Rechtsprechung
| BVerwG, 12.02.2010 - 8 KSt 13.09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Kostentragungspflicht i.R.d. Rücknahme einer Beschwerde
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 155 Abs. 2; VwGO § 162 Abs. 3
Kostentragungspflicht i.R.d. Rücknahme einer Beschwerde - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07
Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer …
Auszug aus BVerwG, 12.02.2010 - 8 KSt 13.09
Unabhängig von Bedenken, ob sie auch ohne gesetzliche Regelung als außerordentlicher Rechtsbehelf gegen eine rechtskräftige und nach § 158 Abs. 1 VwGO nicht mit ordentlichen Rechtsbehelfen angreifbare Entscheidung statthaft sein kann (vgl. Beschluss vom 11. Januar 2007 - BVerwG 8 KSt 17.06 - juris; BVerfG, Beschluss vom 25. November 2008 - 1 BvR 848/07 - DVBl 2009, 311 ), ist die Gegenvorstellung jedenfalls in der Sache nicht begründet. - BVerwG, 11.01.2007 - 8 KSt 17.06
Antrag auf Änderung der Streitwertfestsetzung
Auszug aus BVerwG, 12.02.2010 - 8 KSt 13.09
Unabhängig von Bedenken, ob sie auch ohne gesetzliche Regelung als außerordentlicher Rechtsbehelf gegen eine rechtskräftige und nach § 158 Abs. 1 VwGO nicht mit ordentlichen Rechtsbehelfen angreifbare Entscheidung statthaft sein kann (vgl. Beschluss vom 11. Januar 2007 - BVerwG 8 KSt 17.06 - juris; BVerfG, Beschluss vom 25. November 2008 - 1 BvR 848/07 - DVBl 2009, 311 ), ist die Gegenvorstellung jedenfalls in der Sache nicht begründet.
- BVerwG, 29.04.2010 - 8 B 26.10
Entscheidung über die streitgegenständlichen Verfahrenskosten erst nach …
Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den Beschluss vom 12. Februar 2010 - BVerwG 8 KSt 13.09 - wird zurückgewiesen.Sie setzt sich nicht mit der Begründung des Beschlusses vom 12. Februar 2010 - BVerwG 8 KSt 13.09 - auseinander.
- BVerwG, 27.10.2010 - 8 KSt 13.10
Nichterhebung von Kosten
Damit ist der gleiche Streitgegenstand betroffen, wie er bereits der Gegenvorstellung zu Grunde lag, über die mit Beschlüssen vom 12. Februar 2010 ( 8 KSt 13.09 ) und vom 29. April 2010 ( 8 B 26.10 - Anhörungsrüge dazu) entschieden wurde. - BVerwG, 25.06.2010 - 8 KSt 4.10
Ansatz der Gerichtskosten im Falle von Einwendungen bzgl. des Kostenschuldners …
Die Klägerin begehrt bei sachgemäßer Auslegung die Änderung der Kostentragungspflicht in dem Beschluss vom 29. April 2010 (BVerwG 8 B 26.10 ), mit dem ihre Anhörungsrüge gegen den Beschluss vom 12. Februar 2010 - BVerwG 8 KSt 13.09 - zurückgewiesen wurde.
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