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| VGH Hessen, 22.03.2007 - 8 N 2136/06 |
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Mindeststärke von 2 Abgeordnenten für Fraktionen in Kreistagen rechtmäßig
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (10)
- VGH Hessen, 24.07.2006 - 8 NG 1156/06
Erfolgloses Normenkontrolleilverfahren gegen die Geschäftsordnung eines …
Auszug aus VGH Hessen, 22.03.2007 - 8 N 2136/06
Rn. 14 Am 10. Mai 2006 stellte die Antragstellerin einen Normenkontroll-Eilantrag, den der Senat mit Beschluss vom 24. Juli 2006 - 8 NG 1156/06 - ablehnte.Rn. 27 Die Verwaltungsvorgänge des Antragsgegners (1 Heft) und die Akte des Normenkontroll-Eilverfahrens 8 NG 1156/06 Hess. VGH haben vorgelegen und sind zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden.
Nach dem Sinn und Zweck des Normenkontrollverfahrens müssen jedenfalls Bestimmungen, die die Rechte von Mitgliedern kommunaler Vertretungsorgane in abstrakt-genereller Weise regeln, trotz ihres Charakters als bloße Innenrechtssätze in den Anwendungsbereich des § 47 VwGO einbezogen und auf Antrag eines Mitglieds vom Gericht auf ihre Gültigkeit überprüft werden (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 24. Juli 2006 - 8 NG 1156/06 - Seite 7, zweiter Absatz, m. w. N.).
Es handelt sich nach allem um ein organinternes Streitverfahren, an dem die Organe bzw. Organteile beteiligt sind, um deren Rechtsbeziehungen zueinander es geht (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 24. Juli 2006, a. a. O., Seite 6 des amtlichen Umdrucks).
- VGH Hessen, 22.03.2007 - 8 N 2359/06
Normenkontrollverfahren gegen die Festsetzung der Fraktionsmindeststärke in der …
Auszug aus VGH Hessen, 22.03.2007 - 8 N 2136/06
Rn. 39 Nach allem kommt es im Rahmen des vorliegenden Normenkontrollverfahrens - wie der Senat in dem heute ebenfalls entschiedenen Parallel-Normenkontrollverfahren 8 N 2359/06 festgestellt hat - lediglich darauf an, ob die Entscheidung des Antragsgegners über die Festsetzung der Mindeststärke der Fraktionen in § 28 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Antragsgegners für sich allein das Recht der Antragstellerin auf einen Zusammenschluss zu einer Fraktion über das rechtlich zulässige Maß hinaus beschränkt.Rn. 42 Hierzu hat der Senat im Parallelverfahren 8 N 2359/06, worauf auch die Beteiligten des vorliegenden Verfahrens in der mündlichen Verhandlung hingewiesen wurden, einen Vergleich mit dem Bundestag, dem Hessischen Landtag und den Kommunen anderer Bundesländer angestellt.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2006 - 15 A 2611/06
Wegfall der Fünf Prozent Sperrklausel im nordrhein-westfälischen …
Auszug aus VGH Hessen, 22.03.2007 - 8 N 2136/06
Eine durch die Herabsetzung - oder wie in Hessen: die völlige Streichung - der Sperrklausel im Kommunalwahlrecht herbeigeführte Erhöhung der Zahl der in einem kommunalen Vertretungsorgan vertretenen politischen Gruppen kann es aber rechtfertigen, zur Sicherung seiner Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit für die Bildung von Fraktionen strengere Geschäftsordnungsregeln aufzustellen, insbesondere die Fraktionsmindestgröße zu erhöhen (vgl. OVG Rheinl.-Pfalz…, Urteil vom 18. Dezember 1990, a. a. O., juris Rdnr. 24; vgl. auch OVG NW, Beschluss vom 1. August 2006 - 15 A 2611/06 - NWVBl. 2007, S. 25 f. = juris Rdnr. 5), wobei die Größe des Vertretungsorgans eine maßgebliche Rolle spielen kann.An der Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift des § 56 Abs. 1 Satz 2 GO NW bestehen nach dem Beschluss des OVG NW vom 1. August 2006 (a. a. O.) keine Zweifel.
