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Rechtsprechung
   VG Gießen, 23.11.2010 - 8 L 3654/10.GI   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,29218
VG Gießen, 23.11.2010 - 8 L 3654/10.GI (https://dejure.org/2010,29218)
VG Gießen, Entscheidung vom 23.11.2010 - 8 L 3654/10.GI (https://dejure.org/2010,29218)
VG Gießen, Entscheidung vom 23. November 2010 - 8 L 3654/10.GI (https://dejure.org/2010,29218)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 15 Abs 2 GewO, § 33c Abs 3 S 1 GewO, § 1 Abs 1 SpielV, § 48 VwVfG, § 49 VwVfG
    Aufhebung einer Geeignetheitsbestätigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung einer Geeignetheitsbestätigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • VG Gießen, 18.08.2010 - 8 K 4083/09

    Widerruf einer Geeignetheitsbescheinigung

    Auszug aus VG Gießen, 23.11.2010 - 8 L 3654/10
    Die Behörde kann bei der Aufhebung einer sog. Geeignetheitsbestätigung, mit der die Geeignetheit des Aufstellungsortes - hier als Schank- und Speisewirtschaft - behördlich bestätigt wird, die Frage der Rechtswidrigkeit dahinstehen lassen und einen Widerruf verfügen, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen (Ergänzung zu VG Gießen, B. v. 15.08.2008 - 8 L 1472/08.GI -, GewArch 2008, 448 ff.; B. v. 15.11.2010 - 8 L 2163/10.GI-; U. v. 18.08.2010 - 8 K 4083/09.GI -, GewArch 2010, 452f.).

    Denn bei der Frage, ob ein zulässiger Aufstellungsort vorliegt, ist auf eine natürliche Betrachtungsweise abzustellen (vgl. VG Gießen, U. v. 18.08.2010 - 8 K 4083/09.GI - GewArch 2010, 452, 453).

  • VG Gießen, 15.08.2008 - 8 L 1472/08

    Geldspielgeräte im Verkaufsraum einer Tankstelle

    Auszug aus VG Gießen, 23.11.2010 - 8 L 3654/10
    Die Behörde kann bei der Aufhebung einer sog. Geeignetheitsbestätigung, mit der die Geeignetheit des Aufstellungsortes - hier als Schank- und Speisewirtschaft - behördlich bestätigt wird, die Frage der Rechtswidrigkeit dahinstehen lassen und einen Widerruf verfügen, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen (Ergänzung zu VG Gießen, B. v. 15.08.2008 - 8 L 1472/08.GI -, GewArch 2008, 448 ff.; B. v. 15.11.2010 - 8 L 2163/10.GI-; U. v. 18.08.2010 - 8 K 4083/09.GI -, GewArch 2010, 452f.).

    Erforderlich ist insoweit jedoch immer, dass der Aufstellungsort durch die Verabreichung von Getränken oder zubereiteten Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle geprägt sein muss und nicht überwiegend einem anderen Zweck zu dienen bestimmt ist (ausführlich hierzu VG Gießen, B. v. 15.08.2008 - 8 L 1472/08.GI -, GewArch 2008, 448, 449).

  • BVerwG, 18.03.1991 - 1 B 30.91

    Gewerberecht: Begriff der Schank- oder Speisewirtschaften i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. …

    Auszug aus VG Gießen, 23.11.2010 - 8 L 3654/10
    Der Zulassung des Aufstellens von Geldspielgeräten in den in § 1 SpielV aufgeführten Räumlichkeiten liegt die Erwägung zugrunde, dass entweder - wie bei Spielhallen und Wettannahmestellen der konzessionierten Buchmacher - das Spielen den Hauptzweck der Örtlichkeit bildet und entsprechende Zulassungsvoraussetzungen hierfür zu beachten sind oder aber - wie in Gaststätten und Beherbergungsbetrieben - das Spielen nur Annex der im Vordergrund stehenden Bewirtungs- bzw. Beherbergungsleistung ist und Kinder und Jugendliche keinen oder nur eingeschränkten Zugang haben (vgl. BVerwG, B. v. 28.03.1991 - 1 B 30.91 -, GewArch 1991, 225, 226).
  • VG Gießen, 15.11.2010 - 8 L 2163/10

