Rechtsprechung
| VGH Bayern, 28.01.2010 - 8 M 09.40063 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Kostenerinnerung; Beigeladener; Sachverständigenkosten des Vorhabensträgers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2010, 663
Wird zitiert von ... (28) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89
Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG
Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2010 - 8 M 09.40063
Damit würde der Zugang zu Gericht in einer aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert, weil die Anrufung der Gerichte im Verhältnis zu dem mit dem Verfahren angestrebten Erfolg nicht mehr sinnvoll erschiene (vgl. BVerfG vom 27.3.1980 BVerfGE 54, 39/41; vom 12.2.1992 BVerfGE 85, 337/347). - BVerfG, 27.03.1980 - 2 BvR 316/80
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit bei Auswahl von Musterverfahren - …
Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2010 - 8 M 09.40063
Damit würde der Zugang zu Gericht in einer aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert, weil die Anrufung der Gerichte im Verhältnis zu dem mit dem Verfahren angestrebten Erfolg nicht mehr sinnvoll erschiene (vgl. BVerfG vom 27.3.1980 BVerfGE 54, 39/41; vom 12.2.1992 BVerfGE 85, 337/347). - VGH Bayern, 18.09.2001 - 8 C 01.1941
Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2010 - 8 M 09.40063
Denn Gutachterkosten eines Planungsträgers, der seine Planung im gerichtlichen Klageverfahren oder in einem Normenkontrollverfahren verteidigt oder plausibilisiert, gehören grundsätzlich nicht zu den zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen im Sinn von § 162 Abs. 1 VwGO (vgl. BayVGH vom 19.3.2008 NVwZ-RR 2008, 738; vom 18.9.2001 NVwZ-RR 2002, 316).
- VGH Bayern, 18.12.2024 - 8 M 24.40033
Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss
Rn. 11 Mit einer derartigen, besonderen prozessualen Situation ist die Lage des Beklagten und des öffentlichen Vorhabenträgers, die im gerichtlichen Verfahren mit Hilfe der Sachverständigen, die an der Erstellung der Planunterlagen mitgewirkt haben, einen Planfeststellungsbeschluss verteidigen, grundsätzlich nicht vergleichbar (…vgl. BayVGH, B.v. 19.3.2008 - 8 M 07.1134 - BayVBl 2008, 761 = juris Rn. 4; B.v. 28.1.2010 - 8 M 09.40063 - BayVBl 2010, 477 = juris Rn. 6 f.;… B.v. 4.4.2012 - 8 C 10.1607 - juris Rn. 5;… HessVGH, B.v. 20.4.2011 - 11 F 429/11 - juris Rn. 20;… Hug in Kopp/Schenke, VwGO, 29. Aufl. 2023, § 162 Rn. 8).Im gerichtlichen Verfahren, das die Rechtmäßigkeit eines fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses zum Gegenstand hat, wird der Beklagte bzw. der Vorhabenträger von seinem Fachpersonal, verschiedenen Fachbehörden und den bei der Erstellung der Fachgutachten beteiligten externen Sachverständigen unterstützt, indem diese die von ihnen erstellten Unterlagen und ihre Genese erläutern, vermeintliche Widersprüche aufklären oder gedankliche Lücken schließen (vgl. BayVGH, B.v. 28.1.2010 - 8 M 09.40063 - BayVBl 2010, 477 - juris Rn. 8;… B.v. 14.10.2013 - 8 C 12.1785 - juris Rn. 7 "nachgelagerte Planungskosten").
Wollte man die beim Beklagten bzw. beim Vorhabenträger anfallenden Kosten für die Hinzuziehung externer Sachverständiger denjenigen aufbürden, die sich hiergegen erfolglos im Wege einer Klage wenden, wäre dies nicht nur eine unangebrachte Verlagerung von Planungskosten auf die Kläger; zudem würde sich auch das mit gegen Planungsvorhaben gerichtete Klagen verbundene Kostenrisiko unangemessen erhöhen und eine im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG kaum hinnehmbare Barrierewirkung für den Rechtsschutz von Planbetroffenen schaffen (vgl. BayVGH, B.v. 28.1.2010 - 8 M 09.40063 - BayVBl 2010, 477 - juris Rn. 9;… B.v. 14.10.2013 - 8 C 12.1785 - juris Rn. 7;… HessVGH, B.v. 20.4.2011 - 11 F 429/11 - juris Rn. 21).
