Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 17.09.2018 - 8 LB 130/17 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 169 Abs 2 S 1 Nr 2 AO; § 170 Abs 1 AO; § 171 Abs 10 S 1 AO; § 49 HGrG; § 7a HGrG; § 3 Abs 3 IHKG ND; § 3 Abs 8 Abs 1 IHKG ND; § 3 Abs 7a IHKG ND; § 3 Abs 2 IHKG ND
Ausgleichsrücklage; Beitrag; Doppik; Industrie- und Handelskammer; Kammerbeitrag; festgesetztes Kapital; Nettoposition; Prognose; Schätzgenauigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Klagen gegen Beitragsbescheide der Industrie- und Handelskammern Lüneburg-Wolfsburg und Braunschweig teilweise stattgegeben
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Beitragsbescheide der IHK Lüneburg-Wolfsburg und Braunschweig teilweise rechtswidrig
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 20.04.2017 - 1 A 221/16
- VG Braunschweig, 20.04.2017 - 1 A 40/16
- VG Braunschweig, 20.04.2017 - 1 A 40/17
- VG Braunschweig, 20.04.2017 - 1 A 59/16
- OVG Niedersachsen, 17.09.2018 - 8 LB 130/17
- OVG Niedersachsen, 17.09.2018 - 8 LB 128/17
- OVG Niedersachsen, 17.09.2018 - 8 LB 129/17
- BVerwG, 22.01.2020 - 8 C 10.19
- BVerwG, 22.01.2020 - 8 C 11.19
- BVerwG, 22.01.2020 - 8 C 9.19
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (32)
- BVerwG, 09.12.2015 - 10 C 6.15
Ausgleichsrücklage; Beitragsbescheid; Beitragsbedarf; Betriebsmittelrücklage; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.09.2018 - 8 LB 130/17
Soweit der Wirtschaftsplan diesen Mittelbedarf bestimmt, ist er der gerichtlichen Überprüfung im Beitragsstreit zugänglich (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.12.2015 - 10 C 6.15 -, BVerwGE 153, 315, juris Rn. 12 ff.;… Beschl. v. 22.6.2018 - 10 B 6.17 -, juris Rn. 8).Dieser besteht freilich nicht als globale Größe für den gesamten Bereich des Haushalts- und Finanzrechts, sondern nur, soweit er konkret in den jeweils zu beachtenden Rechtsnormen angelegt ist (BVerwG, Urt. v. 9.12.2015 - 10 C 6.15 -, BVerwGE 153, 315, juris Rn. 14, 16).
Rn. 46 (1) Bei den Mitteln für angemessene Rücklagen handelt es sich um Kosten der Industrie- und Handelskammer im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 1 IHKG, die in Ermangelung anderer Finanzquellen durch Beiträge zu decken sind (…BVerwG, Urt. v. 26.6.1990 - 1 C 45.87 -, NVwZ 1990, 1167, juris Rn. 20; v. 9.12.2015 - 10 C 6.15 -, BVerwGE 153, 315, juris Rn. 17).
Ein Wirtschaftsplan kann deshalb nicht nur dann rechtswidrig sein, wenn er eine überhöhte Rücklagenbildung vorsieht, sondern auch dann, wenn er eine überhöhte Rücklage beibehält (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.12.2015 - 10 C 6.15 -, BVerwGE 153, 315, juris Rn. 18).
Rn. 48 (2) An diesen Grundsätzen ist auch nach Einführung der Verwaltungsdoppik und der damit verbundenen Orientierung an der kaufmännischen Buchführung festzuhalten, da die Bildung von angemessenen Rücklagen auch weiterhin für die Industrie- und Handelskammern als nicht gewinnorientierte öffentlichrechtliche Körperschaften notwendig ist und zu einer geordneten Haushaltsführung gehört (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.12.2015 - 10 C 6.15 -, BVerwGE 153, 315, juris Rn. 17).
Rn. 49 Allerdings bedarf die Aussage, der Kammer sei die Bildung von Vermögen verboten (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.12.2015 - 10 C 6.15 -, BVerwGE 153, 315, juris Rn. 17) im Rahmen des durch § 3 Abs. 7a IHKG festgelegten Rechnungswesens der Klarstellung.
Wie bei einer überhöhten Rücklagenbildung (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.12.2015 - 10 C 6.15 -, BVerwGE 153, 315, juris Rn. 18) ist ein Wirtschaftsplan nicht nur dann rechtswidrig, wenn er eine unzulässige Einstellung in das festgesetzte Kapital vorsieht, sondern auch dann, wenn er das festgesetzte Kapital in rechtswidriger Höhe beibehält.
