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| VGH Bayern, 25.04.1989 - 8 N 87.01583 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 25.04.1989 - 8 N 87.01583
- BVerwG, 25.07.1989 - 4 NB 21.89
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Baden-Württemberg, 10.11.2015 - 5 S 2590/13
Reinigungs-, Räum- und Streupflicht bei einseitigem Gehweg
Denn für diese, bereits in der gesetzlichen Regelung angelegte sachbezogene - weil an die räumliche Nähe zum zu reinigenden bzw. zu räumenden Gehweg anknüpfende - Ungleichbehandlung gibt es sachlich einleuchtende Gründe (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.07.1989 - 4 NB 21.89 -, Buchholz 407.0 Allgemeines Straßenrecht Nr. 21; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 08.08.1985 - 1 S 2122/83 - BayVGH, Urt. v. 25.04.1989 - 8 N 87.01583 -, BayVBl 1989, 435;… anders HessVGH, Urt. v. 17.06.2008 - 2 UE 203/07 -, ESVGH 59, 18), die auch von solcher Art und solchem Gewicht sind, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.12.2002 - 2 BvR 400/98, 2 BvR 1735/00 -, BVerfGE 107, 27; Beschl. v. 08.06.2004 - 2 BvL 5/00 -, BVerfGE 110, 412); von einer auf einen Verstoß gegen das Willkürverbot führenden evidenten Unsachlichkeit der vorgenommenen Differenzierung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.01.1993 - BvL 38/92, 1 BvL 40/92, 1 BvL 43/92 -,BVerfGE 88, 87), kann ersichtlich nicht die Rede sein. - OVG Niedersachsen, 11.06.1998 - 12 L 1777/98
Sondernutzungsgebührenpflicht; Duales System; Abfallcontainer; Öffentlicher …
Der Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) ist nur und erst dann verletzt, wenn eine gleiche oder ungleiche Behandlung von Sachverhalten nicht mehr mit eine am Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise unvereinbar ist, wenn also ein einleuchtender Grund für die Gleichbehandlung ungleicher oder die Ungleichbehandlung gleicher Sachverhalte fehlt und diese daher willkürlich wäre (vgl. BayVGH, Urt. v. 25.4.1989 - Nr. 8 N 87.01583 -, BayBl. 1989, 435 [436]).
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