Rn. 12 Eine Erstattung von Kosten für eine gutachtliche Stellungnahme, mit der lediglich die Planung in der mündlichen Verhandlung plausibel dargestellt wird, scheidet ebenfalls aus (…vgl. BVerwG, B.v. 15.6.2011 - 4 KSt 1002.10 - BeckRS 2015, 54989 Rn. 12 f., 18, 28; BayVGH, B.v. 28.1.2010 - 8 M 09.40063 - BayVBl 2010, 477 - juris Rn. 8;… HessVGH, B.v. 9.11.2021 - 2 C 2461/15.T - DVBl 2022, 1171 = juris Rn. 9;… OVG Saarl, B.v. 18.6.2024 - 2 F 164/23 - juris Rn. 22).
Insbesondere dann, wenn sich die Klägerseite in komplizierten fachtechnischen Fragen der Hilfe privater Sachverständiger bedient, kann es die prozessuale Situation erfordern, dass der beigeladene Vorhabenträger zur Verteidigung des planfestgestellten Vorhabens seinerseits den fachkundigen Rat privater Gutachter heranzieht, soweit er nicht selbst die erforderliche Sachkunde besitzt, was eine Frage des Einzelfalls ist (…vgl. BVerwG, B.v. 15.6.2011 - 4 KSt 1002.10 - BeckRS 2015, 54989 Rn. 12;… HessVGH, B.v. 9.11.2021 - 2 C 2461/15.T - DVBl 2022, 1171 = juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 28.1.2010 - 8 M 09.40063 - BayVBl 2010, 477 = juris Rn. 9;… B.v. 14.10.2013 - 8 C 12.1785 - juris Rn. 7).
- VGH Bayern, 07.08.2026 - 1 M 25.2446
Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss, Gutachterkosten für die …
Dabei wird die Gemeinde als Planungsträgerin bzw. der Vorhabenträger von ihrem bzw. seinem Fachpersonal, verschiedenen Fachbehörden und den bei der Erstellung der Fachgutachten beteiligten externen Sachverständigen unterstützt, indem diese die von ihnen erstellten Unterlagen und ihre Genese erläutern, vermeintliche Widersprüche aufklären oder gedankliche Lücken schließen (…vgl. BayVGH, B.v. 14.10.2013 - 8 C 12.1785 - juris Rn. 7 "nachgelagerte Planungskosten"; B.v. 28.1.2010 - 8 M 09.40063 - BayVBl 2010, 477 - juris Rn. 6 ff.).Wollte man die bei der Antragsgegnerin bzw. beim Vorhabenträger anfallenden Kosten für die Hinzuziehung externer Sachverständiger generell denjenigen aufbürden, die sich hiergegen erfolglos im Wege einer Klage bzw. eines Normenkontrollverfahrens wenden, wäre dies nicht nur eine unangebrachte Verlagerung von Planungskosten auf die Kläger bzw. Antragsteller; zudem würde sich auch das mit gegen Planungsvorhaben gerichtete Klagen verbundene Kostenrisiko unangemessen erhöhen und eine im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG kaum hinnehmbare Barrierewirkung für den Rechtsschutz von Planbetroffenen schaffen (vgl. BayVGH, B.v. 28.1.2010 a.a.O. - juris Rn. 9 m.w.N.).
