Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 26.02.1997 - 8 L 4716/95 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 26.02.1997 - 8 L 4716/95
- BVerwG, 04.06.1997 - 1 B 109.97
Wird zitiert von ... (5)
- OVG Niedersachsen, 13.10.2011 - 8 ME 173/11
Zulässigkeit eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer künftig …
Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urt. v. 26.2.1997 - 8 L 4716/95 -, m.w.N.) sind allerdings auch ohne ausdrückliche Regelung in der Satzung eines berufsständischen Versorgungswerks ergänzend allgemeine Regelungen zur Stundung, zur Niederschlagung und zum Erlass von Beiträgen anzuwenden. - OVG Niedersachsen, 27.04.2007 - 8 LA 29/07
Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einem monatlichen Mindestbeitrag zu einem …
Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urt. v. 26.2.1997 - 8 L 4716/95 - unter Bezugnahme auf den Senatsbeschl. v. 15.12.1994 - 8 M 3416/94 - NdsVBl 1995, 137 = DÖV 1995, 650, und BVerwG, Urt. v. 29.1.1991, a. a. O.) sind auch ohne ausdrückliche Regelung in der Satzung eines berufsständischen Versorgungswerks ergänzend allgemeine Regelungen zur Stundung, zur Niederschlagung und zum Erlass von Beiträgen anzuwenden. - OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 8 LA 2/06
Anspruch auf Befreiung von der Mitgliedschaft in einem berufsständischen …
Ist - was auch von dem Kläger anerkannt wird - seine Einbeziehung in ein berufsständisches Versorgungswerk grundsätzlich zulässig, so steht dem Normgeber bei der Regelung der von dem Kläger geltend gemachten Befreiungstatbestände ein besonders weiter Spielraum zu, dessen Grenzen erst bei willkürlicher Diskriminierung oder Privilegierung erreicht sind (…BVerwG, Urt. v. 23.1.2002 - 6 C 9/01 -, NJW 2002, 2193 ff.; Senatsbeschl. v. 7.2.2006 - 8 LA 118/05 - und sowie Senatsurteile v. 26.2.1997 - 8 L 4716/95 - und v. 26.3.1990, a. a. O, jeweils m. w. N.). - OVG Niedersachsen, 18.06.2015 - 8 LA 86/15
Berufsständische Versorgung; betriebliches Darlehen; Einkünfte; Einkünfte aus …
Zwar hat der Senat im Zusammenhang mit der verfassungsrechtlichen Vereinbarkeit von Satzungsbestimmungen eines berufsständischen Versorgungswerkes über die Erhebung eines Mindestbeitrags entschieden, dass auch ohne ausdrückliche Regelung in der Satzung ergänzend allgemeine Regelungen zur Stundung, zur Niederschlagung und zum Erlass von Beiträgen anzuwenden sind, wobei er zuletzt offen gelassen hat, ob sich die Voraussetzungen für einen solchen Beitragserlass wegen einer besonderen Härte aus dem für die gesetzliche Sozialversicherung geltenden § 76 Abs. 2 Nr. 3 SGB IV (vgl. Senatsurt. v. 26.2.1997 - 8 L 4716/95 -, V.n.b.) oder aus § 105 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 LHO ergeben (…vgl. Senatsbeschl. v. 13.10.2011 - 8 ME 173/11 -, juris Rn. 15). - OVG Niedersachsen, 29.10.2014 - 8 ME 120/14
Berücksichtigung eines möglichen Erlasses der Beitragsschuld bei der Frage der …
Zwar hat der Senat im Zusammenhang mit der verfassungsrechtlichen Vereinbarkeit von Satzungsbestimmungen eines berufsständischen Versorgungswerkes über die Erhebung eines Mindestbeitrags entschieden, dass auch ohne ausdrückliche Regelung in der Satzung ergänzend allgemeine Regelungen zur Stundung, zur Niederschlagung und zum Erlass von Beiträgen anzuwenden sind, wobei er zuletzt offen gelassen hat, ob sich die Voraussetzungen für einen solchen Beitragserlass wegen einer besonderen Härte aus dem für die gesetzliche Sozialversicherung geltenden § 76 Abs. 2 Nr. 3 SGB IV, wie er in seinem Urteil vom 26. Februar 1997 - 8 L 4716/95 - angenommen hat, oder aus § 105 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 LHO ergeben (…Senatsbeschl. v. 13.10.2011, a.a.O.).
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