- OVG Hamburg, 20.02.2018 - 5 Bf 213/12
IHK-Beiträge; Bildung unzulässiger Rücklagen; Überholung einer vorläufigen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.09.2018 - 8 LB 130/17
Das gilt auch dann, wenn der Vollversammlung zur Vorbereitung der Entscheidung über die Mittelbedarfsfeststellung eine abweichende oder eine die prognostischen Leitentscheidungen nur unzureichend widerspiegelnde Darstellung der die Höhe betreffenden Prognose vorlag ("materielle Betrachtung", so im Ergebnis auch Hamburgisches OVG, Urt. v. 20.2.2018 - 5 Bf 213/12 -, juris Rn. 55; Kuhla/Munding, WiVerw. 2017, 81, 87 f.;… a.A. VG Düsseldorf, Urt. v. 30.3.2017 - 20 K 3225/15 -, juris Rn. 356, 383;… VG Köln, Urt. v. 16.6.2016 - 1 K 1188/15 -, juris Rn. 55 ff.).2018, 29, juris Rn. 12), zum Teil, wenn sie im unteren Bereich (VG Braunschweig, Urt. v. 20.4.2017 - 1 A 59/16 - offengelassen in Hamburgisches OVG, Urt. v. 20.2.2018 - 5 Bf 213/12 -, juris Rn. 65) oder in der Mitte des Korridors (…VG Ansbach, Urt. v. 8.11.2017 - AN 4 K 15.01648 -, juris Rn. 50) liegt, und zum Teil, wenn der Korridor eingehalten ist (VG Braunschweig, Urt. v. 20.4.2017 - 8 LB 128/17 - ablehnend Hamburgisches OVG, Urt. v. 20.2.2018 - 5 Bf 213/12 -, juris Rn. 65;… VG Gelsenkirchen, Urt. v. 21.11.2017 - 19 K 903/16 -, juris Rn. 42).
Den Anforderungen des § 3 Abs. 2 IHKG ist damit Genüge getan (vgl. auch Hamburgisches OVG, Urt. v. 20.2.2018 - 5 Bf 213/12 -, juris Rn. 97, 99).
Rn. 111 4. Es kommt nicht in Betracht, den Beitragsbescheid nur teilweise aufzuheben, soweit der Beitrag überhöht erscheint (vgl. Hamburgisches OVG, Urt. v. 20.2.2018 - 5 Bf 213/12 -, juris Rn. 103;… OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 23.9.2014 - 6 A 11345/13 -, DVBl. 2015, 55, juris Rn. 36).
- VG Köln, 15.02.2017 - 1 K 1473/16
Unterschiedliche Privilegierung von natürlicher und juristischer Person für …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.09.2018 - 8 LB 130/17
Rn. 64 Die Vermutung wird zum Teil für einschlägig erachtet, wenn die Höhe der Ausgleichsrücklage unterhalb des Korridors bleibt (VG Köln, Urt. v. 15.2.2017 - 1 K 1473/16 -, GewArch. 2017, 194, juris Rn. 81;… VG Schleswig, Urt. v. 15.2.2018 - 12 A 173/16 -, juris Rn. 33;… VG Trier, Urt. v. 22.2.2018 - 2 K 5512/17.TR -, juris Rn. 71; ebenso Jahn, GewArch.Zudem gibt es Industrie- und Handelskammern, deren Finanzstatut keine Untergrenze vorsieht (in den Verfahren VG Köln, Urt. v. 15.2.2017 - 1 K 1473/16 -, GewArch. 2017, 194, juris Rn. 81;… VG Trier, Urt. v. 22.2.2018 - 2 K 5512/17.TR -, juris Rn. 49).
Denn in diesem Fall wären die Kosten der Tätigkeit i.S.d. § 3 Abs. 2 Satz 1 IHKG anderweitig gedeckt, wenn der Bilanzgewinn die zutreffende Höhe hätte (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 23.9.2014 - 6 A 11345/13 -, DVBl. 2015, 55, juris Rn. 39, 41
; a.A. VG Köln, Urt. v. 15.2.2017 - 1 K 1473/16 -, GewArch. 2017, 194, juris Rn. 103).Dass sie den Zweck gehabt hätte, das zur Erfüllung der Aufgaben der IHK notwendige, in Sachanlagen gebundene Vermögen zu ermitteln, lässt sich nicht sagen (vgl. auch Dietrich/Strohe, Die Finanzlage öffentlicher Unternehmen in Deutschland, Universität Potsdam, Statistische Diskussionsbeiträge Nr. 46, Potsdam 2011, S. 11; a.A. VG Köln, Urt. v. 15.2.2017 - 1 K 1473/16 -, GewArch. 2017, 194, juris Rn. 100;… VG Trier, Urt. v. 22.2.2018 - 2 K 5512/17.TR -, juris Rn. 81).
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.09.2014 - 6 A 11345/13
Beiträge zur IHK Koblenz teilweise zu hoch
Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.09.2018 - 8 LB 130/17
Grundlage für die Beurteilung einer gerügten Vermögensbildung durch eine Industrie- und Handelskammer im Hinblick auf den angefochtenen Beitragsbescheid sind nicht die Erfolgsrechnungen oder Bilanzen, sondern die Pläne (Anschluss an OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 23.9.2014 - 6 A 11345/13 -, DVBl. 2015, 55, juris Rn. 45).Grundlage für die Beurteilung der gerügten Vermögensbildung durch die Beklagte im Hinblick auf den angefochtenen Beitragsbescheid sind daher nicht die Erfolgsrechnungen oder Bilanzen, sondern die Pläne, da allein auf deren Grundlage die Beitragserhebung erfolgt (OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 23.9.2014 - 6 A 11345/13 -, DVBl. 2015, 55, juris Rn. 45).