- VGH Bayern, 23.04.2025 - 22 M 24.40025
Erstattungsfähigkeit der Kosten für private Gutachter, die auf gerichtlichen …
Zwar sind die Kosten für die Beiziehung eines privaten Sachverständigen, auch durch einen Planungsträger, zur mündlichen Verhandlung mit Blick auf den Amtsermittlungsgrundsatz nach § 86 Abs. 1 VwGO grundsätzlich nur unter engen Voraussetzungen erstattungsfähig (…BayVGH, B.v. 15.9.2023 - 22 M 23.40003 - juris Rn. 9;… B.v. 3.5.2021 - 22 M 21.40010 - juris Rn. 6;… B.v. 29.3.2011 - 22 M 11.300 - juris Rn. 10; B.v. 28.1.2010 - 8 M 09.40063 - juris Rn. 8 f.;… B.v. 8.3.2010 - 8 M 09.40065 - juris Rn. 6;… OVG NW, B.v. 13.4.2015 - 8 E 109/15 - juris Rn. 6 ff.;… Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, § 162 Rn. 7 f., 13 m.w.N.).Eine Kostenerstattung scheidet insbesondere dann aus, wenn es um die Klärung von Fragen geht, deren Behandlung bereits im Verwaltungsverfahren geboten gewesen wäre, und insoweit die Kosten dem Planungsträger als Planungskosten obliegen (…so zu einem Planfeststellungsverfahren BayVGH, B.v. 15.9.2023 - 22 M 23.40003 - juris Rn. 9;… B.v. 3.5.2021 - 22 M 21.40010 - juris Rn. 6; B.v. 28.1.2010 - 8 M 09.40063 - juris Rn. 7 f.;… OVG NW, B.v. 13.4.2015 - 8 E 109/15 - juris Rn. 7;… NdsOVG, B.v. 17.1.2012 - 13 OA 207.11 - juris Rn. 8).
Als weiteres Kriterium zieht die Rechtsprechung heran, ob das Erscheinen von von der Behörde bereits im Verwaltungsverfahren beauftragten Gutachtern in der mündlichen Verhandlung durch eine entsprechende Aufforderung des Gerichts veranlasst wurde (…vgl. BVerwG, B.v. 8.10.2008 - 4 KSt 2000/08 u.a. - juris Rn. 4, wonach die Grundsätze zur ausnahmsweisen Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Beiziehung von privaten Sachverständigen (Teilnahme an der mündlichen Verhandlung) nur bei nicht gerichtlich veranlasstem Erscheinen von Sachverständigen anwendbar sind;… BayVGH, B.v. 15.9.2023 - 22 M 23.40003 - juris Rn. 9;… B.v. 3.5.2021 - 22 M 21.40010 - juris Rn. 6;… B.v. 11.1.2012 - 15 C 10.2937 - juris Rn. 16 ff.; s. auch BayVGH, B.v. 28.1.2010 - 8 M 09.40063 - juris Rn. 9;… B.v. 29.3.2011 - 22 M 11.300 - juris Rn. 17;… Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, § 162 Rn. 9).
- VGH Bayern, 03.05.2021 - 22 M 21.40011
Zur Kostenerstattung für die Beiziehung eines privaten Sachverständigen
Zwar sind die Kosten für die Beiziehung eines privaten Sachverständigen, auch durch einen Planungsträger, zur mündlichen Verhandlung mit Blick auf den Amtsermittlungsgrundsatz nach § 86 Abs. 1 VwGO grundsätzlich nur unter engen Voraussetzungen erstattungsfähig (…BayVGH, B.v. 29.3.2011 - 22 M 11.300 - juris Rn. 10; B.v. 28.1.2010 - 8 M 09.40063 - juris Rn. 8 f.;… B.v. 8.3.2010 - 8 M 09.40065 - juris Rn. 6;… OVG NW, B.v. 13.4.2015 - 8 E 109/15 - juris Rn. 6 ff.;… Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 162 Rn. 7 f., 13 m.w.N.).Eine Kostenerstattung scheidet insbesondere dann aus, wenn es um die Klärung von Fragen geht, deren Behandlung bereits im Genehmigungsverfahren geboten gewesen wäre, und insoweit die Kosten dem Planungsträger als Planungskosten obliegen (…OVG NW, B.v. 13.4.2015 - 8 E 109/15 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 28.1.2010 - 8 M 09.40063 - juris Rn. 7 f.;… NdsOVG, B.v. 17.1.2012 - 13 OA 207.11 - juris Rn. 8).