    Rücknahme einer Geeignetheitsbescheinigung

    Auszug aus VG Gießen, 23.11.2010 - 8 L 3654/10
    Die Behörde kann bei der Aufhebung einer sog. Geeignetheitsbestätigung, mit der die Geeignetheit des Aufstellungsortes - hier als Schank- und Speisewirtschaft - behördlich bestätigt wird, die Frage der Rechtswidrigkeit dahinstehen lassen und einen Widerruf verfügen, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen (Ergänzung zu VG Gießen, B. v. 15.08.2008 - 8 L 1472/08.GI -, GewArch 2008, 448 ff.; B. v. 15.11.2010 - 8 L 2163/10.GI-; U. v. 18.08.2010 - 8 K 4083/09.GI -, GewArch 2010, 452f.).
  • VG Freiburg, 03.11.2017 - 5 K 8978/17

    Aufstellungsort für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit -Widerruf einer …

    zum Widerruf einer Geeignetheitsbestätigung nach § 33c Abs. 3 GewO OVG NRW, Beschl. v. 31.05.2016 - 4 B 1360/15 -, juris, m.w.N.; VG Gießen, Beschl. v. 23.11.2010 - 8 L 3654/10.GI -, juris).
  • VG München, 07.11.2019 - M 16 E 19.5140

    Reduzierung der Zahl der Geldspielgeräte in Gaststätten

    Ob § 15 Abs. 2 Satz 1 GewO, für dessen Vollzug die Antragsgegnerin zuständig ist (§ 37 Abs. 3 Satz 2 ZustV), soweit es den Vollzug des § 33c Abs. 3 GewO betrifft, einschlägige Rechtsgrundlage ist, um im Fall der Überschreitung der zulässigen Anzahl von Gewinnspielgeräten deren Aufstellung zu untersagen und die Beseitigung anzuordnen, muss dem Hauptsacheverfahren vorbehalten werden (…für die Anwendbarkeit von § 15 Abs. 2 GewO im Falle der Aufstellung von Geldspielgeräten ohne Geeignetheitsbestätigung vgl. VG Darmstadt, B.v. 8.10.2013 - 7 L 646/13.DA - juris Rn. 23; VG Gießen, B.v. 23.11.2010 - 8 L 3654/10.GI - juris Rn. 28; VG Köln, U.v. 21.8.2014 - 1 K 7340/13 - abrufbar unter NRWE - Rechtsprechungsdatenbank NRW); a.A. VG München, U.v. 28.6.2011 - M 16 K 11.1074 - juris Rn. 39).
  • VG München, 07.11.2019 - M 16 E 19.5138

    Streit um Aufstellung von Geldspielgeräten

    Ob § 15 Abs. 2 Satz 1 GewO, für dessen Vollzug die Antragsgegnerin zuständig ist (§ 37 Abs. 3 Satz 2 ZustV), soweit es den Vollzug des § 33c Abs. 3 GewO betrifft, einschlägige Rechtsgrundlage ist, um im Fall der Überschreitung der zulässigen Anzahl von Gewinnspielgeräten deren Aufstellung zu untersagen und die Beseitigung anzuordnen, muss dem Hauptsacheverfahren vorbehalten werden (…für die Anwendbarkeit von § 15 Abs. 2 GewO im Falle der Aufstellung von Geldspielgeräten ohne Geeignetheitsbestätigung vgl. VG Darmstadt, B.v. 8.10.2013 - 7 L 646/13.DA - juris Rn. 23; VG Gießen, B.v. 23.11.2010 - 8 L 3654/10.GI - juris Rn. 28; VG Köln, U.v. 21.8.2014 - 1 K 7340/13 - abrufbar unter NRWE - Rechtsprechungsdatenbank NRW); a.A. VG München, U.v. 28.6.2011 - M 16 K 11.1074 - juris Rn. 39).
  • VG Gießen, 17.07.2012 - 8 L 1178/12

    Widerruf/Rücknahme der Geeignetheitsbestätigung

    Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, kann die Behörde die sogenannte Geeignetheitsbestätigung, mit der die Geeignetheit des Aufstellungsortes behördlich bestätigt wird, durch Rücknahme bzw. Widerruf aufheben (vgl. VG Gießen, B. v. 23.11.2010 - 8 L 3654/10.GI -, GewArch 2011, 135).
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