Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 28.11.2014 - 8 LA 150/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Grenzgesetz Mazedonien; Gruppenverfolgung; Mazedonien; Passgesetz Mazedonien; Roma; Strafgesetzbuch Mazedonien
- Informationsverbund Asyl und Migration
AsylVfG § 3, AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 1, AsylVfG § 71 Abs. 1 S. 1
Mazedonien, Roma, Gruppenverfolgung, Berufungszulassungsantrag, Grundsätzliche Bedeutung, Diskriminierung, Wiederaufnahme des Verfahrens, Asylfolgeantrag - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 12.09.2014 - 6 A 186/14
- OVG Niedersachsen, 28.11.2014 - 8 LA 150/14
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05
Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.11.2014 - 8 LA 150/14
Die Verfolgungshandlungen müssen vielmehr im Verfolgungszeitraum und Verfolgungsgebiet auf alle sich dort aufhaltenden Gruppenmitglieder zielen und sich in quantitativer und qualitativer Hinsicht so ausweiten, wiederholen und um sich greifen, dass daraus für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit entsteht (BVerwG, Urt. v. 18.7.2006 - BVerwG 1 C 15.05 -, BVerwGE 126, 243 = juris Rn. 20, Urt. v. 5.7.1994 - BVerwG 9 C 158.94 -, BVerwGE 96, 200 = juris Rn. 17 f. m.w.N.).In derartigen extremen Situationen bedarf es nicht erst der Feststellung einzelner Vernichtungs- oder Vertreibungsschläge, um die beachtliche Wahrscheinlichkeit drohender Verfolgungsmaßnahmen darzutun (BVerwG, Urt. v. 18.7.2006, a.a.O., Rn. 20, Urt. v. 5.7.1994, a.a.O., Rn. 20).
- BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94
Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.11.2014 - 8 LA 150/14
Die Verfolgungshandlungen müssen vielmehr im Verfolgungszeitraum und Verfolgungsgebiet auf alle sich dort aufhaltenden Gruppenmitglieder zielen und sich in quantitativer und qualitativer Hinsicht so ausweiten, wiederholen und um sich greifen, dass daraus für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit entsteht (BVerwG, Urt. v. 18.7.2006 - BVerwG 1 C 15.05 -, BVerwGE 126, 243 = juris Rn. 20, Urt. v. 5.7.1994 - BVerwG 9 C 158.94 -, BVerwGE 96, 200 = juris Rn. 17 f. m.w.N.).In derartigen extremen Situationen bedarf es nicht erst der Feststellung einzelner Vernichtungs- oder Vertreibungsschläge, um die beachtliche Wahrscheinlichkeit drohender Verfolgungsmaßnahmen darzutun (BVerwG, Urt. v. 18.7.2006, a.a.O., Rn. 20, Urt. v. 5.7.1994, a.a.O., Rn. 20).
- OVG Niedersachsen, 22.10.2014 - 8 LA 129/14
Aktuelle Gefahr einer Verfolgung bei Roma mit serbischer Staatsangehörigkeit
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.11.2014 - 8 LA 150/14
Des Weiteren muss substantiiert dargetan werden, warum die aufgeworfene Frage im Berufungsverfahren anders als im angefochtenen Urteil zu entscheiden sein könnte und - im Falle einer Tatsachenfrage - welche neueren Erkenntnismittel eine anderslautende Entscheidung nahe legen (vgl. Senatsbeschl. v. 22.10.2014 - 8 LA 129/14 -, juris Rn. 3, v. 12.7.2012 - 8 LA 132/12 -, juris Rn. 3;… GK-AsylVfG, a.a.O., § 78 Rn. 591 f. jeweils m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 19.01.2011 - 8 LA 297/10