Als weiteres Kriterium zieht die Rechtsprechung heran, ob das Erscheinen von von der Behörde bereits im Verwaltungsverfahren beauftragten Gutachtern in der mündlichen Verhandlung durch eine entsprechende Aufforderung des Gerichts veranlasst wurde (…vgl. BVerwG, B.v. 8.10.2008 - 4 KSt 2000/08 u.a. - juris Rn. 4, wonach die Grundsätze zur nur ausnahmsweisen Erstattungsfähigkeit von Privatgutachten nur bei nicht gerichtlich veranlasstem Erscheinen von Sachverständigen anwendbar sind;… BayVGH, B.v. 11.1.2012 - 15 C 10.2937 - juris Rn. 16 ff.; s. auch BayVGH, B.v. 28.1.2010 - 8 M 09.40063 - juris Rn. 9;… BayVGH, B.v. 29.3.2011 - 22 M 11.300 - juris Rn. 17;… Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 162 Rn. 9).
- VGH Bayern, 15.09.2023 - 22 M 23.40003
Zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige Aufwendungen, …
Zwar sind die Kosten für die Beiziehung eines privaten Sachverständigen, auch durch einen Planungsträger, zur mündlichen Verhandlung mit Blick auf den Amtsermittlungsgrundsatz nach § 86 Abs. 1 VwGO grundsätzlich nur unter engen Voraussetzungen erstattungsfähig (…BayVGH, B.v. 3.5.2021 - 22 M 21.40010 - juris Rn. 6;… B.v. 29.3.2011 - 22 M 11.300 - juris Rn. 10; B.v. 28.1.2010 - 8 M 09.40063 - juris Rn. 8 f.;… B.v. 8.3.2010 - 8 M 09.40065 - juris Rn. 6;… OVG NW, B.v. 13.4.2015 - 8 E 109/15 - juris Rn. 6 ff.;… Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, § 162 Rn. 7 f., 13 m.w.N.).Eine Kostenerstattung scheidet insbesondere dann aus, wenn es um die Klärung von Fragen geht, deren Behandlung bereits im Genehmigungsverfahren geboten gewesen wäre, und insoweit die Kosten dem Planungsträger als Planungskosten obliegen (…BayVGH, B.v. 3.5.2021 - 22 M 21.40010 - juris Rn. 6;… OVG NW, B.v. 13.4.2015 - 8 E 109/15 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 28.1.2010 - 8 M 09.40063 - juris Rn. 7 f.;… NdsOVG, B.v. 17.1.2012 - 13 OA 207.11 - juris Rn. 8).
Als weiteres Kriterium zieht die Rechtsprechung heran, ob das Erscheinen von von der Behörde bereits im Verwaltungsverfahren beauftragten Gutachtern in der mündlichen Verhandlung durch eine entsprechende Aufforderung des Gerichts veranlasst wurde (…vgl. BVerwG, B.v. 8.10.2008 - 4 KSt 2000/08 u.a. - juris Rn. 4, wonach die Grundsätze zur nur ausnahmsweisen Erstattungsfähigkeit von Privatgutachten nur bei nicht gerichtlich veranlasstem Erscheinen von Sachverständigen anwendbar sind;… BayVGH, B.v. 3.5.2021 - 22 M 21.40010 - juris Rn. 6;… B.v. 11.1.2012 - 15 C 10.2937 - juris Rn. 16 ff.; s. auch BayVGH, B.v. 28.1.2010 - 8 M 09.40063 - juris Rn. 9;… BayVGH, B.v. 29.3.2011 - 22 M 11.300 - juris Rn. 17;… Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, § 162 Rn. 9).
- VGH Bayern, 03.05.2021 - 22 M 21.40010
Zur Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines Gutachters (hier: Lärm- und …
Zwar sind die Kosten für die Beiziehung eines privaten Sachverständigen, auch durch einen Planungsträger, zur mündlichen Verhandlung mit Blick auf den Amtsermittlungsgrundsatz nach § 86 Abs. 1 VwGO grundsätzlich nur unter engen Voraussetzungen erstattungsfähig (…BayVGH, B.v. 29.3.2011 - 22 M 11.300 - juris Rn. 10; B.v. 28.1.2010 - 8 M 09.40063 - juris Rn. 8 f.;… B.v. 8.3.2010 - 8 M 09.40065 - juris Rn. 6;… OVG NW, B.v. 13.4.2015 - 8 E 109/15 - juris Rn. 6 ff.;… Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 162 Rn. 7 f., 13 m.w.N.).Eine Kostenerstattung scheidet insbesondere dann aus, wenn es um die Klärung von Fragen geht, deren Behandlung bereits im Genehmigungsverfahren geboten gewesen wäre, und insoweit die Kosten dem Planungsträger als Planungskosten obliegen (…OVG NW, B.v. 13.4.2015 - 8 E 109/15 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 28.1.2010 - 8 M 09.40063 - juris Rn. 7 f.;… NdsOVG, B.v. 17.1.2012 - 13 OA 207.11 - juris Rn. 8).
