Rechtsprechung
| VGH Bayern, 13.02.2007 - 8 N 06.2040 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 13.02.2007 - 8 N 06.2040
- BVerwG, 24.05.2007 - 4 BN 16.07
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (18)
- BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90
Hennenhaltungsverordnung
Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2007 - 8 N 06.2040
In der Rechtsprechung des Senats ist zwar geklärt, dass sich eine Straßenplanung als rechtswidrig erweisen kann, wenn statt einer angegebenen Gemeindeverbindungsstraße eine Straße mit überörtlicher Verkehrsbedeutung und mit Netzfunktion im Sinn von Art. 3 Abs. 1 Nrn. 1 oder 2 BayStrWG geplant wird (vgl. BayVGH vom 24.2.1999 BayVBl 2000, 242; vom 8.8.2001 BayVBl 2002, 495).Für die Klassifizierung einer Straße ist gleichwohl in erster Linie ihre Funktion im Netz maßgeblich (vgl. BayVGH vom 24.2.1999 a.a.O. S. 639).
Hierdurch werden insbesondere kreisangehörigen Gemeinden weitere Möglichkeiten zu einer entsprechenden Aufgabenerfüllung eingeräumt (vgl. BayVGH vom 24.2.1999 a.a.O. S. 245).
- BGH, 28.10.1999 - VII ZR 393/98
Vertragstreues Verhaltes beim VOB/B -Vertrag
Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2007 - 8 N 06.2040
Geringfügige Belästigungen infolge von Veränderungen, mit denen unter den gegebenen Umständen gerechnet werden musste, sind nicht abwägungserheblich (vgl. BVerwG vom 21.10.1999 NJW 2000, 807).Die ruhige Wohnlage, die einem an den bisherigen Außenbereich angrenzenden Grundstück im Allgemeinen faktisch zukommt, begründet als solche keine Antragsbefugnis (BVerwG vom 21.10.1999 a.a.O. S. 808).
- BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98
Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung; …
Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2007 - 8 N 06.2040
1.1 Allgemein reicht es hierfür aus, dass der Antragsteller Tatsachen vorträgt, die eine fehlerhafte Behandlung eigener Belange, die für die Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB zu beachten waren, als möglich erscheinen lassen (vgl. BVerwG vom 24.9.1998 BVerwGE 107, 215/218 f).Hierfür muss hinreichend substanziiert aufgezeigt werden, dass ein abwägungserheblicher Belang nicht nur berührt, sondern auch möglicherweise zu kurz gekommen ist (vgl. BVerwG vom 5.4.1974 BVerwGE 45, 309/326; vom 24.9.1998 a.a.O.; vom 26.2.1999 NVwZ 2000, 197).
- VGH Bayern, 30.04.2003 - 8 N 01.3009
Straßenplanung für Güterverkehrszentrum (GVZ) Raum Augsburg unwirksam
Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2007 - 8 N 06.2040
Dazu gehört namentlich auch die planerische Aussage, welche Art und Klasse einer planfeststellungsbedürftigen Straße im Sinn von Art. 36 BayStrWG auf welchen Grundflächen verwirklicht werden soll (vgl. BayVGH vom 30.4.2003 BayVBl 2004, 625/628 f.; vom 24.5.2005 VGH n.F. 58, 155/156 f.).Denn der Regelungszweck des Art. 23 BayStrWG, Abstände baulicher Anlagen zu einer Straße sicherzustellen oder Straßen von einem Anbau freizuhalten, wird bei der isolierten Straßenplanung durch Bebauungsplan regelmäßig dadurch erreicht, dass die Festsetzung einer angrenzenden Bebauung im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans überhaupt entfällt und damit eine solche Bebauung dort nicht möglich ist (vgl. BayVGH vom 30.4.2003 a.a.O. S. 628 f.;… vom 24.5.2005 a.a.O. S. 156).
- BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 9.95
Immissionsschutzrecht: Lärmschutz bei Bau oder wesentliche Änderung einer …
Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2007 - 8 N 06.2040
Soweit der Antragsteller zu 2 eine genaue Ermittlung und Abwägung von Lärmbelastungen seines Anwesens unter Einschluss von Zubringerverkehr auf der *** vermisst, ist dem zunächst entgegenzuhalten, dass Grundlage der Würdigung der Lärmsituation nur die von dem neu zu bauenden Verkehrsweg ausgehende Lärmbelastung sein kann; eine Summenpegelbildung unter Einschluss einer Vorbelastung durch den Verkehr auf benachbarten, bereits vorhandenen Straßen ist in aller Regel nicht vorzunehmen (vgl. BVerwG vom 21.3.1996 BVerwGE 101, 1). - BVerwG, 17.03.2005 - 4 A 18.04
Bau oder wesentliche Änderung einer öffentlichen Straße; Verkehrszunahme auf …
Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2007 - 8 N 06.2040
Gleichwohl kann eine Verkehrszunahme auf anderen, bereits vorhandenen Straßen abwägungserheblich sein, wenn sie ursächlich einem neuen Straßenbauvorhaben zugeordnet werden kann; die Abwägung darf sich aber auch in einem solchen Fall an den einschlägigen Immissionsgrenzwerten der Verkehrslärmschutzverordnung orientieren (vgl. BVerwG vom 17.3.2005 DVBl 2005, 1044). - BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76
Startbahn West
Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2007 - 8 N 06.2040
Die Planung einer Straße muss danach nicht unumgänglich notwendig sein; vielmehr genügt für die Stufe der Planrechtfertigung, dass das Vorhaben "vernünftigerweise geboten ist" (vgl. BVerwG vom 7.7.1978 BVerwGE 56, 110/119; vom 22.3.1985 BVerwGE 71, 166/168; vom 6.12.1985 BVerwGE 72, 282/284). - BVerwG, 19.09.2002 - 4 CN 1.02
Teilnichtigkeit; Abschnittsbildung; reformatio in peius; "bedingter" …
Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2007 - 8 N 06.2040
Maßgebend ist die planerische Konzeption der Gemeinde, wobei dieser ein sehr weites planerisches Ermessen zukommt (vgl. BVerwG vom 19.9.2002 BVerwGE 117, 58). - BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 15.83
Planrechtfertigung als "Gebotensein" nach den Zielen des FStrG ; Abgrenzung zur …
Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2007 - 8 N 06.2040
Die Planung einer Straße muss danach nicht unumgänglich notwendig sein; vielmehr genügt für die Stufe der Planrechtfertigung, dass das Vorhaben "vernünftigerweise geboten ist" (vgl. BVerwG vom 7.7.1978 BVerwGE 56, 110/119; vom 22.3.1985 BVerwGE 71, 166/168; vom 6.12.1985 BVerwGE 72, 282/284). - BVerwG, 06.12.1985 - 4 C 59.82
Objektive Erforderlichkeit eines fernstraßenrechtlichen Vorhabens, Gerichtliche …
Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2007 - 8 N 06.2040
Die Planung einer Straße muss danach nicht unumgänglich notwendig sein; vielmehr genügt für die Stufe der Planrechtfertigung, dass das Vorhaben "vernünftigerweise geboten ist" (vgl. BVerwG vom 7.7.1978 BVerwGE 56, 110/119; vom 22.3.1985 BVerwGE 71, 166/168; vom 6.12.1985 BVerwGE 72, 282/284). - BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72
Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall, …
- BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91
Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen …
- BVerwG, 26.02.1999 - 4 CN 6.98
Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Verkehrsimmissionen; Bebauungsplan; Entwicklung …
- BVerwG, 07.06.2001 - 4 CN 1.01
Klagebefugnis einer Gemeinde gegen naturschutzrechtliche Verordnung; Zulässigkeit …
- BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97
Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; …
- BVerwG, 24.05.1996 - 4 A 39.95
Fernstraßenrecht: Wertminderung von Außenbereichsgrundstücken durch Autobahnbau, …
- BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvR 2138/00
Disziplinarverfahren - Verfassungsbeschwerde - Lehrer - Sexueller Mißbrauch - …
- BVerwG, 03.06.1971 - IV C 64.70
Zulässigkeit und Rechtswirkungen von sich in der Festsetzung einer Verkehrsfläche …
- VGH Baden-Württemberg, 09.02.2010 - 3 S 3064/07
Beschlussfassung über einen Bebauungsplan: Befangenheit und Sitzungsunterlagen
Auch eine planbedingte Zunahme des Verkehrslärms unterhalb der Grenzwerte gehört zum Abwägungsmaterial und kann die Antragsbefugnis des Betroffenen begründen, sofern die auf den Betroffenen zukommende Lärmbelastung nicht von vornherein objektiv so geringwertig ist, dass sie nicht abwägungsrelevant ist (vgl. BayVGH, Urteil vom 13.02.2007 - 8 N 06.2040 -, juris Rn. 24 ff.). - VG Sigmaringen, 21.01.2016 - 2 K 505/14
Planfeststellung; Straßenkategorie; Straßenklasse; Eingruppierung einer Straße; …
Die anderweitige Eingruppierung anschließender Straßen hindert eine abweichende Einordnung der dazwischen liegenden, verbindenden Straße grundsätzlich nicht (insbesondere die von den Beteiligten ausführlich besprochenen Entscheidungen des VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 25.04.2007, a.a.O. sowie auch des BayVGH, Urteil vom 13.02.2007 - 8 N 06.2040 -, UPR 2007, 460). - VGH Bayern, 30.10.2007 - 8 A 06.40024
Straßenplanungsrecht: Planfeststellung Autobahn (A94) // Alternativenprüfung; …
Weil es sich hierbei im Grundsatz um eine unvermeidbare Funktion des Außenbereichs handelt, hat die Rechtsprechung insoweit eine Vorbelastung angenommen (st. Rspr.; vgl. BVerwG vom 24.5.1996 NJW 1997, 142/143; BayVGH vom 13.2.2007 Az. 8 N 06.2040 AU S. 11).
- OVG Sachsen, 14.07.2021 - 1 C 4/20
Ausgleich; Eingriff in Natur und Landschaft; Ufer; Gewässerrandstreifen
Rn. 49 Zur fehlenden Antragsbefugnis der Antragstellerin ist sie unter Verweis auf das Normenkontrollurteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13. Februar 2007 - 8 N 06.2040 - (…juris Rn. 26) der Auffassung, dass die auf das Wohngrundstück der Antragstellerin zukommende Lärmbelastung so geringwertig sei, dass keine Abwägungsrelevanz bestehe. - VGH Bayern, 30.10.2007 - 8 A 06.40023
Planfeststellung Autobahn (A 94); Klage eines in der Vorausschau …
Weil es sich hierbei im Grundsatz um eine unvermeidbare Funktion des Außenbereichs handelt, hat die Rechtsprechung insoweit eine Vorbelastung angenommen (st. Rspr.; vgl. BVerwG vom 24.5.1996 NJW 1997, 142/143; BayVGH vom 13.2.2007 Az. 8 N 06.2040 AU S. 11). - VGH Baden-Württemberg, 26.05.2015 - 5 S 736/13