Prüfungszuständigkeit des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge für die Frage …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.11.2014 - 8 LA 150/14
Rn. 7 Eine Rechtssache ist nur dann grundsätzlich bedeutsam im Sinne des § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylVfG, wenn sie eine höchstrichterlich oder - soweit es eine Tatsachenfrage betrifft - obergerichtlich bislang noch nicht beantwortete Frage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die im Rechtsmittelverfahren entscheidungserheblich und klärungsfähig ist und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer fallübergreifenden Klärung in einem Berufungsverfahren bedarf (vgl. Senatsbeschl. v. 19.1.2011 - 8 LA 297/10 -, juris Rn. 4;… GK-AsylVfG, Stand: April 1998, § 78 Rn. 88 f.;… Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Juni 2011, § 78 AsylVfG Rn. 140 f. jeweils m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 12.07.2012 - 8 LA 132/12
Klärungsbedürftigkeit des maßgeblichen Zeitpunkts beim Widerruf von in Erfüllung …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.11.2014 - 8 LA 150/14
Des Weiteren muss substantiiert dargetan werden, warum die aufgeworfene Frage im Berufungsverfahren anders als im angefochtenen Urteil zu entscheiden sein könnte und - im Falle einer Tatsachenfrage - welche neueren Erkenntnismittel eine anderslautende Entscheidung nahe legen (vgl. Senatsbeschl. v. 22.10.2014 - 8 LA 129/14 -, juris Rn. 3, v. 12.7.2012 - 8 LA 132/12 -, juris Rn. 3;… GK-AsylVfG, a.a.O., § 78 Rn. 591 f. jeweils m.w.N.).
- VG Lüneburg, 15.05.2017 - 3 A 156/16
Asylrecht - Zum Verhältnis von § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr 2 AsylG und § 60 Abs. 5 …
Eine Gefahr eigener Verfolgung kann sich auch aus gegen Dritte gerichtete Maßnahmen ergeben, wenn diese Dritten wegen eines Grundes des § 3b AsylG verfolgt werden, den der Kläger mit ihnen teilt, und wenn er sich mit ihnen in einer nach Ort, Zeit und Wiederholungsträchtigkeit vergleichbaren Lage befindet und deshalb seine eigene bisherige Verschonung von Verfolgungshandlungen im Sinne des § 3a AsylG als eher zufällig anzusehen ist (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.01.1991 - 2 BvR 902/85, 2 BvR 515/89, 2 BvR 1827/89 -, juris Rn. 36 zum Asylrecht;… BVerwG, Urt. v. 21.04.2009 - 10 C 11/08 -, juris Rn. 13;… Urt. v. 18.07.2006 - 1 C 15/05 -, juris Rn. 20; Nds. OVG, Beschl. v. 28.11.2014 - 8 LA 150/14 -, juris Rn. 13;… offen gelassen ob die Grundsätze des BVerfG auch für den Flüchtlingsschutz gelten BVerwG, Beschl. v. 24.02.2015 - 1 B 31/14 -, juris Rn. 5).Die Verfolgungshandlungen müssen - sofern kein (staatliches) Verfolgungsprogramm vorliegt - im Verfolgungszeitraum und Verfolgungsgebiet auf alle sich dort aufhaltenden Gruppenmitglieder zielen und sich in quantitativer und qualitativer Hinsicht so ausweiten, wiederholen und um sich greifen, dass daraus für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit entsteht (…BVerwG, Urt. v. 18.07.2006 - 1 C 15/05 -, juris Rn. 20; Nds. OVG, Beschl. v. 28.11.2014 - 8 LA 150/14 -, juris Rn. 13).
