Rechtsprechung
| VG Gießen, 04.04.2011 - 8 L 220/11.GI |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
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- Justiz Hessen
§ 33c GewO, § 1 SpielV, § 3 SpielV, § 123 VwGO
Geeignetheitsbescheinigung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geeignetheitsbescheinigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- VG Gießen, 18.08.2010 - 8 K 4083/09
Widerruf einer Geeignetheitsbescheinigung
Auszug aus VG Gießen, 04.04.2011 - 8 L 220/11
Sinn und Zweck dieser Norm ist es, das Glücksspiel nur an Orten zuzulassen, an denen das Spielen den Hauptzweck darstellt und die deshalb besonderen Zulässigkeitsanforderungen unterliegen, sowie an Orten, an denen die Zulassung einer begrenzten Anzahl von Geldspielautomaten unter Wahrung des Jugendschutzes aus anderen Gründen vertretbar erscheint (vgl. VG Gießen, B. v. 15.08.2008 - 8 L 1472/08 -, GewArch 2008, 448, 449 und das die Beteiligten betr. U. v. 18.08.2010 - 8 K 4083/09.GI -, GewArch 2010, 452, 453 jew. m. w. N.;… ferner Hahn in: Friauf, GewO, Stand: Feb. 2010, Rdnr. 6 zu Anh. 1 zu § 33c bis 33i, § 1 SpielV).Geht es dabei - wie im vorliegenden Fall - darum, dass Gaststätte und Spielhalle nebeneinanderliegen und nur durch eine Türe getrennt sind, stellt sich das Problem nach der hinreichenden Abgrenzung dahingehend, ob es einem durchschnittlichen Spielhallenbesucher möglich ist, sich von einem Geldspielgerät dieser Spielhalle zu einem Spielapparat der nächsten Gaststätte oder einer weiteren Spielhalle zu begeben bzw., ob ein solches "Wandern" von einem Geldspielgerät zum nächsten auch durch verschiedene Gaststätten/Spielhallen hindurch ohne formelles Verlassen einer der Gaststätten/Spielhallen möglich ist (vgl. VG Gießen, U. v. 18.08.2010 - 8 K 4083/09.GI -, GewArch 2010, 452, 453 m.w.N.).
- VG Gießen, 15.08.2008 - 8 L 1472/08
Geldspielgeräte im Verkaufsraum einer Tankstelle
Auszug aus VG Gießen, 04.04.2011 - 8 L 220/11
Sinn und Zweck dieser Norm ist es, das Glücksspiel nur an Orten zuzulassen, an denen das Spielen den Hauptzweck darstellt und die deshalb besonderen Zulässigkeitsanforderungen unterliegen, sowie an Orten, an denen die Zulassung einer begrenzten Anzahl von Geldspielautomaten unter Wahrung des Jugendschutzes aus anderen Gründen vertretbar erscheint (vgl. VG Gießen, B. v. 15.08.2008 - 8 L 1472/08 -, GewArch 2008, 448, 449 und das die Beteiligten betr. U. v. 18.08.2010 - 8 K 4083/09.GI -, GewArch 2010, 452, 453 jew. m. w. N.;… ferner Hahn in: Friauf, GewO, Stand: Feb. 2010, Rdnr. 6 zu Anh. 1 zu § 33c bis 33i, § 1 SpielV). - VG Gießen, 15.11.2010 - 8 L 2163/10
Rücknahme einer Geeignetheitsbescheinigung
Auszug aus VG Gießen, 04.04.2011 - 8 L 220/11
Rn. 9 Bei der Frage, ob ein zulässiger Aufstellungsort vorliegt, ist auf eine natürliche Betrachtungsweise abzustellen (vgl. VG Gießen, B. v. 15.11.2010 - 8 L 2163/10.GI -, juris, Rdnr. 23).
