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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.02.2010 - 8 KSt 13.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,10661
BVerwG, 12.02.2010 - 8 KSt 13.09 (https://dejure.org/2010,10661)
BVerwG, Entscheidung vom 12.02.2010 - 8 KSt 13.09 (https://dejure.org/2010,10661)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Februar 2010 - 8 KSt 13.09 (https://dejure.org/2010,10661)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer …

    Auszug aus BVerwG, 12.02.2010 - 8 KSt 13.09
    Unabhängig von Bedenken, ob sie auch ohne gesetzliche Regelung als außerordentlicher Rechtsbehelf gegen eine rechtskräftige und nach § 158 Abs. 1 VwGO nicht mit ordentlichen Rechtsbehelfen angreifbare Entscheidung statthaft sein kann (vgl. Beschluss vom 11. Januar 2007 - BVerwG 8 KSt 17.06 - juris; BVerfG, Beschluss vom 25. November 2008 - 1 BvR 848/07 - DVBl 2009, 311 ), ist die Gegenvorstellung jedenfalls in der Sache nicht begründet.
  • BVerwG, 11.01.2007 - 8 KSt 17.06

    Antrag auf Änderung der Streitwertfestsetzung

    Auszug aus BVerwG, 12.02.2010 - 8 KSt 13.09
    Unabhängig von Bedenken, ob sie auch ohne gesetzliche Regelung als außerordentlicher Rechtsbehelf gegen eine rechtskräftige und nach § 158 Abs. 1 VwGO nicht mit ordentlichen Rechtsbehelfen angreifbare Entscheidung statthaft sein kann (vgl. Beschluss vom 11. Januar 2007 - BVerwG 8 KSt 17.06 - juris; BVerfG, Beschluss vom 25. November 2008 - 1 BvR 848/07 - DVBl 2009, 311 ), ist die Gegenvorstellung jedenfalls in der Sache nicht begründet.
  • BVerwG, 29.04.2010 - 8 B 26.10

    Entscheidung über die streitgegenständlichen Verfahrenskosten erst nach …

    Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den Beschluss vom 12. Februar 2010 - BVerwG 8 KSt 13.09 - wird zurückgewiesen.

    Sie setzt sich nicht mit der Begründung des Beschlusses vom 12. Februar 2010 - BVerwG 8 KSt 13.09 - auseinander.

  • BVerwG, 27.10.2010 - 8 KSt 13.10

    Nichterhebung von Kosten

    Damit ist der gleiche Streitgegenstand betroffen, wie er bereits der Gegenvorstellung zu Grunde lag, über die mit Beschlüssen vom 12. Februar 2010 ( 8 KSt 13.09 ) und vom 29. April 2010 ( 8 B 26.10 - Anhörungsrüge dazu) entschieden wurde.
  • BVerwG, 25.06.2010 - 8 KSt 4.10

    Ansatz der Gerichtskosten im Falle von Einwendungen bzgl. des Kostenschuldners …

    Die Klägerin begehrt bei sachgemäßer Auslegung die Änderung der Kostentragungspflicht in dem Beschluss vom 29. April 2010 (BVerwG 8 B 26.10 ), mit dem ihre Anhörungsrüge gegen den Beschluss vom 12. Februar 2010 - BVerwG 8 KSt 13.09 - zurückgewiesen wurde.
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