Denn in diesem Fall wären die Kosten der Tätigkeit i.S.d. § 3 Abs. 2 Satz 1 IHKG anderweitig gedeckt, wenn der Bilanzgewinn die zutreffende Höhe hätte (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 23.9.2014 - 6 A 11345/13 -, DVBl. 2015, 55, juris Rn. 39, 41;… a.A. VG Köln, Urt. v. 15.2.2017 - 1 K 1473/16 -, GewArch. 2017, 194, juris Rn. 103).
Rn. 111 4. Es kommt nicht in Betracht, den Beitragsbescheid nur teilweise aufzuheben, soweit der Beitrag überhöht erscheint (…vgl. Hamburgisches OVG, Urt. v. 20.2.2018 - 5 Bf 213/12 -, juris Rn. 103; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 23.9.2014 - 6 A 11345/13 -, DVBl. 2015, 55, juris Rn. 36).
- BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01
Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.09.2018 - 8 LB 130/17
Entscheidend ist allein, ob das Ergebnis des Normsetzungsverfahrens den anzulegenden rechtlichen Maßstäben entspricht (…vgl. BVerwG, Urt. v. 26.4.2006 - 6 C 19.05 -, BVerwGE 125, 384, juris Rn. 16, zu § 113 HwO; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 17.4.2002 - 9 CN 1.01 -, BVerwGE 116, 188, juris Rn. 31 ff.;… v. 29.9.2004 - 10 C 3/04 -, NVwZ 2005, 332, juris Rn. 21).Die Rechtswidrigkeit hätte sich dann nicht auf die Gestaltung des Beitragstarifs ausgewirkt (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.4.2002 - 9 CN 1.01 -, BVerwGE 116, 188, juris Rn. 31 ff.).
- VG Düsseldorf, 30.03.2017 - 20 K 3225/15
Mitgliedsbeiträge der IHK Mittlerer Niederrhein rechtswidrig
Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.09.2018 - 8 LB 130/17
Das gilt auch dann, wenn der Vollversammlung zur Vorbereitung der Entscheidung über die Mittelbedarfsfeststellung eine abweichende oder eine die prognostischen Leitentscheidungen nur unzureichend widerspiegelnde Darstellung der die Höhe betreffenden Prognose vorlag (…"materielle Betrachtung", so im Ergebnis auch Hamburgisches OVG, Urt. v. 20.2.2018 - 5 Bf 213/12 -, juris Rn. 55; Kuhla/Munding, WiVerw. 2017, 81, 87 f.; a.A. VG Düsseldorf, Urt. v. 30.3.2017 - 20 K 3225/15 -, juris Rn. 356, 383;… VG Köln, Urt. v. 16.6.2016 - 1 K 1188/15 -, juris Rn. 55 ff.).Rn. 59 Soweit vertreten wird, eine fehlerhafte Wirtschaftssatzung könne durch nachträglichen Beschluss der Vollversammlung geheilt werden (…vgl. VG Bayreuth, Urt. v. 7.12.2016 - B 4 K 15.580 -, juris Rn. 38; VG Düsseldorf, Urt. v. 30.3.2017 - 20 K 3225/15 -, juris Rn. 388 (offengelassen); Jahn, in: Frentzel/Jäkel/Junge, IHKG, 7. Aufl. 2009, § 3 Rn. 34; anders wohl für vergangene Wirtschaftsjahre Jahn, GewArch.
- BVerwG, 26.06.1990 - 1 C 45.87
Anforderungen an die Mitgliedsbeiträge zur IHK
Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.09.2018 - 8 LB 130/17
Rn. 46 (1) Bei den Mitteln für angemessene Rücklagen handelt es sich um Kosten der Industrie- und Handelskammer im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 1 IHKG, die in Ermangelung anderer Finanzquellen durch Beiträge zu decken sind (BVerwG, Urt. v. 26.6.1990 - 1 C 45.87 -, NVwZ 1990, 1167, juris Rn. 20;… v. 9.12.2015 - 10 C 6.15 -, BVerwGE 153, 315, juris Rn. 17).Rn. 47 Rücklagen dürfen nicht der Bildung von Vermögen dienen (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.6.1990 - 1 C 45.87 -, NVwZ 1990, 1167, juris Rn. 20).
- BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvF 1/04
Nachtragshaushaltsgesetz 2004
Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.09.2018 - 8 LB 130/17
Was dabei als vertretbar zu gelten hat, kann nur aufgrund einer Gesamtbewertung der konkreten Entscheidungssituation unter Berücksichtigung des betroffenen Sach- und Regelungsbereichs, der Bedeutung der zu treffenden Entscheidung und deren Folgen sowie der verfügbaren Tatsachengrundlagen für die Prognose bestimmt werden (vgl. BVerfG, Urt. v. 9.7.2007 - 2 BvF 1/04 -, BVerfGE 119, 96, juris Rn. 104, zum Staatshaushalt).Rn. 40 Das Gebot der Schätzgenauigkeit begründet mithin keine Pflicht zur genauestmöglichen Vorhersage, sondern fordert ein angemessenes Bemühen um realitätsnahe Prognosen, das beispielsweise auch in der Heranziehung langjähriger Erfahrungswerte bestehen kann (vgl. BVerfG, Urt. v. 9.7.2007 - 2 BvF 1/04 -, BVerfGE 119, 96, juris Rn. 106).
- BVerwG, 26.04.2006 - 6 C 19.05
Äquivalenzprinzip, Beitrag, Gleichbehandlungsgrundsatz, Handwerkskammer, …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.09.2018 - 8 LB 130/17
Entscheidend ist allein, ob das Ergebnis des Normsetzungsverfahrens den anzulegenden rechtlichen Maßstäben entspricht (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.4.2006 - 6 C 19.05 -, BVerwGE 125, 384, juris Rn. 16, zu § 113 HwO;… vgl. auch BVerwG, Urt. v. 17.4.2002 - 9 CN 1.01 -, BVerwGE 116, 188, juris Rn. 31 ff.;… v. 29.9.2004 - 10 C 3/04 -, NVwZ 2005, 332, juris Rn. 21). - OVG Niedersachsen, 17.09.2018 - 8 LB 128/17
Ausgleichsrücklage; Beitrag; Doppik; Industrie- und Handelskammer; Kammerbeitrag; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.09.2018 - 8 LB 130/17
2018, 29, juris Rn. 12), zum Teil, wenn sie im unteren Bereich (…VG Braunschweig, Urt. v. 20.4.2017 - 1 A 59/16 - offengelassen in Hamburgisches OVG, Urt. v. 20.2.2018 - 5 Bf 213/12 -, juris Rn. 65) oder in der Mitte des Korridors (…VG Ansbach, Urt. v. 8.11.2017 - AN 4 K 15.01648 -, juris Rn. 50) liegt, und zum Teil, wenn der Korridor eingehalten ist (VG Braunschweig, Urt. v. 20.4.2017 - 8 LB 128/17 - ablehnend Hamburgisches OVG, Urt. v. 20.2.2018 - 5 Bf 213/12 -, juris Rn. 65;… VG Gelsenkirchen, Urt. v. 21.11.2017 - 19 K 903/16 -, juris Rn. 42). - VGH Baden-Württemberg, 02.11.2016 - 6 S 1261/14
Maßstäbe für die Zulässigkeit der Bildung von Rücklagen bei der Haushaltsplanung …
- BVerwG, 29.09.2004 - 10 C 3.04
Satzungsfehler; Unbeachtlichkeit; Nichtigkeit; Gesamtnichtigkeit; …
- BVerwG, 10.12.1981 - 3 C 1.81
Beitragspflicht einer Industrie- und Handelskammer zur Insolvenzsicherung - …
- BVerwG, 14.11.1985 - 3 C 44.83
Beitragspflicht zur Insolvenzsicherung und Konkursfähigkeit allgemeiner …
- VG Gelsenkirchen, 21.11.2017 - 19 K 903/16
IHK-Beitrag, Wirtschaftsplan, Schätzgenauigkeit, Rücklagen, Ausgleichsrücklage, …
- VG Schleswig, 15.02.2018 - 12 A 173/16
(Vorläufige) Festsetzung des IHK-Mitgliedbeitrags; Verbot der Vermögensbildung
- VG Trier, 22.02.2018 - 2 K 5521/17
Kammerbeiträge IHK Trier
- VG Köln, 16.06.2016 - 1 K 1188/15
Beitragsbescheide der IHK-Köln für 2015 rechtswidrig
- VG Bayreuth, 07.12.2016 - B 4 K 15.580
Kammerbeitragspflicht verstößt weder gegen die EMRK noch gegen das GG
- VG Ansbach, 08.11.2017 - AN 4 K 15.01648
Erfolglose Klage gegen Festsetzung von IHK-Beiträgen
- BVerfG, 12.07.2017 - 1 BvR 2222/12
Verfassungsbeschwerden gegen die Beitragspflicht für Pflichtmitglieder der …
- BVerwG, 04.04.2012 - 4 C 8.09
Luftrechtliche Planfeststellung; Flughafenausbau; Planfeststellungsbeschluss; …
- BVerwG, 29.06.2017 - 3 A 1.16
Klagen gegen den Ausbau der Dresdner Bahn in Berlin-Lichtenrade erfolglos
- BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87
Private Grundschule
- BVerwG, 01.07.2010 - 4 C 6.10
-->
- BVerwG, 01.07.2010 - 4 C 1.10
-->
- BVerwG, 01.07.2010 - 4 C 4.10
-->
- StGH Niedersachsen, 16.12.2011 - StGH 1/10
Grundsatz der Haushaltsklarheit; Grundsatz der Haushaltswahrheit; Grundsatz der …
- BVerwG, 22.06.2018 - 10 B 6.17
Festsetzung eines Jahresbeitrags als Mitglied der Industriekammer und …
- BVerwG, 01.07.2010 - 4 C 5.10
-->
- BVerwG, 01.07.2010 - 4 C 9.09
Nachtflugverbot in Frankfurt: Erfolg für Anwohner
- BVerwG, 01.07.2010 - 4 C 3.10
-->
- VG Lüneburg, 07.05.2024 - 3 A 156/22
Grundsatz der Jährlichkeit; Grundsätze des staatlichen Haushaltsrechts; …
Es erscheint jedoch angezeigt, die dort zusammengefassten Bestimmungen als Konkretisierung der Grundsätze des Haushaltsrechts im Bereich der staatlichen Doppik heranzuziehen (Nds. OVG, Urt. v. 17.9.2018 - 8 LB 130/17 -, juris Rn. 91).Die Doppik sollte demnach die Nachvollziehbarkeit der Haushaltswirtschaft erhöhen (Nds. OVG, Urt. v. 17.9.2018 - 8 LB 130/17 -, juris Rn. 94).