Antragsbefugnis gegen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Dies gilt indessen nicht, wenn die auf den Betroffenen zukommende Lärmbelastung von vornherein objektiv so geringfügig ist, dass sie nicht abwägungsrelevant ist (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.11.1995 a.a.O.;… Urt. v. 21.10.1999 - 4 CN 1.98 -, Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 136; Beschl. v. v. 25.01.2002 - 4 BN 2.02 - , Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 153; BayVGH, Urt. v. 13.02.2007 - 8 N 06.2040 -, juris Rn. 24 ff.;… OVG NW, Urt. v. 28.08.2007 - 7 D 28/06.NE -: bei einer Erhöhung um ca. 0,65 dB(A)). - VGH Bayern, 30.10.2007 - 8 A 06.40026
Planfeststellung Autobahn (A 94); Klagen von in der Vorausschau …
Weil es sich hierbei im Grundsatz um eine unvermeidbare Funktion des Außenbereichs handelt, hat die Rechtsprechung insoweit eine Vorbelastung angenommen (st. Rspr.; vgl. BVerwG vom 24.5.1996 NJW 1997, 142/143; BayVGH vom 13.2.2007 Az. 8 N 06.2040 AU S. 11). - VGH Baden-Württemberg, 25.11.2014 - 5 S 302/13
Antragsbefugnis für einen Normenkontrollantrag gegen die Änderung eines …
Auch eine planbedingte Zunahme des Verkehrslärms unterhalb der Grenzwerte gehört zum Abwägungsmaterial und kann die Antragsbefugnis des Betroffenen begründen, sofern die auf den Betroffenen zukommende Lärmbelastung nicht von vornherein objektiv so geringfügig ist, dass sie nicht abwägungsrelevant ist (vgl. BayVGH, Urteil vom 13.02.2007 - 8 N 06.2040 -, juris Rn. 24 ff.). - VG München, 01.12.2009 - M 2 K 08.4191
Planfeststellung; Kreisstraße; Wahl der richtigen Straßenklasse; …
In der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Urteile v. 13.2.2007, Az. 8 N 06.2040, RdNrn. 34 f.; v. 15.2.2005, Az. 8 A 03.40044, RdNr. 26, BayVBl. 2006, 118) ist geklärt, dass auch Kreisstraßen eine eigenständige Netzfunktion zukommt und es sich dabei auch um Straßen mit Zubringerfunktion zu Bundesfernstraßen handeln kann, wie Art. 36 Abs. 2 BayStrWG belegt.Der Rechtmäßigkeit der Planfeststellung steht auch nicht entgegen, dass Träger der Straßenbaulast (Art. 9 Abs. 1 BayStrWG) für die Kreisstraßen gemäß Art. 41 Satz 1 Nr. 2 BayStrWG hier der Landkreis ... ist, da die Beigeladene die WT ... selbst planen und bauen kann, nachdem ihr die Straßenbaulast durch die öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 21. Dezember 2005 nach Art. 44 Abs. 1 BayStrWG übertragen wurde (vgl. BayVGH v. 24.2.1999, Az. 8 B 98.1627 und 1631, BayVBl. 2000, 242/245; v. 13.2.2007, Az. 8 N 06.2040, RdNr. 36).
- VGH Bayern, 30.10.2007 - 8 A 06.40025
Existenzgefährdung eines Betriebs
Weil es sich hierbei im Grundsatz um eine unvermeidbare Funktion des Außenbereichs handelt, hat die Rechtsprechung insoweit eine Vorbelastung angenommen (st. Rspr.; vgl. BVerwG vom 24.5.1996 NJW 1997, 142/143; BayVGH vom 13.2.2007 Az. 8 N 06.2040 AU S. 11). - VG München, 01.12.2009 - M 2 K 09.353
Planfeststellung; Kreisstraße; Wahl der richtigen Straßenklasse; …
- VGH Bayern, 03.03.2011 - 2 N 09.3058
Normenkontrolle; Antragsbefugnis; vorhabenbezogener Bebauungsplan; beschleunigtes …
- VGH Bayern, 08.09.2010 - 1 N 07.3403
Normenkontrollantrag; vorhabenbezogener Bebauungsplan; Sondergebiet …
- VG München, 10.07.2012 - M 2 K 11.5776
Planfeststellung; Wahl der richtigen Straßenklasse (hier verneint); Netzfunktion
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