Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 12.02.2009 - 8 LB 7/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Berufsständisches Versorgungsrecht: Berufsunfähigkeitsrente
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 17 ABH; § 13 ASO; § 52 VwGO; § 58 VwGO
Berufsunfähigkeitsrente vom zahnärztlichen Versorgungswerk in Niedersachsen nach Praxisfortführung durch einen Vertreter; Rechtliche Aufgabe der Zahnarztpraxis als Voraussetzung für den Erhalt einer Berufsunfähigkeitsrente - Judicialis
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ABH § 17; ASO § 13; VwGO § 52; VwGO § 58
Berufsständisches Versorgungsrecht: Berufsunfähigkeitsrente: Altersversorgungswerk; Aufgabe; Berufsunfähigkeit; Berufsunfähigkeitsrente; Praxis; Versorgungswerk; Versorgungswerk, berufsständisch; Vertreter; Zahnarzt; zahnärztliche Tätigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
Versicherung und Vorsorge - Kein Anspruch auf BU-Rente bei Fortführung der Zahnarztpraxis durch einen Vertreter
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berufsunfähigkeitsrente vom zahnärztlichen Versorgungswerk in Niedersachsen nach Praxisfortführung durch einen Vertreter; Rechtliche Aufgabe der Zahnarztpraxis als Voraussetzung für den Erhalt einer Berufsunfähigkeitsrente
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 14.11.2007 - 5 A 51/07
- OVG Niedersachsen, 12.02.2009 - 8 LB 7/08
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 21.03.2002 - 4 C 2.01
Rechtsbehelfsbelehrung; Irreführung; Vertretungszwang; Heilung durch …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.02.2009 - 8 LB 7/08
Bei einem solchen Fehler bedarf es keiner zusätzlichen Prüfung, ob sich dieser unzutreffende Hinweis auch generell eignet, die Einlegung der Klage zu erschweren (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.3.2002 - 4 C 2/01 - DVBl. 2002, 1553 f., und Beschl v. 25.4.2000 - 7 B 198/99 -, VIZ 2000, 723 f., jeweils m. w. N.). - BVerwG, 25.04.2000 - 7 B 198.99
Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.02.2009 - 8 LB 7/08
Bei einem solchen Fehler bedarf es keiner zusätzlichen Prüfung, ob sich dieser unzutreffende Hinweis auch generell eignet, die Einlegung der Klage zu erschweren (…vgl. BVerwG, Urt. v. 21.3.2002 - 4 C 2/01 - DVBl. 2002, 1553 f., und Beschl v. 25.4.2000 - 7 B 198/99 -, VIZ 2000, 723 f., jeweils m. w. N.).
- OVG Niedersachsen, 12.11.2020 - 8 LB 97/19
Berufsunfähigkeit; Berufsunfähigkeitsrente; Einstellung der beruflichen …
Ein abweichendes Verständnis würde die aus allen Mitgliedern des Beklagten bestehende Solidargemeinschaft übermäßig in Anspruch nehmen, da die Berufsunfähigkeitsrente nicht ausschließlich aus den Beiträgen des einzelnen Mitgliedes, sondern zumindest anteilig aus den Mitteln aller Mitglieder des Beklagten finanziert wird (Senatsbeschl. v. 12.2.2009 - 8 LB 7/08 -, juris Rn. 33).Darauf, ob tatsächlich ein Gewinn erzielt wurde (vgl. Senatsbeschl. v. 12.2.2009 - 8 LB 7/08 -, juris Rn. 36) oder auch nur Rechnungen gestellt wurden (…vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 18.11.2009 - 17 A 629/05 -, juris Rn. 58), kommt es nicht an; das ergibt sich daraus, dass die Satzung nicht die Einkünfte selbst, sondern um des klaren Nachweises willen die Tätigkeit in den Blick nimmt.
Nicht hinreichend ist die Bestellung eines Vertreters, weil dies allein nicht ausschließt, dass der Antragsteller weiterhin Einkünfte aus der beruflichen Tätigkeit erzielt (vgl. § 53 Abs. 9 Satz 1 BRAO; vgl. zur Zahnärzteversorgung Senatsbeschl. v. 12.2.2009 - 8 LB 7/08 -, juris).
- OVG Niedersachsen, 21.10.2009 - 8 LC 13/09
Wirksamkeit der für die Berechnung der Rentenanwartschaft in Bezug genommenen …
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Beschl. v. 12.2.2009 - 8 LB 7/08 -) richtet sich die Wertfestsetzung bei dem Streit um die Höhe der von einem berufsständischem Versorgungswerk zu erbringenden Rentenleistung nach § 42 Abs. 3 Satz 1 GKG in entsprechender Anwendung. - VGH Hessen, 11.07.2011 - 7 A 903/11
Vorübergehende Nichtsausübung des Berufs als Zahnarzt
Der zusätzlich genannten Voraussetzung für die Gewährung eines Ruhegelds auf Zeit, nämlich der Nichtausübung des Berufs länger als sechs Monate, käme keine selbständige Bedeutung zu, wenn dieses Tatbestandsmerkmal ebenfalls allein das Unterlassen einer Tätigkeit in eigener Person erfassen würde (vgl. zum Begriff der Aufgabe einer zahnärztlichen Tätigkeit: OVG Lüneburg, Beschluss vom 12.02.2009 - 8 LB 7/08 - zit. n. juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.01.2009 - 2 L 246/08 - zit. nach juris).
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