Insbesondere zur Nettoposition "Festgesetzes Kapital" hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht bereits ausgeführt, dass ein Grundsatz des staatlichen Haushaltsrechts sei, dass die in der Eröffnungsbilanz ermittelte Nettoposition später grundsätzlich nicht geändert wird, wobei Ausnahmen (nur) aus sachlichen Gründen möglich sind (Nds. OVG, Urt. v. 17.9.2018 - 8 LB 130/17 -, juris Rn. 93).
Nach dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht ist diese Aussage im Rahmen des durch § 3 Abs. 7a IHKG festgelegten Rechnungswesens dahingehend klarzustellen, dass insoweit nicht das bilanzielle Vermögen, sondern die Zweckbindung von Entnahmen und Einstellungen im Rahmen der Mittelbedarfsfeststellung gemeint ist (Nds. OVG, Urt. v. 17.9.2018 - 8 LB 130/17 -, juris Rn. 49).
Bei den Mitteln für angemessene Rücklagen handelt es sich um Kosten der Industrie- und Handelskammer im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 1 IHKG, die in Ermangelung anderer Finanzquellen durch Beiträge zu decken sind (…BVerwG, Urt. v. 26.6.1990 - 1 C 45.87 -, juris Rn. 20; Urt. v. 9.12.2015 - 10 C 6.15 -, juris Rn. 17, Nds. OVG, Urt. v. 17.9.2018 - 8 LB 130/17 -, juris Rn. 46).
Das gilt auch dann, wenn der Vollversammlung zur Vorbereitung der Entscheidung über die Mittelbedarfsfeststellung eine abweichende oder eine die prognostischen Leitentscheidungen nur unzureichend widerspiegelnde Darstellung der die Höhe betreffende Prognose vorlag, sog. "materielle Betrachtung" (Nds. OVG, Urt. v. 17.9.2018 - 8 LB 130/17 -, juris Rn. 55 ff.).
Aus den Grundsätzen des staatlichen Haushaltsrechts folgt, dass die in der Eröffnungsbilanz ermittelte Nettoposition "Festgesetztes Kapital" später grundsätzlich nicht geändert wird (Nds. OVG, Urt. v. 17.9.2018 - 8 LB 130/17 -, juris Rn. 93).
Dies ist insbesondere bei einer Änderung der Verhältnisse, die der Ermittlung der Nettoposition zugrunde lagen, denkbar, so bei einer Änderung im Vermögensbestand und wohl auch beim Übergang von Fremd- zu Eigenfinanzierung des Immobilienvermögens durch Tilgung eines Immobiliendarlehens (Nds. OVG, Urt. v. 17.9.2018 - 8 LB 130/17 -, juris Rn. 93).
Denn das Gericht würde seine Befugnisse überschreiten, wenn es eine nur mögliche, von der Ausübung des Gestaltungsspielraums seitens der Beklagten abhängige Prognose der erforderlichen Mittel anstellte (Nds. OVG, Urt. v. 17.9.2018 - 8 LB 130/17 -, juris Rn. 108.).
- OVG Niedersachsen, 17.09.2018 - 8 LB 128/17
Ausgleichsrücklage; Beitrag; Doppik; Industrie- und Handelskammer; Kammerbeitrag; …
Diese hätte 2011 über den Erfolgsplan erfolgen können (vgl. die Planungspraxis einer anderen Industrie- und Handelskammer in dem Parallelverfahren 8 LB 130/17).Diese hätte 2014 über den Erfolgsplan erfolgen können (vgl. die Planungspraxis einer anderen Industrie- und Handelskammer in dem Parallelverfahren 8 LB 130/17).
