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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 13.08.1999 - 8 L 1078/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,19462
OVG Niedersachsen, 13.08.1999 - 8 L 1078/99 (https://dejure.org/1999,19462)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.08.1999 - 8 L 1078/99 (https://dejure.org/1999,19462)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. August 1999 - 8 L 1078/99 (https://dejure.org/1999,19462)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 13.02.1964 - 1 BvL 17/61

    Mehrbetrieb Apotheken

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.08.1999 - 8 L 1078/99
    Die Aufgabenstellung des Apothekers, die Bevölkerung mit Arzneimitteln zu versorgen, wird als Dienst höherer Art im öffentlichen Interesse qualifiziert, hinter dem das Gewinnstreben, das sonst für die gewerbliche Wirtschaft maßgebend ist, zurückzutreten hat (BVerfGE 17, 232/239 f).

    Der Apotheker wird daher nach allgemeiner Ansicht als Istkaufmann im Sinne des § 1 Abs. 1 HGB angesehen, da er mit dem selbständigen Betreiben seiner Apotheke ein Handelsgewerbe nach § 1 Abs. 2 HGB betreibt (BVerfGE 5, 25/29; 17, 232/239).

    Somit ist das Betreiben einer Apotheke Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr im Sinne des traditionellen Gewerbebegriffs (BVerfGE 5, 25/29; 17, 232/239).

    Der selbständige Apotheker vereinigt in seiner Person sowohl die Verantwortung für die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe aufgrund seiner besonderen beruflichen Befähigung als auch die privatwirtschaftliche Funktion des Inhabers eines kaufmännischen Gewerbebetriebs (BVerfGE 17, 232/238).

  • BVerfG, 30.05.1956 - 1 BvF 3/53

    Apothekenerrichtung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.08.1999 - 8 L 1078/99
    Der Apotheker wird daher nach allgemeiner Ansicht als Istkaufmann im Sinne des § 1 Abs. 1 HGB angesehen, da er mit dem selbständigen Betreiben seiner Apotheke ein Handelsgewerbe nach § 1 Abs. 2 HGB betreibt (BVerfGE 5, 25/29; 17, 232/239).

    Somit ist das Betreiben einer Apotheke Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr im Sinne des traditionellen Gewerbebegriffs (BVerfGE 5, 25/29; 17, 232/239).

    Der gewerbliche Charakter wird nicht dadurch berührt, dass der Apothekenbetrieb hauptsächlich durch die Arzneimittelversorgung dem Gesundheitswesen dient (BVerfGE 5, 25/29).

    Im Gegensatz zum Arzt, der persönliche Dienstleistungen höherer Art anbietet und damit einen nicht gewerblichen freien Beruf ausübt, ist für den Apotheker die selbständige Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr maßgeblich (BVerfGE 5, 25/30).

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.08.1999 - 8 L 1078/99
    Dieser Grund entfällt nur dann, wenn der Gewerbetreibende trotz seiner Schulden Zahlungswilligkeit beweist und nach einem sinnvollen und erfolgversprechenden Sanierungskonzept arbeitet (BVerwGE 65, 1/4).
  • BGH, 20.01.1983 - I ZR 13/81

    Kaufmannseigenschaft eines Apothekers

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.08.1999 - 8 L 1078/99
    Der Apothekenbetrieb ist ein auf Dauer und auf Gewinnerzielung angelegter Gewerbebetrieb, der die Anschaffung und Weiterveräußerung von Waren ohne Unterschied, ob diese unverändert oder nach einer Bearbeitung bzw. Verarbeitung weiterveräußert werden, zum Gegenstand hat (BGH, Urt. v. 20.10.1983, NJW 1983, 2085).
  • BVerwG, 18.07.1968 - I C 52.67

    Rücknahme einer Apothekenbetriebserlaubnis wegen Fehlens der erforderlichen …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.08.1999 - 8 L 1078/99
    Dabei kann dahinstehen, ob eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass bei Anfechtungsklagen auf den Zeitpunkt der letzten verwaltungsbehördlichen Entscheidung abzustellen ist, dann eingreift, wenn die dem Betroffenen entzogene Rechtsposition ihm auf Antrag sofort wieder eingeräumt werden müsste (so BVerwG, Urt. v. 18.7.1968 - 1 C 52.67 -, Buchholz 418.20, Grundsätzliches Nr. 10).
  • VG Würzburg, 18.03.2026 - W 6 K 25.1407

    Widerruf der Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke, Unzuverlässigkeit, bejaht, …

    Rn. 31 Ein Apothekenbetrieb stellt einen auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte Gewerbebetrieb dar und deren Inhaber/in als Ist-Kaufmann im Sinne von § 1 HGB ein Gewerbe betreibt, für welches er oder sie - hier nicht streitiger - besonderer Qualifikationen bedarf (…vgl. BVerwG, B.v. 14.11.2001 - 6 B 60.01 - juris Rn. 8; NdsOVG, U.v. 13.8.1999 - 8 L 1078/99 - juris Rn. 6;… sowie schon: BVerfG, U.v. 30.5.1956 - 1 BvF 3/53 - juris Rn. 13 f.).
  • VG München, 18.05.2010 - M 16 K 10.1539

    Widerruf der Apothekenbetriebserlaubnis wegen Steuerschulden

    Rn. 24 Die Beklagte hat zu Recht die von der Rechtsprechung für das Gewerberecht entwickelten Grundsätze der Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden auf die Zuverlässigkeit eines Inhabers und Betreibers einer Apotheke übertragen, denn der Apotheker als Angehöriger eines freien Berufs i.S.v. § 6 Abs. 1 GewO (…vgl. Landmann/ Rohmer, Gewerbeordnung, Rn. 5 ff. zu § 6) betreibt mit der eigenen Apotheke als Ist- Kaufmann auch ein Gewerbe (BVerfG v. 12.2. 1964, BVerfGE 17, 232, 239; Nds. OVG v. 13.8. 1999, Az. 8 L 1078/99 -juris- m.w.N.), für das er freilich besonderer - hier nicht streitiger- Qualifikationen bedarf.
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