- VG Lüneburg, 06.02.2017 - 3 A 140/16
Gruppenverfolgung; Laschkar Gah; Laschkargah; Lashkargah; Taliban; …
Rn. 18 Eine Gefahr eigener Verfolgung kann sich allerdings auch aus gegen Dritte gerichtete Maßnahmen ergeben, wenn diese Dritten wegen eines Grundes des § 3b AsylG verfolgt werden, den der Kläger mit ihnen teilt, und wenn er sich mit ihnen in einer nach Ort, Zeit und Wiederholungsträchtigkeit vergleichbaren Lage befindet und deshalb seine eigene bisherige Verschonung von Verfolgungshandlungen im Sinne des § 3a AsylG als eher zufällig anzusehen ist (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.01.1991 - 2 BvR 902/85, 2 BvR 515/89, 2 BvR 1827/89 -, juris Rn. 36 zum Asylrecht;… BVerwG, Urt. v. 21.04.2009 - 10 C 11/08 -, juris Rn. 13;… Urt. v. 18.07.2006 - 1 C 15/05 -, juris Rn. 20; Nds. OVG, Beschl. v. 28.11.2014 - 8 LA 150/14 -, juris Rn. 13;… offen gelassen ob die Grundsätze des BVerfG auch für den Flüchtlingsschutz gelten BVerwG, Beschl. v. 24.02.2015 - 1 B 31/14 -, juris Rn. 5).Die Verfolgungshandlungen müssen - sofern kein (staatliches) Verfolgungsprogramm vorliegt - im Verfolgungszeitraum und Verfolgungsgebiet auf alle sich dort aufhaltenden Gruppenmitglieder zielen und sich in quantitativer und qualitativer Hinsicht so ausweiten, wiederholen und um sich greifen, dass daraus für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit entsteht (…BVerwG, Urt. v. 18.07.2006 - 1 C 15/05 -, juris Rn. 20; Nds. OVG, Beschl. v. 28.11.2014 - 8 LA 150/14 -, juris Rn. 13).
- VG Lüneburg, 06.02.2017 - 3 A 126/16
Gruppenverfolgung von Angehörigen der ethnischen Gruppe der Hazara
Rn. 26 c) Eine Gefahr eigener Verfolgung kann sich auch aus gegen Dritte gerichteten Maßnahmen ergeben, wenn diese Dritten wegen eines Grundes des § 3b AsylG verfolgt werden, den der Kläger mit ihnen teilt, und wenn er sich mit ihnen in einer nach Ort, Zeit und Wiederholungsträchtigkeit vergleichbaren Lage befindet und deshalb seine eigene bisherige Verschonung von Verfolgungshandlungen im Sinne des § 3a AsylG als eher zufällig anzusehen ist (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.01.1991 - 2 BvR 902/85, 2 BvR 515/89, 2 BvR 1827/89 -, juris Rn. 36 zum Asylrecht;… BVerwG, Urt. v. 21.04.2009 - 10 C 11/08 -, juris Rn. 13;… Urt. v. 18.07.2006 - 1 C 15/05 -, juris Rn. 20; Nds. OVG, Beschl. v. 28.11.2014 - 8 LA 150/14 -, juris Rn. 13;… offen gelassen ob die Grundsätze des BVerfG auch für den Flüchtlingsschutz gelten BVerwG, Beschl. v. 24.02.2015 - 1 B 31/14 -, juris Rn. 5).Die Verfolgungshandlungen müssen - sofern kein (staatliches) Verfolgungsprogramm vorliegt - im Verfolgungszeitraum und Verfolgungsgebiet auf alle sich dort aufhaltenden Gruppenmitglieder zielen und sich in quantitativer und qualitativer Hinsicht so ausweiten, wiederholen und um sich greifen, dass daraus für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit entsteht (…BVerwG, Urt. v. 18.07.2006 - 1 C 15/05 -, juris Rn. 20; Nds. OVG, Beschl. v. 28.11.2014 - 8 LA 150/14 -, juris Rn. 13).