8 LB 130/17.
- OVG Niedersachsen, 17.09.2018 - 8 LB 129/17
Ausgleichsrücklage; Beitrag; Doppik; Industrie- und Handelskammer; Kammerbeitrag; …
Diese hätte 2014 über den Erfolgsplan erfolgen können (vgl. die Planungspraxis einer anderen Industrie- und Handelskammer in dem Parallelverfahren 8 LB 130/17).
- VG München, 09.06.2026 - M 16 K 21.1613
IHK Beiträge: $1
Erhebliche Veränderungen des Anlagevermögens stellen hingegen einen Grund dar, der die Erhöhung der Nettoposition rechtfertigen kann (vgl. OVG Nds., U.v. 17.9.2018 - 8 LB 130/17 - juris Rn. 93). - VG Stuttgart, 08.11.2018 - 4 K 17238/17
Rechtswidrigkeit eines Bescheids der Industrie- und Handelskammer (IHK) über …
Maßgeblich bleibt das Gebot der Schätzgenauigkeit, das durch die pauschale Festlegung eines Rahmens, innerhalb dessen gleichsam beliebig Rücklagen gebildet werden könnten, deutlich verfehlt würde (im Ergebnis ebenso OVG Lüneburg, Urteil vom 17.09.2018 - 8 LB 130/17 -, Rn. 62 ff.; Hamburgisches OVG…, Urteil vom 20.02.2018 - 5 Bf 213/12 -, juris, Rn. 65; der Sache nach auch Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg…, Urteil vom 02.11.2016 - 6 S 1261/14 -, juris, Rn. 36 ).Jedoch kann sich eine mögliche Rechtfertigungsfreiheit von vornherein allenfalls aus einer (sehr) geringen Höhe der Rücklage ergeben, nicht aber daraus, dass die Kammer einen von ihr selbst festgelegten Rahmen nicht verlässt oder eine sonstige Grenze nicht überschreitet: Erklären sich solche Grenzen nicht wegen offensichtlicher Geringfügigkeit von selbst, können sie eine darunterbleibende Rücklagenhöhe überhaupt nur dann rechtfertigen, wenn sie ihrerseits das Ergebnis einer nachvollziehbaren Risikoabschätzung sind (dazu etwa OVG Lüneburg, Urteil vom 17.09.2018 - 8 LB 130/17 -, Rn. 62 ff.; VG Köln…, Urteil vom 15.02.2017 - 1 K 1473/16 -, juris, Rn. 81).
Rn. 79 Es bedarf keiner Entscheidung der Frage, ob es genügt, wenn die Höhe der Ausgleichsrücklage zwar nicht (ex ante) ordnungsgemäß ermittelt wurde, aber (ex post) ermittelbar ist (dazu OVG Lüneburg, Urteil vom 17.09.2018 - 8 LB 130/17 -, juris, Rn. 55 ff.).
- VG Stuttgart, 15.11.2018 - 4 K 6322/16
Rechtswidrigkeit eines Bescheids der Industrie- und Handelskammer (IHK) über …
Maßgeblich bleibt das Gebot der Schätzgenauigkeit, das durch die pauschale Festlegung eines Rahmens, innerhalb dessen gleichsam beliebig Rücklagen gebildet werden könnten, deutlich verfehlt würde (im Ergebnis ebenso OVG Lüneburg, Urteil vom 17.09.2018 - 8 LB 130/17 -, Rn. 62 ff.; Hamburgisches OVG…, Urteil vom 20.02.2018 - 5 Bf 213/12 -, juris, Rn. 65; der Sache nach auch Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg…, Urteil vom 02.11.2016 - 6 S 1261/14 -, juris, Rn. 36 ).Jedoch kann sich eine mögliche Rechtfertigungsfreiheit von vornherein allenfalls aus einer (sehr) geringen Höhe der Rücklage ergeben, nicht aber daraus, dass die Kammer einen von ihr selbst festgelegten Rahmen nicht verlässt oder eine sonstige Grenze nicht überschreitet: Erklären sich solche Grenzen nicht wegen offensichtlicher Geringfügigkeit von selbst, können sie eine darunterbleibende Rücklagenhöhe überhaupt nur dann rechtfertigen, wenn sie ihrerseits das Ergebnis einer nachvollziehbaren Risikoabschätzung sind (dazu etwa OVG Lüneburg, Urteil vom 17.09.2018 - 8 LB 130/17 -, Rn. 62 ff.; VG Köln…, Urteil vom 15.02.2017 - 1 K 1473/16 -, juris, Rn. 81).
Rn. 67 Es bedarf somit keiner Entscheidung der Frage, ob es genügt, wenn die Höhe der Ausgleichsrücklage zwar nicht (ex ante) ordnungsgemäß ermittelt wurde, aber (ex post) ermittelbar ist (dazu OVG Lüneburg, Urteil vom 17.09.2018 - 8 LB 130/17 -, juris, Rn. 55 ff.), da auch das nicht der Fall ist.
