Rechtsprechung
| VG Meiningen, 03.04.2008 - 8 K 222/06 Me |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtsstaatswidrige; Verwaltungsentscheidung durch Einweisung in ein Kinderheim
Wird zitiert von ...
- VG Halle, 27.07.2021 - 1 A 200/19
Bei einer durch die Jugendhilfebehörden der DDR vorgenommenen Zwangsadoption ist …
Rn. 44 Auch sonst liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, warum der Eingriff der Behörden in die Familie von der Überprüfung auf ihre Rechtsstaatlichkeit ausgenommen sein sollen, zumal auch nach dem Recht der Bundesrepublik bei Eingriffen der Behörden in die elterliche Sorge, insbesondere bei der Wegnahme der Kinder aus ihrer Familie, verwaltungsrechtlichen Rechtsschutz gewährleistet ist (vgl. hierzu § 42 SGB VIII - bei der Inobhutnahme handelt es sich um einen Verwaltungsakt, der den Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet: OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. Januar 2019 - 4 Wf 145/18 -, Juris m. w. N., vgl. auch VG Meinigen, Urteil vom 3. April 2008 - 8 K 222/06 Me -, Juris).
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