Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 24.06.2009 - 8 LA 81/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Aufenthaltserlaubnis nach § 104a AufenthG 2004
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 23 AufenthG; § 104a Abs. 1 AufenthG; § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) bei Besitz einer Aufenthaltserlaubnis bis Ende September 2007 gem. § 23 AufenthG i. V. m. der niedersächsischen Bleiberechtsregelung vom 6. Dezember 2006 - Judicialis
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; AufenthG § 104a Abs. 1 S. 1
D (A), Berufungszulassungsantrag, ernstliche Zweifel, Aufenthaltserlaubnis, Altfallregelung, Duldung, Bleiberechtsregelung, Beurteilungszeitpunkt, Entscheidungszeitpunkt, Stichtag - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AufenthG § 23; AufenthG § 104a
Aufenthaltserlaubnis nach § 104a AufenthG : Altfallregelung; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis, humanitäre; Bleiberechtserlass 2006; Bleiberechtsregelung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) bei Besitz einer Aufenthaltserlaubnis bis Ende September 2007 gem. § 23 AufenthG i. V. m. der niedersächsischen Bleiberechtsregelung vom 6. Dezember 2006
Verfahrensgang
- VG Osnabrück, 17.03.2009 - 5 A 284/08
- OVG Niedersachsen, 24.06.2009 - 8 LA 81/09
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- VGH Baden-Württemberg, 30.09.2008 - 11 S 2088/08
Sog. Altfallregelung nach § 104a Abs. 1 AufenthG 2004; berechtigter Personenkreis
Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.06.2009 - 8 LA 81/09
Ebenso wenig lässt sich aus den vom Beklagten weiterhin angeführten obergerichtlichen Entscheidungen (VGH Mannheim, Beschl. 30.9.2008 - 11 S 2088/08 -, AuAS 2009, 16 f., sowie OVG Münster, Beschl. v. 30.7.2008 - 18 B 602/08 -, AuAS 2009, 18 f.) eine abweichende Rechtsansicht entnehmen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2008 - 18 B 602/08
Aufenthaltserlaubnis humanitäre Gründe Altfallregelung Duldung Rücknahme
Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.06.2009 - 8 LA 81/09
Ebenso wenig lässt sich aus den vom Beklagten weiterhin angeführten obergerichtlichen Entscheidungen (VGH Mannheim, Beschl. 30.9.2008 - 11 S 2088/08 -, AuAS 2009, 16 f., sowie OVG Münster, Beschl. v. 30.7.2008 - 18 B 602/08 -, AuAS 2009, 18 f.) eine abweichende Rechtsansicht entnehmen. - OVG Niedersachsen, 20.11.2007 - 8 ME 108/07
Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der sogenannten …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.06.2009 - 8 LA 81/09
Erstens muss sich der Begünstigte in dem Zeitraum vor dem 1. Juli 2007 seit mindestens sechs bzw. acht Jahren ununterbrochen geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen (vgl. Senatsbeschl. v. 20.11.2007 - 8 ME 108/07 -, AuAS 2008, 14 f.) im Bundesgebiet aufgehalten haben.
- VGH Bayern, 17.05.2017 - 19 CS 17.37
Versagung einer Niederlassungserlaubnis
Dass bei den in § 25 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AufenthG bestimmten Mindestaufenthaltszeiten auch Zeiten einer Aufenthaltsgestattung oder einer Aufenthaltserlaubnis anrechenbar sind, dient ausschließlich dazu, bei Personen mit gegenwärtig ungesichertem Aufenthalt zur Vermeidung von Härtefällen auch Zeiten anrechnen zu können, in denen ihnen vorübergehend ein Aufenthaltsrecht zugestanden hat (…vgl. zu § 104a AufenthG OVG NRW, B.v. 30.7.2008 - 18 B 602/08 - juris Rn. 1; NdsOVG, B.v.24.6.2009 - 8 LA 81/09 - juris Rn. 3). - OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2023 - 4 MB 6/23
Ablehnung eines Antrages auf Erteilung eines Chancenaufenthalts
Dass die o.g. Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern und für Heimat den Zeitpunkt der Antragstellung als maßgeblich anführen, steht dem nicht entgegen (…vgl. schon BVerwG, Urt. v. 18.12.2019 - 1 C 34.18 -, juris Rn. 23 zu § 25b AufenthG), da diese Hinweise für die Verwaltungsgerichte nicht verbindlich sind (OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.06.2009 - 8 LA 81/09 -, juris Rn. 4). - VGH Bayern, 28.06.2011 - 10 ZB 10.705
(keine) außergewöhnliche Härte i.S.v. § 25 Abs. 4 S. 2 AufenthG; Möglicher …
Dies wäre aber erforderlich gewesen, um § 104a Abs. 1 AufenthG anwenden zu können, denn nur diesem Personenkreis will der Gesetzgeber eine Chance geben, eine Integration herbeizuführen (vgl. VGH BW vom 30.9.2008 AuAS 2009, 16; OVG Lüneburg vom 24.6.2009 Az. 8 LA 81/09 ).
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