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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 06.09.2002 - 8 LA 105/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,15069
OVG Niedersachsen, 06.09.2002 - 8 LA 105/02 (https://dejure.org/2002,15069)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.09.2002 - 8 LA 105/02 (https://dejure.org/2002,15069)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. September 2002 - 8 LA 105/02 (https://dejure.org/2002,15069)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Berufsunfähigkeitsrente wegen Berufsunfähigkeit eines Zahnarzts

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 13 Abs 1 ASO; § 13 Abs 2 ASO; § 291 Abs 1 BGB
    Berufsunfähigkeit; Berufsunfähigkeitsrente; Existenzsicherung; Prozesszinsen; zahnärztliche Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 26.03.1999 - 8 L 3080/96

    Begriff der "dauernden" Berufsunfähigkeit eines; Alterssicherung; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.09.2002 - 8 LA 105/02
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass der in dieser Bestimmung verwandte Begriff der zahnärztlichen Tätigkeit nicht nur eine Erwerbstätigkeit in Gestalt der zahnärztlichen Arbeit am Behandlungsstuhl umfasst, sondern sich auch auf andere Erwerbstätigkeiten erstreckt, für die die durch das Studium der Zahnmedizin erworbenen und in der zahnärztlichen Prüfung nachgewiesenen Kenntnisse und Fähigkeiten erforderlich sind (Senatsurt. v. 26.3.1999 - 8 L 3080/96 - m.w.N.).

    Daher umfasst die zahnärztliche Tätigkeit auch die nicht kurative Tätigkeit eines Zahnarztes im öffentlichen Gesundheitswesen, bei gesetzlichen oder privaten Krankenkassen und den dazu gehörigen Verbänden und Organisationen sowie in Forschung und Lehre an einer Hochschule (Senatsurt. v. 26.3.1999, a.a.O.).

    Der Senat hat des weiteren entschieden, dass der Zahnarzt eine zahnärztliche Tätigkeit nicht nachhaltig im Sinne des § 13 Abs. 2 Satz 1 ASO ausüben kann, wenn es ihm nicht möglich ist, einer kontinuierlichen zahnärztlichen Tätigkeit nachzugehen, die seine Existenz sichert (Senatsurt. v. 26.3.1999, a.a.O.; Senatsurt. v. 16.3.1998 - 8 L 5187/96 -).

    Das ist regelmäßig der Fall, wenn er nicht in der Lage ist, sich kontinuierlich in einen festen und geplanten Arbeitsablauf einzubinden und eine existenzsichernde Erwerbstätigkeit in berechenbarer Weise auszuüben (Senatsurt. v. 26.3.1999, a.a.O.).

  • BVerwG, 28.05.1998 - 2 C 28.97

    Prozeßzinsen für rückständige Versorgungsbezüge;; - , bei eindeutig bestimmter …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.09.2002 - 8 LA 105/02
    Vielmehr besteht auch dann ein Anspruch auf Prozesszinsen, wenn der Beklagte zum Erlass eines Verwaltungsakts, der die Zahlungspflicht unmittelbar auslöst, verpflichtet worden ist und der Geldbetrag rechnerisch unzweifelhaft ermittelt werden kann (BVerwG, Urt. v. 28.5.1998 - 2 C 28/97 - NJW 1998 S. 3386, m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 20.04.1995 - 8 L 6642/93

    Zahnärztliche Tätigkeit; Arbeit im Behandlungsstuhl; Kurative Tätigkeit; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.09.2002 - 8 LA 105/02
    Soweit die Beklagte auf eine fachschriftstellerische Tätigkeit am eigenen Schreibtisch hinweist, übersieht sie, dass ein Zahnarzt, der fast ein Jahrzehnt als praktizierender Zahnarzt tätig gewesen ist und sich danach mehr als zehn Jahre lang zahnärztlich nicht betätigt hat, auf eine derartige Tätigkeit nicht verwiesen werden darf (vgl. Senatsurt. v. 20.4.1995 - 8 L 6642/93 - Senatsurt. v. 25.1.1991 - 8 L 7/89 -).
  • OVG Niedersachsen, 16.03.1998 - 8 L 5187/96

    Berufsunfähigkeitsrente für einen Zahnarzt; Berufsunfähigskeitsrente; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.09.2002 - 8 LA 105/02
    Der Senat hat des weiteren entschieden, dass der Zahnarzt eine zahnärztliche Tätigkeit nicht nachhaltig im Sinne des § 13 Abs. 2 Satz 1 ASO ausüben kann, wenn es ihm nicht möglich ist, einer kontinuierlichen zahnärztlichen Tätigkeit nachzugehen, die seine Existenz sichert (…Senatsurt. v. 26.3.1999, a.a.O.; Senatsurt. v. 16.3.1998 - 8 L 5187/96 -).
  • OVG Niedersachsen, 22.09.2026 - 8 LB 80/25