- VG Gießen, 21.05.2013 - 8 L 223/13
Geeignetheitsbescheinigung für Geldspielgeräte
(Fortführung der Kammerrechtsprechung, B. v. 04.04.2011, GewArch 2011, 355=juris).Von diesen Grundsätzen ist die beschließende Kammer bereits in einem früheren Verfahren ausgegangen, das ebenfalls den Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel betraf, eine Geeignetheitsbescheinigung zu erteilen (B.v. 04.04.2011 - 8 L 220/11.GI -, juris, Rdnr.5 ff., insoweit in GewArch 2011, 355 nicht abgedruckt;… ebenso VG Gelsenkirchen, B.v. 14.09.2011 - 7 L 748/11 -, juris, Rdnr. 5 ff.).
Sinn und Zweck dieser Norm ist es, das Glücksspiel nur an Orten zuzulassen, an denen das Spielen den Hauptzweck darstellt und die deshalb besonderen Zulässigkeitsanforderungen unterliegen, sowie an Orten, an denen die Zulassung einer begrenzten Anzahl von Geldspielautomaten unter Wahrung des Jugendschutzes aus anderen Gründen vertretbar erscheint (vgl. VG Gießen, B. v. 15.08.2008 - 8 L 1472/08 -, GewArch 2008, 448, 449; U. v. 18.08.2010 - 8 K 4083/09.GI -, GewArch 2010, 452, 453 jew. m. w. N.; B.v. 04.04.2011, GewArch 2011, 355 = juris, Rdnr. 8;… ferner Hahn, in Friauf, GewO, Stand Feb.
Rn. 9 Bei der Frage, ob ein zulässiger Aufstellungsort vorliegt, ist nach ständiger Rechtsprechung der beschließenden Kammer auf eine natürliche Betrachtungsweise abzustellen (vgl. VG Gießen, B. v. 15.11.2010 - 8 L 2163/10.GI -, juris, Rdnr. 23
; B. v. 04.04.2011, GewArch 2011, 355 = juris, Rdnr. 9).Liegen Gaststätte und Spielhalle in einem Gebäude nebeneinander und nur durch eine Türe getrennt, stellt sich das Problem nach der hinreichenden Abgrenzung dahingehend, ob es einem durchschnittlichen Spielhallenbesucher möglich ist, sich von einem Geldspielgerät dieser Spielhalle zu einem Spielapparat der nächsten Gaststätte oder einer weiteren Spielhalle zu begeben, bzw. ob ein solches "Wandern" von einem Geldspielgerät zum nächsten auch durch verschiedene Gaststätten/Spielhallen hindurch ohne formelles Verlassen einer der Gaststätten/Spielhallen möglich ist (vgl. VG Gießen, U. v. 18.08.2010 - 8 K 4083/09.GI -, GewArch 2010, 452, 453 m.w.N.; B. v. 04.04.2011, a.a.O.).
- VG Darmstadt, 08.10.2013 - 7 L 646/13
Gewerberechtliche Anordnung
Die Erlaubnisregelung darf jedenfalls nicht dadurch unterlaufen werden, dass durch die Ausstattung faktisch miteinander verbundener Räumlichkeiten mit Geldspielgeräten die in § 3 Abs. 1 S. 1 SpielV normierte Höchstgrenze von Geldspielgeräten umgangen und ein spielhallenähnliches Konstrukt aufgebaut wird (vgl. VG Gießen, Urteil v. 18.08.2010 - 8 K 4083/09.GI -, Juris; Beschluss v. 04.04.2011, - 8 L 220/11.GI -, Juris). - VG Gießen, 11.07.2013 - 8 K 1277/12
Rücknahme einer Geeignetheitsbescheinigung
Für die entsprechende Beurteilung ist auf eine natürliche Betrachtungsweise abzustellen (vgl. VG Gießen, B. v. 04.04.2011 - 8 L 220/11.GI -, juris, Rdnr. 9;… B. v. 15.11.2010 - 8 L 2163/10.GI -, juris, Rdnr. 23).
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