Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 19.03.2010 - 8 ME 42/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Anforderungen an ein Einfügen in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des § 104a Abs. 2 Satz 1 AufenthG 2004
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 23 Abs. 1 S. 1 AufenthG; § 104a Abs. 2 S. 1 AufenthG
Gewährleistung für ein Einfügen in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland i.S.d. § 104a Abs. 2 S. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) bei Vorliegen einer "positiven Integrationsprognose" - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Einfügen in die deutschen Lebensverhältnisse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gewährleistung für ein Einfügen in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland i.S.d. § 104a Abs. 2 S. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) bei Vorliegen einer "positiven Integrationsprognose"
Verfahrensgang
- VG Stade, 15.02.2010 - 2 B 1626/09
- OVG Niedersachsen, 19.03.2010 - 8 ME 42/10
Papierfundstellen
- DVBl 2010, 599
- DÖV 2010, 531
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 27.01.2009 - 1 C 40.07
Altfallregelung; Bleiberechtserlass; oberste Landesbehörde; Einvernehmen mit dem …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.03.2010 - 8 ME 42/10
Eine solche ist gerechtfertigt, wenn konkrete Umstände - wie etwa die Kenntnisse der deutschen Sprache, das soziale Umfeld, das Vorhandensein eines festen Wohnsitzes und enger persönlicher Beziehungen zu dritten Personen außerhalb der eigenen Familie, die Schul- und Berufsausbildung, die Ausübung von Erwerbstätigkeiten, das bürgerschaftliche Engagement, die Dauer des Aufenthalts, das Lebensalter im Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland und die Rechtstreue, insbesondere das Fehlen strafgerichtlicher Verurteilungen - die begründete Annahme zu tragen geeignet sind, der Ausländer werde sich künftig in sozialer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht in die hiesigen Lebensverhältnisse einfügen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.1.2009 - 1 C 40.07 -, NVwZ 2009, 979, 981;… Niedersächsisches OVG, Urt. v. 20.10.2009 - 11 LB 56/09 -, juris Rn. 66 ff.;… GK-AufenthG, Stand: Januar 2010, § 104a Rn. 26 f.; Nrn. 32.2.3 und 104b.3.2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz v. 26.10.2009, GMBl. 2009, 877). - OVG Niedersachsen, 20.10.2009 - 11 LB 56/09
Ermessensausweisung i.S.d. Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) bzgl. eines in …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.03.2010 - 8 ME 42/10
Eine solche ist gerechtfertigt, wenn konkrete Umstände - wie etwa die Kenntnisse der deutschen Sprache, das soziale Umfeld, das Vorhandensein eines festen Wohnsitzes und enger persönlicher Beziehungen zu dritten Personen außerhalb der eigenen Familie, die Schul- und Berufsausbildung, die Ausübung von Erwerbstätigkeiten, das bürgerschaftliche Engagement, die Dauer des Aufenthalts, das Lebensalter im Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland und die Rechtstreue, insbesondere das Fehlen strafgerichtlicher Verurteilungen - die begründete Annahme zu tragen geeignet sind, der Ausländer werde sich künftig in sozialer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht in die hiesigen Lebensverhältnisse einfügen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 27.1.2009 - 1 C 40.07 -, NVwZ 2009, 979, 981; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 20.10.2009 - 11 LB 56/09 -, juris Rn. 66 ff.;… GK-AufenthG, Stand: Januar 2010, § 104a Rn. 26 f.; Nrn. 32.2.3 und 104b.3.2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz v. 26.10.2009, GMBl. 2009, 877). - OVG Rheinland-Pfalz, 19.06.2009 - 7 B 10468/09
D (A), Aufenthaltserlaubnis, Altfallregelung, vorläufiger Rechtsschutz …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.03.2010 - 8 ME 42/10
Liegen damit die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 2 Satz 1 AufenthG voraussichtlich nicht vor, so bleibt zu prüfen, ob das volljährige Kind nicht seinerseits und unabhängig von der Erteilung oder Versagung von Aufenthaltserlaubnissen an seine Eltern bzw. einen Elternteil die Voraussetzungen des § 104a Abs. 1 AufenthG in eigener Person erfüllt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 19.6.2009 - 7 B 10468/09 -, juris Rn. 8).
