Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 06.01.2003 - 8 L 4581/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Grabnutzungsgebühr; Wahlgrabstätte; Entstehen der Gebührenschuld
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 22.09.1999 - 1 A 5082/96
- OVG Niedersachsen, 06.01.2003 - 8 L 4581/99
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- OVG Niedersachsen, 25.09.2001 - 8 L 637/99
Bestattung; Entstehung; Friedhofsgebühr; Gebührenschuld; Grabnutzungsgebühr; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.01.2003 - 8 L 4581/99
In seinem Beschluss vom 25. September 2001 (- 8 L 637/99 -, Nds. VBl. 2002, 76 f.), dem das vom Kläger erwähnte Urteil des Verwaltungsgerichts Osnabrück vom 17. November 1998 zugrunde lag, hat der Senat im Hinblick auf das Entstehen von Grabnutzungsgebühren ausgeführt, dass nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 b NKAG in Verbindung mit § 38 AO Ansprüche aus einem Abgabenschuldverhältnis entstehen, sobald der Tatbestand verwirklicht wird, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.Zwar hat sich der Senat in seinem Beschluss vom 25. September 2001 (a.a.O.) mangels Entscheidungserheblichkeit nicht abschließend zu der Frage äußern müssen, ob bei entsprechender satzungsrechtlicher Regelung die Gebührenschuld mit dem Beginn der tatsächlichen Inanspruchnahme der Grabstätte für die gesamte Grabnutzungszeit entsteht; er hat gleichwohl aber angedeutet, dass eine solche Heranziehung zu Grabnutzungsgebühren bei entsprechender satzungsrechtlicher Absicherung wohl mit höherrangigem Recht im Einklang steht.
- OVG Niedersachsen, 20.03.1997 - 9 L 2554/95
Straßenreinigung; Gebührenschuld; Zeit der Entstehung; Halbseitige Reinigung; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.01.2003 - 8 L 4581/99
An dieser Auffassung ist für einen Fall wie den vorliegenden, in dem die Gebührensatzung eine ausdrückliche Regelung über das Entstehen der Gebührenschuld vor Ende des Erhebungszeitraums enthält, festzuhalten (vgl. dazu auch Nds. OVG, Beschl. v. 20.3.1997 - 9 L 2554/95 -, NVwZ-RR 1998, 135). - VG Osnabrück, 17.11.1998 - 1 A 97/98
Bemessung der Höhe der Gebühren für die Benutzung der städtischen Friedhöfe und …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.01.2003 - 8 L 4581/99
Entgegen der Auffassung des Klägers ist die Berufung nicht schon deshalb zuzulassen, weil die angefochtene Entscheidung von dem Urteil des Verwaltungsgerichts Osnabrück vom 17. November 1998 - 1 A 97/98 - abweicht. - OVG Niedersachsen, 22.04.1998 - 9 L 531/96
Kindergartengebühren; Entstehung (Gebühr); Kindergartengebühren; Staffelung …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.01.2003 - 8 L 4581/99
Hieraus kann indes nicht geschlossen werden, dass der Landesgesetzgeber in anderen Fällen "antizipierte" Gebühren hätte untersagen wollen (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 22.4.1998 - 9 L 531/96 -).
- OVG Niedersachsen, 09.02.2012 - 8 LA 112/11
Ablehnung der Annahme eines unmittelbaren zeitlichen Zusammenhangs zwischen …
Rn. 16 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und der Oberverwaltungsgerichte wird eine solche antizipierte Gebührenerhebung vielmehr grundsätzlich für zulässig gehalten (…vgl. für die Erhebung der Gebühren für die Nutzung einer Grabstelle im Zeitpunkt der Belegung dieser für die gesamte Nutzungszeit: Senatsbeschl. v. 8.10.2003 - 8 LA 144/03 -, juris Rn. 3; v. 6.1.2003 - 8 L 4581/99 -, juris Rn. 7 f.;… für die Erhebung der Gebühren für die Räumung einer Grabstelle nach Ablauf der Nutzungszeit im Zeitpunkt der erstmaligen Benutzung des Friedhofes: OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 31.10.2002 - 12 A 11270/02 -, NVwZ 2003, 1001 f.; Hessischer VGH, Beschl. v. 16.9.2004 - 5 N 1597/03 -, DÖV 2005, 208, 210;… für die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren für ein Kalenderjahr im Voraus: Hessischer VGH, Urt. v. 11.5.2011 - 5 A 3081/09 -, juris Rn. 28;… für die Erhebung von Kindergartengebühren für einen Monat im Voraus: Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 22.4.1998 - 9 L 531/96 -, juris Rn. 8). - OVG Niedersachsen, 08.10.2003 - 8 LA 144/03
Erhebung; Gebühr; Gebührensatzung; Grabnutzungsgebühr; Grabstelle; rechtliches …
Dem steht nicht entgegen, dass die Gebührenschuld bereits mit dem Beginn der tatsächlichen Inanspruchnahme der Grabstelle für die gesamte Grabnutzungszeit entsteht, wenn die Gebührensatzung eine dahingehende ausdrückliche Regelung enthält (Senatsbeschl. v. 6.1.2003 - 8 L 4581/99 -).
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