Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 17.08.2016 - 8 LA 52/16 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Ausbildung; Ausbildungsstand; Gesundheits- und Krankenpflegerin; Gleichwertigkeit; Krankenschwester; wesentliche Unterschiede
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 24.02.2016 - 7 A 914/15
- OVG Niedersachsen, 17.08.2016 - 8 LA 52/16
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (10)
- OVG Niedersachsen, 13.03.2014 - 8 LB 73/13
Voraussetzungen für das Bestehen eines Anspruch auf Erteilung einer …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.08.2016 - 8 LA 52/16
Maßgebend für die hiernach vorzunehmende Gleichwertigkeitsprüfung ist der aktuelle Stand der deutschen Referenzausbildung und nicht deren Stand im Zeitpunkt des Erwerbs des ausländischen Abschlusses (vgl. Senatsurt. v. 13.3.2014 - 8 LB 73/13 -, juris Rn. 39 (zu § 2 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Satz 2 bis 6 sowie 8 ZHG); Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen, BT-Drs.Rn. 20 Die insoweit bestehenden Unterschiede des Umfangs der von der Klägerin absolvierten und nachgewiesenen Ausbildung und der deutschen Referenzausbildung sind wesentlich (vgl. zur Wesentlichkeit von Abweichungen im Ausbildungsumfang einzelner Fächer von mehr als 20 %: Senatsurt. v. 13.3.2014, a.a.O., Rn. 55).
Rn. 27 Die Klägerin macht geltend, die angefochtene Entscheidung weiche von dem Senatsurteil vom 13. März 2014 - 8 LB 73/13 - ab.
- BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07
Personenbeförderung Sachsen-Anhalt
Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.08.2016 - 8 LA 52/16
Rn. 9 1. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind zu bejahen, wenn der Rechtsmittelführer einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 -, BVerfGE 125, 104, 140). - BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.08.2016 - 8 LA 52/16
Dabei muss ein prinzipieller Auffassungsunterschied deutlich werden, weil die bloße unrichtige oder unterbliebene Anwendung eines obergerichtlich oder höchstrichterlich aufgestellten Rechtssatzes den Zulassungsgrund der Divergenz nicht erfüllt (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.9.2006 - BVerwG 10 B 55.06 - juris Rn. 7; Beschl. v. 19.8.1997 - BVerwG 7 B 261.97 -, NJW 1997, 3328;… Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 124 Rn. 36 ff. (Stand: Oktober 2015) mit weiteren Nachweisen).
- BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.08.2016 - 8 LA 52/16
Die Richtigkeitszweifel müssen sich dabei auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, NVwZ-RR 2004, 542, 543). - BVerwG, 16.12.2009 - 6 C 40.07
Rechtsanwalt; Anwaltsnotar; Attorney-at-Law; Solicitor; Diplomanerkennung; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.08.2016 - 8 LA 52/16
Rn. 12 Dem Klageantrag auf Verpflichtung des Beklagten zur Erteilung der begehrten Erlaubnis muss schon deshalb der Erfolg versagt bleiben, weil die Klägerin einen entsprechenden Antrag bei dem Beklagten nicht (erneut) gestellt hat (vgl. zum Erfordernis des vorgerichtlichen Antrags auf Vornahme des Verwaltungsaktes bei Verpflichtungsklagen: BVerwG, Urt. v. 16.12.2009 - BVerwG 6 C 40.07 -, NJW-RR 2010, 1504, 1505;… Eyermann, VwGO, 14. Aufl., § 42 Rn. 36 jeweils mit weiteren Nachweisen). - OVG Niedersachsen, 17.05.2016 - 8 LA 40/16
Verhängung einer Wohnsitzauflage bei einer mangelnden selbstständigen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.08.2016 - 8 LA 52/16
Das Verwaltungsgericht hat die Klage auf Verpflichtung des Beklagten, der Klägerin die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Gesundheits- und Krankenpflegerin" zu erteilen, im Ergebnis (vgl. zum Maßstab der Ergebnisrichtigkeit: BVerwG, Beschl. v. 1.2.1990 - BVerwG 7 B 19.90 -, Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 22; Senatsbeschl. v. 17.5.2016 - 8 LA 40/16 -, juris Rn. 22) zutreffend abgewiesen. - BVerwG, 01.02.1990 - 7 B 19.90