    Witwerrente; Berufsfähigkeit; Berufsunfähigkeit; Berufsunfähigkeitsrente; …

    Dabei kommen - bei bestehenden Leistungseinschränkungen - als "ärztliche" (oder "zahnärztliche") Verweisungs- bzw. Ausweichtätigkeiten nur solche in Betracht, für die die Kenntnisse und Fähigkeiten, welche durch das Studium der Medizin erworben und in den entsprechenden Prüfungen nachgewiesen wurden, beruflich erforderlich sind (Nds. OVG…, Urteil vom 16.3.1998 - 8 L 1233/97 -, juris Rn. 6 [zur zahnärztlichen Verweisungstätigkeit]; Beschluss vom 6.9.2022 - 8 LA 105/02 -, juris Rn. 4 [zur zahnärztlichen Verweisungstätigkeit]; Beschluss vom 28.4.2026 - 8 LA 67/25 -, BA, S. 14 [zur ärztlichen Verweisungstätigkeit];… Urteil vom 27.5.2026 - 8 LB 64/24 -, juris Rn. 76 [zur zahnärztlichen Verweisungstätigkeit]), d. h. in erster Linie Tätigkeiten, die kraft staatlicher Reglementierung eine Approbation oder Berufserlaubnis voraussetzen (Nds. OVG…, Urteil vom 16.3.1998 - 8 L 1233/97 -, juris Rn. 7 [zur zahnärztlichen Verweisungstätigkeit];… Urteil vom 26.4.2007 - 8 LB 212/05 -, juris Rn. 5 [zur ärztlichen Verweisungstätigkeit]; Beschluss vom 28.4.2026 - 8 LA 67/25 -, BA, S. 14 [zur ärztlichen Verweisungstätigkeit]).

    Was den maßgeblichen bzw. "am Markt" nutzbaren Umfang eines etwaigen Restleistungsvermögens betrifft, hat der erkennende Senat weiter entschieden, dass das betreffende ärztliche bzw. zahnärztliche Mitglied die ärztliche bzw. zahnärztliche Tätigkeit im o. g. Sinne so ausüben können muss, dass es ihm möglich ist, damit ein Einkommen zu erzielen, welches sein Existenzminimum sichert (Nds. OVG, Beschluss vom 6.9.2002 - 8 LA 105/02 -, juris Rn. 4 [zur zahnärztlichen Tätigkeit];… Urteil vom 26.4.2007 - 8 LB 212/05 -, juris Rn. 36 [zur ärztlichen Tätigkeit]; Beschluss vom 28.4.2026 - 8 LA 67/25 -, BA, S. 14f. [zur ärztlichen Tätigkeit];… Urteil vom 27.5.2026 - 8 LB 64/24 -, juris Rn. 77 [zur zahnärztlichen Tätigkeit]).

    Ein existenzsicherndes Einkommen kann aber beispielsweise auch dann nicht (mehr) erzielt werden, wenn der Betreffende nicht (mehr) in der Lage ist, sich kontinuierlich in einen festen und geplanten Arbeitsablauf einzubinden und damit in berechenbarer Weise tätig zu werden (Nds. OVG, Beschluss vom 6.9.2002 - 8 LA 105/02 -, juris Rn. 4;… Beschluss vom 9.11.2005 - 8 LA 91/05 -, juris Rn. 4;… Urteil vom 27.5.2026 - 8 LB 64/24 -, juris Rn. 77), etwa, weil er die Arbeit aufgrund von Schwindelanfällen häufig und zu nicht vorhersehbaren Zeitpunkten abbrechen muss (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 6.9.2002 - 8 LA 105/02 -, juris Rn. 5), oder weil er bereits an beschwerdeärmeren Tagen nur etwa 30 Minuten lang fortlaufend tätig werden kann, ehe eine 15-minütige Pause benötigt wird, und mit diesem Arbeitsrhythmus der anstehende Arbeitsanfall nicht zu bewältigen ist (…vgl. Urteil vom 27.5.2026 - 8 LB 64/24 -, juris Rn. 89 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 27.05.2026 - 8 LB 64/24

    Berufsunfähigkeit; Berufsunfähigkeitsrente; Zahnarzt

    Der Begriff der "zahnärztlichen Tätigkeit" im Sinne der zahnärzteversorgungrechtlichen Bestimmungen zur Berufsunfähigkeitsrente umfasst somit nicht nur eine Erwerbstätigkeit in Gestalt der therapeutischen zahnärztlichen Tätigkeit "am Behandlungsstuhl", sondern erstreckt sich auch auf die nicht-kurative Tätigkeit eines Zahnarztes im öffentlichen Gesundheitswesen, bei gesetzlichen oder privaten Krankenkassen oder den dazugehörenden Verbänden und Organisationen sowie schließlich in Forschung und Lehre (Nds. OVG…, Urteil vom 16.3.1998 - 8 L 1233/97 -, juris Rn. 6, 8, Rn. 4; Beschluss vom 6.9.2002 - 8 LA 105/02 -, juris Rn. 4).