- VG Lüneburg, 13.06.2017 - 3 A 136/16
Atheismus; Atheist; Ghazni; Hazara; Kreuz; psychische Erkrankung; Tattoo
Rn. 24 a) Eine Gefahr eigener Verfolgung kann sich auch aus gegen Dritte gerichtete Maßnahmen ergeben, wenn diese Dritten wegen eines Grundes des § 3b AsylG verfolgt werden, den der Kläger mit ihnen teilt, und wenn er sich mit ihnen in einer nach Ort, Zeit und Wiederholungsträchtigkeit vergleichbaren Lage befindet und deshalb seine eigene bisherige Verschonung von Verfolgungshandlungen im Sinne des § 3a AsylG als eher zufällig anzusehen ist (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.01.1991 - 2 BvR 902/85, 2 BvR 515/89, 2 BvR 1827/89 -, juris Rn. 36 zum Asylrecht;… BVerwG, Urt. v. 21.04.2009 - 10 C 11/08 -, juris Rn. 13;… Urt. v. 18.07.2006 - 1 C 15/05 -, juris Rn. 20; Nds. OVG, Beschl. v. 28.11.2014 - 8 LA 150/14 -, juris Rn. 13;… offen gelassen ob die Grundsätze des BVerfG auch für den Flüchtlingsschutz gelten BVerwG, Beschl. v. 24.02.2015 - 1 B 31/14 -, juris Rn. 5).Die Verfolgungshandlungen müssen - sofern kein (staatliches) Verfolgungsprogramm vorliegt - im Verfolgungszeitraum und Verfolgungsgebiet auf alle sich dort aufhaltenden Gruppenmitglieder zielen und sich in quantitativer und qualitativer Hinsicht so ausweiten, wiederholen und um sich greifen, dass daraus für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit entsteht (…BVerwG, Urt. v. 18.07.2006 - 1 C 15/05 -, juris Rn. 20; Nds. OVG, Beschl. v. 28.11.2014 - 8 LA 150/14 -, juris Rn. 13).
- VG Lüneburg, 15.05.2017 - 3 A 102/16
Asylrecht - Afghanistan, Zwangsrekrutierung, Hazara, Asylrückkehrer, …
Eine Gefahr eigener Verfolgung kann sich auch aus gegen Dritte gerichtete Maßnahmen ergeben, wenn diese Dritten wegen eines asylerheblichen Merkmals verfolgt werden, den der Kläger mit ihnen teilt, und wenn er sich mit ihnen in einer nach Ort, Zeit und Wiederholungsträchtigkeit vergleichbaren Lage befindet und deshalb seine eigene bisherige Verschonung von Verfolgungshandlungen als eher zufällig anzusehen ist (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.01.1991 - 2 BvR 902/85, 2 BvR 515/89, 2 BvR 1827/89 -, juris Rn. 36;… BVerwG, Urt. v. 21.04.2009 - 10 C 11/08 -, juris Rn. 13;… Urt. v. 18.07.2006 - 1 C 15/05 -, juris Rn. 20; Nds. OVG, Beschl. v. 28.11.2014 - 8 LA 150/14 -, juris Rn. 13).Die Verfolgungshandlungen müssen - sofern kein (staatliches) Verfolgungsprogramm vorliegt - im Verfolgungszeitraum und Verfolgungsgebiet auf alle sich dort aufhaltenden Gruppenmitglieder zielen und sich in quantitativer und qualitativer Hinsicht so ausweiten, wiederholen und um sich greifen, dass daraus für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit entsteht (…BVerwG, Urt. v. 18.07.2006 - 1 C 15/05 -, juris Rn. 20; Nds. OVG, Beschl. v. 28.11.2014 - 8 LA 150/14 -, juris Rn. 13).
- VG Lüneburg, 16.01.2017 - 3 A 134/16
ANA; Asylrückkehrer; Spion; verwestlicht
Rn. 28 Eine Gefahr eigener Verfolgung kann sich auch aus gegen Dritte gerichtete Maßnahmen ergeben, wenn diese Dritten wegen eines Grundes des § 3b AsylG verfolgt werden, den der Kläger mit ihnen teilt, und wenn er sich mit ihnen in einer nach Ort, Zeit und Wiederholungsträchtigkeit vergleichbaren Lage befindet und deshalb seine eigene bisherige Verschonung von Verfolgungshandlungen im Sinne des § 3a AsylG als eher zufällig anzusehen ist (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.01.1991 - 2 BvR 902/85, 2 BvR 515/89, 2 BvR 1827/89 -, juris Rn. 36 zum Asylgrundrecht;… BVerwG, Urt. v. 21.04.2009 - 10 C 11/08 -, juris Rn. 13;… Urt. v. 18.07.2006 - 1 C 15/05 -, juris Rn. 20; Nds. OVG, Beschl. v. 28.11.2014 - 8 LA 150/14 -, juris Rn. 13;… offen gelassen ob die Grundsätze des BVerfG auch für den Flüchtlingsschutz gelten BVerwG, Beschl. v. 24.02.2015 - 1 B 31/14 -, juris Rn. 5).Die Verfolgungshandlungen müssen - sofern kein (staatliches) Verfolgungsprogramm vorliegt - im Verfolgungszeitraum und Verfolgungsgebiet auf alle sich dort aufhaltenden Gruppenmitglieder zielen und sich in quantitativer und qualitativer Hinsicht so ausweiten, wiederholen und um sich greifen, dass daraus für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit entsteht (…BVerwG, Urt. v. 18.07.2006 - 1 C 15/05 -, juris Rn. 20; Nds. OVG, Beschl. v. 28.11.2014 - 8 LA 150/14 -, juris Rn. 13).