- VG Stuttgart, 08.11.2018 - 4 K 14972/17
Mitgliedsbeitrag der IHK - Aufstellung des Wirtschaftsplans
Maßgeblich bleibt das Gebot der Schätzgenauigkeit, das durch die pauschale Festlegung eines Rahmens, innerhalb dessen gleichsam beliebig Rücklagen gebildet werden könnten, deutlich verfehlt würde (im Ergebnis ebenso OVG Lüneburg, Urteil vom 17.09.2018 - 8 LB 130/17 -, Rn. 62 ff.; Hamburgisches OVG…, Urteil vom 20.02.2018 - 5 Bf 213/12 -, juris, Rn. 65; der Sache nach auch Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg…, Urteil vom 02.11.2016 - 6 S 1261/14 -, juris, Rn. 36 ).Jedoch kann sich eine mögliche Rechtfertigungsfreiheit von vornherein allenfalls aus einer (sehr) geringen Höhe der Rücklage ergeben, nicht aber daraus, dass die Kammer einen von ihr selbst festgelegten Rahmen nicht verlässt oder eine sonstige Grenze nicht überschreitet: Erklären sich solche Grenzen nicht wegen offensichtlicher Geringfügigkeit von selbst, können sie eine darunterbleibende Rücklagenhöhe überhaupt nur dann rechtfertigen, wenn sie ihrerseits das Ergebnis einer nachvollziehbaren Risikoabschätzung sind (dazu etwa OVG Lüneburg, Urteil vom 17.09.2018 - 8 LB 130/17 -, Rn. 62 ff.; VG Köln…, Urteil vom 15.02.2017 - 1 K 1473/16 -, juris, Rn. 81).
Rn. 81 Es bedarf keiner Entscheidung der Frage, ob es genügt, wenn die Höhe der Ausgleichsrücklage zwar nicht (ex ante) ordnungsgemäß ermittelt wurde, aber (ex post) ermittelbar ist (dazu OVG Lüneburg, Urteil vom 17.09.2018 - 8 LB 130/17 -, juris, Rn. 55 ff.).
- VG Stuttgart, 15.11.2018 - 4 K 18379/17
Rechtswidrigkeit eines Bescheids der Industrie- und Handelskammer (IHK) über …
Maßgeblich bleibt das Gebot der Schätzgenauigkeit, das durch die pauschale Festlegung eines Rahmens, innerhalb dessen gleichsam beliebig Rücklagen gebildet werden könnten, deutlich verfehlt würde (im Ergebnis ebenso OVG Lüneburg, Urteil vom 17.09.2018 - 8 LB 130/17 -, Rn. 62 ff.; Hamburgisches OVG…, Urteil vom 20.02.2018 - 5 Bf 213/12 -, juris, Rn. 65; der Sache nach auch Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg…, Urteil vom 02.11.2016 - 6 S 1261/14 -, juris, Rn. 36 ).Jedoch kann sich eine mögliche Rechtfertigungsfreiheit von vornherein allenfalls aus einer (sehr) geringen Höhe der Rücklage ergeben, nicht aber daraus, dass die Kammer einen von ihr selbst festgelegten Rahmen nicht verlässt oder eine sonstige Grenze nicht überschreitet: Erklären sich solche Grenzen nicht wegen offensichtlicher Geringfügigkeit von selbst, können sie eine darunterbleibende Rücklagenhöhe überhaupt nur dann rechtfertigen, wenn sie ihrerseits das Ergebnis einer nachvollziehbaren Risikoabschätzung sind (dazu etwa OVG Lüneburg, Urteil vom 17.09.2018 - 8 LB 130/17 -, Rn. 62 ff.; VG Köln…, Urteil vom 15.02.2017 - 1 K 1473/16 -, juris, Rn. 81).
Rn. 84 Es bedarf somit keiner Entscheidung der Frage, ob es genügt, wenn die Höhe der Ausgleichsrücklage zwar nicht (ex ante) ordnungsgemäß ermittelt wurde, aber (ex post) ermittelbar ist (dazu OVG Lüneburg, Urteil vom 17.09.2018 - 8 LB 130/17 -, juris, Rn. 55 ff.), da auch das nicht der Fall ist.
- VG Stuttgart, 15.11.2018 - 4 K 8053/18
Rechtswidrigkeit eines Bescheids der Industrie- und Handelskammer (IHK) über …
Maßgeblich bleibt das Gebot der Schätzgenauigkeit, das durch die pauschale Festlegung eines Rahmens, innerhalb dessen gleichsam beliebig Rücklagen gebildet werden könnten, deutlich verfehlt würde (im Ergebnis ebenso OVG Lüneburg, Urteil vom 17.09.2018 - 8 LB 130/17 -, Rn. 62 ff.; Hamburgisches OVG…, Urteil vom 20.02.2018 - 5 Bf 213/12 -, juris, Rn. 65; der Sache nach auch Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg…, Urteil vom 02.11.2016 - 6 S 1261/14 -, juris, Rn. 36 ).Jedoch kann sich eine mögliche Rechtfertigungsfreiheit von vornherein allenfalls aus einer (sehr) geringen Höhe der Rücklage ergeben, nicht aber daraus, dass die Kammer einen von ihr selbst festgelegten Rahmen nicht verlässt oder eine sonstige Grenze nicht überschreitet: Erklären sich solche Grenzen nicht wegen offensichtlicher Geringfügigkeit von selbst, können sie eine darunterbleibende Rücklagenhöhe überhaupt nur dann rechtfertigen, wenn sie ihrerseits das Ergebnis einer nachvollziehbaren Risikoabschätzung sind (dazu etwa OVG Lüneburg, Urteil vom 17.09.2018 - 8 LB 130/17 -, Rn. 62 ff.; VG Köln…, Urteil vom 15.02.2017 - 1 K 1473/16 -, juris, Rn. 81).