    Dabei kommen - bei bestehenden Leistungseinschränkungen - als "zahnärztliche" Verweisungs- bzw. Ausweichtätigkeiten nur solche in Betracht, für die die Kenntnisse und Fähigkeiten, welche durch das Studium der Zahnmedizin erworben und in der zahnärztlichen Prüfung nachgewiesen wurden, beruflich erforderlich sind (Nds. OVG…, Urteil vom 16.4.1998 - 8 L 122797 -, juris Rn. 6; Beschluss vom 6.9.2002 - 8 LA 105/02 -, juris Rn. 4), d. h. in erster Linie Tätigkeiten, die kraft staatlicher Reglementierung eine Approbation oder Berufserlaubnis voraussetzen (Nds. OVG…, Urteil vom 16.4.1998 - 8 L 122797 -, juris Rn. 7; ebenso Nds. OVG…, Urteil vom 26.4.2007 - 8 LB 212/05 -, juris Rn. 34 [zur ärztlichen Verweisungstätigkeit]); demgegenüber muss sich der Betreffende auf Tätigkeiten, für die zahnärztliche Kenntnisse und Fähigkeiten lediglich günstig oder förderlich sind, nicht verweisen lassen (Nds. OVG…, Urteil vom 16.4.1998 - 8 L 122797 -, juris Rn. 6; ebenso Nds. OVG…, Urteil vom 26.4.2007 - 8 LB 212/05 -, juris Rn. 34 [zur ärztlichen Verweisungstätigkeit]; Beschluss vom 28.4.2026 - 8 LA 67/25 - [zur ärztlichen Verweisungstätigkeit]), etwa auf eine Tätigkeit als Zahnarzthelferin o. ä.

    Was den maßgeblichen bzw. "am Markt" nutzbaren Umfang eines etwaigen Restleistungsvermögens betrifft, hat der erkennende Senat weiter entschieden, dass das betreffende zahnärztliche Mitglied die zahnärztliche Tätigkeit im o. g. Sinne nicht "nachhaltig" im Sinne der zahnärzteversorgungsrechtlichen Vorschriften ausüben kann, wenn es ihm nicht möglich ist, damit ein Einkommen zu erzielen, welches sein Existenzminimum sichert (Nds. OVG, Beschluss vom 6.9.2002 - 8 LA 105/02 -, juris Rn. 4; ebenso Nds. OVG…, Urteil vom 26.4.2007 - 8 LB 212/05 -, juris Rn. 36 [zur ärztlichen Tätigkeit]).

    Ein existenzsicherndes Einkommen kann aber beispielsweise auch dann nicht (mehr) erzielt werden, wenn der Betreffende nicht (mehr) in der Lage ist, sich kontinuierlich in einen festen und geplanten Arbeitsablauf einzubinden und damit in berechenbarer Weise tätig zu werden (Nds. OVG, Beschluss vom 6.9.2002 - 8 LA 105/02 -, juris Rn. 4;… Beschluss vom 9.11.2005 - 8 LA 91/05 -, juris Rn. 4), etwa, weil er die Arbeit aufgrund von Schwindelanfällen häufig und zu nicht vorhersehbaren Zeitpunkten abbrechen muss (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 6.9.2002 - 8 LA 105/02 - , juris Rn. 5).

  • OVG Niedersachsen, 29.09.2004 - 8 LB 172/02

    Anspruch auf Prozesszinsen; Rechtshängigkeit einer Geldschuld bei auf die …

    Diese Bestimmung ist im öffentlichen Recht entsprechend anwendbar, wenn das einschlägige Fachgesetz keine gegenteiligen Regelungen trifft (…vgl. BVerwG, Urt. v. 28.5.1998 - 2 C 28/97 - NJW 1998 S. 3368, m.w.N.;… Urt. v. 24.3.1999 - 8 C 27.97 - BVerwGE 108, 364 (368);… Urt. v. 8.11.1976 - III C 56.75 - BVerwGE 51, 287 (288);… Urt. v. 14.2.1962 - V C 11 u. 16.61 - BVerwGE 14, 1 (3); Senatsbeschl. v. 6.9.2002 - 8 LA 105/02 -).
  • VG Düsseldorf, 18.10.2006 - 20 K 4941/05

    Streit über die Erstattungsfähigkeit von Beiträgen zum juristischen …

    Rn. 112 BVerwG, Urteil vom 28.05.1998 - 2 C 28/97 - NJW 1998, 3386; OVG Lüneburg, Urteil vom 06.09.2002 - 8 LA 105/02 - Juris.
  • OVG Niedersachsen, 09.11.2005 - 8 LA 91/05

    Alterssicherung; Alterssicherungsordnung; Arbeitsmarkt; berufsständisches …

    Dies ist der Fall, wenn ein Mitglied des Beklagten krankheitsbedingt nicht (mehr) in der Lage ist, sich kontinuierlich in einen festen und geplanten Arbeitsablauf einzubinden und eine existenzsichernde ärztliche Erwerbstätigkeit in berechenbarer Weise auszuüben (vgl. Senatsbeschl. v. 6.9.2002 - 8 LA 105/02 - unter Bezug auf das Senatsurt. v. 26.3.1999 - 8 L 3080/96 -).
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