- VG Lüneburg, 21.11.2016 - 3 A 109/16
Bewacher; bewaffneter Konflikt; Camp; Gruppenverfolgung; Khoshi; Koshi; Kushi; …
Rn. 20 Eine Gefahr eigener Verfolgung kann sich auch aus gegen Dritte gerichtete Maßnahmen ergeben, wenn diese Dritten wegen eines Grundes des § 3b AsylG verfolgt werden, den der Kläger mit ihnen teilt, und wenn er sich mit ihnen in einer nach Ort, Zeit und Wiederholungsträchtigkeit vergleichbaren Lage befindet und deshalb seine eigene bisherige Verschonung von Verfolgungshandlungen im Sinne des § 3a AsylG als eher zufällig anzusehen ist (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.01.1991 - 2 BvR 902/85, 2 BvR 515/89, 2 BvR 1827/89 -, juris Rn. 36 zum Asylrecht;… BVerwG, Urt. v. 21.04.2009 - 10 C 11/08 -, juris Rn. 13;… Urt. v. 18.07.2006 - 1 C 15/05 -, juris Rn. 20; OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.11.2014 - 8 LA 150/14 -, juris Rn. 13;… offen gelassen ob die Grundsätze des BVerfG auch für den Flüchtlingsschutz gelten BVerwG, Beschl. v. 24.02.2015 - 1 B 31/14 -, juris Rn. 5).Die Verfolgungshandlungen müssen - sofern kein (staatliches) Verfolgungsprogramm vorliegt - im Verfolgungszeitraum und Verfolgungsgebiet auf alle sich dort aufhaltenden Gruppenmitglieder zielen und sich in quantitativer und qualitativer Hinsicht so ausweiten, wiederholen und um sich greifen, dass daraus für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit entsteht (…BVerwG, Urt. v. 18.07.2006 - 1 C 15/05 -, juris Rn. 20; OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.11.2014 - 8 LA 150/14 -, juris Rn. 13).
- VG Hamburg, 11.12.2018 - 10 A 2933/17
Afghanistan; Gruppenverfolgung von Mädchen bzw. jungen Frauen mit körperlichen …
Rn. 26 Zwar kann sich eine Gefahr eigener Verfolgung für einen Ausländer auch aus gegen Dritte gerichtete Maßnahmen ergeben, wenn diese Dritten wegen eines asylerheblichen Merkmals verfolgt werden, das er mit ihnen teilt, und wenn er sich mit ihnen in einer nach Ort, Zeit und Wiederholungsträchtigkeit vergleichbaren Lage befindet und deshalb seine eigene bisherige Verschonung von Verfolgungshandlungen als eher zufällig anzusehen ist (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.1.1991, 2 BvR 902/85 u.a., juris Rn. 36;… BVerwG, Urt. v. 21.4.2009, 10 C 11/08, juris Rn. 13;… Urt. v. 18.7.2006, 1 C 15/05, juris Rn. 20; OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.11.2014, 8 LA 150/14, juris Rn. 13;… VG Lüneburg, Urt. v. 15.5.2017, 3 A 102/16, juris Rn. 27).Die Verfolgungshandlungen müssen - sofern kein (staatliches) Verfolgungsprogramm vorliegt - im Verfolgungszeitraum und Verfolgungsgebiet auf alle sich dort aufhaltenden Gruppenmitglieder zielen und sich in quantitativer und qualitativer Hinsicht so ausweiten, wiederholen und um sich greifen, dass daraus für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit entsteht (…BVerwG, Urt. v. 18.7.2006, 1 C 15/05, juris Rn. 20; OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.11.2014, 8 LA 150/14, juris Rn. 13).Ob die Voraussetzungen für eine Gruppenverfolgung in einem bestimmten Herkunftsstaat vorliegen, ist aufgrund einer wertenden Betrachtung im Sinne der Gewichtung und Abwägung aller festgestellten Umstände und ihrer Bedeutung zu entscheiden, wobei alle gleichgearteten, auf eine nach denselben Merkmalen zusammengesetzte Gruppe bezogenen Verfolgungsmaßnahmen zur Größe dieser Gruppe in Beziehung gesetzt werden müssen, weil eine bestimmte Anzahl von Eingriffen, die sich für eine kleine Gruppe von Verfolgten bereits als bedrohlich erweist, gegenüber einer großen Gruppe vergleichsweise geringfügig erscheinen kann (…BVerwG, Urt. v. 1.2.2007, 1 C 24/06, juris Rn. 8).
- VG Dresden, 17.10.2019 - 5 K 6128/17
Afghanistan:Keine Gruppenverfolgung der Volksgruppe der Hazara.
Die Verfolgungshandlungen müssen - sofern kein (staatliches) Verfolgungsprogramm vorliegt - im Verfolgungszeitraum und Verfolgungsgebiet auf alle sich dort aufhaltenden Gruppenmitglieder zielen und sich in quantitativer und qualitativer Hinsicht so ausweiten, wiederholen und um sich greifen, dass daraus für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne Weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit entsteht (…BVerwG, Urt. v. 18. Juli 2006 - 1 C 15/05 - , juris Rn. 20; NdsOVG, Beschl. v. 28. November 2014 - 8 LA 150/14 - , juris Rn. 13). - OVG Niedersachsen, 30.06.2023 - 8 LA 105/22
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Konversion zum Christentum; Maßstab; …
Des Weiteren muss substantiiert dargetan werden, warum die aufgeworfene Frage im Berufungsverfahren anders als im angefochtenen Urteil zu entscheiden sein könnte und - im Falle einer Tatsachenfrage - welche neueren Erkenntnismittel eine anderslautende Entscheidung nahelegen (vgl. Senatsbeschl. v. 28.11.2014 - 8 LA 150/14 -, juris Rn. 7;… v. 22.10.2014 - 8 LA 129/14 -, juris Rn. 3 u. v. 12.7.2012 - 8 LA 132/12 -, juris Rn. 3). - VG Gelsenkirchen, 27.03.2015 - 17a K 857/14
Abschiebungsverbot; Erkrankung; Gesundheitsfonds; Krankenversorgung; Mazedonien; …
- VG Dresden, 27.03.2018 - 5 K 264/17
Afghanistan: Hazara sind keiner an ihre Volkszugehörigkeit anknüpfenden …
- VG Aachen, 17.09.2015 - 1 K 1423/15
Mazedonien: keine Gruppenverfolgung von Bisexuellen; keine Gruppenverfolgung der …
- VG Aachen, 10.09.2015 - 1 K 752/15
Mazedonien: Klageabweisung; kein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 Satz 1 …
- VG Saarlouis, 25.06.2015 - 3 K 819/14
Kein Anspruch auf Asyl, Flüchtlingsanerkennung, subsidiären Schutz oder …
- VG Saarlouis, 25.06.2015 - 3 K 933/14
Klageabweisung als offensichtlich unbegründet für Roma aus Mazedonien; …
- VG Aachen, 27.04.2015 - 1 L 358/15
Mazedonien; Roma; Islamisten; Bedrohung; staatlicher Schutz
- VG Bayreuth, 14.12.2014 - B 3 S 14.30474
Mazedonien; sicherer Drittstaat; Krankenversicherung
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