Als weiteres Kriterium zieht die Rechtsprechung heran, ob das Erscheinen von von der Behörde bereits im Verwaltungsverfahren beauftragten Gutachtern in der mündlichen Verhandlung durch eine entsprechende Aufforderung des Gerichts veranlasst wurde (…vgl. BVerwG, B.v. 8.10.2008 - 4 KSt 2000/08 u.a. - juris Rn. 4, wonach die Grundsätze zur nur ausnahmsweisen Erstattungsfähigkeit von Privatgutachten nur bei nicht gerichtlich veranlasstem Erscheinen von Sachverständigen anwendbar sind;… BayVGH, B.v. 11.1.2012 - 15 C 10.2937 - juris Rn. 16 ff.; s. auch BayVGH, B.v. 28.1.2010 - 8 M 09.40063 - juris Rn. 9;… BayVGH, B.v. 29.3.2011 - 22 M 11.300 - juris Rn. 17;… Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 162 Rn. 9).
- VGH Hessen, 23.11.2018 - 2 C 2461/15
Erstattungsfähigkeit der Sachverständigenkosten eines beigeladenen …
Eine Erstattung der Kosten für eine gutachterliche Stellungnahme, mit der lediglich die Planung in der mündlichen Verhandlung plausibel dargestellt wird, kommt ebenfalls nicht in Betracht (BVerwG…, Beschluss vom 15. Juni 2011 - 4 KSt 1002.10 -, a.a.O. Rn. 13; Bayerischer VGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 8 M 09.40063 -, juris Rn. 8).Würden dagegen durch das prozessuale Verhalten des Klägers entscheidungserhebliche Fragen aufgeworfen und diese durch den Vorhabenträger unter Hinzuziehung eines Sachverständigen beantwortet, handele es sich grundsätzlich um das Abstellen von Versäumnissen im Planfeststellungsverfahren (vgl. Hessischer VGH…, Beschluss vom 20. April 2011 - 11 F 429/11 -, juris Rn. 21 ;… Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 28. Februar 2014 - 8 C 12.2411 -, juris Rn. 12 und vom 28. Januar 2010 - 8 M 09.40063 -, juris Rn. 8; Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 17. Januar 2012 - 13 OA 207/11 -, juris Rn. 8).
- OVG Saarland, 18.06.2024 - 2 F 188/23
Erstattungsfähigkeit der durch einen Beigeladenen geltend gemachten Kosten für …
Die Kosten für die Erstellung eines Privatgutachten können somit nur erstattungsfähig sein, wenn der Beteiligte zu schwierigen fachlichen, insbesondere technischen Sachfragen Stellung nehmen muss, um seine Interessen ausreichend wahrnehmen zu können.[vgl. BVerwG, Beschluss vom 4.9.2008 - 4 KSt 1010/07 -, juris, Rn. 12][vgl. BVerwG, Beschluss vom 4.9.2008 - 4 KSt 1010/07 -, juris, Rn. 12] Eine Kostenerstattung scheidet dann aus, wenn es um die Klärung von Fragen geht, deren Behandlung bereits im Genehmigungsverfahren geboten gewesen wäre, und insoweit die Kosten dem Planungsträger als Planungskosten obliegen, wohingegen eine Erstattungsfähigkeit in Bezug auf solche Kosten in Betracht kommt, die sich aus der prozessualen Lage der Behörde beziehungsweise des Vorhabenträgers rechtfertigen, einen nachvollziehbaren Bezug zum Vorbringen eines Prozessbeteiligten besitzen und dazu bestimmt sind, vorgetragene Tatsachen zu widerlegen oder zu erschüttern.