Rn. 67 Es bedarf somit keiner Entscheidung der Frage, ob es genügt, wenn die Höhe der Ausgleichsrücklage zwar nicht (ex ante) ordnungsgemäß ermittelt wurde, aber (ex post) ermittelbar ist (dazu OVG Lüneburg, Urteil vom 17.09.2018 - 8 LB 130/17 -, juris, Rn. 55 ff.), da auch das nicht der Fall ist.
- VG Stuttgart, 08.11.2018 - 4 K 17366/17
Der Gestaltungs- und Beurteilungsspielraum der Industrie- und Handelskammer bei …
Maßgeblich bleibt das Gebot der Schätzgenauigkeit, das durch die pauschale Festlegung eines Rahmens, innerhalb dessen gleichsam beliebig Rücklagen gebildet werden könnten, deutlich verfehlt würde (im Ergebnis ebenso OVG Lüneburg, Urteil vom 17.09.2018 - 8 LB 130/17 -, Rn. 62 ff.; Hamburgisches OVG…, Urteil vom 20.02.2018 - 5 Bf 213/12 -, juris, Rn. 65; der Sache nach auch Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg…, Urteil vom 02.11.2016 - 6 S 1261/14 -, juris, Rn. 36 ).Jedoch kann sich eine mögliche Rechtfertigungsfreiheit von vornherein allenfalls aus einer (sehr) geringen Höhe der Rücklage ergeben, nicht aber daraus, dass die Kammer einen von ihr selbst festgelegten Rahmen nicht verlässt oder eine sonstige Grenze nicht überschreitet: Erklären sich solche Grenzen nicht wegen offensichtlicher Geringfügigkeit von selbst, können sie eine darunterbleibende Rücklagenhöhe überhaupt nur dann rechtfertigen, wenn sie ihrerseits das Ergebnis einer nachvollziehbaren Risikoabschätzung sind (dazu etwa OVG Lüneburg, Urteil vom 17.09.2018 - 8 LB 130/17 -, Rn. 62 ff.; VG Köln…, Urteil vom 15.02.2017 - 1 K 1473/16 -, juris, Rn. 81).
Rn. 62 Es bedarf keiner Entscheidung der Frage, ob es genügt, wenn die Höhe der Ausgleichsrücklage zwar nicht (ex ante) ordnungsgemäß ermittelt wurde, aber (ex post) ermittelbar ist (dazu OVG Lüneburg, Urteil vom 17.09.2018 - 8 LB 130/17 -, juris, Rn. 55 ff.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2023 - 6 A 11191/22
IHK-Beitrag; Risiko-Tool zur Bemessung der Höhe der Ausgleichsrücklage
- VGH Baden-Württemberg, 24.10.2022 - 6 S 965/21
Bildung und Beibehaltung von zweckgebundenen Rücklagen einer Industrie- und …
- VGH Bayern, 15.11.2021 - 22 B 20.1948
Beitrag für Errichtung und Tätigkeit der Handwerkskammer
- VG Stuttgart, 25.08.2020 - 4 K 11448/17
Zur Berechnung der Beiträge zur Handwerkskammer (Äquivalenzprinzip; Verbot der …
- VGH Bayern, 08.11.2021 - 22 B 20.1950
Zur Rechtmäßigkeit der Rücklagenbildung im Rahmen der Beitragsbemessung einer …
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2023 - 6 A 11192/22
IHK-Beitrag; Risiko-Tool zur Bemessung der Höhe der Ausgleichsrücklage
- VGH Bayern, 24.04.2024 - 21 B 23.377
Beitragserhebung durch Landesärztekammer, Jährlichkeitsprinzip, Gebot der …
- VGH Bayern, 24.04.2024 - 21 B 23.379
Beitragserhebung durch Landesärztekammer, Jährlichkeitsprinzip, Gebot der …
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.01.2020 - 1 N 62.18
Industrie- und Handelskammer; Beitragsbescheid; Wirtschaftssatzung; Neuerlass; …
- VGH Bayern, 24.04.2024 - 21 B 23.378
Beitragserhebung durch Landesärztekammer, Jährlichkeitsprinzip, Gebot der …
- VG Sigmaringen, 30.11.2020 - 3 K 5188/18
Handwerkskammer; Kammerbeitrag; Wirtschaftsplan; Rücklagenbildung; …
- VG Koblenz, 15.04.2025 - 5 K 645/23
Die Beitragsberechnungsmethode der Industrie- und Handelskammer Koblenz ist …
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