- OVG Niedersachsen, 15.06.2010 - 8 LB 117/08
Rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis "auf Probe"; Zurechnung von in …
Eine solche ist gerechtfertigt, wenn konkrete Umstände - wie etwa die Kenntnisse der deutschen Sprache, das soziale Umfeld, das Vorhandensein eines festen Wohnsitzes und enger persönlicher Beziehungen zu dritten Personen außerhalb der eigenen Familie, die Schul- und Berufsausbildung, die Ausübung von Erwerbstätigkeiten, das bürgerschaftliche Engagement, die Dauer des Aufenthalts, das Lebensalter im Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland und die Rechtstreue, insbesondere das Fehlen strafgerichtlicher Verurteilungen - die begründete Annahme zu tragen geeignet sind, der Ausländer werde sich künftig in sozialer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht in die hiesigen Lebensverhältnisse einfügen (vgl. Senatsbeschl. v. 19.3.2010 - 8 ME 42/10 -, juris Rn. 2;… BVerwG, Urt. v. 27.1.2009 - 1 C 40.07 -, BVerwGE 133, 73, 79 f.;… Niedersächsisches OVG, Urt. v. 20.10.2009 - 11 LB 56/09 -, juris Rn. 66 ff.;… GK-AufenthG, Stand: Mai 2010, § 104a Rn. 26 f.; Nrn. 32.2.3 und 104b.3.2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz v. 26.10.2009, GMBl. 2009, 877).Liegen, wie hier, die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 2 Satz 1 AufenthG nicht vor, ist stets auch zu prüfen, ob das volljährige Kind nicht seinerseits und unabhängig von der Erteilung oder Versagung von Aufenthaltserlaubnissen an seine Eltern bzw. einen Elternteil die Voraussetzungen des § 104a Abs. 1 AufenthG in eigener Person erfüllt (vgl. Senatsbeschl. v. 19.3.2010 - 8 ME 42/10 -, juris Rn. 5; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 19.6.2009 - 7 B 10468/09 -, InfAuslR 2009, 345, 348 f.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 11.10.2011 - 2 M 92/11
Kein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung der …
Eine solche ist gerechtfertigt, wenn konkrete Umstände - wie etwa die Kenntnisse der deutschen Sprache, das soziale Umfeld, das Vorhandensein eines festen Wohnsitzes und enge persönlicher Beziehungen zu dritten Personen außerhalb der eigenen Familie, die Schul- und Berufsausbildung, die Ausübung von Erwerbstätigkeiten, das bürgerschaftliche Engagement, die Dauer des Aufenthalts, das Lebensalter im Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland und die Rechtstreue, insbesondere das Fehlen strafgerichtlicher Verurteilungen - die begründete Annahme zu tragen geeignet sind, der Ausländer werde sich künftig in sozialer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht in die hiesigen Lebensverhältnisse einfügen (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 19.03.2010 - 8 ME 42/10 - Juris, m. w. Nachw.). - VG Oldenburg, 26.09.2011 - 11 A 3420/10
Altfallregelung; Änderung der Sachlage; Aufenthaltserlaubnis; Bestandsschutz; …
Dabei sind etwa die Kenntnisse der deutschen Sprache, das soziale Umfeld, das Vorhandensein eines festen Wohnsitzes und enger persönlicher Beziehungen zu dritten Person außerhalb der eigenen Familie, die Schul- und Berufsausbildung, die Ausübung von Erwerbstätigkeiten, das bürgerschaftliche Engagement, die Dauer des Aufenthalts, das Lebensalter im Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik und die Rechtstreue, insbesondere das Fehlen strafgerichtlicher Verurteilungen in den Blick zu nehmen (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 15. Juni 2010 - 8 LB 117/08 - Nds. Rpfl. 2010, 390 - Beschluss vom 19. März 2010 - 8 ME 42/10 - juris, Rn. 2).
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