Zurücktreten der Frage nach der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage bei …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.08.2016 - 8 LA 52/16
Das Verwaltungsgericht hat die Klage auf Verpflichtung des Beklagten, der Klägerin die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Gesundheits- und Krankenpflegerin" zu erteilen, im Ergebnis (vgl. zum Maßstab der Ergebnisrichtigkeit: BVerwG, Beschl. v. 1.2.1990 - BVerwG 7 B 19.90 -, Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 22;… Senatsbeschl. v. 17.5.2016 - 8 LA 40/16 -, juris Rn. 22) zutreffend abgewiesen. - OVG Niedersachsen, 01.10.2008 - 5 LA 64/06
Anforderungen an eine durch einen Zweitbeurteiler geänderten Plausibilisierung …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.08.2016 - 8 LA 52/16
Dementsprechend erfordert die Darlegung einer Divergenz vor allem, dass in dem Zulassungsantrag die beiden einander widerstreitenden abstrakten Rechts- oder Tatsachensätze des Divergenzgerichts einerseits und des Verwaltungsgerichts andererseits zitiert oder - sofern sie im Urteil nicht bereits ausdrücklich genannt sind - herausgearbeitet und bezeichnet werden (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 1.10.2008 - 5 LA 64/06 -, juris Rn. 16;… Schoch/Schneider/Bier, a.a.O., § 124a Rn. 107). - OVG Niedersachsen, 17.06.2015 - 8 LA 16/15
Beendigung der freiwilligen Mitgliedschaft in einem berufsständischen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.08.2016 - 8 LA 52/16
Hierzu bedarf es regelmäßig qualifizierter, ins Einzelne gehender, fallbezogener und aus sich heraus verständlicher Ausführungen, die sich mit der angefochtenen Entscheidung auf der Grundlage einer eigenständigen Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes auseinandersetzen (vgl. Senatsbeschl. v. 17.6.2015 - 8 LA 16/15 -, NdsRPfl. 2015, 244, 245;… Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth u.a., VwGO, 6. Aufl., § 124a Rn. 80 jeweils mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 18.09.2006 - 10 B 55.06
Voraussetzungen der Zulassung der Grundsatzrevision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.08.2016 - 8 LA 52/16
Dabei muss ein prinzipieller Auffassungsunterschied deutlich werden, weil die bloße unrichtige oder unterbliebene Anwendung eines obergerichtlich oder höchstrichterlich aufgestellten Rechtssatzes den Zulassungsgrund der Divergenz nicht erfüllt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.9.2006 - BVerwG 10 B 55.06 - juris Rn. 7; Beschl. v. 19.8.1997 - BVerwG 7 B 261.97 -, NJW 1997, 3328;… Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 124 Rn. 36 ff. (Stand: Oktober 2015) mit weiteren Nachweisen).
- OVG Niedersachsen, 18.01.2017 - 8 LA 162/16
Anzeigepflicht; Auskunftspflicht; Berufsaufsicht; Hebamme; Meldepflicht; …
Hierzu bedarf es regelmäßig qualifizierter, ins Einzelne gehender, fallbezogener und aus sich heraus verständlicher Ausführungen, die sich mit der angefochtenen Entscheidung auf der Grundlage einer eigenständigen Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes auseinandersetzen (vgl. Senatsbeschl. v. 17.8.2016 - 8 LA 52/16 -, juris Rn. 9;… Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth u.a., VwGO, 6. Aufl., § 124a Rn. 80 jeweils mit weiteren Nachweisen). - VG Karlsruhe, 21.08.2018 - 1 K 4390/17
Gleichwertigkeitsprüfung einer ungarischen Ausbildung - Krankenpfleger; …
Soweit die Klägerin in Deutschland als Krankenpflegehelferin beschäftigt wurde und dabei auch Aufgaben aus dem Bereich einer Krankenpflegerin wahrgenommen hat, scheidet ein Ausgleich aus, weil die Tätigkeit als Krankenpflegehelferin mit der einer Gesundheits- und Krankenpflegerin nicht gleichwertig ist (vgl. auch Niedersächs. OVG, Beschluss vom 17.08.2016 - 8 LA 52/16 -, juris Rn. 23).Rn. 69 Der Streitwert wird gemäß § 52 Abs. 1 GKG auf 15.000,- EUR festgesetzt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.08.2016 - 8 LA 52/16 -, juris).
