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Rechtsprechung
   VG Potsdam, 25.04.2008 - 8 L 75/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,45284
VG Potsdam, 25.04.2008 - 8 L 75/08 (https://dejure.org/2008,45284)
VG Potsdam, Entscheidung vom 25.04.2008 - 8 L 75/08 (https://dejure.org/2008,45284)
VG Potsdam, Entscheidung vom 25. April 2008 - 8 L 75/08 (https://dejure.org/2008,45284)
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.04.2003 - VIII ZR 279/02

    Zustandekommen eines Wasserversorgungsvertrages; Festsetzung des …

    Auszug aus VG Potsdam, 25.04.2008 - 8 L 75/08
    Die Rechtslage entspricht damit der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVB-WasserV), wonach eine Anschluss- und Versorgungspflicht bezüglich der Wasserversorgung grundsätzlich nur gegenüber dem Grundstückseigentümer besteht (so ausdrücklich BGH, NJW 2003, S. 3131, 3132).
  • BVerwG, 23.09.1988 - 7 B 150.88

    Revisionsverfahren - Dispensierung - Begründungszwang bei Zurückweisung von …

    Auszug aus VG Potsdam, 25.04.2008 - 8 L 75/08
    Hinzu kommt, dass der Hauptantrag unstatthaft ist (hierzu sogleich), so dass eine Beiladung sich als unnötige ? darstellte (vgl. BVerwG, NVwZ-RR 1989, 109).
  • VG Potsdam, 09.03.2023 - 8 L 132/23
    - noch nicht anhängigen - Hauptsacheverfahren wäre die Antragstellerin darauf verwiesen, sich gegen die Einstellung der Wasserversorgung als Realakt (vgl. OVG Münster…, Urteil vom 5. Februar 1992 - 22 A 1832/90 -, juris Rn. 3; VG Magdeburg…, Beschluss vom 13. November 2014 - 9 B 415/14 -, juris Rn. 5; offen gelassen in VGH Mannheim…, Beschluss vom 4. November 2014 - 2 S 1926/14 -, juris Rn. 3 f.; dem dort zitierten Beschluss der Kammer vom 25. April 2008 - 8 L 75/08 -, juris Rn. 8, lag ein Fall zugrunde, in dem die Einstellung der Trinkwasserversorgung durch Verwaltungsakt verfügt wurde) mit einer allgemeinen Leistungsklage in Form der Unterlassungsklage zur Wehr zu setzen.

    Sofern Grundstücksnutzer, die nicht Eigentümer oder dinglich Berechtigte sind, unter keinem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt einen Trinkwasserversorgungsanspruch gegen den Grundstückseigentümer haben, ist nicht ersichtlich, warum ein Versorgungsunternehmen sie auf dem betreffenden Grundstück mit Trinkwasser versorgen müsste; vielmehr ist den Betreffenden zuzumuten, die Dinge mit dem Eigentümer zu klären (OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 9. Februar 2011 - OVG 9 S 78.10 -, juris Rn. 4 f.; VG Frankfurt (Oder)…, Beschluss vom 4. Dezember 2009 - 5 L 264/09 -, juris Rn. 9; vgl. auch VG Potsdam, Beschluss vom 29. April 2022 - VG 8 L 125/22 - (n.v.) und vom 25. April 2008, - 8 L 75/08 -, juris Rn. 17).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.2014 - 2 S 1926/14

    Verwaltungsaktscharakter der Ankündigung der Einstellung der Versorgung mit …

    In etlichen Entscheidungen wird ausdrücklich oder schlüssig von einem Verwaltungsakt ausgegangen (vgl. z.B. VG Freiburg, Beschluss vom 20.07.2012 - 2 K 990/12 - VG Dresden, Urteil vom 17.04.2012 - 2 K 816/10; VG Potsdam, Beschluss vom 25.04.2008 - 8 L 75/08 - VG München, Urteil vom 17.03.2005 - M 10 K 04.5476 und Beschluss vom 22.06.2012 - M 10 S 12.2869 - jeweils juris).
  • VG Potsdam, 27.10.2021 - 8 L 674/21
    - noch nicht anhängigen - Hauptsacheverfahren wäre der Antragsteller darauf verwiesen, sich gegen die drohende Einstellung der Wasserversorgung als Realakt (vgl. OVG Münster…, Urteil vom 5. Februar 1992 - 22 A 1832/90 -, juris Rn. 3; VG Magdeburg…, Beschluss vom 13. November 2014 - 9 B 415/14 -, juris Rn. 5; offen gelassen in VGH Mannheim…, Beschluss vom 4. November 2014 - 2 S 1926/14 -, juris Rn. 3 f.; dem dort zitierten Beschluss der Kammer vom 25. April 2008 - 8 L 75/08 -, juris Rn. 8, lag ein Fall zugrunde, in dem die Einstellung der Trinkwasserversorgung durch Verwaltungsakt verfügt wurde) mit einer allgemeinen Leistungsklage in Form der Unterlassungsklage zur Wehr zu setzen.
  • VG Potsdam, 06.07.2026 - 8 K 3146/25

    Androhung, Anfechtungsklage, Annexantrag, Anspruch, Ausschluss, Aussicht, …

    Anders als bei der einen Realakt darstellenden Einstellung der Trinkwasserversorgung handelt es sich bei einer Androhung der Einstellung der Wasserversorgung, die - wie vorliegend - rechtsförmlich verfügt und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen wird, um einen Verwaltungsakt i.S.d. § 35 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetztes (VwVfG) (so bereits VG Potsdam, Beschluss vom 25. April 2008 - 8 L 75/08 - juris Rn. 8).
  • VG Potsdam, 02.04.2026 - 8 L 97/26

    Androhung, Anspruch, Aussicht, Eilantrag, Einstellung, Einwand, Erfüllung, …

    Denn - anders als bei der einen Realakt darstellenden Einstellung der Trinkwasserversorgung - handelt es sich bei einer Androhung der Einstellung der Wasserversorgung, die - wie vorliegend - rechtsförmlich verfügt und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehenen wird, um einen Verwaltungsakt i.S.d. § 35 Satz 1 VwVfG (so bereits VG Potsdam, Beschluss vom 25. April 2008 - 8 L 75/08 - juris Rn. 8).
  • VG Potsdam, 29.04.2022 - 8 L 125/22
    Sofern Grundstücksnutzer, die nicht Eigentümer oder dinglich Berechtigte sind, unter keinem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt einen Trinkwasserversorgungsanspruch gegen den Grundstückseigentümer haben, ist nicht ersichtlich, warum ein Versorgungsunternehmen sie auf dem betreffenden Grundstück mit Trinkwasser versorgen müsste; vielmehr ist den Betreffenden zuzumuten, die Dinge mit dem Eigentümer zu klären (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 9. Februar 2011 - OVG 9 S 78.10 -, juris Rn. 4; vgl. auch VG Potsdam, Beschluss vom 25. April 2008, 8 L 75/08 -, juris Rn. 17).
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