[vgl. BVerwG, Beschluss vom 4.9.2008 - 4 KSt 1010/07 -, juris, Rn. 12 sowie BayVGH, Beschluss vom 15.9.2023 - 22 M 23.40003 -, juris, Rn. 9 (m.w.N.)][vgl. BVerwG, Beschluss vom 4.9.2008 - 4 KSt 1010/07 -, juris, Rn. 12 sowie BayVGH, Beschluss vom 15.9.2023 - 22 M 23.40003 -, juris, Rn. 9 (m.w.N.)] Eine Erstattung der Kosten für eine gutachterliche Stellungnahme, mit der lediglich die Planung in der mündlichen Verhandlung plausibel dargestellt wird, kommt nicht in Betracht.5[vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.6.2011 - 4 KSt 1002.10 -, juris, Rn. 13; BayVGH, Beschluss vom 28.1.2010 - 8 M 09.40063 -, juris, Rn. 8 sowie VGH Hessen, Urteil vom 23.11.2018 - 2 C 2461/15.T -, juris, Rn. 9][vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.6.2011 - 4 KSt 1002.10 -, juris, Rn. 13; BayVGH, Beschluss vom 28.1.2010 - 8 M 09.40063 -, juris, Rn. 8 sowie VGH Hessen, Urteil vom 23.11.2018 - 2 C 2461/15.T -, juris, Rn. 9] Ferner ist betreffend die Erstattungsfähigkeit der Kosten in den Blick zu nehmen, ob das Erscheinen von seitens der Behörde beziehungsweise des Vorhabenträgers beauftragten Gutachtern in der mündlichen Verhandlung durch eine entsprechende Aufforderung des Gerichts veranlasst wurde.[vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.10.2008 - 4 KSt 2000/08 u.a. -, juris, Rn. 4 sowie BayVGH, Beschluss vom 15.9.2023 - 22 M 23.40003 -, juris, Rn. 9 (m.w.N.)][vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.10.2008 - 4 KSt 2000/08 u.a. -, juris, Rn. 4 sowie BayVGH, Beschluss vom 15.9.2023 - 22 M 23.40003 -, juris, Rn. 9 (m.w.N.)].Im Rahmen der mündlichen Verhandlung hat sich der Gutachter - ausgehend von dem jeweiligen klägerischen Vortrag - vertiefend zu dem erstellten Gutachten geäußert und zudem auf Nachfrage des Gerichts aktuelle Einschätzungen beziehungsweise Prognosen aus seinem Fachbereich (insbesondere betreffend etwaige stoffliche Veränderungen und Erschütterungen in Folge des Grubenwasseranstiegs) abgegeben, sodass ein nachvollziehbarer konkreter Bezug zum Vorbringen eines Prozessbeteiligten vorhanden war[vgl. BVerwG, Beschluss vom 4.9.2008 - 4 KSt 1010/07 -, juris, Rn. 12][vgl. BVerwG, Beschluss vom 4.9.2008 - 4 KSt 1010/07 -, juris, Rn. 12] und der Beitrag des Gutachters über eine bloße (wiederholende) Darstellung der Planung hinausging.[vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 15.6.2011 - 4 KSt 1002.10 -, juris, Rn. 13; BayVGH, Beschluss vom 28.1.2010 - 8 M 09.40063 -, juris, Rn. 8 sowie VGH Hessen, Urteil vom 23.11.2018 - 2 C 2461/15.T -, juris, Rn. 9][vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 15.6.2011 - 4 KSt 1002.10 -, juris, Rn. 13; BayVGH, Beschluss vom 28.1.2010 - 8 M 09.40063 -, juris, Rn. 8 sowie VGH Hessen, Urteil vom 23.11.2018 - 2 C 2461/15.T -, juris, Rn. 9] Die Anwesenheit des Gutachters in der mündlichen Verhandlung war somit prozessökonomisch sinnvoll, sodass die Erstattungsfähigkeit dem Grunde nach zu bejahen ist.