- VGH Baden-Württemberg, 21.11.2024 - 9 S 1510/23
Wiedereinsetzung in die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; …
Das Interesse an der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung für einen Heilhilfsberuf oder Gesundheitsfachberuf, also einen Beruf, der zur Krankenbehandlung grundsätzlich nur aufgrund ärztlicher Verordnung befugt ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26.08.2009 - 3 C 19.08 -, juris Rn. 12;… Senatsurteile vom 23.03.2017 - 9 S 1899/16 -, juris Rn. 49 , und - 9 S 1034/15 -, juris Rn. 57 ), wozu der Beruf der Gesundheits- und Krankenpflegerin gehört, ist mit dem Mindestwert zu bemessen, den der Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit für die Berufsberechtigung im Bereich des Rechts der freien Berufe vorsieht, soweit nicht ein höherer Jahresgewinn dargelegt worden ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14.03.2022 - 9 S 3924/21 -, vom 27.12.2021 - 9 S 3469/21 -, und vom 24.07.2019 - 9 S 1460/18 - OVG Saarland…, Beschluss vom 30.04.2021 - 2 B 86.21 -, juris Rn. 15;… BayVGH, Beschlüsse vom 06.07.2020 - 21 C 20.1503 -, juris Rn. 8, …und vom 20.2.2020 - 21 CS 19.660 -, juris Rn. 24; Nds. OVG, Beschlüsse vom 17.08.2016 - 8 LA 52/16 -, juris Tenor…, vom 31.01.2006 - 8 LA 232/05 -, juris Rn. 22, …und vom 23.12.2004 - 8 ME 169/04 -, juris Rn. 16;… zur Anwendung der Nr. 14.1 des Streitwertkatalogs durch den Senat hinsichtlich Heilhilfsberufe: Beschlüsse vom 17.05.2022 - 9 S 684/20 -, juris Rn. 82 , vom 23.03.2017 - 9 S 1899/16 -, juris Rn. 73 , vom 23.03.2017 - 9 S 1034/15 -, juris Rn. 82 , …und vom 19.03.2009 - 9 S 2518/08 -, juris Rn. 38). - VG Karlsruhe, 30.01.2020 - 12 K 7332/18
Gleichwertigkeit des im Ausland erworbenen Ausbildungsstandes als Gesundheits- …
Soweit die Klägerin in Deutschland seit Juli 2018 als Pflegehelferin beschäftigt wurde, scheidet ein Ausgleich aus, weil die Tätigkeit als Krankenpflegehelferin mit der einer Gesundheits- und Krankenpflegerin nicht gleichwertig ist (vgl. auch Niedersächs. OVG, Beschluss vom 17.08.2016 - 8 LA 52/16 -, juris Rn. 23). - VGH Bayern, 06.07.2020 - 21 C 20.1503
Streitwertbeschwerde - Führung der Bezeichnung Kranken- und Gesundheitspfleger
Rn. 8 Das Interesse an der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung für einen Heilhilfsberuf ist mit dem Mindestwert zu bemessen, den der Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit für die Berufsberechtigung im Bereich des Rechts der freien Berufe vorsieht, soweit nicht ein höherer Jahresgewinn dargelegt worden ist (vgl. NdsOVG, B.v. 23.12.2004 - 8 ME 168/04 - BeckRS 2005, 20582; NdsOVG, B. v. 17.8.2016 - 8 LA 52/16 - BeckRS 2016, 50738; BayVGH, B.v. 20.2.2020 - 21 CS 19.660 - BeckRS 2020, 3754).
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