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.12.1990 - 7 A 11036/90
Herabsetzung der Sperrklausel; Kommunalwahlrecht; Gemeinderat; …
Auszug aus VGH Hessen, 22.03.2007 - 8 N 2136/06
Gegenstand des Verfahrens ist nicht die Frage, ob andere an den Fraktionsstatus anknüpfende Regelungen der Geschäftsordnung oder der Hauptsatzung bzw. sonstiger Normen des Kreises, also ob mittelbare Auswirkungen der Festsetzung der Fraktionsmindeststärke die Antragstellerin in ihren Beteiligungsrechten als Kreistagsabgeordnete verletzen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. Dezember 1990 - 7 A 11036/90 - NVwZ-RR 1991, 506 ff., 508, = juris Rdnr. 25; VGH München…, Urteil vom 16. Februar 2000 - 4 N 98.1341 - NVwZ-RR 2000, 811 f. = juris Rdnr. 31).Eine durch die Herabsetzung - oder wie in Hessen: die völlige Streichung - der Sperrklausel im Kommunalwahlrecht herbeigeführte Erhöhung der Zahl der in einem kommunalen Vertretungsorgan vertretenen politischen Gruppen kann es aber rechtfertigen, zur Sicherung seiner Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit für die Bildung von Fraktionen strengere Geschäftsordnungsregeln aufzustellen, insbesondere die Fraktionsmindestgröße zu erhöhen (vgl. OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil vom 18. Dezember 1990, a. a. O., juris Rdnr. 24; vgl. auch OVG NW…, Beschluss vom 1. August 2006 - 15 A 2611/06 - NWVBl. 2007, S. 25 f. = juris Rdnr. 5), wobei die Größe des Vertretungsorgans eine maßgebliche Rolle spielen kann.
- VGH Baden-Württemberg, 24.06.2002 - 1 S 896/00
Normenkontrollantrag gegen Geschäftsordnungsregelung zur Mindestfraktionsstärke
Auszug aus VGH Hessen, 22.03.2007 - 8 N 2136/06
In diesem war die Festlegung der Mindeststärke einer Stadtratsfraktion auf vier von 40 Stadtratsmitgliedern, d. h. auf die - vorliegend deutlich unterschrittene - Größenordnung von 10 %, als mit dem Übermaßverbot vereinbar angesehen worden (…vgl. a. a. O., juris Rdnr. 33), und zwar auch unter Hinweis auf die Rechtsprechung (des dort zitierten BVerwG, Bad.-Württ. VGH, Bayer. VGH und OVG Rheinl.-Pfalz), nach der dies bei einer Mindestfraktionsstärke von 10 % des Gemeinderats regelmäßig der Fall sei (vgl. später auch Bad.-Württ. VGH, Urteil vom 24. Juni 2002 - 1 S 896/00 - NVwZ-RR 2003, 56 ff., a. a. O. juris Rdnr. 28: drei von 33 Ratsmitgliedern), während danach etwa bei einer Fraktionsmindeststärke von fünf der 23 Ratsmitglieder (21,73 %) ein Verstoß gegen den Minderheitenschutz angenommen werde (vgl. OVG Rheinl.-Pfalz…, Urteil vom 15. Dezember 1981 - 7 A 70/81 - NVwZ 1982, S. 694 f.). - OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.1981 - 7 A 70/81
Mindestfraktionsstärke in einem Gemeinderat
Auszug aus VGH Hessen, 22.03.2007 - 8 N 2136/06
In diesem war die Festlegung der Mindeststärke einer Stadtratsfraktion auf vier von 40 Stadtratsmitgliedern, d. h. auf die - vorliegend deutlich unterschrittene - Größenordnung von 10 %, als mit dem Übermaßverbot vereinbar angesehen worden (…vgl. a. a. O., juris Rdnr. 33), und zwar auch unter Hinweis auf die Rechtsprechung (des dort zitierten BVerwG, Bad.-Württ. VGH, Bayer. VGH und OVG Rheinl.-Pfalz), nach der dies bei einer Mindestfraktionsstärke von 10 % des Gemeinderats regelmäßig der Fall sei (vgl. später auch Bad.-Württ. VGH…, Urteil vom 24. Juni 2002 - 1 S 896/00 - NVwZ-RR 2003, 56 ff., a. a. O. juris Rdnr. 28: drei von 33 Ratsmitgliedern), während danach etwa bei einer Fraktionsmindeststärke von fünf der 23 Ratsmitglieder (21,73 %) ein Verstoß gegen den Minderheitenschutz angenommen werde (vgl. OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil vom 15. Dezember 1981 - 7 A 70/81 - NVwZ 1982, S. 694 f.). - BVerwG, 15.09.1987 - 7 N 1.87