- VGH Hessen, 20.04.2011 - 11 F 429/11
Gutachterkosten des Vorhabensträgers
Rn. 21 Dies hat für ein Klageverfahren, das sich an den Planfeststellungsbeschluss anschließt, zur Folge, dass die Kosten für die Hinzuziehung von Sachverständigen durch den Vorhabensträger regelmäßig nicht zu den erstattungsfähigen Verfahrenskosten im Sinn von § 162 Abs. 1 VwGO zählen können (so auch Bay.VGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 8 M 09.40063 -, NVwZ-RR 2010, 663).Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung des Bay.VGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 8 M 09.40063 -, NVwZ-RR 2010, 663, an, wonach es nicht nur eine unangebrachte Verlagerung von Planungskosten bedeuten, sondern auch eine im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG nicht hinnehmbare Barrierewirkung für den Rechtsschutz planbetroffener Bürger schaffen würde, wenn man in derartigen Fällen die bei der Planfeststellungsbehörde oder beim Vorhabensträger anfallenden Kosten für die Hinzuziehung externer Sachverständiger denjenigen aufbürdet, die sich hiergegen erfolglos im Wege einer Klage wenden.
- VGH Bayern, 29.03.2011 - 22 M 11.300
Notwendige Aufwendungen des beigeladenen Trägers öffentlicher Wasserversorgung
Nichts anderes kann hinsichtlich jener Sachverständigenkosten gelten, die der Träger der Wasserversorgung aufwenden muss, um das Wasserschutzgebiet im gerichtlichen Verfahren zu verteidigen (vgl. auch BayVGH vom 28.1.2010 NVwZ-RR 2010, 663/664 zum beigeladenen Planungsträger nach dem Luftverkehrsrecht).An die Notwendigkeit der Beiziehung eines Privatsachverständigen in der mündlichen Verhandlung sind strenge Anforderungen zu stellen, um das Kostenrisiko zu Lasten anderer Beteiligter im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG nicht unkalkulierbar oder unangemessen zu erhöhen (vgl. BayVGH vom 28.1.2010 NVwZ-RR 2010, 663/664).
- OVG Saarland, 18.06.2024 - 2 F 187/23
Erstattungsfähigkeit der durch einen Beigeladenen geltend gemachten Kosten für …
- VGH Bayern, 05.08.2014 - 6 C 14.979
Erschließungsbeitragsrecht; Kostenfestsetzungsbeschluss; erstattungsfähige …
- VGH Hessen, 20.04.2011 - 11 F 90/11
Gutachterkosten der Planfeststellungsbehörde
- VGH Bayern, 22.04.2024 - 8 C 24.381
Erfolglose Beschwerde gegen die Zurückweisung einer Kostenerinnerung hinsichtlich …
- OVG Saarland, 18.06.2024 - 2 F 164/23
Erstattungsfähigkeit der durch einen Beigeladenen geltend gemachten Kosten für …
- OVG Saarland, 14.06.2024 - 2 F 165/23
Erstattungsfähigkeit der durch einen Beigeladenen geltend gemachten Kosten für …
- OVG Saarland, 18.06.2024 - 2 F 165/23
Begrenzung des Kostenerstattungsanspruchs im Fall der Hinzuziehung privater …
- VGH Bayern, 16.11.2023 - 19 M 23.1665
Erfolglose Erinnerung einer Behörde betreffend Kosten eines Privatgutachtens
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.01.2012 - 8 E 11451/11
Berichtigung eines Kostenausspruchs im verwaltungsgerichtlichen Verfahren wegen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2015 - 8 E 109/15
Erstattungsfähigkeit der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder …
- BVerwG, 15.06.2011 - 4 KSt 1002.10
- OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 13 OA 207/11
Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für private Sachverständige bei notwendiger …
- VGH Bayern, 11.01.2012 - 15 C 10.2937
Kostenfestsetzungsbeschluss
- VGH Bayern, 14.10.2013 - 8 C 12.1785
Notwendige Aufwendungen eines im straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren …
- VGH Bayern, 28.02.2014 - 8 C 12.2411
Sachverständigenkosten eines beigeladenen Vorhabenträgers, im Regelfall keine …
- VG München, 20.02.2015 - M 5 M 14.5268
Fachbeistand in mündlicher Verhandlung; Privatgutachten
- VG Augsburg, 14.05.2014 - Au 1 M 14.689
Antrag auf Entscheidung des Gerichts; Kostenfestsetzung; außergerichtliche …
- VGH Bayern, 08.03.2010 - 8 M 09.40065
Kostenerinnerung; privater Sachverständiger; Teilnahme an Sitzungen; …
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