Satz 2 KAG dem Satzungsgeber eine Gebührenbemessung nach einem Wahrscheinlichkeitsmaßstab, der Spielräume für eine pauschalierende Vereinfachung lässt (vgl. OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 7. Januar 2004 - 2 B 296/03 -, S. 3 des Entscheidungsabdrucks; Urteil vom 22. August 2002 - 2 D 10/02.NE - LKV 2003, 278, 280).
  • VG Potsdam, 23.09.2008 - 8 K 1590/07

    Zulässigkeit des (Absetzungs-)Ausschlusses von 6 cbm Gartenwasser bei der …

    Auszug aus VG Potsdam, 31.03.2010 - 8 K 1274/07
    Der modifizierte Frischwassermaßstab selbst ist ein auch für die dezentrale Abwasserentsorgung grundsätzlich geeigneter und damit zulässiger Wahrscheinlichkeitsmaßstab der Gebührenerhebung, sofern die Annahme des Satzungsgebers von einer relativen Deckungsgleichheit von gemessener Frischwasserzufuhr abzüglich nachgewiesener Absetzmengen einerseits und der abzugeltenden entsorgungspflichtigen Abwassermenge andererseits berechtigt ist (vgl. VG Potsdam, Beschluss vom 19. August 2003 - Mitt.StGB Bbg 2003, 538; Beschluss vom 23. Februar 2009 - 8 L 659/08 - S. 4 des Entscheidungsabdrucks - rechtskräftig; Gerichtsbescheid vom 23. September 2008 - 8 K 1590/07 - Rdnr. 21 des Entscheidungsabdrucks zit. nach juris, rechtskräftig).
  • VG Potsdam, 28.06.2017 - 8 K 2366/13

    Abwasser- und Trinkwassergebühren

    Entscheidend ist nach § 6 Abs. 4 Satz 2 KAG allein, dass der Gebührenmaßstab nicht in einem offensichtlichen Missverhältnis zur Inanspruchnahme der Einrichtung oder Anlage steht (vgl. Urteil der Kammer vom 31. März 2010 - 8 K 1274/07 -, Rn. 23, juris, m. w. N.).
  • VG Potsdam, 18.11.2022 - 8 K 1295/19
    Entscheidend ist nach § 6 Abs. 4 Satz 2 KAG allein, dass der Gebührenmaßstab nicht in einem offensichtlichen Missverhältnis zur Inanspruchnahme der Einrichtung oder Anlage steht (vgl. Urteil der Kammer vom 31. März 2010 - 8 K 1274/07 -, juris Rn. 23 m. w. N.).
  • VG Cottbus, 27.04.2026 - 6 L 766/24

    Abflusslose Sammelgrube, Eilverfahren erfolglos, modifizierter …

    Entscheidend ist nach § 6 Abs. 4 Satz 2 KAG allein, dass der Gebührenmaßstab nicht in einem offensichtlichen Missverhältnis zur Inanspruchnahme der Einrichtung oder Anlage steht (vgl. VG Potsdam…, Urteil vom 18. November 2022 - 8 K 1295/19 -, Rn. 28 - 42, juris; VG Potsdam, Urteil vom 31. März 2010 - 8 K 1274/07 -, juris Rn. 23 m. w. N.).
  • VG Potsdam, 24.01.2018 - 8 K 762/16

    Haus-(Grundstücks-)anschlusskosten

    Die wasserrechtliche Verpflichtung und Befugnis zum Betrieb dieser öffentlichen Einrichtung umfasst unter dem Gesichtspunkt der Anstaltsgewalt auch die Ermächtigung, das Benutzungsverhältnis generell durch Satzung und im Einzelfall durch Verwaltungsakt zu regeln (vgl. OVG Münster…, Beschluss vom 16. Oktober 2002 - 15 B 1355/02 -, NVwZ-RR 2003, 297 = juris, Rz. 10;… Beschluss vom 3. Juni 2009 - 15 A 996/09 -, OVGE MüLü 52, 185 = juris, Rz. 3; Urteil der Kammer vom 31. März 2010 - 8 K 1274/07 -, juris, Rz. 21).
  • VG Cottbus, 09.03.2023 - 6 K 897/19
    Entscheidend ist nach § 6 Abs. 4 Satz 2 KAG - wie erwähnt - allein, dass der Gebührenmaßstab nicht in einem offensichtlichen Missverhältnis zur Inanspruchnahme der Einrichtung oder Anlage steht (vgl. Urteil der Kammer vom 31. März 2010 - 8 K 1274/07 -, Rn. 23, juris, m. w. N.).
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