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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 07.10.2008 - 8 NE 08.2571   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,73676
VGH Bayern, 07.10.2008 - 8 NE 08.2571 (https://dejure.org/2008,73676)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.10.2008 - 8 NE 08.2571 (https://dejure.org/2008,73676)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Oktober 2008 - 8 NE 08.2571 (https://dejure.org/2008,73676)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Anhörungsrüge; Verletzung des rechtlichen Gehörs (hier: verneint); abweichende rechtliche und tatsächliche Würdigung des Vorbringens der Antragstellerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 23.06.2008 - 9 VR 14.08

    Schutzkonzept eines Vorhabenträgers zur Vermeidung von Schadstoffeinträgen auf …

    Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2008 - 8 NE 08.2571
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) ist jedoch grundsätzlich nicht verletzt, wenn das Gericht dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen Vorbringen nicht folgt, sondern aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als der Beteiligte es für richtig hält (vgl. BVerwG vom 23.6.2008 Az. 9 VR 14/08 u.a. - juris - RdNr. 3 m.w.N.).

    Aus dem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs folgt auch keine Pflicht des Gerichts, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden; dies gilt im Besonderen in einem Eilverfahren (vgl. BVerwG vom 23.6.2008 a.a.O. RdNr. 3).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …

    Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2008 - 8 NE 08.2571
    Eine Überraschungsentscheidung im Rechtssinn, die einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG bedeuten würde, liegt nur vor, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfG vom 19.5.1992 BVerfGE 86, 133/144 f.; BayVGH vom 2.9.2008 Az. 8 ZB 07.2018 RdNr. 2).
  • VGH Bayern, 02.09.2008 - 8 ZB 07.2018

    Anhörungsrüge; Ablehnung von Beweisanträgen; prozessuale Versäumnisse

    Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2008 - 8 NE 08.2571
    Eine Überraschungsentscheidung im Rechtssinn, die einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG bedeuten würde, liegt nur vor, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfG vom 19.5.1992 BVerfGE 86, 133/144 f.; BayVGH vom 2.9.2008 Az. 8 ZB 07.2018 RdNr. 2).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.07.2012 - 11 N 1.12

    Unterhaltssicherung einer zu ihrem eingebürgerten Sohn nachziehenden Mutter bei …

    Eine solche kommt in Betracht, wenn das Gericht Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit denen ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfG, Beschluss v. 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 -, BVerfGE 84, 188, 190; BayVGH, Beschluss v. 7. Oktober 2008 - 8 NE 08.2571 - juris).
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