Normenkontrolle gegenüber Geschäftsordnung
Auszug aus VGH Hessen, 22.03.2007 - 8 N 2136/06
Rn. 30 Sie hat den Normenkontrollantrag auch zutreffend gegen den Kreistag als Antragsgegner gerichtet, denn § 28 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Kreistages des L-Kreises wirkt nicht im Außenrechtsverhältnis zwischen dem Landkreis und seinen Bürgern, sondern regelt organinterne Rechtsbeziehungen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. September 1987 - 7 N 1/87 - juris = DVBl. 1988, 790). - VGH Bayern, 16.02.2000 - 4 N 98.1341
Mindestfraktionsstärke und Gewährung von Unkostenbeiträgen
Auszug aus VGH Hessen, 22.03.2007 - 8 N 2136/06
Gegenstand des Verfahrens ist nicht die Frage, ob andere an den Fraktionsstatus anknüpfende Regelungen der Geschäftsordnung oder der Hauptsatzung bzw. sonstiger Normen des Kreises, also ob mittelbare Auswirkungen der Festsetzung der Fraktionsmindeststärke die Antragstellerin in ihren Beteiligungsrechten als Kreistagsabgeordnete verletzen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 18. Dezember 1990 - 7 A 11036/90 - NVwZ-RR 1991, 506 ff., 508, = juris Rdnr. 25; VGH München, Urteil vom 16. Februar 2000 - 4 N 98.1341 - NVwZ-RR 2000, 811 f. = juris Rdnr. 31). - LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 16.12.2004 - LVerfG 5/04
Fraktionsmindeststärke für Gemeindevertretungen - Zulässigkeit eines Antrags …
Auszug aus VGH Hessen, 22.03.2007 - 8 N 2136/06
Rn. 47 In Mecklenburg-Vorpommern ist die Fraktionsmindeststärke gesetzlich für Gemeindevertretungen mit mehr als 25 Stadtvertretern auf drei und mit mehr als 37 Stadtvertretern auf vier Fraktionsmitglieder sowie für Kreistage generell ebenfalls auf vier Fraktionsmitglieder festgesetzt (vgl. LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 16. Dezember 2004 - LVerfG 5/04 - NordÖR 2005, S. 61;… dazu kritisch: Meyer, NordÖR 2005, S. 101 f.). - VGH Hessen, 29.04.1991 - 6 TG 292/91
Zur Änderung der Geschäftsordnung der Landesplanungsversammlung - Entziehung des …
Auszug aus VGH Hessen, 22.03.2007 - 8 N 2136/06
Rn. 40 Ob - wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 29. April 1991 (- 6 TG 292/91 - NVwZ 1991, 1105 f. = juris) entschieden hat - eine Änderung der Geschäftsordnung unzulässig ist, wenn dadurch einer Partei der von ihr bereits inne gehaltene Fraktionsstatus entzogen wird und die der Partei angehörenden Mitglieder der Vertretungskörperschaft von jeder Mitarbeit in den Ausschüssen - insbesondere soweit Ausschüsse anstatt der Vertretungskörperschaft abschließend entscheiden - ausgeschlossen werden, kann hier dahinstehen, da ein solcher Fall nicht vorliegt.
- VGH Hessen, 22.03.2007 - 8 N 2359/06
Normenkontrollverfahren gegen die Festsetzung der Fraktionsmindeststärke in der …
Die in § 26 a Abs. 1 Sätze 3 und 4 HKO gewählte Regelungstechnik einer gesetzlich festgesetzten Mindestfraktionsstärke von zwei Kreistagsabgeordneten mit einer ortsrechtlichen Erhöhungsmöglichkeit widerspricht weder dem Gleichheitssatz noch dem Übermaßverbot noch dem Demokratieprinzip oder dem Minderheitenschutz (vgl. dazu auch die Parallelentscheidung im Verfahren 8 N 2136/06). - VGH Hessen, 03.05.2007 - 8 N 2474/06
Normenkontrollverfahren gegen die Geschäftsordnung einer …
§ 36a Abs. 1 Sätze 3 und 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1. April 2005 (GVBl. I S. 142) sind wirksam (Fortführung der Rechtsprechung des Senats zu § 26a Abs. 1 S. 3 und 4 HKO, Urteile vom 22. März 2007 - 8 N 2136/06 und 8 N 2359/06).
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